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Aktuelles Arbeitsrecht 2018

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Präsentation zum Thema: "Aktuelles Arbeitsrecht 2018"—  Präsentation transkript:

1 Aktuelles Arbeitsrecht 2018
Lübeck – 30. Mai 2018

2 Aktuelle Gesetzgebung
Rechtsprechung Kündigungsrecht AGB- und Vertragsrecht Entgelt und Arbeitszeit Entschädigung und Schadensersatz Urlaubs- und Befristungsrecht Verschiedenes

3 Aktuelle Gesetzgebung EU-DSGVO
Einschränkungen in sachgrundloser Befristung Brückenteilzeit und Arbeit auf Abruf auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

4 I. EU-DSGVO in Kraft seit nach 2 Jahren Übergangszeit unmittelbare Geltung als EU-Verordnung Öffnungsklauseln zugunsten nationaler Vorschriften, insbesondere im Beschäftigtendatenschutz (Art. 88 DSGVO) Reform des BDSG ebenfalls zum

5 Allgemeine Grundstrukturen der DSGVO
Art. 5 – Grundsätze für die Datenverarbeitung (z.B. Zweckbindung, Datensparsamkeit u.s.w.) Art. 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt) Art. 9 – Verarbeitung besonderer Datenkategorien Art – Transparenz und Information

6 Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, c) die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen; die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;

7 d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen; e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

8 Aufsichtsbehörden kein ergänzendes Personal am ULD astronomische Strafdrohung nur für die Googles und Facebooks? Rüge statt Bußgeld (Öffentlichmachung)? Kontrollen nur auf Anzeige?

9 Beschäftigtendatenschutz nach BDSG
§ 26 BDSG neu (zuvor § 32 BDSG) wenig materielle Änderungen zahlreiche streitige Einzelfragen, Lösungen rechtsprechungsabhängig Gilt § 26 BDSG neu neben oder statt Art. 6 DSGVO?

10 § 26 BDSG-E Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.

11 Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.

12 Aktuelle Praxisprobleme im Beschäftigtendatenschutz (Auswahl)
MA widerruft Einwilligung in Nutzung seiner Daten MA verweigert die Arbeit mit bestimmten Daten, die er nach DSGVO für rechtswidrig hält

13 II. Einschränkungen in sachgrundloser Befristung
laut Koalitionsvertrag, noch keine Gesetzesvorlage Höchstdauer 18 Monate, nur noch eine Verlängerung Quotierung: max. 2,5 % in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten wohl auch: Begrenzung der Höchstdauer bei Sachgrundbefristung auf 5 Jahre

14 III. Brückenteilzeit § 9 a TzBfG liegt im Entwurf vor neu: zeitlich begrenzte Reduzierung der Arbeitszeit Korridor: 1 bis 5 Jahre in Betrieben mit in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmern Ablehnung aus betrieblichen Gründen möglich; Darlegungs- und Beweislast: Arbeitgeber Quotierungsablehnung nach Staffelung 45 – 200 AN

15 III. Arbeit auf Abruf § 12 TzBfG keine vereinbarte Wochenarbeitszeit = 20 Stunden Schwankungsbreite 20 % weniger und 25 % mehr als Normalpensum arbeitnehmerfreundlichere Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

16 B. Rechtsprechung auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

17 Kündigungsrecht auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

18 a. Kündigungsformalien
auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

19 Massenentlassungsschutz und Elternzeit –
BAG Urt. v – 6 AZR 442/16 „Entlassung“ i.S.v. § 17 KSchG ist Zeitpunkt des Kündigungszugangs Mitarbeiterin in Elternzeit unterfällt auch dann dem Massenentlassungsschutz, wenn wegen der Elternzeit aktuell nicht gekündigt werden kann und die Entlassung nach der 30-Tages-Frist nachgeholt wird

20 Massenentlassung und Berücksichtigung von Leiharbeit –
BAG Beschl. v – 2 AZR 90/17(A) Sind Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten der Massenentlassung nach § 17 KSchG hinzuzurechnen?  Vorlage an EuGH

21 Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit –
BAG Urt. v – 6 AZR 705/15 wirksame Probezeitvereinbarung setzt eindeutige Regelung im Arbeitsvertrag voraus Regelung zur Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit ohne Klarstellung ist mehrdeutig und bezüglich der Probezeit unwirksam

