Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

October 2, 2000 Fortbildungsveranstaltung 29. November Dezember 2000

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "October 2, 2000 Fortbildungsveranstaltung 29. November Dezember 2000"—  Präsentation transkript:

1 October 2, 2000 Fortbildungsveranstaltung 29. November Dezember 2000 © 2000 Arthur Andersen All rights reserved.

2 Agenda 15:00 - 16:40 Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten
und Gesellschaftern von Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand - eine Präsentation anhand von sechs Praxisbeispielen 16: :50 Kaffeepause 16: :00 Aktuelle Entwicklungen - Rechnungslegung - Prüfung - Corporate Governance 17: :45 Mindestinhalte/Ablauf von Aufsichtsrats-Sitzungen - Einberufung - Tagesordnung - Protokolle - Verteilung von Information 17: :00 Anlage: Literaturhinweise © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

3 Dr. Christian Ziche Rudolf X. Ruter Andersen Legal Public Law Gruppe
Radebergerstraße 1 01099 Dresden Telefon (0351) Telefax (0351) Mobiltelefon (0170) Dr. Christian Ziche Rechtsanwalt, Partner Arthur Andersen Government Services Augustenstraße 7 70178 Stuttgart Telefon (0711) Telefax (0711) Mobiltelefon (0170) Rudolf X. Ruter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Partner © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

4 October 2, 2000 Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten und Gesellschaftern von Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand © 2000 Arthur Andersen All rights reserved.

5 Fall 1 Der Beamte Bond (B) ist in der Abteilung 5 – Finanzpolitik und Beteiligungen – des Finanzministeriums des Landes BW tätig. Das Land ist an der Gastromag GmbH mit 30 v. H. beteiligt. Das Unternehmen beschäftigt ständig ca Arbeitnehmer. B soll Mitglied des Aufsichtsrats werden. Er möchte wissen, 1. welche Funktionen ein Aufsichtsrat hat, 2. wann ein Aufsichtsrat zu bilden ist und wie er sich zusammensetzt, 3. wie der Aufsichtsrat der Gastromag zu charakterisieren ist. © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

6 Fall 2 Auf der kommenden Aufsichtsratssitzung soll über den Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Gemeinde Gelda beschlossen werden, wonach die Gastromag eine Konzessionsabgabe für die Gewährung eines Durchleitungsrechts zu entrichten hat. Der Vorgesetzte von B erteilt ihm die Weisung, bezüglich dieses Beschlussgegenstandes mit „Nein“ zu stimmen. Muss B den Beschluss befolgen ? Darf er es tun ? Variante: B ist aufgrund eines satzungsmäßigen Entsendungsrechts des Landes in den Aufsichtsrat entsandt worden. © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

7 Fall 3 Auf der letzten Aufsichtsratssitzung wurde erörtert, ob die Gastromag sich an der Unter-GmbH beteiligen soll. Es wurde einstimmig beschlossen, über die Thematik Stillschweigen zu bewahren, bis weitere für die Entscheidung erforderliche Informationen vorliegen würden. Der Vorgesetzte des B verlangt von ihm, den Minister vollumfänglich über Verlauf und Inhalt der Aufsichtsratssitzung zu unterrichten. 1. Muss oder darf B dem Minister über den Vorgang berichten ? 2. B hält den Erwerb der Beteiligung an der Unter-GmbH für falsch. Da er glaubt, sich im Aufsichtsrat nicht durchsetzen zu können, wendet er sich an die (Medien-) Öffentlichkeit. © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

