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Gesellschaftsrecht AT
Gesellschaft versus Einzelunternehmen Definition Gesellschaft und Unternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Bündelung von Fähigkeiten Arbeitsteilung Teamgeist Eigenkapitalaufbringung Bonität Risikobegrenzung- und streuung Mehrheitsprinzip Unternehmenskontinuität Gesellschaft Unternehmen GesR AT
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Gesellschaftsrecht AT
Privates Organisationsrecht Typenzwang versus Privatautonomie Innen- und Außenverhältnis Begründung privatrechtlich öffentlich-rechtlich Vertrag „Erklärung“ (Einmanngesellschaft) Gesetz GesR AT
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Gesellschaftsrecht AT
„gemeinsames Ziel“ Eigeninteressen versus Gemeinschaftsinteressen „Ausstiegsszenarien“ Mehrstimmigkeitsprinzip GesR AT
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Gesellschaftsrecht AT
Besorgung öffentlicher Aufgaben „Ausgliederungen“ „beliehene Unternehmen“ Beteiligungen Politischer Einfluss Kompetenz Budget-ausgliederung Effizienz GesR AT
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Klassische Gesellschaftsformen
Numerus clausus Gesellschaften Vereine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften (ideelle) Vereine GesBR AG OG GmbH KG GesR AT
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Versicherungsvereine
Besondere Gesellschaftsformen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Stiftungen Kleine Große Privatstiftungen Bundesstiftungen GesR AT
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Andere Formen der Vergesellschaftung
Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten Miteigentum Wohnungseigentumsgemeinschaft Ehe, eingetragene Partnerschaft GesR AT
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„Fehlerhafte Gesellschaft“
Problem Dauerschuldverhältnis Abwicklung Fehlende Formvorschriften Willensmängel Unerlaubte Tätigkeit? Mangelnde Geschäftsfähigkeit GesR AT
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Haftung Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Personengesellschaften Kapitalgesellschaften GesBR OG KG GenmuH GenmbH Gen mit Anteilshaftung AG GmbH GesR AT
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Geschäftsführung und Vertretung
Selbstorganschaft Drittorganschaft Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften AG GmbH GesBR OG KG GesR AT
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GesBR „Auffangwirkung der GesBR“
Eine GesBR ist eine Gesellschaft zu der sich mehrere Personen (durch Vertrag) zusammenschließen, um durch eine bestimmte Tätigkeit einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen; sofern nicht die Schwellenwerte des § 189 UGB überschritten werden eine andere Rechtsform gewählt wurde OG KG GesBR
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GesBR Rechtsgrundlagen §§ 1175-1216 ABGB Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterbeschlüsse GesBR
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Rechtsnatur und Vermögensordnung
GesBR Rechtsnatur und Vermögensordnung keine juristische Person „gewidmetes“ Vermögen bleibt im (Mit-)eigentum der Gesellschafter „bloß zum Gebrauch“ zur Verfügung gestellte Sachen keine Eintragung ins Firmenbuch körperliche Sachen Miteigentum unkörperliche Sachen Gesamthandforderung bleibt im (Allein-) Eigentum GesBR
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Einordnung und Einsatzbereich
GesBR Einordnung und Einsatzbereich Für jeden erlaubten Zweck einsetzbar Personengesellschaft Innengesellschaft Außengesellschaft Gesellschafter Formfreier Gesellschafter- vertrag „Gesellschaftsname“ GesBR
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GesBR Innenverhältnis
Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander „Kapitalanteil“ „Beteiligungsquote“ Gestaltungsfreiheit „Geschäftsanteil“ Kontrollrechte Geldeinlage Sacheinlage Arbeitseinlage Gleichbehandlungsgebot Summe der gesellschafts- vertraglichen Rechte und Pflichten Verbot schädlicher Nebengeschäfte UGB Wettbewerbsverbot GesBR
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GesBR Organe Geschäftsführer „geschäftsführender Gesellschafter“
Gesellschafterversammlung Beschlüsse der Gesellschafter ein oder einzelne Gesellschafter alle Gesellschafter Einstimmigkeit Mehrheitsbeschlüsse gemäß Gesellschaftsvertrag gewöhnliche Geschäfte außergewöhnliche Geschäfte Gefahr in Verzug iZ nach Kapitalanteil iZ nach Köpfen, wenn nicht alle am Kapital beteiligt GesBR
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Geschäftsführungsbefugnis
GesBR Geschäftsführungsbefugnis Entzug Kündigung Änderung des Gesellschaftsvertrags Klage der Gesellschafter bei wichtigem Grund aus wichtigem Grund GesBR
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GesBR Vertretung der GesBR (besser: der Gesellschafter)
nicht unternehmerisch tätige GesBR unternehmerisch tätige GesBR wie bei Geschäftsführung zugunsten gutgläubiger Dritter: Jeder Gesellschafter alleine vertretungsbefugt (§ 1197 (2) ABGB) Entzug und Kündigung wie bei Geschäftsführung! GesBR
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GesBR Rechnungslegung Jahresabschluss Gewinnermittlung und -verteilung
Gewinnentnahmerecht uU Ausschüttungssperre nach Gesellschaftsvertrag arbeiten alle mit: nach Kapitalanteilen sonst: angemessen zu verteilen Reiner Arbeitsgesellschafter: angemessener Betrag GesBR