22 Unbillige verlängerte Kündigungsfrist im Gleichschritt –
BAG Urt. v – 6 AZR 158/16 für den Arbeitnehmer verlängerte Kündigungsfrist kann auch dann unbillig sein, wenn Frist gleich lang wie Arbeitgeberfrist drei Jahre zum Monatsende zu lang trotz Gehalterhöhung von auf EUR brutto AN-Kündigung wegen Hintergrundüberwachung PC

23 Sonderkündigungsschutz für stellvertretenden Datenschutzbeauftragten –
BAG Urt. v – 2 AZR 812/16 auch „stellvertretender“ Datenschutzbeauftragter genießt Sonderkündigungsschutz ausschließlich fristlos kündbar unwirksame Befristung der Bestellung führt nicht zur Unwirksamkeit der Bestellung an sich

24 b. verhaltensbedingte Kündigung
auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

25 Kündigung wegen Nichtteilnahme an einem elektronischen Überwachungssystem –
BAG Urt. v – 2 AZR 730/15 außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist zulässige Datenverarbeitung nach § 32 BDSG ist dies Erlaubnistatbestand nach § 4 Abs. 1 BDSG Nichtteilnahme an elektronischem Berichts- und Überwachungssystem rechtfertigt nach Abmahnung Kündigung

26 Kündigung und verdeckte Videoüberwachung –
BAG Urt. v – 2 AZR 395/15 Videoüberwachung muss einzig verbleibende Aufklärungsmöglichkeit sein schwere Verfehlung des MA erforderlich Sachverwertungsverbot ist denkbar

27 Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot –
BAG Urt. v – 2 AZR 681/16 AG setzt mit Kenntnis des AN sog. Keylogger ein AN geht während der Arbeitszeit in erheblichem Umfang privaten Tätigkeiten nach, wie die Auswertung der Keylogger-Daten ergibt schwerer Eingriff in allg. Persönlichkeitsrecht des AN  Sachverwertungsverbot

28 Beweisverwertungsverbot Sachverwertungsverbot
setzt Bestreiten voraus sonst Sachvortrag unstreitig dann keine Beweiserhebung notwendig setzt kein Bestreiten voraus Gericht berücksichtigt von Amts wegen selbst wenn Vortrag eingebracht und nicht bestritten ist

29 Überwachung mittels Detektiveinsatz - § 32 BDSG –
BAG Urt. v – 2 AZR 597/16 auch Verstoß gg. § 60 HGB (Wettbewerbsverbot) kann Überwachung nach § 32 BDSG rechtfertigen Kontrolle der Arbeitnehmerpflichten stellt berechtigtes Interesse des AG dar Verhältnismäßigkeit zu beachten

30 Überwachung der E-Mail-Kommunikation des Arbeitnehmers –
EGMR Urt. v – 61496/08 (Barbulescu) AG muss Überwachung der – verbotenen – privaten -Kommunikation und deren Umfang vorher ankündigen berechtigtes Arbeitgeberinteresse erforderlich kein milderes Mittel darf verfügbar sein Schutzmaßnahmen zugunsten des AN müssen bestehen

31 Kündigung einer „Geschäftsführerin“ wegen Illoyalität
BAG Urt. v – 6 AZR 720/15 Illoyales Verhalten kann fristlose Kündigung rechtfertigen hier: Aufforderung zur Abwahl eines Vorstandes

32 Kündigung wegen beharrlicher Weigerung des Minusstundenabbaus
LAG Hamburg Urt. v – 5 Sa 19/16 beharrliche Weigerung kann Kündigung wegen verweigertem Minusstundenabbau rechtfertigen Zuweisung von Pensen durch AG nicht erforderlich vorausgehende Abmahnungen erforderlich

33 Anhörungsfrist bei Verdachtskündigung –
LAG Schleswig-H. Urt. v – 3 Sa 398/17 unangemessen kurze Frist zur Stellungnahme auf Verdachtsanhörung führt zur Fehlerhaftigkeit der Anhörung an sich hier: 4. auf 8. August 2016 (Do – Mo)

34 c. betriebsbedingte Kündigung
auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

35 Kündigung nach Entlassungsverlangen des Betriebsrats –
BAG Urt. v – 2 AZR 551/16 rechtskräftiger Beschluss betreffend Entlassungsverlangen des BR nach § 104 BetrVG rechtfertigt dringende betriebliche Erfordernisse einer nachfolgenden Kündigung des Arbeitgebers AN muss im Beschlussverfahren beteiligt gewesen sein

