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Veröffentlicht von:Marielies Flater Geändert vor über 6 Jahren
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Schweizerischer Verein des Gas und Wasserfaches (SVGW)
VIGW - Tagung Aarau SVGW-Leitsätze L1 (Flüssiggasleitsätze) Abweichungen zwischen EKAS 1941, EKAS 6517, Brandschutzrichtlinie und L1 2015 Peter Bürgelin, Leiter TISG
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Programm «Abweichungen in den Regelwerken»
Ausbreitung und Ansammlung Schutz vor mechanischer Beschädigung Schutzabstände Belüftung Aufstellraum bei LAS Abweichungen der Regelwerke
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Ausbreitung und Ansammlung
EKAS 1941 Ziffer 2.7 (geltend) EKAS 6517 Ziffer 5.2 (ab 2017) Anlagen, Lager, Einrichtungen und Umschlagplätze sind so aufzustellen bzw. zu gestalten, dass ausströmendes Flüssiggas nicht in Keller, Kanäle, Schächte, Gruben und dergleichen gelangen kann. Befinden sich solche Vertiefungen im Ausbreitungsbereich, so sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich in ihnen kein Flüssiggas ansammeln kann. Flüssiggasanlagen sind so aufzustellen bzw. zu gestalten, dass sich ausströmendes Gas nicht in Keller, Kanäle, Schächte, Gruben usw. anreichern kann. Wird ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten, so ist davon auszugehen, dass sich Flüssiggas nicht ansammeln kann. Für Gasmengen bis 1100 kg ist ein Abstand von 3 m ausreichend. Die neue EKAS wurde mit Zahlenangaben konkretisiert. Abweichungen der Regelwerke
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Ausbreitung und Ansammlung
Brandschutzerläuterungen Ziffer 3.4 (geltend) L1 Ziffer (geltend) Gasgeräte, Lager, Einrichtungen und Umschlagplätze sind so aufzustellen bzw. zu gestalten, dass ausströmendes Flüssiggas nicht in Keller, Kanäle, Schächte, Gruben und dergleichen gelangen kann. Befinden sich solche Vertiefungen näher als 5 m, so sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich in ihnen kein Flüssiggas ansammeln kann. Werden Flüssiggasversorgungsanlagen in Baumulden aufgestellt, darf sich in den Mulden kein Flüssiggas ansammeln können. Sind Lichtschächte im Ausbreitungsbereich von 5 m, müssen diese um mindestens m über Erdgleiche erhöht oder gasdicht verschlossen werden. Brandschutzerläuterung für Baustellen: Konkretisierung Abstand und Baumulden L1: noch konkreter mit Zahlenangaben und Beispielzeichnung Abweichungen der Regelwerke
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Schutz vor mechanischer Beschädigung
EKAS 1941 Ziffer 2.10 (geltend) EKAS 6517 Ziffer 5.4 (ab 2017) Anlagen, Lager, Einrichtungen und Ausrüstungen für Flüssiggas, deren mechanische Beschädigung zu einer Gefahr führen könnte, müssen geschützt werden. Flüssiggasanlagen sind vor möglichen mechanischen Beschädigungen zu schützen. Neue Ekas mit gleicher Aussage, nur andere Formulierung Abweichungen der Regelwerke
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Schutz vor mechanischer Beschädigung
Brandschutzerläuterungen Ziffer 3.6 (geltend) L1 Ziffer (geltend) Es muss gewährleistet sein, dass das Anstossen bzw. Anfahren der Flüssiggasanlage nicht möglich ist oder durch geeignete Massnahmen verhindert wird. Befindet sich die Flüssiggasanlage im Arbeitsbereich des Krans, ist eine Schwenkbereichsbegrenzung (z. B. mittels Endschaltern) zu installieren oder es ist eine ausreichende Überdachung als Schutz vor herabfallenden Gegenständen zu erstellen. Die Auslegung des Anfahrschutzes im Bereich von Strassen mit einer Geschwindigkeit grösser 20 km/h können folgender Richtlinie entnommen werden. Anprall von Strassenfahrzeugen auf Bauwerksteile von Kunstbauten» vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) Leitschranken H1 sind üblicherweise Systeme mit zwei Plankenprofilen (z.B. zwei Kastenprofile 150/180 mm). Leitschranken Typ A sind die dargestellten Wellprofile (billigere und einfachere Version) Grundlage für die Tabelle ist ein PKW Beispiel deckt einen Grossteil aller Fälle ab Abweichungen der Regelwerke