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GesBR Haftung der Gesellschafter
grundsätzlich Haftung als Gesamtschuldner Entwendungen nur möglich, die oder in seiner Person begründet sind von den Gesellschaftern gemeinsam erhoben werden können GesBR
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GesBR Gesellschafterwechsel Zustimmung aller Gesellschafter
grundsätzlich „Vertragsübernahme“ ausscheidender Gesellschafter haftet weiter (§ 1202 (2) ABGB) GesBR
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GesBR Umwandlung in OG / KG gem § 1206 ABGB Auflösung Liquidation
Aufteilung und Ausgleich unter den Gesellschaftern GesBR
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OG / KG OG (§ 105 Satz 1 UGB) KG (§ 161 (1) UGB)
„Eine offene Gesellschaft ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.“ „Eine Kommanditgesellschaft ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem Teil der Gesellschafter auf einen bestimmten Betrag (Haftsumme) beschränkt ist (Kommanditisten), beim anderen Teil dagegen unbeschränkt ist (Komplementäre).“ § 161 (2) UGB: „Soweit dieser Abschnitt nichts anderes bestimmt, finden auf die Kommanditgesellschaft die für die offene Gesellschaft geltenden Vorschriften Anwendung.“ OG / KG
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Gesellschafterbeschlüsse § 119 UGB
OG / KG Rechtsgrundlagen §§ 105 – 160 UGB §§ 161 – 178 UGB Gesellschaftsvertrag Gesellschafterbeschlüsse § 119 UGB Einstimmigkeit Mehrstimmigkeit iZ nach Kapital iZ nach Köpfen, wenn nicht alle Gesellschafter am Kapital beteiligt sind OG / KG
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OG / KG Rechtsnatur und Vermögensordnung Juristische Person
§ 105 Satz 2 UGB Gesellschafter sind „gesamthandschaftlich“ miteinander verbunden Mindestens zwei Gesellschafter Eintragung der Firma ins Firmenbuch (§ 106 UGB) OG / KG
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OG / KG Einordnung und Einsatzbereich Personengesellschaft
Außengesellschaft Für jeden erlaubten Zweck einsetzbar Eintragung der Firma ins Firmenbuch Gesellschafter Formfreier Gesellschaftsvertrag OG / KG
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OG / KG Innenverhältnis
Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander Gestaltungsfreiheit „Kapitalanteil“ „Beteiligungsquote“ Treuepflichten Kontrollrechte Gleichbehandlungsgebot Geldeinlage Sacheinlage Arbeitseinlage Verbot schädlicher Nebengeschäfte Wettbewerbsverbot §§ 112f UGB uU Zustimmungs-gebot „Actio pro socio“ OG / KG
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OG / KG Organe Geschäftsführer „geschäftsführender Gesellschafter“
Gesellschafterversammlung Beschlüsse der Gesellschafter „Selbstorganschaft“ Einstimmigkeit § 119 UGB Mehrheitsbeschlüsse gemäß Gesellschaftsvertrag iZ nach Kapitalanteil iZ nach Köpfen, wenn nicht alle am Kapital beteiligt OG / KG
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OG / KG Geschäftsführung „Selbstorganschaft“ Gewöhnliche Geschäfte
außergewöhnliche Geschäfte alle OG-Gesellschafter alle Komplementäre gemäß Gesellschaftsvertrag alle OG-Gesellschafter alle KG-Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag Einzelgeschäftsführung Widerspruchsrecht Gefahr im Verzug OG / KG
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OG / KG Geschäftsführungsbefugnis Entzug Kündigung
Änderung des Gesellschaftsvertrags Klage der Gesellschafter bei wichtigem Grund aus wichtigem Grund OG / KG
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OG / KG Vertretung „Selbstorganschaft“ alle OG – Gesellschafter
alle Komplementäre alle Kommanditisten alle einzelvertretungsbefugt gemäß Gesellschaftsvertrag keine organschaftliche Vertretungsbefugnis Ausschluss einzelner Gesellschafter Gesamtvertretung möglich: „rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht“ „gemischte“ Vertretung rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht Prokura HV OG / KG
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OG / KG Rechnungslegung Jahresabschluss
Gewinnermittlung und -verteilung Gewinnentnahmerecht uU Ausschüttungssperre nach Gesellschaftsvertrag 1. Geschäftsführer-entschädigung 2. Haftungsprämie für unbeschränkt haftende Gesellschafter 3. Rest nach Beteiligungsverhältnis OG / KG
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OG / KG Haftung der Gesellschafter Unbeschränkte Haftung (zwingend)
Haftsumme gem Firmenbuch alle OG – Gesellschafter alle Komplementäre alle Kommanditisten OG / KG
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OG / KG Ausscheiden eines Gesellschafters Ausschluss statt Auflösung
Fortsetzungsbeschluss Sonderbestimmung bei Fortsetzung mit einem Erben Übertragung des Vermögens auf den Letztgesellschafter OG / KG
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OG / KG Auflösung und Liquidation Auflösungsgründe Liquidation
Beschluss Liquidatoren Grundsätze der Liquidation OG / KG
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OG / KG Steuerliche Behandlung Einkommenssteuer eigenes Steuersubjekt
„Bilanzbündeltheorie“ „Durchgriff“ etwa Umsatzsteuer Problem ESt - Vorauszahlungen OG / KG
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OG / KG GmbH & CoKG KG „GmbH & CoKG“ Komplementär Kommanditisten GmbH
Gesellschafter A B C OG / KG
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