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Behindertenhilfe im Kanton Bern – Umsetzung des Behindertenkonzepts Informationsanlass BKSE, 21.11.2018 Astrid Wüthrich, Amtsvorsteherin.

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Präsentation zum Thema: "Behindertenhilfe im Kanton Bern – Umsetzung des Behindertenkonzepts Informationsanlass BKSE, 21.11.2018 Astrid Wüthrich, Amtsvorsteherin."—  Präsentation transkript:

1 Behindertenhilfe im Kanton Bern – Umsetzung des Behindertenkonzepts Informationsanlass BKSE, Astrid Wüthrich, Amtsvorsteherin ALBA

2 Inhalt Hintergrund Vom «heute» ins neue System – Handlungsbedarf und Ziele Exkurs Subsidiarität - Leitfrage Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell») Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen

3 Hintergrund : Inkrafttretung der UNO Behindertenrechtskonvention BRK für die Schweiz (Ratifizierung) Einstellungs- und umweltbedingte Barrieren beseitigen und autonome Lebensführung von Menschen mit Behinderung fördern Nationaler Finanzausgleich 2008 Transfer der Zuständigkeit für Institutionen für Menschen mit Behinderung vom BSV zu den Kantonen Auftrag an den Kanton, ein Finanzierungssystem einzuführen, das optimale Versorgung ermöglicht (Kostenwahrheit) 2011: Verabschiedung des Bernischen Behindertenkonzepts (GR, BR) Erfüllung politischer Vorstösse (Motionen Ryser 2007; Bolli 2007) in Richtung bedarfsorientierter Subjektfinanzierung im Erwachsenenbereich 2016: Verabschiedung Bernischen Behindertenberichts 2016 : Start Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell») Wir sprechen von der «Behindertenhilfe» als zentralem Bestandteil einer umfassenden Behindertenpolitik

4 Vom «heute» ins neue System – Handlungsbedarf und Ziele

5 Die Finanzierung heute
Führt die Menschen ins Heim X

6 Finanzierung Heute – Handlungsbedarf
Pauschalfinanzierung von Wohnheimen (mit und ohne Beschäftigung), Tagessstätten sowie Werkstattplätze orientiert sich am «Bedarf» der Institutionen Beträge sind historisch gewachsen und entsprechen oft nicht dem eigentlichen Bedarf der Menschen mit Behinderung (Überprüfbarkeit) Privat Wohnen ist für Menschen mit Behinderung mit grossen Abstrichen verbunden «Markt» (= Auswahl zwischen den Institutionen) funktioniert kaum, was die Wahlmöglichkeit der Menschen mit Behinderung einschränkt Angebote sind «Heim» (gemäss Vorstellungen der Heimleitenden) oder «daheim» (in der Regel ohne Möglichkeiten, den Bedarf an Betreuung zu finanzieren)

7 Was das Behindertenkonzept will
Wir wollen den Menschen die Wahl ermöglichen

8 Zielsetzungen Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der betroffenen Menschen sichern Dank individuell erhobenem Betreuungsbedarf wird ein kohärentes Finanzierungssystem eingeführt (Kostenwahrheit) Subsidiarität einfordern und Leistungen hinsichtlich Effizienz und Wirksamkeit optimieren Aufsicht gemäss Kernauftrag ALBA gewähren Die Neuausrichtung der Finanzierungsform in der Behindertenhilfe fördert und bedingt gleichzeitig die unternehmerische Freiheit der Institutionen. Die Neuausrichtung der Finanzierungsform soll Menschen mit Beeinträchtigung ermöglichen, entweder im Heim oder im privaten Setting Leistungen zu beziehen.

9 und Leistungsgutsprache
Grundzüge des neuen Finanzierungsmodells Bedarfsklärung und Leistungsgutsprache Neuausrichtung der Behindertenhilfe

10 Exkurs: Subsidiarität – Leitfrage
Fokus: Frage nach dem Verhältnis der kantonalen Behindertenhilfe zu verschiedenen sozialen Sicherungssystemen wie IV, EL, BVG und weiteren Versicherungen sowie eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen Die Sozialversicherungssysteme finanzieren Betreuung Lebenshaltung Weiteres (Hilfsmittel, Transportkosten) Welche Leistungen sollen gemäss Behindertenkonzept finanziert werden?