36 Kündigung wegen eines geänderten Anforderungsprofils –
BAG Urt. v – 2 AZR 546/16 Gestaltung des Anforderungsprofils für einen Arbeitsplatz unterliegt der freien unternehmerischen Disposition problematisch, wenn Organisationsentscheidung und Kündigungsentschluss deckungsgleich dann betrieblicher Anlass für Änderungsbedarf darzulegen

37 Rentenberechtigung und Sozialauswahl –
BAG Urt. v – 2 AZR 67/16 regelaltersrentenberechtigte Arbeitnehmer sind in der Sozialauswahl beim Merkmal „Lebensalter“ deutlich weniger schutzbedürftig als nicht bezugsberechtige Arbeitnehmer

38 Weiterbeschäftigung bei fehlender Qualifikation –
BAG Urt. v – 2 AZR 476/16 kein „freier“ Weiterbeschäftigungsarbeitsplatz bei fehlender Qualifikation für Stelle Unsicherheit über Qualifikationserwerb ist Spekulation und zwingt Arbeitgeber nicht zur Besetzung hier: Waffenberechtigung

39 Außerordentliche Kündigung zur Entgeltabsenkung –
BAG Urt. v – 2 AZR 783/16 (F) kann wirksam sein, sofern angebotene Änderung zur Abwendung konkreter Insolvenzgefahr erforderlich angebotene Änderungen müssen aber verhältnismäßig sein und Vorgaben im Sanierungsplan entsprechen

40 2. AGB- und Vertragsrecht
auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

41 Befolgungspflicht unbilliger Weisungen –
BAG Urt. v – 5 AZR 249/11 Arbeitnehmer ist an unbillige Weisung gleichwohl solange gebunden, bis Unbilligkeit rechtskräftig feststeht bis dorthin Befolgungspflicht es darf keine Unwirksamkeit aus sonstigen Gründen vorliegen

42 Befolgungspflicht unbilliger Weisungen –
BAG Urt. v – 10 AZR 330/16 Arbeitnehmer ist an unbillige Weisung solange nicht gebunden, bis Unbilligkeit rechtskräftig feststeht bis dorthin keine Befolgungspflicht

43 BEM keine Voraussetzung der Direktionsrechtsausübung –
BAG Urt. v – 10 AZR 47/17 BEM keine formelle Voraussetzung einer rechtmäßigen Ausübung des Weisungsrecht etwaige gesundheitliche Beeinträchtigung ist Frage der Gesamtabwägung

44 Wettbewerbsverbot und fehlende Karenzentschädigung –
BAG Urt. v – 10 AZR 448/15 fehlende Vereinbarung einer Karenzentschädigung beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot führt zur Nichtigkeit der Vereinbarung keine Heilung durch salvatorische Klausel

45 Pfändungsschutz für Zulagen –
BAG Urt. v – 10 AZR 859/16 Zulagen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit unterliegen als Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO dem besonderen Pfändungsschutz Zulagen für Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit dagegen nicht

46 3. Entgelt und Arbeitszeit
auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

47 Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit i.S.d. ArbZG –
BAG Urt. v – 7 AZR 224/15 Verpflichtung des Arbeitgebers, BR-Mitglied bei anstehender BR-Tätigkeit aus Schichten zu nehmen, sofern Ruhezeit nach § 5 Abs. 1 ArbZG nicht eingehalten werden kann offen, ob BR-Tätigkeit Arbeitszeit i.S.d. ArbZG ist

48 Darlegungslast bei Überstundenvergütung –
BAG Urt. v – 5 AZR 362/16 AN genügt seiner Darlegungslast, wenn er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung bereitgehalten hat Auswertung der Fahrerkarte hilfreich AG kann nicht mit Nichtwissen bestreiten, sofern er organisatorisch die Zeiten nachvollziehen kann (z.B. durch Zuteilung von Touren)

49 Darlegungslast bei Überstundenvergütung –
LAG Berlin-B. Urt. v – 15 Sa 66/17 BAG formuliert überzogene Anforderungen an Darlegungslast bei Überstunden Arbeitgeber kann „aufgedrängte“ Überstunden durch Nachhauseschicken vermeiden hier: regelmäßige Mehrarbeit von Führungskräften

