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„Recomandari pentru procedura de autorizare transfrontaliera “

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Präsentation zum Thema: "„Recomandari pentru procedura de autorizare transfrontaliera “"—  Präsentation transkript:

1 „Recomandari pentru procedura de autorizare transfrontaliera “
Bucuresti Bonn, Franz-W. Iven Bezirksregierung Köln

2 Programul zilei Bazele legislative Conventia de la Espoo Directiva EIM
Directiva IPPC Partea 2 Exemple Recomandari - - Vorstellung und Begrüßung Aufgabenstellung Mit der IPPC-Richtlinie (Council Directive 96/61/EC) hat Europa Neuland betreten. Die für die Anlagengenehmigung zuständigen Behörden müssen nun die Auswirkungen industrieller Tätigkeiten auf die Umwelt “integriert”, d.h. medienübergreifend betrachten und mit Hilfe der besten verfügbaren Techniken (BAT) die Emissionen vermeiden oder verringern. Dieser Leitfaden soll Behörden helfen, die BAT aus der Vielzahl der verwendeten Produktionstechniken herauszufinden. Auch Anlagenbetreibern kann dieser Leitfaden helfen, bei Planungen auf beste verfügbare Techniken zu achten oder die bereits eingesetzten Techniken im Hinblick auf BAT besser einschätzen zu können. Begriffsbestimmungen , IPPC, TA Luft. TA Lärm, Abwasserverordnung - Einheiten im Messwesen und Abkürzungen, Rundungen -Vorstellung der Gliederung des Handbuches Anhänge zum Handbuch Anwendung der IPPC – Richtlinie in Rumänien Anhang I, Anlage 1 Rechtsgrundlagen, Anlage 2 Kategorien der Tätigkeiten gemäß Anlage 3 Formulare , erweitert gegenüber der OM Anlage 4 Musterschreiben, Anlage 5 Muster - Genehmigungsbescheid Anlage 6 Checkliste für das Vorgespräch, Anlage 7 Muster - Anzeige einer Änderung gem. Artikel 26 EGO 34/2002 Anlage 8 Musterbekanntmachungen, Anlage 9 Anforderungen an VOC-Anlagen Anlage 10 Beispiele für Regelungen bei Abweichungen vom Normalbetrieb Anlage 11 Umweltgerechtes Management und Betriebsorganisation Anhang II UVP Prüfung des Einzelfalls Anhang III: Schornsteinhöhenbestimmung nach der TA Luft Anhang IV Ermittlung der Geruchsemissionen (Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL) Anhang V Abwasserverordnung mit Anhängen Anhang VI Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft Anhang VII Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm Anhang VIII Genehmigungsbescheide Anhang IX Überwachung, Anlage 1 Checkliste Anlagenüberwachung Anlage 2 Durchsetzung der Genehmigungsanforderungen Anlage 3 Muster – Bekanntmachung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung

3 Conventia de la Espoo – evaluarile transfrontaliere ale impactului de mediu
La 25. Februarie 1991 s-a semnat in Espoo (Helsinki, Finnlanda) Conventia UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) asupra evaluarii impactului de mediu (EIM) in cadrul transfrontalier (Conventia de la Espoo. Conventia de la Espoo este un instrument care reglementeaza intre statele ECE implicarea statelor afectate si a publicului lor la procedurile EIM pentru proiectele din alte state cu efecte posibile transfrontaliere considerabile. Conventia de la Espoo a intrat in vigoare la 10. Septembrie 1997. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

4 Conventia de la Espoo – evaluarile transfrontaliere ale impactului asupra mediului
Conventia obliga partile contractare ca in cazul proiectelor planificate sa desfasoare un EIM si sa anunte partile afectate referitor la proiectele listate in anexa I a Conventiei si au efecte de mediu posibile considerabile dezavantajoase. Informarea cuprinde date ale proiectului inclusiv informatii asupra efectelor transfrontaliere de mediu si ofera precizari asupra tipului posibilei decizii. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

