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Förderbetrag für Arbeitgeber (§ 100 EStG) in der FID

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Präsentation zum Thema: "Förderbetrag für Arbeitgeber (§ 100 EStG) in der FID"—  Präsentation transkript:

1 Förderbetrag für Arbeitgeber (§ 100 EStG) in der FID
Stuttgart, März 2018 1

2 Inhalt 1 Funktionsweise 2 Produktkonzept 3 Prozesse 2

3 1 Funktionsweise 2 Produktkonzept 3 Prozesse 3

4 Funktionsweise Grundlagen (1/2) Allgemeine Hinweise Ab : Förderbetrag zur bAV für Arbeitgeber (AG) gem. § 100 EStG* Der Förderbetrag ist ausschließlich bei neuen AG-Beiträgen möglich Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit verteilt werden müssen (sog. „ungezillmerter“ Tarif) Ziel: Anreiz für AG, eine bAV für Arbeitnehmer (AN) mit geringeren Einkommen einzurichten *Auf den neuen gesetzlichen AG-Zuschuss zur Entgeltumwandlung kann § 100 EStG nicht angewendet werden Neuer Freibetrag in der Grundsicherung wirkt auch hier 4

5 BMAS empfiehlt jährliche Zahlungsweise:
Grundlagen (2/2) Funktionsweise Voraussetzungen für den Förderbetrag Neuer AG-Beitrag in Höhe von mindestens 240 EUR zur bAV 30 % Förderbetrag auf max. 480 EUR Neue Beiträge im Vergleich zum Jahr 2016 Kein Förderbetrag bei Entgeltumwandlung (EU) AN mit Einkommen im Zeitpunkt der Beitragszahlung bis max EUR monatlich Anderer Lohnabrechnungszeitraum = entsprechender max. Verdienst EU reduziert maßgebliches Einkommen Bestehendes erstes Dienstverhältnis Auch bei einer entgeltlosen Dienstzeit kann ein erstes Dienstverhältnis vorliegen Durchführungsweg: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit Arbeitslohn muss im Inland der Lohnsteuer unterliegen z.B. inländische AG, ausländische Verleiher BMAS empfiehlt jährliche Zahlungsweise: Es genügt, wenn in dem Lohnabrechnungs-zeitraum, in dem der AG-Beitrag erbracht wird, die Voraussetzungen vorliegen

6 Funktionsweise Direktversicherung
Vertrag Arbeitgeber = Vertragspartner Allianz Direktversicherung Beitrag Rechtsanspruch Förderbetrag über die Lohnsteuer- Anmeldung Versorgungsleistung Versorgungszusage (AG-finanziert) Arbeitnehmer = Anspruchsberechtigter Finanzamt 6

7 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung
Funktionsweise Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung Arbeitgeber Beitrag = Betriebsausgabe Förderbetrag = Betriebseinnahme AG behält Förderbetrag in Höhe von 30% von der Lohnsteuer ein Ggf. Erstattung durch das Finanzamt, falls Lohnsteuer geringer als Förderbetrag ausfällt Arbeitnehmer Anwartschaftsphase - Steuerfrei bis zu 480 EUR (zusätzlich zu § 3 Nr. 63 EStG) - Sozialversicherungsfrei bis zu 4% BBG/DRV West (in Summe mit Beiträgen nach § 3 Nr. 63 EStG) Rentenphase - Zu versteuern nach § 22 Nr. 5 EStG (wie § 3 Nr. 63 EStG) - Volle KVdR/PVdR-Pflicht Ausnahme: Bagatellgrenze von bis zu 152,25 EUR (§ 226 Absatz 2 SGB V) greift, dann keine KVdR/PVdR-Pflicht* * Sämtliche bAV-Leistungen an den AN sind zu berücksichtigen, solange und soweit sie erbracht werden. Kapitalzahlungen werden als auf 120 Monate umgelegte fiktive Rente angerechnet. Überschreiten der Bagatellgrenze: KVdR/PVdR-Pflicht für die bAV-Leistung in voller Höhe; es ist also nicht nur der übersteigende Betrag zu verbeitragen Oft keine KVdR/PVdR-Pflicht in der Rentenphase wegen Bagatellgrenze 7

8 Weniger Nettoaufwand Weniger Nettoaufwand dank Förderung
Funktionsweise Weniger Nettoaufwand Weniger Nettoaufwand dank Förderung ... minus Steuerersparnis Beispiel: AG- Leistung 480 EUR Beitrag Arbeitgeber ... minus staatliche Förderung 240 € € Förderbetrag über Lohnsteuer Abzüglich Förder- betrag: 144 € Bruttoaufwand (Betriebsausgabe) Steuerersparnis aus Betriebsausgaben* Steuerersparnis aus Betriebs ausgaben*: 100 € Nettoaufwand Nettoaufwand: 236 € Arbeitgeber können soziale Verantwortung mit staatlicher Förderung kombinieren * Die Berechnungen basieren auf den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2018; Körperschafts- und Gewerbesteuer ca. 30%