8 Fall 4 Nach der Satzung der Gastromag unterliegt die Veräußerung von Grundstücken der Zustimmung des Aufsichtsrates. B stimmt in der Aufsichtsratssitzung gegen die geplante Veräußerung eines nicht betriebsnotwendigen Grundstücks an die Großhandelskette „Allmarkt", weil er 1. als Folge der Bebauung des Grundstücks Nachteile für die Einzelhandels- geschäfte in der Innenstadt von Kleinöllersdorf, seiner Heimatstadt, fürchtet, 2. eine Veräußerung des Grundstücks an seinen Bruder, den Autohändler Anton Bond, lieber gesehen hätte. Dadurch wird die erforderliche Beschlussmehrheit verfehlt. Gleichwohl veräußert die Geschäftsführung das Grundstück an Allmarkt. 1. Ist das Veräußerungsgeschäft wirksam und durfte die Geschäftsführung das Grundstück veräußern ? 2. Wie hätte B sich verhalten müssen ? © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

9 Fall 5 An der Gastromag ist u. a. die Mauschellus GmbH beteiligt. Eines Tages stellt Bond folgendes fest: Bei Ausschreibungen der Gastromag hat stets die Ubootus GmbH das niedrigste Angebot abgegeben und den Zuschlag erhalten. Im nachhinein wurden die Preise jeweils ein- vernehmlich erhöht. Bond hat den Verdacht, dass die Mauschellus an der Ubootus beteiligt ist. 1. Als die nächste Auftragsvergabe an die Ubootus ansteht, legt B/der Aufsichtsrat „sein Veto" ein. Muss die Auftragsvergabe unterbleiben ? 2. Unter dem Eindruck der Persönlichkeit des Vorsitzenden der Geschäftsführung, Henner Starkström, bleibt B untätig. Später stellt sich heraus, dass der Verdacht begründet war. Der Gastromag ist ein Schaden in Millionenhöhe entstanden, der zum Zeitpunkt, als B Verdacht geschöpft hatte, teilweise noch zu verhindern gewesen wäre. Haftet Bond auf Schadensersatz? Wie ist zu entscheiden, wenn B keinen Verdacht geschöpft hätte und unaufklärbar bleibt, ob es objektive Anhaltspunkte für einen Verdacht gab? Ist der Grad des Verschuldens von Bedeutung? Wie ist die praktische Erheblichkeit von Schadensersatzansprüchen allgemein einzustufen? © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

10 Fall 6 Bond überredet die Geschäftsleitung der Gastromag, der notleidenden Pauper GmbH (P), einem ehemaligen Treuhandunternehmen, eine Forderung zu stunden, weil 1. seine Lebensgefährtin an der P beteiligt ist, 2. er zugleich Mitglied des Aufsichtsrates der P ist, 3. die P andernfalls Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen müsste und 300 Arbeitnehmer arbeitslos würden; In den vergangenen Wochen hatten sich alle im Landtag vertretenen Parteien massiv für die Zuführung von Landesmitteln eingesetzt. Zwei Monate später wird über das Vermögen der P das Insolvenzverfahren eröffnet. Haftet B der Gastromag? Hat B ggf. einen Freistellungsanspruch? © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

11 October 2, 2000 Aktuelle Entwicklungen in Rechnungslegung, Prüfung und Corporate Governance © 2000 Arthur Andersen All rights reserved.

12 Übersicht Internationalisierung der Konzernrechnungslegung in Deutschland Die IAS auf dem Weg zum Weltstandard? Anerkennung der IAS durch die IOSCO Die Reform des IASC Anerkennung der IAS durch die SEC? Die neue Rechnungslegungsstrategie der EU-Kommission Phasengleiche Dividendenaktivierung DRSC-Verlautbarungen und -Entwürfe Einführung des Peer Reviews in Deutschland Corporate Governance und „KonTraG II“ © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

13 Internationalisierung der Konzernrechnungslegung in Deutschland
Kapitalgesellschaften- und Co. Richtliniengesetz (KapCoRiLiG) Ausweitung des § 292a HGB auf alle Unternehmen, sofern sie börsennotierte Wertpapiere (Aktien, Anleihen, …) ausgegeben haben Bisher noch keine eindeutige Präferenz Trend in Richtung IAS bei den börsennotierten Banken Neuer Markt: kein eindeutiger Trend (etwa 50:50) Etwaige Anpassung der EU-Rechnungslegung wird die Bedeutung der IAS fördern © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