5 Articolul 7 Directiva EIM
(1) Daca un stat membru constata ca un proiect ar putea avea efecte considerabile asupra mediului altui stat membru (anexa I sau anexa II Proiecte), sau daca statul membru care este posibil a fi afectat considerabil, depune o solicitare corespunzatoare, atunci statul membru, pe al carui teritoriu se desfasoara proiectul, va transmite statului membru afectat cat de repede posibil urmatoarele documente, pana cel tarziu la momentul la care este informat si publicul propriei tari: Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

6 Articolul 7 Directiva EIM
1 (a) o descriere a proiectului impreuna cu toate informatiile disponibile asupra efectelor posibile transfrontaliere, b) informatiile asupra tipului deciziei posibile si ofera celuilalt stat membru un termen adecvat pentru comunicarea daca acesta doreste sau nu sa ia parte la procedura de evaluare a impactului de mediu (EIM); de asemenea acesta poate adauga informatiile mentionate la paragraful 2. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

7 Articolul 7 Directiva EIM
(2) Daca dupa primirea informatiilor conform aliniatului 1, un stat membru comunica faptul ca doreste sa participe la procedura EIM, atunci statul membru in al carui teritoriu se va realiza proiectul va transmite statului membru afectat informatiile cuprinse in articolul 5 precum si datele relevante legate de procedura EIM inclusiv referitoare la solicitarea de autorizare. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

8 Articolul 7 Directiva EIM
(3) Suplimentar, statele membre implicate, daca sunt afectate in acest sens, a) vor pune la dispozitie autoritatiilor mentionate la articolul 6 aliniat 1 precum si populatiei afectate aflate pe teritoriul statului membru posibil afectat considerabil de catre proiect, informatiile conform aliniatelor 1 si 2 intr-o perioada de timp, si b) vor asigura, ca acestor autoritati si publicului afectat sa li se ofere ocazia de a-si exprima punctul de vedere referitor la informatiile primite, autoritatii competente din statul membru pe al carui teritoriu se va desfasura proiectul, inaintea autorizarii proiectului, intr-un interval de timp adecvat. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

9 Articolul 7 Directiva EIM
(4) Statele membre implicate primesc consultari care au ca subiect si efectele potentiale transfrontaliere ale proiectului si masurile ce vor servi la reducerea si prevenirea acestor efecte, si stabilesc o perioada adecvata pentru durata fazei de consultari. (5) Detaliile realizarii acestui articol pot fi stabilite de catre statele membre implicate. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

10 Articolul 18 Directiva IPPC Efectele transfrontaliere
(1) Daca un stat membru constata, ca functionarea unei instalatii ar putea avea efecte considerabile dezavantajoase asupra mediului altor state membre, sau un stat membru, care va fi posibil afectat de catre acesta, depune o solicitare corespunzatoare, atunci statul membru, in al carui teritoriu s-a depus solicitarea autorizarii conform articolului 4 sau articolului 12 aliniat 2, transmite celuilalt stat membru informatiile necesare sau puse la dispozitie conform anexei V in acelasi moment in care le pune la dispozitia populatiei proprii. Aceste informatii vor fi baza consultarilor necesare din cadrul relatiilor bilaterale ale ambelor state membre, in baza actelor de reciprocitate si egalitate. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

11 Articolul 18 Directiva IPPC Efectele transfrontaliere
(2) Statele membre vor avea grija ca in cadrul relatiilor bilaterale sa se faca accesibile solicitarile si populatiei statului posibil afectat intr-o perioada adecvata de timp, in cazurile mentionate la aliniatul 1, pentru ca aceasta sa-si poata exprima punctul de vedere, inainte ca autoritatea competenta sa ia decizia. (3) Autoritatea competenta ia in considerare rezultatele consultarilor conform aliniatelor 1 si 2, atunci cand va lua decizia in baza solicitarii. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