9 1 Funktionsweise 2 Produktkonzept 3 Prozesse 9

10 Produktkonzept Ggf. als Matching-Modell: EU/Riester im separaten Tarif
BMAS empfiehlt jährliche Zahlungsweise: Es genügt, wenn in dem Lohnabrechnungs-zeitraum, in dem der AG-Beitrag erbracht wird, die Voraussetzungen vorliegen Durchführungsweg Direktversicherung* Vorsorgekonzept Perspektive gegen variable, jährliche Einmalbeiträge Reine AG-Finanzierung Keine Zusatzbausteine Leistungsbild wie § 3 Nr. 63 EStG: Rentenförmige Auszahlung mit Kapitalwahlrecht Vergütung Keine Front-Up-Vergütung (analog üblicher varEB-Logik) Kollektivtarif St, Konditionen - siehe Folgefolien Spielregeln bzgl. schlanker Verwaltung sind zu beachten - siehe Folgefolien * Inkl. MetallRente.FID, KlinikRente.FID und Presse Ggf. als Matching-Modell: EU/Riester im separaten Tarif 10

11 Jährlicher Durchschnittsbeitrag
Produktkonzept Konditionen Konditionen für die Förderung nach § 100 EStG Direktversicherung mit Tarif StRSKU9 (Perspektive varEB) Die nachfolgenden Konditionen gelten sowohl für Einzelversicherungen als auch für Versicherungen innerhalb eines Gruppenvertrags Jährlicher Durchschnittsbeitrag 240 – 359 EUR 360 – 480 EUR St (0) St (G)

12 Verwaltungsprozesse Schlanke Verwaltung:
Produktkonzept Verwaltungsprozesse Schlanke Verwaltung: Obligatorische Vereinbarung Einzelzahlerverfahren Ausschließlich jährliche Beitragszahlung Keine Briefschreibung bei Geldeingang in der jährlichen Standmitteilung werden der jährliche Gewinnbericht sowie durch ggf. weitere Beitragszahlungen zu dokumentierende Vertragsänderungen dokumentiert 12

13 1 Funktionsweise 2 Produktkonzept 3 Prozesse 13

14 Vom Angebot zum Antrag Schritte vom Angebot bis zum Antrag :
Prozesse Vom Angebot zum Antrag Schritte vom Angebot bis zum Antrag : Versorgungsvorschlag für Arbeitnehmer über AMIS/ALMS mit Update 12/2017 Auswahl der Förderart nach § 100 EStG oder § 3 Nr. 63 EStG in der Direktversicherung Firmenangebotsprogramm voraussichtlich ab 04/2018 Darstellung der Gesamtaufwendung für den AG wird um Förderbetrag erweitert Bis dahin steht im AMIS/Maklerportal das Rechenblatt zur Darstellung der Auswirkungen beim AG zur Verfügung Alle weiteren Rechentools berücksichtigen ebenfalls den § 100 EStG Antragsunterlagen (analog § 3 Nr. 63 EStG) GV-200 um Förderbetrag für AG erweitert Bestandskunden mit Gruppenvertrag: Nachtrag zum Tarif nach § 100 EStG Muster-VO inkl. Berücksichtigung Fördermodell nach § 100 EStG Standardzusage unverändert > WICHTIG: Soll der AG-Beitrag nur für AN mit Einkommen von max EUR monatlich erbracht werden und auch nur solange er max EUR verdient, muss dies arbeitsrechtlich geregelt werden (Regelung über Muster-VO/BV oder einzelvertraglich) 14

15 Wie macht der Arbeitgeber den Förderbetrag geltend?
Prozesse Wie macht der Arbeitgeber den Förderbetrag geltend? So funktioniert es: Liegen alle Voraussetzungen vor, kann der AG einen Förderbetrag in Höhe von 30 % des aufgewendeten AG-Beitrags (also 72 bis 144 EUR) von der Lohnsteuer (LSt) einbehalten. Die i.d.R. monatliche LSt-Anmeldung erfolgt spätestens bis zum 10. des dem Lohnzahlungszeitraumes folgenden Monats. Beispiel: AG-Beitrag von 480 EUR wird im März gezahlt. Bis zum 10.April erfolgt die LSt-Anmeldung für März. AG nimmt die für März zu entrichtende Lohnsteuer auf. Dabei zieht er den Förderbetrag für den im März erbrachten AG-Beitrag ab. AG überweist einen um 144 EUR gekürzten Lohnsteuerbetrag Wenn eine LSt abzuführen ist, die geringer als der Förderbetrag ist, wird der fehlende Förderbetrag vom Betriebsstättenfinanzamt an den AG erstattet Vorteile Nach Zahlung des Förderbetrages, umgehende Realisation der Förderung über die Lohnsteuer Senkung der Lohnsteuer im entsprechenden Anmeldezeitraum Einbehaltene Förderbeträge müssen nicht zurückgezahlt werden (Ausnahme Ausscheiden mit verfallbaren Anwartschaften) 15