14 Die IAS auf dem Weg zum Weltstandard
Die IAS auf dem Weg zum Weltstandard ? Anerkennung der IAS durch die IOSCO Die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) hat ihren Mitgliedern im Mai 2000 empfohlen, die IAS für international tätige Unternehmen als Rechnungslegungs- standards zuzulassen Mögliche Bedingungen Reconciliation für bestimmte Sachverhalte Zusätzliche Disclosures Vorgabe bestimmter Interpretations in Ausnahmefällen: Verbot der Anwendung einzelner IAS-Grundsätze © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

15 Die IAS auf dem Weg zum Weltstandard ? Die Reform des IASC
1997 Gründung einer „Strategy Working Party“, um den Aufbau des IASC an die neuen Umweltbedingungen anzupassen Aufgabe: Entwicklung einer Strategie und einer Struktur in Übereinstimmung mit der „International Organization of Securites Commissions“ (IOSCO) Primärziel: Konvergenz der Standards, hohe Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse Unabhängigkeit des IASC, Ausgleich der Interessen © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

16 Die IAS auf dem Weg zum Weltstandard ? Die Reform des IASC
© 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

17 Die IAS auf dem Weg zum Weltstandard ? Anerkennung der IAS durch die SEC?
Konzeptpapier der SEC vom bezüglich der Akzeptanz der IAS Das Konzeptpapier der SEC wendet sich an die interessierte Öffentlich-keit, notwendige Rahmengrundsätze der Rechnungslegung zu identifizieren und Wege zu finden, umfassende, transparente und in der Anwendung eindeutige Standards auf internationaler Ebene zu implementieren Eine Möglichkeit: Akzeptanz der IAS Qualität der IAS? Inländerdiskriminierung? Bieten der Berufsstand/ die Anwender die nötige Infrastruktur, um IAS anzuwenden/ zu prüfen? Wie ist die Rolle des IASC (bzw. SIC) als Standard-setzendes Komitee zu bewerten? © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

18 Die IAS auf dem Weg zum Weltstandard ? Anerkennung der IAS durch die SEC?
Konzeptpapier der SEC bzgl. der Akzeptanz der IAS (Fortsetzung) Vorbehalte der SEC bestehen u.a. bezüglich “True and fair view” als “Overriding Principle” Neubewertung des Sachanlagevermögens Behandlung eines negativen Geschäfts- oder Firmenwertes Aktivierung von Entwicklungskosten für Immaterielle Vermögenswerte Ergebnis des Vorstoßes der SEC ist noch offen © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

19 Die IAS auf dem Weg zum Weltstandard
Die IAS auf dem Weg zum Weltstandard ? Die neue Rechnungslegungstrategie der EU-Kommission EU- Papier: „EU Financial Reporting Strategy: the way forward“ bis Ende 2000 wird die EU Kommission Vorschläge vorlegen, nach denen für Konzernabschlüsse von börsennotierten EU-Unternehmen die Befolgung der IAS spätestens ab dem Jahr 2005 verbindlich vorge-schrieben wird es bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen, diese Verpflichtung auch für nicht börsennotierte Gesellschaften auszudehnen und auch für den Einzelabschluss die IAS zu ermöglichen/ vorzuschreiben zusätzlich soll eine „Infrastruktur“ zur Überprüfung der IAS im Hinblick auf das „EU-Umfeld“ geschaffen werden (Gefahr von EU-IAS?) Einrichtung eines wirksamen Enforcement-Prozesses Modernisierung der EU-Bilanzrichtlinien, um mögliche Konflikte mit IAS auszuräumen (Vorschläge bis Ende 2001) © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