12 Articolul 18 Directiva IPPC Efectele transfrontaliere
(4) Autoritatea competenta informeaza toate statele membre consultate conform alin. 1 asupra deciziei luate in baza solicitarii si le transmite acestora informatiile mentionate la articolul 15 alin. 5. Fiecare stat membru consultat ia masurile necesare pentru ca aceste informatii sa fie facute accesibile publicului de pe teritoriul sau, intr-un mod adecvat. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

13 Anexa V Directiva IPPC Implicarea publicului la procedura decizionala
Populatia va fi informata despre urmatoarele (printr-un comunicat oficial sau pe alte cai, precum mediile electronice, daca acestea stau la dispozitie) devreme, in cadrul desfasurarii procedurii decizionale, imediat insa dupa ce informatiile au putut fi puse la dispozitie in urma unei abordari conforme: a) solicitarea autorizarii sau dupa caz propunerea de actualizare a autorizatiei sau conditiilor din autorizatie conform articolului 15 alin 1 inclusiv descrierea punctelor prezentate la articolul 6 alin 1; b) dupa caz asupra faptului, ca in cadrul deciziei este necesara o evaluare a impactului de mediu intr-un stat sau la nivel transfrontalier sau consultari intre statele membre conform articolului 17; Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

14 Implicarea publicului la procedura decizionala
Anexa V Directiva IPPC Implicarea publicului la procedura decizionala c) informatii exacte asupra autoritatilor competente in luarea deciziei, de la care se pot obtine informatii resp. la care se pot depune punctele de vedere sau intrebarile, sau depunerea punctelor de vedere in perioada prevazuta de timp; d) felul deciziilor posibile sau, daca exista, draftul deciziei; e) dupa caz, detaliile legate de propunrea de actualizare a unei autorizatii sau a conditiilor din autorizatie; f) informatiile despre cand, unde si in ce cazuri sunt facute accesibile informatiile relevante; g) detaliile legate de conditiile de implicare si consultare a populatiei conform numarul 5. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

15 Implicarea publicului la procedura decizionala
Anexa V Directiva IPPC Implicarea publicului la procedura decizionala 2. Statele membre vor asigura fie facute accesibile urmatoarele informatii populatiei afectate intr-un interval de timp adecvat: a) in conformitate cu legislatia nationala, rapoartele si recomandarile cele mai importante, depuse intr-un anumit moment autoritatii competente, despre care populatia implicata va fi informata conform numarului 1; b) in conformitate cu Directiva 2003/4/CE a Parlamentului European si Consiliului din 28. ianurie 2003 asupra accesului publicului la informatiile de mediu [1] altele decat informatiile mentionate la numarul 1, importante pentru luarea deciziei conform articolului 8 si care vor fi facute accesibile dupa ce populatia afectata va fi informata conform numarului 1. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

16 Implicarea publicului la procedura decizionala
Anexa V Directiva IPPC Implicarea publicului la procedura decizionala Populatia implicata are dreptul de a-si exprima punctul de vedere si opinia in fata autoritatii competente inainte de a se lua decizia finala. Rezultatele consultarilor conform acestei anexe se vor lua in considerare la decizie intr-un mod adecvat. Statele membre vor lua masurile exacte pentru modul de informare a populatiei (de exemplu prin anunturi in cadrul unor anumite regiuni sau publicari in ziarele locale) si cum se va face dezbaterea publica (de ex. prin solicitarea punctelor de vedere exprimate in scris sau prin dezbatere publica). Perioada de timp pentru diferite faze se va alege in asa fel incat sa fie suficient timp la dispozitie in vederea pregatirii si implicarii mai devreme, in cadrul procedurii decizitonale de mediu, respectand conditiile acestei anexe. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

17 Ce proiecte sunt afectate in principiu ? Directiva IPPC Anexa 1
Categoriile activitatilor industriale conform articolului 1 1. Economia energetica 1.1. Instalatii de aerdere cu o putere termica de ardere de peste 50 MW 6. Alte ramuri industriale 6.7. Instalatii de tratare a suprafetelor de materiale, obiecte cu o capacitate de consum mai mare de 150 kg solventi pro ora sau mai mult de 200 t pro an 6.8. Instalatii de producere a carbonului sau a electro-grafitului prin ardere sau grafitizare partial, fara informatii legate de capacitate, cantitate sau valori de prag !!! Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