11 Subsidiarität - Finanzierungselemente
Finanzierung der Lebenshaltungskosten (Erwerb oder entsprechender Ersatz) Eigenmittel/wirtsch. Verhältnisse der Person mit Beeinträchtigung (als Anteil Selbstzahler) UV, MV, Renten aus der 2. und 3. Säule IV-Rente (entspricht dem eigentlichen Erwerbsersatz) EL (ergänzend und nur dann, wenn die oberen Beträge nicht ausreichen) Finanzierung des Betreuungsbedarfs Hilflosenentschädigung – relativ restriktive Ausrichtung von Beiträgen durch die IV Assistenzbeitrag – Möglichkeit für Menschen mit HE, eine/n Assistent/in einzustellen EL KK/BK – Finanzierung von Leistungen, die andere Versicherungen nicht übernehmen (teilweise Sachleistungen, teilweise Personenunterstützung) Behindertenhilfe des Kantons: Subsidiäre Unterstützung Finanzierung weiterer Kostenfaktoren IV Hilfsmittel Transportkosten u.a.

12 Finanzierungssystem Im Heim Betreuung Lebensunterhalt
Wirtschaftl. Verhältnisse? Wirtschaftl. Verhältnisse Weitere Versicherungen IV, UV, MV - EL, EL KK - AB - HE EL

13 Sozialversicherungssystem und ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten
Behin-derten-hilfe _Kanton (Behindertenhilfe) AB HE IV-Rente* _Invaliden-versicherung EL* EL KK _EL Kanton/Bund Priv. Vers.* Einkommen? Versicherungs-leistungen? Vermögen? _Vers. Person Einkommen, Vermögen, Versicherungen* Behinderungsbedingter Unterstützungsbedarf Lebenshaltungskosten (* Finanzierungs-elemente des Heimtarifs)

14 Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell»)

15 Prozess von der Anmeldung bis zur Auszahlung
Bedarfsabklärung Leistungsgutsprache Auswahl Leistungserbringer Abrechnung der erbrachten Leistungen Prüfung der Abrechnung und Auszahlung *Stefan C. ist 44 Jahre alt, wohnt in Biel und ist vom Hals abwärts gelähmt.

16 Pilotprojekt – Zweck und Erfahrungen
Erkenntnisse und Daten zum neuen System sammeln und damit Anpassungen sowie Korrekturen vor der flächendeckenden Umsetzung ermöglichen Pilotprojekt läuft seit 2016 und umfasst aktuell rund 600 erwachsene Menschen mit einer Behinderung (in 19 Institutionen und 45 Privatwohnende). Pilotinstitutionen zeigen viel Engagement und nehmen zusätzlichen Aufwand an, um sich auf die flächendeckende Umsetzung der Neuausrichtung strategisch und strukturell vorzubereiten Von den Privatwohnenden und Angehörigen erfolgte bisher ein überwiegend positives Echo Institutionen, Sozialdienste und andere Behörden, Betroffene und auch Beratungsstellen melden z.T. hohe Zusatzaufwände

17 Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen
Regelungen im Pilot (aktuelle Situation) Angehörige oder Assistenzpersonen (analog AB IV) können angestellt und durch Lohnzahlungen abgegolten werden. Im Falle einer Beistandschaft ist es möglich, dass die gesetzliche Vertretung im Namen der Person mit Behinderung die Anstellung vornimmt. Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter können ihrerseits Assistenzleistungen im Bereich der Betreuungsleistung verrechnen. Ausgenommen ist die Verrechnung administrativer Aufwände (werden bereits im Rahmen der gesetzlichen Vertretung abgegolten). Anstellungsverträge zwischen gesetzlicher Vertretung und Person mit Behinderung sind von der zuständigen KESB genehmigen zu lassen. KESB unterzeichnet Arbeitsvertrag im Namen der Person mit Behinderung.

18 Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen zur Prüfung
Offene Fragen zur Prüfung der aktuellen Situation Arbeitgeberschaft (gilt als allgemeine Frage auch ausserhalb einer Beistandschaft) Wie können Herausforderungen und Risiken für die betroffenen Personen (AHV- Pflicht, Versicherung etc.). abgeschwächt und wo möglich ganz beseitigt werden? Gibt es alternative Lösungsansätze wie bspw. eine zentrale Stelle, welche als Dienstleister auftritt und Personen vermittelt? Aufwände Wie sind die Zuständigkeiten von Sozialdiensten, KESB klar zu definieren? Wie hoch sind allfällige zusätzliche administrative Aufwände und wie können diese abgebaut werden? Wie können diese Aufwände entgolten werden? Wissen Welche Informationen/Wissen braucht es und wie kann es am effizientesten vermittelt werden?

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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