20 Phasengleiche Dividendenaktivierung Handelsrechtliche Regelungen
Tomberger-Urteil des EuGH vom : Phasen- kongruente Gewinnvereinnahmung verstößt grundsätzlich nicht gegen die 4. EG-Richtlinie und das Realisationsprinzip Folgeurteil des BGH vom Pflicht zur phasenkongruenten Gewinnvereinnahmung unter den vom EuGH formulierten Bedingungen Keine Aussage zu anderen Gestaltungen Stellungnahme des IDW Pflicht zur phasenkongruenten Gewinnvereinnahmung, wenn MU über eine Stimmrechtsmehrheit verfügt und ein Gewinnverwendungsbeschluss bei Abschluss der Prüfung des MU vorliegt. Nur Gewinnverwendungsvorschlag: Wahlrecht zur phasengleichen Gewinnvereinnahmung (BGH-Urteil aus 1975) © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

21 Phasengleiche Dividendenaktivierung Neue steuerrechtliche Regelung (?)
Bislang: grundsätzlich Pflicht zur phasenkongruenten Dividendenaktivierung Beschluss des Großen Senats vom von äußerst seltenen Ausnahmefällen abgesehen, kann die wirtschaft-liche Realisation einer Dividendenforderung schon zum Bilanzstichtag nicht angenommen werden zum Bilanzstichtag grundsätzlich kein Wirtschaftsgut (Vermögensgegen-stand) gegeben (handelsrechtliche Aktivierung auf Basis einer Bilanzierungshilfe?) Maßgeblich für Entscheidung: Rechtsstand ; der Große Senat geht aber davon aus, dass die im Beschluss entwickelten Grundsätze auch für spätere Bilanzstichtage gleichermaßen Anwendung finden © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

22 DRSC-Verlautbarungen und -Entwürfe (I)
Bekanntgemachte Standards DRS 1: Befreiende Konzernabschlüsse nach § 292a HGB DRS 2: Kapitalflussrechnung DRS 2-10: Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten DRS 2-20: Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen DRS 3: Segmentberichterstattung DRS 3-10: Segmentberichterstattung von Kreditinstituten DRS 3-20: Segmentberichterstattung von Versicherungsunternehmen Verabschiedete Standards DRS 4: Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss DRS 5-10: Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanz- dienstleistungsinstituten © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

23 DRSC-Verlautbarungen und -Entwürfe (II)
Standardentwürfe E-DRS 6: Zwischenberichterstattung E-DRS 7: Darstellung des Konzerneigenkapitals Positionspapiere Pos.papier 1: Konzernrechnungslegung von Versicherungsunternehmen Pos.papier 2: Bilanzierung von Aktienoptionsplänen und ähnlichen Entlohnungsformen Disk.papier: Einheitliche Bilanzierung von Unternehmenserwerben © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

24 October 2, 2000 Einführung des Peer Reviews in Deutschland Peer Review: was ist das und wozu? “Prüfung der Prüfer durch die Prüfer” Sicherstellung der gesetzlich und in der Öffentlichkeit geforderten Qualität der WP-Tätigkeit Unterstützung der Berufsangehörigen bei der Sicherstellung der Qualitätsanforderungen Vertrauensbildende Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit Anpassung an internationale Standards Kernstück der Selbstverwaltung und Selbstüberwachung des Berufsstands © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt © 2000 Arthur Andersen All rights reserved.

25 Einführung des Peer Reviews in Deutschland Status in Deutschland
October 2, 2000 Einführung des Peer Reviews in Deutschland Status in Deutschland Durchsicht veröffentlichter und hinterlegter Abschlüsse durch die WPK VO 1/1995: Zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis 6. Juli 2000: Erste Lesung des E-WPOÄG im Bundestag Prüfer von amtlich notierten Unternehmen: Durchführung des Peer Reviews bis zum 31. Dezember 2002 Übrige Prüfer, die gesetzlich vorgeschriebene Abschluss- prüfungen durchführen: bis spätestens 31. Dezember 2005 Peer Review ist alle drei Jahre durchzuführen Ausstrahlungswirkung © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt © 2000 Arthur Andersen All rights reserved.