18 Ce proiecte sunt in principiu afectate ? Directiva EIM "ANEXA I
(PROIECTE CONFORM ARTICOLULUI 4 aliniat 1) Rafinariile de titei (exceptand intreprinderile care produc doar materiale abrazive din titei) precum si instalatiile de gazificare si lichefiere de cel putin 500 tone carbune zilnic de materiale bituminoase. 2. - Centrale termice si alte instalatii de ardere de cel putin 300 MW precum ….. 21. Instalatii de depozitare a titeiului, produsele petrochimice si chimice cu o capacitate de tone si mai mult. 22. Fiecare modificare sau extindere a proiectelor, cuprinse in aceasta anexa, daca acestea ating valorile de prag, numite in aceasta anexa. Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

19 Ce proiecte sunt afectate in principal ? Directiva EIM Anexa II
(PROIECTE CONFORM ARTICOLULUI 4 ALIN 2) 1. agricultura, silvicultura si piscicultura … 2. minerit… 3. economia energetica… 4. fabricarea si prelucrarea metalelor … fara informatii legate de capacitate, cantitate si prag !!! Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

20 Stabilirea distantelor fata de vecinatate, pentru a stabili proiectele relevante (criteriile de eliminare) BRD/NRW: Raza 5 km/ 20 km Aceasta inseamna in cadrul procedurii IPPC cu EIM Pe o raza de 5 km implicarea generala in cadrul intregii proceduri de autorizare Pe o raza de 20 km implicarea optionala in functie de efecte, insa in cadrul etapei preliminare (in general in perioada de incadrare Scoping) Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

21 Ghidul roman pentru luarea in considerare a conventiilor transfrontiere
Propunere: Integrarea procedurii EIM in procedura IPPC (fara proceduri paralele, deoarece bunurile protejate sunt aceleasi) Evitarea muncii repetate Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

22 Ghidul romanesc pentru luarea in considerare a conventiilor transfrontiere
3. „Verificarea semnificantei “ Perioada consultari (Scoping): inainte de depunerea solicitarii, proprietarul proiectului discuta in detaliu cu autoritatiile Daca trebuie desfasurata o procedura de autorizare IPPC Propunere: desfasurarea in general a unei intalniri de incadrare - Scoping la aceasta intalnire se va implica in general statul vecin (20km) Prozentuale Verteilung c. 74 % zur Kommunen, 26 % beim Staat Landesweite Rückfallquote ca. 15 % (1.400 Anlagen) Bei der Verteilung der Zuständigkeit darauf geachtet, dass keine Teilung zwischen Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV erfolgte, da in einigen Fällen die Zuständigkeit von Mengenschwellen abhängig ist. Für Störfallanlagen bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen Personal: Näherungsverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Zuhilfenahme der Kosten-Leistungsrechnung (mit Aufwandsfaktoren, die die Bearbeitungsintensität berücktigt). Verteilung der Stellen auf Kreise und Kreisfreie Städte bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Zahl der Anlagen und bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Einwohnerzahl (wo viele Menschen arbeiten und wohnen, gibt es auch mehr Konflikte). Diese Zuständigkeitsverteilung ist gemeinsam den KSV in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, wobei nicht in allen Bereichen einvernehmen herbei geführt werden konnte. Dies gilt auch für die festgesetzten Pauschalen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kommunalisierung. Daher wurde vereinbart, dass nach ca. 2 Jahren die Kommunalisierung der Aufgaben evaluiert werden, um ggf. unebenheit nochglättnzu können.

23 Va multumesc epntru atentia acordata
           Va multumesc epntru atentia acordata Si va stau la dispozitie pentru intrebari Franz-W. Iven; Guvernul regiunii Köln Telefon:


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