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OV Dornberg 08.05.2018 Kommunalpolitik macht Spaß! Was muss ich wissen, um unsere Stadt zu gestalten?

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Präsentation zum Thema: "OV Dornberg 08.05.2018 Kommunalpolitik macht Spaß! Was muss ich wissen, um unsere Stadt zu gestalten?"—  Präsentation transkript:

1 OV Dornberg Kommunalpolitik macht Spaß! Was muss ich wissen, um unsere Stadt zu gestalten?

2 Kommunalrecht  Teil des Verwaltungsrechts regelt das Recht der
kommunalen Organisation

3 Kommunale Selbstverwaltung
Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind insbesondere die Gemeinden. Die Gemeindebürger wählen eine Gemeindevertretung, den Rat, der über grundsätzliche Angelegenheiten der Selbstverwaltung beschließt und die Verwaltung kontrolliert. Die kommunale Selbstverwaltung ist in Art 28 Abs. 2 GG durch folgende Garantien geschützt:

4 Welche kommunalen Garantien gibt es nach dem GG?
Existenzgarantie für Gemeinden und Kreise Art 28 Abs. 1 S. 2 GG Garantie der Allzuständigkeit Art 28 Abs. 2 GG Selbstverwaltungsgarantie Art 28 Abs. 2 GG (Personalhoheit, Organisationshoheit, Finanzhoheit, Planungshoheit) Garantie des Satzungsrechts Art 28 Abs. 1 GG Finanzgarantie

5 Einwohner/innen und Bürger/innen
Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt § 21 (1) GO NRW Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist § 21 (2) GO NRW

6 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerschaft
bzw. der Einwohnerschaft in der Kommunalpolitik o Wahlen o Anregungen und Beschwerden o Einwohnerantrag o Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

7 Sonstige Beteiligungsmöglichkeiten
Beteiligungsrechte aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen (z. B. Bebauungsplan-Verfahren) Einwohnerfragestunden in Bezirksvertretungssitzungen Sprechstunden des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin Kontakt mit den Mandatsträgern

8 Oberbürger- meister/-in
Bürger/-innen wählen Oberbürger- meister/-in RAT - OB (Vorsitz) - Ratsmitglieder Bezirks- vertretungen - Bezirksbürgermeister/-in - BV-Mitglieder Oberbürger- meister/-in Verwaltung Dezernate Ämter/eigenbe- betriebsähnliche Einrichtungen bildet Ausschüsse Beiräte

9 Der Rat der Gemeinde Wahl gem. § 42 Abs. 1 GO NRW
Aufgaben des Rates nach §41 Abs. 1 GO NRW Größe des Rates nach §3 KWahlG Aktives Wahlrecht § 7 KWahlG Passives Wahlrecht § 12 KWahlG

10 Der Rat bildet Ausschüsse § 57 GO NRW
Pflicht- ausschüsse Bedingte Pflichtausschüsse Freiwillige Ausschüsse Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss Finanz- und Personal- ausschuss Rechnungsprüfungs- ausschuss Wahlprüfungs- ausschuss Betriebsaussschuss - Immobilienservice- betrieb - Städt. Bühnen und Orchester - Umweltbetrieb Bürgerausschuss Kulturausschuss Sozial- und Gesundheits- ausschuss Stadtentwicklungs- ausschuss Schul- und Sport- ausschuss Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Jugendhilfe- ausschuss

11 Besetzung der Ausschüsse § 58 GO NRW
Alle Mitglieder werden vom Rat gewählt: O Ratsmitglieder O Sachkundige Bürger/-innen O Sachkundige Einwohner/ innen Sachkundige Bürger/-innen § 59 Ans. 3 GO NRW stimmberechtigte Mitglieder - Rede- und Stimmrecht - Vorsitz/stellv. Vorsitz nicht möglich Sachkundige Einwohner/-innen § 58 Abs. 4 GO NRW - beratende Mitglieder - Rederecht, kein Stimmrecht - Vorsitz/stellv. Vorsitz nicht möglich Im Haupztausschuss sind sachkundige Bürger/-innen und Einwohner/-innen nicht zulässig. Die Zahl der Ratsmitglieder muss die Zahl der sachkundigen Bürger übersteigen.

12 Der Rat bildet Beiräte Pflicht-Beiräte Freiwillige Beiräte
Integrationsrat Seniorenrat Beirat für Behinder- tenfragen Naturschutzbeirat Beirat für Stadt- gestaltung Psychiatriebeirat Fachbeirat für Mädchenarbeit

13 Bezirksvertretungen § 37 GO NRW
Sind zuständig für alle Angelegenheiten des Stadtbezirks, aber § 37 GO NRW, § 7 Hauptsatzung: a) Entscheidungsrecht § 37 (1) GO NRW b) Mitwirkungsrecht § 37 (4) GO NRW c) Anhörungsrecht § 37 (5) GO NRW Wählen aus ihrer Mitte ohne Aussprache und geheim Bezirksbürgermeister/in und stellv. Bezirksbürgermeister/in Müssen aus mindestens 11 und maximal 19 Mitgliedern bestehen

14 Stieghorst, Brackwede, Heepen, Schildesche je 17 Sitze
In Bielefeld gibt es zehn Bezirksvertretungen (Sitze entsprechend der beschlossenen Reduzierung seit der Legislaturperiode 2004/2009) § 6 Hauptsatzung: Mitte 19 Sitze Stieghorst, Brackwede, Heepen, Schildesche je 17 Sitze Senne, Sennestadt, Dornberg, Gadderbaum, Jöllenbeck je 15 Sitze 14

15 Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder
Pflicht zur Gesetzmäßigkeit § 43 (1) GO NRW Offenbarungs-/Auskunftspflicht § 43 (3) GO NRW Treuepflicht § 32 i.V.m. § 43 (2) GO NRW Verschwiegenheitspflicht § 30 i.V.m. § 43 (2) GO NRW Mitwirkungsrechte Mitwirkungsverbot § 31 i.V.m. § 43 (2) GO NRW Haftung der RM § 43 (4) GO NRW Recht des freien Mandats §§ 43, 44 GO NRW Entschädigungsrechte §§ 45, 46 GO NRW, §14 Hauptsatzung der Stadt Bielefeld Fragerecht § 47 (2) GO NRW, § 17 GeschO des Rates der Stadt Bielefeld

16 Vielen Dank! Copyright by Almut Fortmeier Bielefeld, den


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