16 Prozesse Veränderung Verdienst – Bruttolohn ≥ EUR G Grundsatz: die Lohngrenze muss lediglich im Monat der Beitragszahlung eingehalten sein, um den Förderbetrag geltend zu machen. Beispiel 1: Der Jahresbeitrag wird im März 2018 bezahlt, wobei in diesem Monat die Lohngrenze nicht überschritten ist. Ab September 2018 liegt der Verdienst oberhalb dieser Lohngrenze. Die erhaltene Förderung ist nicht zurück zu zahlen. Für künftige Beiträge, die in Monaten mit überschrittener Lohngrenze erbracht werden, gilt: Förderbetrag nach § 100 EStG kann nicht geltend gemacht werden – weitere Beiträge können nach § 3 Nr. 63 EStG eingebracht werden. Beispiel 2: wie oben, jedoch erbringt der AG den nächsten Jahresbeitrag im März 2019, wobei die Lohngrenze nach wie vor überschritten ist. Für diesen Jahresbeitrag kann der AG den Förderbetrag nicht geltend machen; die Besteuerung kann nach § 3 Nr. 63 EStG erfolgen. 16

17 Ausscheiden / entgeltlose Dienstzeiten
Prozesse Ausscheiden / entgeltlose Dienstzeiten Ausscheiden des AN: Einvernehmliche private Fortführung wie bei einem § 3 Nr. 63 EStG- Vertrag möglich Trennung bei Besteuerung in der Leistungsphase nach bAV- und privatem Teil Bei AG-Wechsel Einvernehmliche Übernahme der Zusage ist möglich und erfolgt durch VN-Wechsel (AG führt den konkreten Vertrag fort). Deckungskapitalübertragung ist möglich (Rechtsanspruch des AN).* Entgeltlose Dienstzeit Standardzusage sieht keine AG-Beiträge während entgeltloser Dienstzeit vor Es besteht die Möglichkeit, eine Fortzahlung der AG-Beiträge zu vereinbaren Vereinbarungsgemäß kann der Arbeitnehmer die Versorgung mit eigenen Beiträgen fortführen * In der Praxis dürfte sich die Deckungskapitalübertragung angesichts des niedrigen Beitragsvolumens tendenziell nicht anbieten. Mechanismen Ausscheiden / entgeltlose Dienstzeit wie bei § 3 Nr. 63 EStG 17

18 Tarifdetails…1 Leistung ab Rentenbeginn
Prozesse Tarifdetails…1 Leistung ab Rentenbeginn Analog § 3 Nr. 63 EStG: Lebenslange monatliche Altersrente oder Kapitalwahlrecht Optionen Flexibler Leistungszeitpunkt (frühestens Rente ab vollendetem 62. Lebensjahr) Zahlungsweise jährlich Dynamik keine Mindest- / Höchstbeitrag Mind. 240 EUR Max. 480 EUR 18

19 Tarifdetails…2 Höchstalter bei Rentenbeginn 85. Lebensjahr (St)
Prozesse Tarifdetails…2 Höchstalter bei Rentenbeginn 85. Lebensjahr (St) Vertragsdauer Versicherungsdauer mind. bis Alter 62 Leistung bei Tod in der Anwartschaftsphase Die Hinterbliebenenrente ergibt sich durch Verrentung des Deckungskapitals zzgl. Überschussbeteiligung, Schlussüberschussanteil und Bewertungsreserven - mindestens durch Verrentung der Summe der gezahlten Beiträge (Kapitalisierung möglich) Portabilität/priv. Fortführung Im gesetzlichen Rahmen möglich Ergänzende Bausteine Keine 19

20 BackUp 20

21 Definition laufendes Bruttoentgelt
Laufendes Bruttoentgelt: Dieses bestimmt sich nach den Lohnsteuerrichtlinien (R 39b.2 der LStR zu § 39b EStG): Berücksichtigt werden z. B. Monatsgehälter, Mehrarbeitsvergütungen, Zuschläge/Zulagen, geldwerter Vorteil durch Dienstwagen, Provisionen Nicht berücksichtigt werden die sonstigen Bezüge z. B.: 13./14. Monatsgehalt, Abfindungen, Gratifikationen, Jubiläums- und Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgeld, etc. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben steuerfreie Lohnbestandteile Das laufende Gehalt kann durch Entgeltumwandlung auf EUR reduziert werden – und zwar unabhängig vom Durchführungsweg, in dem die Entgeltumwandlung erfolgt Das relevante Bruttoentgelt muss im Zweifel noch ermittelt werden und kann u. U. nicht ohne Weiteres der Lohnabrechnung entnommen werden. 21 21

22 Musterformular Lohnsteueranmeldung 2018
22 22


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