50 Schätzung von Umkleidezeiten –
BAG Urt. v – 9 AZR 574/15 vom AG angeordnetes Umkleiden im Betrieb ist vergütungspflichtige Arbeitszeit tariflicher Ausschluss der Vergütungspflicht von Umkleidezeiten ist zulässig gerichtliche Schätzung von Umkleidezeiten zulässig

51 Vergütung von Umkleidezeiten – weiße Kleidung –
BAG Urt. v – 5 AZR 382/16 An- und Ablegen besonders auffälliger Dienstkleidung ist vergütungspflichtige Arbeitszeit besonders auffällig, wenn Arbeitnehmer einem bestimmten Arbeitgeber oder einer Branche zuzuordnen ist kann auch bei rein weißer Kleidung der Fall sein (Pflege-/Gesundheitsbranche)

52 Bereitschaftszeiten zu Hause als Arbeitszeit –
EuGH Urt. v – C-518/15 (Matzak) Bereitschaftszeiten mit Aufenthaltsbestimmung am Wohnsitz des Arbeitnehmers ist Arbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitrichtlinie arbeitgeberveranlasste Untätigkeit kann zur Vergütungspflicht führen

53 Gratifikation nach billigem Ermessen –
BAG Urt. v – 10 AZR 376/16 Leistungsbestimmung einer Gratifikation nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zulässig Zahlung in gleichbleibender Höhe in den vergangenen Jahren führt nicht zu einer Konkretisierung Alternative zu Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalten

54 4. Entschädigung und Schadensersatz
auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

55 Drittes bzw. neutrales Geschlecht –
BVerfG Beschl. v – 1 BvR 2019/16 eigener Eintrag für intersexuelle Menschen im Geburtenregister gefordert arbeitsrechtliche Folgeprobleme an zahlreichen Stellen

56 Benachteiligung bei Erhöhung der Wochenarbeitszeit –
BAG Urt. v – 8 AZR 736/15 Indizien wegen AGG-Benachteiligung müssen mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ vorliegen Nichtberücksichtigung bei Erhöhung der Arbeitszeit vorliegend kein hinreichendes Indiz für eine Benachteiligung

57 Stellenanzeige für Berufsanfänger –
BAG Urt. v – 8 AZR 454/15 Stellenanzeige an „frisch gebackene“, aus Ausbildung kommende Bewerber ist altersdiskriminierend mittelbare Diskriminierung wegen des Alters nur Interesse an Gewinnung jüngerer Personen

58 Unterrichtungspflicht bei Ablehnung Schwerbehinderter –
BAG Urt. v – 8 AZR 492/16 Verstöße gegen Verfahrens- oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Bewerber indizieren Benachteiligung Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung eines abgelehnten schwerbehinderten Bewerbers besteht nur bei kumulativen Vorliegen der Voraussetzungen des § 81 Abs. 1 S. 7 SGB IX (=Verstoß gegen Beschäftigungspflicht und fehlendes Einverständnis der SBV mit Einstellungsentscheidung)

59 Männlicher Bewerber für Gleichstellungsbeauftragte –
LAG Schleswig-Holstein Urt. v – 2 Sa 262 d/17 unmittelbare Benachteiligung durch Ausschluss männlicher Bewerber für Amt der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gerechtfertigt § 2 Abs. 3 S. 1 Kreisordnung und Gleichstellungsgesetz weibliches Geschlecht maßgeblich für Tätigkeitsausübung

60 5. Urlaubs- und Befristungsrecht
auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

61 Eigenart der Arbeitsleistung bei Profifußballern –
BAG Urt. v – 7 AZR 312/16 Befristung eines Profifußballers aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt zeitliche Begrenztheit sportlicher Höchstleistungen rechtfertigt Befristungsinteresse des Arbeitgebers

62 Eigenart der Arbeitsleistung als Befristungsgrund I –
BAG Urt. v – 7 AZR 864/15 Befristung eines Serienschauspielers aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt Publikumsinteresse an neuen Gesichtern und Fortentwicklung des künstlerischen Konzepts maßgeblich

63 Eigenart der Arbeitsleistung als Befristungsgrund II –
BAG Urt. v – 7 AZR 369/16 Befristung einer Maskenbildnerin am Theater aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt künstlerische Freiheit des Arbeitgebers maßgeblich