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Schutzabstände für Behälter und Flaschenlager
EKAS 1941 Ziffer 3.2 (geltend) EKAS 6517 Ziffer 6.7 (ab 2017) Gemeinsame Tabelle für ortsfeste Behälter und Flaschenlager Ortsffeste Behälter (Tanks) Flaschenlager Schutzabstände Inhalt Nachbarschafts-gefährdung bis 15 m3 15 – 45 m3 > 45 m3 klein 1 m 5 m mittel 10 m 15 m gross 20 m Trennung der Tabellen zur besseren Übersicht für den Anwender Geänderte Mengen aufgrund Palettaufstellung und Flaschenschränken 2 Palett 4 x 4 x 33 kg = 1056 kg 2 Flaschenschränke a 40 Flaschen mit 11 kg = 440 kg Abstände zu Wandöffnungen wurden ergänzt Bei Fragen: Umschlagen und Abfüllen in 6517 keine Zahlenangaben mehr Rückwand / Menge kg kg >1100 kg Mind. EI60 0 m Baustoffe der RF1 3 m 5 m Baustoffe der RF2 und RF3 10 m Wandöffnungen (Türen, Fenster) 1 m 2 m Abweichungen der Regelwerke
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Schutzabstände für Behälter und Flaschenlager
Brandschutzerläuterungen Anhang (geltend) L1 Ziffer 3.4.1/ (geltend) Keine Angaben >15 m3, Verweis auf EKAS 1941 Ortsfeste Behälter Flaschenlager Auch Trennung der Tabellen zur besseren Übersicht für den Anwender L1 wurde vor der Mengenanpassung erstellt Abweichungen der Regelwerke
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Belüftung des Aufstellraumes bei LAS
EKAS 1942 Ziffer 7.1 (geltend) EKAS 6517 Ziffer 10.2 (ab 2017) Raumluftunabhängige Gasgeräte mit Nennwärmebelastungen bis 20 kW können unabhängig von der Grösse, Beschaffenheit und Lüftung des Raumes aufgestellt werden. Raumluftunabhängige Gasgeräte mit Nennwärmebelastungen bis 70 kW können unabhängig von der Grösse, Beschaffenheit und Lüftung des Raumes aufgestellt werden. Neu bis 70 kW ohne Lüftungsanforderungen Abweichungen der Regelwerke
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Belüftung des Aufstellraumes bei LAS
G Ziffer (geltend) L1 Ziffer / (geltend) Apparate mit Belastungen ≤ 70 kW dürfen in Aufstellungsräumen ohne Raumlüftungs- öffnungenaufgestellt werden, wenn die Abgasführung im Aufstellungsraum allseitig luftumspült ist. Über 70 kW wie L1, siehe rechts Bis 70 kW keine Lüftungsmassnahmen (falls Abgasführung luftumspült) Über 70 kW (Heizraum) mit Lüftung natürlich: A (cm2) = 0.4 x ( x Q) künstlich: 1-facher Luftwechsel/h L1 nutzerfreundlich ergänzt mit Bildern 1-facher LW steht in Ziffer Abweichungen der Regelwerke
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Zusammenfassung Je tiefer die Ebene, desto höher der Detailierungsgrad EKAS und Brandschutzrichtlinien beschreiben Schutzziele G1 und L1 konkretisieren, auch mit Beispielen und Bildern Abweichungen sind vorhanden aber haben geringe Auswirkungen Diese Abweichungen entstehen, weil die Dokumente sich dem Stand der Technik anpassen aber oft nicht gleichzeitig angepasst werden können. Abweichungen der Regelwerke
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Herzlichen Dank Peter Bürgelin SVGW Leiter TISG SVGW Schwerzenbach
Eschenstrasse Schwerzenbach Tel:+41 (0) Fax:+41 (0) SSIGE Lausanne Bureau Romand Chemin de Mornex Lausanne Tel: +41 (0) Fax: +41 (0) SSIGA Bellinzona Coordinatore Svizzera Italiana Piazza Indipendenza Bellinzona Tel: +41 (0) SVGW Zürich (Hauptsitz) Grütlistrasse 44 Postfach Zürich Tel:+41 (0) Fax:+41 (0)
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