26 Einführung des Peer Reviews in Deutschland Organisation
October 2, 2000 Einführung des Peer Reviews in Deutschland Organisation WPK Vorstand Beirat Qualitäts-kontrollbeirat Kommission für Qualitätskontrolle Vorschlag Wahl Zustimmung BMWuT © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt © 2000 Arthur Andersen All rights reserved.

27 Einführung des Peer Reviews in Deutschland Gegenstand des Peer Reviews
October 2, 2000 Einführung des Peer Reviews in Deutschland Gegenstand des Peer Reviews Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in bezug auf betriebswirtschaftliche Prüfungen im Sinne von § 2 Abs. 1 WPO, bei denen das Siegel geführt wird Sachgerechte Einrichtung und Einhaltung des internen Qualitätssicherungssystem der WP-Praxis, d.h. Systemprüfung Hierbei auch, i.S. einer Funktionsprüfung, Engagement-Reviews Prüfung der Prüfungsplanung und -durchführung und der Berichterstattung Beurteilung insbesondere anhand der Arbeitspapiere © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt © 2000 Arthur Andersen All rights reserved.

28 October 2, 2000 Einführung des Peer Reviews in Deutschland Wie wird der Prüfer vorgehen? Vorgehensweise grundsätzlich wie bei einer Abschlussprüfung IDW hat einen Prüfungsstandard entwickelt, der im Juli als Entwurf veröffentlicht wurde Planungs- und Vorbereitungsphase: Verschaffung eines Überblicks über die WP-Praxis und deren Tätigkeit Generell: auch ein Peer Review wird risikoorientiert durchgeführt Einschätzung der Risiken und des Risikocontrollings, Festlegung der Prüfungsschwerpunkte Vorgehen anhand von Checklisten Gespräche mit den für die Qualitätssicherungsmaßnahmen und die einbezogenen Aufträge Verantwortlichen © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt © 2000 Arthur Andersen All rights reserved.

29 Corporate Governance und “KonTraG II”
Corporate Governance - Definition “Der Begriff Corporate Governance steht für die Führung, Verwaltung und Überwachung von Unternehmen. Corporate Governance umfasst die Rechte, Aufgaben und Verantwort- lichkeiten der gesellschaftsrechtlichen Organe (Geschäfts- führung, Vorstand, Aufsichtsrat), der Anteilseigner, der Mitarbeiter und darüber hinaus der übrigen Interessengruppen (“stakeholders”), also derjenigen, die von der Leistung und vom Erfolg eines Unternehmens profitieren oder durch dessen Misserfolg Verluste erleiden.” © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

30 Corporate Governance und “KonTraG II”
Eckpunkt-/Diskussionspapiere seit Beginn des Jahres Regierungskommission beim Bundeskanzleramt “Corporate Governance - Unternehmensführung - Unternehmenskontrolle - Modernisierung des Aktienrechts” (Juni 2000) Grundsatzkommission Corporate Governance: Corporate Governance-Grundsätze (‘Code of Best Practice’) für börsen- notierte Gesellschaften (Januar/Juli 2000) Berliner Initiativkreis: German Code of Corporate Governance (Juni 2000) DVFA: Scorecard for German Corporate Governance (Juni 2000) © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