64 Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs –
BAG Urt. v – 7 AZR 688/14 prognostizierter Mehrbedarf kann auch über das Vertragsende hinausgehen befristet beschäftigter Mitarbeiter muss nicht in dem Bereich eingesetzt werden, in dem der Mehrbedarf entstanden ist plausibles Gesamtkonzept ist darzustellen

65 Befristung auf Wunsch des Arbeitnehmers –
BAG Urt. v – 7 AZR 236/15 zwei Jahre nach Angebot erklärte Annahme einer nachträglichen Befristung des Arbeitsverhältnisses erfolgt nicht (mehr) auf Wunsch des Arbeitnehmers gilt trotz vereinbarter Einmalzahlung für vorzeitiges Ausscheiden i.H.v. EUR Verkürzung auf 60. Lebensjahr

66 Befristung über Regelaltersgrenze - § 41 S. 3 SGB VI –
EuGH Urt. v – C-46/17 Befristung über Regelaltersgrenze hinaus grundsätzlich zulässig gleichwohl Missbrauchskontrolle durch nationale Gerichte möglich

67 Schadensersatz wegen nicht gewährtem Urlaub –
BAG Urt. v – 9 AZR 572/16 kein Anspruch auf Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährtem Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis nur Anspruch auf Ersatzurlaub gilt auch bei Freistellung in Altersteilzeit

68 Geltendmachung von Urlaubsabgeltung und Ausschluss –
BAG Urt. v – 9 AZR 80/17 Anspruch auf Urlaubsabgeltung wird mit Ablauf der Kündigungsfrist fällig Erhebung der Kündigungsschutzklage stellt keine schriftliche Geltendmachung im Sinne einer Verfallklausel dar

69 Verschiedenes auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

70 Keine Änderung der Wählerliste am Wahltag –
BAG Beschl. v – 7 ABR 19/15 Änderung der Wählerliste der BR-Wahl nur bis zum Tag vor der Stimmabgabe zulässig Änderungen noch am Wahltag selbst führen zur Fehlerhaftigkeit der Wahl BR-Wahl 2018

71 Sitzverteilung nach dem d‘Hondtschen Höchstzahlverfahren –
BAG Beschl. v – 7 ABR 35/16 Sitzverteilung nach d‘Hondtschen Höchstzahlverfahren ist verfassungsgemäß keine Beeinträchtigung von Gleichheitsprinzip und Koalitionsfreiheit BR-Wahl 2018

72 Pauschale Ausgleichzahlung an Betriebsratsmitglied –
BAG Urt. v – 5 AZR 11/17 Pauschale Ausgleichszahlungen zur Abgeltung von Betriebsratstätigkeiten ohne sachlichen Grund verstoßen gegen das Begünstigungsverbot § 78 S. 2 BetrVG, sofern sie zur Verdiensterhöhung führen

73 Mitbestimmung des BR beim Facebook-Auftritt des AG –
BAG Beschl. v – 1 ABR 7/15 Mitbestimmung beim Ermöglichen von Postings, die sich auf Verhalten oder Leistung einzelner Mitarbeiter beziehen Ausgestaltung der Funktion unterliegt der Mitbestimmung unmittelbare Veröffentlichung unterliegt der Mitbestimmung

74 Belastungserfassung durch Screening-Software –
BAG Beschl. v – 1 ABR 46/15 Software zur durchgehenden Erfassung der Belastung von Mitarbeitern verstößt gegen deren allgemeines Persönlichkeitsrecht Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

75 Mindestbesetzungsvorgaben durch die Einigungsstelle –
LAG Schleswig-H. Beschl. v – 6 TaBV 21/17 Einigungsstelle hat keine Kompetenz zur Anordnung von Mindestbesetzungen von Stationen in Pflegediensten keine Mitbestimmung aus § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG (Gesundheitsschutz)

76 Dynamische Tarifverweisung und Betriebsübergang –
BAG Urt. v – 4 AZR 95/14 eine dynamische Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag gilt nach Betriebsübergang auch im (tariflosen) Erwerberbetrieb fort kein Verstoß gegen Tarifautonomie

77 Einladung freigestellter Arbeitnehmer zu Geselligkeitsveranstaltungen –
ArbG Köln Urt. v – 8 Ca 5233/16 zu Betriebsausflügen, Weihnachts- und Karnevalsfeiern sind auch freigestellte AN teilnahmeberechtigt arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz


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