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EBS Sonne – Teil 2 Ermittlung der Geräuschimmissionen (Inbetriebnahme der Kessel 6 und 7) in Großräschen, OT Freienhufen Dr. Richard Neuhofer rneuhofer@t-online.de.

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1 EBS Sonne – Teil 2 Ermittlung der Geräuschimmissionen (Inbetriebnahme der Kessel 6 und 7) in Großräschen, OT Freienhufen Dr. Richard Neuhofer

2 Schalltechnisches Gutachten zur Ermittlung der Geräuschimmissionen im Nachbarschaftsbereich des EBS-Kraftwerkes Sonne (Inbetriebnahme der Kessel 6 und 7) in Großräschen, OT Freienhufen - Auszüge -

3 1. Aufgabenstellung Die swb AG und die Projektgesellschaft Biomassekraftwerk Großräschen & Co. KG planen am Kraftwerksstandort Sonne in Großräschen, Freienhufen, die Kessel 6 und 7 sowie die dazugehörigen Nebenanlagen auf den Betrieb mit Ersatzbrennstoffen umzurüsten. Die Geräuschemissionen und –immissionen der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (Ausgangssituation für die Vorbelastung - Kessel 8 einschließlich BE 2) wurden in folgenden schalltechnischen Gutachten dargestellt:

4 1. Aufgabenstellung Durch den Betrieb der Neuanlagen (Kessel 6 und 7) kommt es im Nachbarschaftsbereich zu zusätzlichen Geräuschimmissionen, die im Folgenden zu ermitteln und in ihrer Gesamtheit (Vorbelastung und Zusatzbelastung) zu beurteilen sind.

5 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
BImSchG „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. TA Lärm DIN "Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen" Teil 1 Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft DIN ISO „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren“

6 3. Beschreibung der örtlichen Situation – Immissionsorte
(siehe IMMI – Modell) IO 1, 1. OG, S-Fassade, Wohnhaus, Gemeindesiedlung 10 IO 2, 1. OG, NO-Fassade, Wohnhaus, Bergmannstraße 51 IO 3, 1. OG, NO-Fassade, Wohnhaus, Bergmannstraße 35 IO 4, 1. OG, NO-Fassade, Wohnhaus, Bergmannstraße 25 IO 5, 1. OG, W-Fassade, Wohnhaus, Freienhufener Straße 69 IO 6, 2 m, Campingplatz

7 4. Immissionskontingente für das IKW Sonne

8 5. Ermittlung der Vorbelastung (Kessel 8einschließlich BE 2)
Die Messung an den Außenquellen (Austrittsöffnungen Kühltürme, Saugzüge, Antriebe Schubboden, Becherwerke, Bandanlagen, Übergabestellen) erfolgte in Anlehnung an die DIN Es wurden nur die Geräuschquellen erfasst, die erfahrungsgemäß einen wesentlichen immissionswirk-samen Anteil am Beurteilungspegel an den Immissions-orten liefern. Bei der Eingabe im Rechenmodell wurde eine weitere Selektion (Berechnung des immissions-wirksamen Anteils am Beurteilungspegel an den Immissionsorten unter Berücksichtigung der Schalldämm-Maße der Außenhüllen von Gebäuden) vorgenommen, um den Datenberg (Prioritätenlisten der Schallquellen) in überschaubaren Grenzen zu halten.

9 5. Ermittlung der Vorbelastung (Kessel 8einschließlich BE 2)
Folgende Ausgangsdaten (Geräuschemissionen) werden bei den Ausbreitungsrechnungen berücksichtigt und in das Rechenmodell eingegeben: Fensterflächen der Gebäude: Hochdruckkesselhaus (Nord und Süd), Maschinenhaus (Nord, Ost und West), Pumpenhaus (West), Speisewasserraum (Nord, Süd, West), Ausblasrohr Steuerventil und Frischluftklappen auf dem Dach des Hochdruckkesselhauses, Kühlturm im Bereich Hochdruckkesselhaus, Saugzug (neu), Aufheizgebläse, Antriebe Schubboden und Puffersilo, Fördertechnik (Scheibensortierer und Magnetabscheider) im Bereich Schubboden und diverse Bandanlagen (BE 2 – Hackschnitzeltransport und Schrägbad Puffersilo Hochdruckkesselhaus), Abluftfilter Additivsilo, 130 m Kamin und 2 Naturzugnasskühltürme (auf Baufeld 5a).

10 5. Ermittlung der Vorbelastung (Kessel 8einschließlich BE 2)
Innerbetrieblicher Transport Einsatz des Radladers: Fahrzeugbewegungen auf dem Betriebsgelände (Straße) - FW 2 Diese Geräuschemissionen werden in das Rechenmodell als Linien- und Flächenschallquellen eingegeben.

11 5. Ermittlung der Vorbelastung (Kessel 8einschließlich BE 2)
In Abstimmung mit dem Auftraggeber wurden für die aktuelle Berechnung der Vorbelastung gegenüber der alten Fassung der schalltechnischen Gutachten folgende aktuelle Änderungen vorgenommen: Für Kessel 8 erfolgt der Einsatz des Kleinkühlturms (der Naturzugnasskühlturm ist für die Zusatzbe-lastung beim Einsatz der Kessel 6 und 7 zu berück-sichtigen). Die Wirksamkeit der Einhausung (Einfügungsdämpfungsmaß) für den Saugzug des Kessels 8 ist bis auf ca. 10 dB zu erhöhen, um bei einer Erweiterung des IKW Sonne (Inbetriebnahme der Kessel 6 und 7) über weitere „Lärmreserven“ zu verfügen.

12 6. Ermittlung der Zusatzbelastung (Kessel 6 und 7)
Stationäre Hauptschallquellen Die lärmrelevanten stationären Hauptschallquellen Saugzugventilator (mit Schalldämpfer ausgerüstet) einschließlich Antrieb sowie die Gewebefilter (Filterkammern) befinden sich innerhalb des vorhandenen Kesselhauses, dessen Dach um 7 m angehoben werden soll.

13 6. Ermittlung der Zusatzbelastung (Kessel 6 und 7)
Innenpegel Nach Betreiberangaben wird der Innenpegel innerhalb des Kesselhauses den Wert von Li = 85 dB(A) nicht überschreiten. Auf der sicheren Seite liegend wird der für die Berechnung der Vorbelastung (auf der Grundlage von messtechnischen Untersuchungen sich ergebende) zugrundegelegte Innenpegel von Li = 87,9 dB(A) beibehalten.

14 6. Ermittlung der Zusatzbelastung (Kessel 6 und 7)
Fassadenelemente Die Geräuschemissionen der Fassaden- elemente des Entladebunkers können ebenfalls vernachlässigt werden, auch die der geschlossenen Öffnungsklappen, die wegen der hohen Staubentwicklung ohnehin geschlossen werden müssen. Im Rechenmodell zu berücksichtigen sind die Gebäudeöffnungen:

15 6. Ermittlung der Zusatzbelastung (Kessel 6 und 7)
Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (Betriebsstraßen) Transport von Brennstoffen Transport von Betriebsmitteln Transport von Reststoffen Transport der Ballen durch einen Gabelstapler Parkplatz LKW (Brennstoffe) Parkplatz PKW (Betriebsangehörige und Besucher) Fahrweg PKW vom Parkplatz zur Betriebsgrenze

16 7. Verkehrsbelastung auf öffentlichen Straßen
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass bei der Betrachtung des der Gesamtanlage zuzuordnenden Verkehrs die in Punkt 3 genannten Kriterien der TA Lärm 500 m bis zur Betriebsgrenze, Erhöhung des Beurteilungspegels der Verkehrsgeräusche rechnerisch um mindestens 3 dB(A); Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) gleichzeitig zutreffen müssen.

17 8. Beurteilung

18 8. Beurteilung Berechnungsergebnissen veranschaulichen, dass folgende Hauptemittenten die Höhe der Immissionsschallpegel in den Immissionsorten maßgeblich bestimmen: Kühlturm, Saugzug/Antrieb (Kessel 8), Ausblas-Steuerventil, Kamin (IO 1 bis IO 4), Naturzugnasskühlturm, Zuluftöffnungen, Parkplatz (bei laufendem Motor) und befahrende Fahrflächen LKW (Brennstoffe).

19 8. Beurteilung Die Ergebnisse können insgesamt wie
folgt interpretiert werden: Ein Vergleich der Gesamt-Beurteilungspegel mit den zulässigen reduzierten Teil-Immissionsrichtwerten ergibt für die Variante 1 der Zusatzbelastung, tags und in der ungünstigsten Nachtstunde, an allen betrachteten Immissionsorten keine Überschreitung der zulässigen reduzierten Teil-Immissionsrichtwerte.

20 8. Beurteilung Die Ergebnisse können insgesamt wie
folgt interpretiert werden: Ein Vergleich der Gesamt-Beurteilungspegel mit den zulässigen reduzierten Teil-Immissionsrichtwerten (Variante 2 der Zusatzbelastung) ergibt tags nur für den Winterbetrieb (laufender Motor im Bereich des LKW- Parkplatzes - Anlieferung Brennstoff) eine Überschrei- tung des reduzierten Teil-Immissionsrichtwertes für die Gesamtanlage um 1 dB(A) am IO 6 (Campingplatz). Diese geringe Überbeschreitung ist nicht überzube- werten, weil der Campingplatz in den Wintermonaten nicht betrieben wird.

21 8. Beurteilung Die Ergebnisse können insgesamt wie
folgt interpretiert werden: Es ist erforderlich, den Antrieb des Saugzuges für den Kessel 8 einzuhausen (Einfügungsdämpfungsmaß ca. 10 dB). Außerdem ist es erforderlich, im Bereich der östlichen Öffnungen des Naturzugnasskühlturms einen ca. 4 m hohen und 100 m langen Wall aufzuschütten (Abstand Dammkrone - Naturzugnasskühlturm ca. 20 m). Die abschattende Wirkung ist am größten, je näher der Wall sich im Bereich der Öffnungen befindet.

22 8. Beurteilung Die Ergebnisse können insgesamt wie
folgt interpretiert werden: Weitere Maßnahmen zur Lärmminderung sind nicht erforderlich. Es kann weiterhin ausgesagt werden, dass ausgehend von den berechneten Werten und Messwerten die maximal zulässigen Schalldruckpegel [ = 85 dB(A), tags, und = 60 dB(A), nachts] für „Allgemeine Wohngebiete“ nicht überschritten werden. Unzulässige tieffrequente Geräusche sind nicht zu erwarten. Die Geräusche von Sicherheitsventilen (15 Minuten einmal im Jahr) gelten als betriebsbedingte seltene Ereignisse und sind nicht zu betrachten.


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