31 Corporate Governance und “KonTraG II”
October 2, 2000 Corporate Governance und “KonTraG II” Vorschläge des IDW zur Fortentwicklung der Unternehmens- überwachung in Deutschland (vgl. FN 2000, S. 229 f.) Peer Review ist keine zweite Abschlussprüfung “Enforcement” Mechanismus: in Ergänzung zum Peer Review Verfahren Einrichtung einer unabhängigen, privatwirtschaftlich organisierten Kontrollinstanz (“Review Panel”) zur Untersuchung behaupteter fehlerhafter Abschlüsse Angabe des Prüfungshonorars gegenüber dem den Abschlussprüfer wählenden Gesellschaftsorgan Offenlegung der Prüfungsberichte der vergangenen drei Jahre im Insolvenzverfahren gegenüber den Verfahrensbeteiligten Internationalisierung der HGB-Konzernrechnungslegung Pflicht zur Quartalsberichterstattung für börsennotierte Unternehmen Verbesserungen im Bereich der Aufsichtsratstätigkeit Verbesserungen im Bereich der Aufsichtsratstätigkeit: Gewährleistung einer qualifizierten Besetzung des Aufsichtsrats Harmonisierung von Prüfungs- und Auskunftsrechten der AR-Mitglieder; in diesen Zusammenhang wird gefordert, dass der AR in seinem Bericht an die HV über die Prüfung des Konzernabschlusses zu berichten hat. Zudem fordert das IDW die Feststellungspflicht für den Konzernabschluss Pflicht des Vorstands zur Unterrichtung über den “follow up” zur Unternehmensplanung Prüfung bestimmter Teile der Berichterstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat im Rahmen der Abschlussprüfung (gemeint ist hier die Berichterstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat gemäss § 90 Abs. 1 Nr. 1-4: Berichterstattung über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unter-nehmensplanung; über die Rentabilität der Gesellschaft, inbesondere des Eigenkapitals; über den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz, und die Lage der Gesellschaft; über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können) © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt © 2000 Arthur Andersen All rights reserved.

32 October 2, 2000 ISBN Mindestinhalte/Ablauf von Aufsichtsrats-Sitzungen Einberufung - Tagesordnung - Protokolle - Verteilung von Information © 2000 Arthur Andersen All rights reserved.

33 Anlage: Literaturhinweise
Brandi, Axel: Ermittlungspflicht des Aufsichtsrates über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens „am Vorstand vorbei“?, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, Heft 4, 2000, S Dörner, Dietrich: Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer im Lichte des KonTraG - Schlüssel zur Verbesserung der Corporate Governance, Der Betrieb , Heft 3, 2000, S Kau, Wolfgang M. / Kukat, Klaus: Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern bei Pflichtverletzungen nach dem Aktiengesetz, Betriebs-Berater, Heft 21, 2000, S Ludewig, Rainer: KonTraG - Aufsichtsrat und Abschlussprüfer, Der Betrieb, Heft 13, 2000, S © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

34 Anlage: Literaturhinweise
Salzberger, Wolfgang: Wechselwirkungen zwischen Corporate Governance und Besteuerung, Die Betriebswirtschaft, Heft 2, 2000, S Scheffler, Eberhard: Zum Rollenverständnis der Aufsichtsräte, Der Betrieb, Heft 9, 2000, S Schmalenbach - Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.: Auswirkungen des KonTraG auf die Unternehmensüberwachung: KonTraG und Aufsichtsrat, Der Betrieb, Heft 37, 2000, Beilage 11/2000, Ziche, Christian: Rechte und Pflichten kommunaler Vertreter in Aufsichtsräten - Eine Darstellung anhand von Beispielsfällen, SLK, 1997, S. 156 © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

35 Anlage: Literaturhinweise
Ziemons, Hildegard: Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer einer Aktiengesellschaft durch einen Aufsichtsratsausschuss?, Der Betrieb, Heft 2, 2000, S.77-80 Wiese, Tobias: Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates - Aktuelle Entscheidungen im Bereich der Corporate Governance, Der Betrieb, Heft 38, 2000, S © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rudolf X. Ruter Arthur Andersen Government Services Augustenstraße 7 70178 Stuttgart Telefon (0711) Telefax (0711) Mobiltelefon (0170) Dr. Christian Ziche Andersen Legal Public Law Gruppe Radebergerstraße 1 01099 Dresden Telefon (0351) Telefax (0351) Mobiltelefon (0170) © 2000 Arthur Andersen All rights reserved. K:st-audit/Promo-RXR/2000/Vortrag_Finanzministerium/Vortrag_FiMi00.ppt


Herunterladen ppt "October 2, 2000 Fortbildungsveranstaltung 29. November Dezember 2000"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen