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Dokumentation Rechte und Pflichten

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Präsentation zum Thema: "Dokumentation Rechte und Pflichten"—  Präsentation transkript:

1 Dokumentation Rechte und Pflichten
+ Ing. Hans Reiter gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete öffentliches Vergaberecht, Werkvertragsrecht, Kalkulation, Bauabwicklung, Bauabrechung, Innenarchitektur, Immobilienbewertung Baugründe, Immobilienbewertung Wohnhäuser, Nutzwertfeststellung / Parifizierung Büro 4040 Linz, Freistädter Straße 403a Büro 1040 Wien, Rechte Wienzeile 9A/3.Stock/Tür 11 T: F: M: - 1

2 Dokumentation Rechte und Pflichten
+ Ing. DDr. Herman Wenusch Rechtsanwalt, gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete Betriebswirtschaft, Bauwesen T: F: 2

3 Juristische Grundlagen
Rechtsverhältnis Rechte Pflichten Rechtsgeschäft Willenserklärung Wissenserklärung 3

4 Juristische Grundlagen
Vom Gericht zu lösende Fragen Beweisfrage (Sachverhalt) Rechtsfrage (aufgrund des Sachverh.) 4

5 Juristische Grundlagen
Vollmacht gesetzlich gewillkürt Kraft Anscheins (Architekt, ÖBA?) Form 5

6 was ist ein Dokument Dokumentation ihr erstes Dokument
was steht da drauf was bewirkt das sofort auf Dauer 6

7 Dokumentation allgemein 1
WER dokumentiert Bauleiter Techniker Montageleiter Obermonteur Monteur Subunternehmer Polier + Werkmeister+ VA +DF daher: ALLE 7

8 Dokumentation allgemein 2
WAS muß aufgezeichnet werden Mehrleistungen mengenbezogen Zusatzleistungen Ergänzungen Minderleistungen ÄNDERUNGEN daher: ALLES Schwachstellenanalyse Was brauche ich ab sofort nicht mehr,was ab welchem Zeitpunkt 8

9 Dokumentation allgemein 3
WIE + WOMIT handschriftlich EDV - mäßig ziemlich egal, wenn gleichmäßig und regelmäßig im selben Medium daher: SCHREIBEN und SCHICKEN Schwachstellenanalyse Was brauche ich ab sofort nicht mehr,was ab welchem Zeitpunkt 9

10 Dokumentation allgemein 4
WOMIT wirklich Bestellung / Werkvertrag Auftragsbestätigung Besprechungsprotokoll, Aktenvermerk Telefonnotiz …… Schwachstellenanalyse Was brauche ich ab sofort nicht mehr,was ab welchem Zeitpunkt 10

11 Dokumentation allgemein 5
WANN ist zu dokumentieren = mitzuschreiben + fotografieren + + täglich SOFORT während … daher: IMMER und GLEICH und wo steht das alles ….??? 11

12 Regelung in Önorm B 2110 : 2009 6.2.7 Dokumentation
Allgemeines Vorkommnisse (Tatsachen, Anordnungen und getroffene Maßnahmen), welche die Ausführung der Leistung oder deren Abrechnung wesentlich beeinflussen sowie Feststellungen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr getroffen werden können, sind nachweislich festzuhalten. Schwachstellenanalyse Was brauche ich ab sofort nicht mehr,was ab welchem Zeitpunkt 12

13 Regelung in Önorm B 2110 : 2009 Die Vertragspartner sind verpflichtet, an einer gemeinsamen Dokumentation mitzuwirken. Die Dokumentation allein stellt kein Anerkenntnis einer Forderung dar. 13

14 Regelung in Önorm B 2110 : 2009 Von einem Vertragspartner ausnahmsweise allein vorgenommene Dokumentationen sind dem anderen ehestens nachweislich zu übergeben. Diese gelten vom Vertragspartner als bestätigt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Übergabe schriftlich Einspruch erhoben hat. Im Falle eines Einspruches ist umgehend eine einvernehmliche Klarstellung der beeinspruchten Dokumentationen anzustreben. Jeder Vertragspartner trägt grundsätzlich seine Kosten der vertragsgemäßen Dokumentation. 14

15 Regelung in Önorm B 2110 : 2009 6.2.7.2 Baubuch und Bautagesberichte
Die Dokumentation kann in einem Baubuch oder in Bautagesberichten erfolgen Führung des Baubuches Führt der AG ein Baubuch zur Eintragung aller für die Vertragsabwicklung wichtigen Vorkommnisse, ist dem AN die Einsicht in dasselbe auf der Baustelle in der Regel an jedem Arbeitstag, zumindest jedoch einmal wöchentlich, zu ermöglichen. Der AN ist berechtigt, auch seinerseits Eintragungen über wichtige Vorkommnisse in das Baubuch vorzunehmen. 15

16 Regelung in Önorm B 2110 : 2009 Die eingetragenen Vorkommnisse gelten als vom Vertragspartner bestätigt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er von der Eintragung Kenntnis erlangen konnte, schriftlich Einspruch erhoben hat. Im Falle eines Einspruches ist umgehend eine einvernehmliche Klarstellung der beeinspruchten Eintragungen anzustreben. HINWEIS KSCHG: Bei Verbrauchergeschäften hat der AN den AG auf die Rechtsfolgen der Unterlassung eines Einspruches nachweislich aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, daß der Einspruch fristgerecht schriftlich zu erheben ist (§ 6 Abs. 1 Z. 2 KSchG). 16

17 Regelung in Önorm B 2110 : 2009 6.2.7.2.2 Führung der Bautagesberichte
Führt der AN gemäß der vertraglichen Vereinbarung Bautagesberichte, sind diese dem AG ehestens, zumindest jedoch innerhalb von 14 Tagen, nachweislich zu übergeben. Der AG ist berechtigt, auch seinerseits Eintragungen in die Bautagesberichte vorzunehmen. Die eingetragenen Vorkommnisse gelten als vom Vertragspartner bestätigt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Übergabe schriftlich Einspruch erhoben hat. Im Falle eines Einspruches ist umgehend eine einvernehmliche Klarstellung der beeinspruchten Eintragungen anzustreben. 17

18 Regelung in Önorm B 2110 : 2009 Im Bautagesbericht werden alle wichtigen, die vertragliche Leistung betreffenden Tatsachen wie Wetterverhältnisse, Arbeiter- und Gerätestand, Materiallieferungen, Leistungsfortschritt, Güte- und Funktionsprüfungen, Regieleistungen sowie alle sonstigen Umstände fortlaufend festgehalten. HINWEIS KSCHG: Bei Verbrauchergeschäften hat der AN den AG auf die Rechtsfolgen der Unterlassung eines Einspruches nachweislich aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, daß der Einspruch fristgerecht schriftlich zu erheben ist (§ 6 Abs. 1 Z. 2 KSchG). 18

19 Regelung in Önorm B 2110 : 2009 Führt der AN Bautagesberichte, ohne hiezu vertraglich verpflichtet zu sein, gelten für die Übernahme der Bautagesberichte sowie für die Bestätigung und für den Einspruch der Vertragspartner die Bestimmungen gemäß also die berühmten 14 Tage 19

20 Dokumentation allgemein 6
WAAGRISS = der M e t e r r i ß wer macht ihn der ... wer übergibt ihn wer prüft ihn der nachfolgende Professionist Schwachstellenanalyse Was brauche ich ab sofort nicht mehr,was ab welchem Zeitpunkt 20

21 Dokumentation allgemein 7
FREIGABEN der Bauherr sucht sich Beschläge aus ist sich aber nicht sicher laviert herum verzögert die AV / BV des WU wir müssen ihn zur Entscheidung zwingen + nötigen + pressen womit ?? Schwachstellenanalyse Was brauche ich ab sofort nicht mehr,was ab welchem Zeitpunkt 21

22 Dokumentation allgemein 8
TERMINE laut Ausschreibung laut Werkvertrag in Wirklichkeit und noch einmal verschoben bewirken was und lösen welche Folgen aus ???? 22

23 Dokumentation allgemein 9
PÖNALE = Vertragsstrafe warum und wofür welche Höhe wie durchsetzen und was ist bitte mit SCHADENERSATZ ??? Schwachstellenanalyse Was brauche ich ab sofort nicht mehr,was ab welchem Zeitpunkt 23

24 Dokumentation allgemein 10
UMBAU - Festhalten der Umgebungsbedingungen Wand feucht Putz feucht, beschädigt Decke nass (Dach undicht ?) Boden nicht fertig Estrich fehlt Belag fehlt Luftfeuchtigkeit ?? Gebäude nicht versperrt MIT EINEM WORT: DIE VORAUSSETZUNGEN STIMMEN NICHT MIT DEM VERTRAG ÜBEREIN Schwachstellenanalyse Was brauche ich ab sofort nicht mehr,was ab welchem Zeitpunkt 24

25 Dokumentation allgemein 11
Schutz der eigenen Leistung bis zur Übergabe - WARUM nach B 2110, vereinbart ?? nach AVBs des AG, schärfer üblicher Schutz darüber hinausgehender Schutz (extra zu zahlen) 25

26 Dokumentation allgemein 12
Übergabe was steht in der Önorm was steht im WV ? was steht in den AVBs ?? Teilübernahme, geht das vorzeitige Übernahme, geht das was ist eine Sichtabnahme Schwachstellenanalyse Was brauche ich ab sofort nicht mehr,was ab welchem Zeitpunkt 26

27 Dokumentation allgemein 13
MÄNGEL der Bauherr behauptet solche der AN behebt diese – oder nicht ? Geltendmachung von Mängeln nach B 2110 WAS ist ein Mangel ?? siehe eigenes Modul Nr. 9 Schwachstellenanalyse Was brauche ich ab sofort nicht mehr,was ab welchem Zeitpunkt 27

28 Dokumentation allgemein 14
durch dokumentieren von Arbeitsleistungen durch die Dokumentation von NICHT-ARBEITSLEISTUNGEN wer nachweislich nicht da war, kann auch nicht mit Schadensanteilen belastet werden !!! Schwachstellenanalyse Was brauche ich ab sofort nicht mehr,was ab welchem Zeitpunkt 28

29 Dokumentation allgemein 15
ÖBA heißt auch laufende Kontrolle der Baustellen durch uns auch Kontrolle der SUB-Unternehmer ? WEIL § 1313a und 1315 ABGB Kein Halten auf Verdacht 29

30 DOKUMENTATION Wirkung der verschiedenen Möglichkeiten
wir behalten 10 % von dem was wir lesen 20 % von dem was wir hören 30 % von dem was wir sehen 50 % von dem was wir hören + sehen 70 % von dem was man selbst sagt 90 % von dem was man selbst tut … und wann haben Sie 100 Prozent ???? 30

31 und aus. und danke ! und weitere Fragen ? 31


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