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Die Liegenschaftsvermessung im

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Präsentation zum Thema: "Die Liegenschaftsvermessung im"—  Präsentation transkript:

1 Die Liegenschaftsvermessung im
Land Brandenburg

2 Grundsätze zur Ausführung
Qualitätsbewusstsein Zufriedenheit des Kunden Fortführbarkeit des Katasters ermessung Brandenburg

3 Was ist zu beachten ? Grundsätze des Vermessungswesens und des Verwaltungshandelns Festgelegte Erfordernisse rechtmäßige, zweckmäßige und kundenorientierte Auftragserledigung ermessung Brandenburg

4 Ausführung des Auftrags
recht- mäßig zweck- kunden- orientiert rechts- konform Ermessens-ausübung im Rahmen der Rechts- und Verwaltungs-vorschriften wirtschaftlich verwaltungs- kostenbewusst qualitätsbewusst ermessung Brandenburg

5  Ermessen Ja Nein zweckmäßig wirtschaftlich kostenbewusst rechtmäßig
Beachtung der Grundsätze des VermWesens VermSchriften Kosten- entscheidung ermessung Brandenburg

6 der einzelnen Anfragen Vom Grundsätzlichen zum Speziellen
Die Beantwortung der einzelnen Anfragen in Wort und Bild Vom Grundsätzlichen zum Speziellen ermessung Brandenburg

7 Alte Vorschrift – Neue Vorschrift Was gilt ?
Vermessungsstelle Vermessungsantrag vor Gültigkeit der VVLiegVerm Vermessung nach alter Vorschrift Übernahmeantrag nach Gültigkeit der VVFortEnt Vermessungsschriften, soweit ohne Aufwand möglich, nach neuer Vorschrift Kosten nach den zur Zeit des Vermessungsantrags geltenden Kostenbestimmungen Katasterbehörde Übernahmeantrag nach Gültigkeit der VVFortEnt Fortführungsentscheidung nach neuer Vorschrift, sofern die Vermessungsschriften dies hergeben Kosten nach den zur Zeit des Übernahmeantrags geltenden Kostenbestimmungen ermessung Brandenburg

8 Alte Vorschrift – Neue Vorschrift Was gilt ?
FAZIT Ein Lageanschluss im amtlichen Bezugssystem kann nicht nachgefordert werden, wenn nach alter Vorschrift örtliche Koordinaten über ZAP ausgereicht haben. Die Einrichtung der ALK begründet eine Nachforderung nicht. ermessung Brandenburg

9 Vermessungsunterlagen
Alle Daten des amtlichen Vermessungswesens, die für die Erledigung eines Vermessungsantrags erforderlich sind Die Vermessungsstelle kann die Unterlagen selbst zusammenstellen. Die Vermessungsstelle darf Unterlagen nicht ohne Genehmigung an eine andere Vermessungsstelle weitergeben. Bei Genehmigung sind die Unterlagen mit den Vermessungsschriften zur Prüfung, Ausfertigung und Abrechnung einzureichen. ermessung Brandenburg

10 Vermessungsunterlagen
Zu den Vermessungsunterlagen gehört auch der analoge Auszug aus der Liegenschaftskarte. Nur auf besondere Anforderung der Vermessungsstelle wird der Auszug digital erteilt. Der Zugriff erfolgt lesend. ermessung Brandenburg

11 Behandlung von Abweichungen Warum keine Vorschriften ?
Im Zuge der häuslichen Messungsvorbereitung sind auch Abweichungen innerhalb des Katasternachweises zu klären. Für die Behebung der Abweichungen reichen die in der Berufsausbildung und in der beruflichen Praxis erworbenen Fähigkeiten. Besondere Verwaltungsvorschriften sind nicht erforderlich. Es steht umfangreiche Fachliteratur zur Verfügung. ermessung Brandenburg

12 Grenzfeststellung Kann ein Grenzpunkt festgestellt werden ?
(Einmaliger) zustimmungsbedürftiger, beurkundender Verwaltungsakt als eigenständiger Rechtsvorgang Festgestellt wird eine Flurstücksgrenze, nicht ein Grenzpunkt. Eine Grenze ist festgestellt, wenn ihre Lage ermittelt und das Ergebnis der Grenzermittlung von den Beteiligten anerkannt ist oder als anerkannt gilt. ermessung Brandenburg

13 Grenzfeststellung Flurstücksgrenze ist die Verbindungslinie zweier (unmittelbar) benachbarter, den Grenzverlauf bestimmender Grenzpunkte. Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes A B C E D ermessung Brandenburg

14 Dreiort 110 Ausnahmeregelung:
15 nicht festgestellt Ausnahmeregelung: Mündet eine neue Flurstücksgrenze in einen bestehenden Punkt, müssen die bestehenden Grenzen nicht festgestellt werden. (Nr Satz 2 VVLiegVerm).

15 Grenzfeststellung Abweichung vom Untersuchungsgrundsatz für die bestehenden Flurstücksgrenzen infolge der fehlertheoretischen Grundsätze des Vermessungswesens lange Grenze lange Grenze lange Grenze ermessung Brandenburg

16 Künftig wegfallende Grenzen Beachte Definition Flurstücksgrenze
Neue Flurstücksgrenzen sind in festgestellte oder festzustellende Flurstücksgrenzen einzubinden. b c a ermessung Brandenburg

17 Künftig wegfallende Grenzen
Künftig wegfallende Grenzen sind nicht zu untersuchen, wenn dies zur sachgemäßen Fortführung des Liegenschaftskatasters nicht erforderlich ist. Die Abweichung vom Untersuchungsgrundsatz erstreckt sich auf die bestehenden Grenzen a, b, c und ist kundenorientiert. Die künftig wegfallenden Grenzen müssen eindeutig beschrieben sein. Die Beteiligten müssen sich damit einverstanden erklären, dass der Katasternachweis der Fortführung zugrunde gelegt wird. ermessung Brandenburg

18 Grenzfeststellung nach früheren Vorschriften ?
Gemeinheitsteilungsordnung Anweisung über Neumessungen Anweisung II für das Verfahren bei den Vermessungen behufs der Fortschreibung der Grundsteuerbücher und Karten Preußische Neumessungsanweisungen VIII und IX, Anweisungen für das Verfahren bei der Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters Fortschreibungsmessungsanweisung II Anweisung II für das Verfahren bei Fortschreibungsvermessungen Anweisung II für Fortschreibungsmessungen Vereinfachungserlass – Vereinfachung der Verwaltung: hier: Vermessungen während des Krieges ermessung Brandenburg

19 Grenzfeststellung nach früheren Vorschriften ?
Anweisung zur Durchführung von Vermessungsarbeiten (Bodenreform) – Vermessungsinstruktion I – mit Ergänzungsbestimmungen und Nachtrag Fortführungsanleitung für das Vermessungs- und Katasterwesen Anleitung für die Ausführung von Neumessungen Neumessungsanleitung Ordnung Nr. 102/71 über das Verfahren bei Fortführungsvermessungen und die Übernahmen von Vermessungsergebnissen in das Liegenschaftskataster Fortführungsvermessungsordnung - Ordnung Nr. 112/82 über das Verfahren bei Liegenschaftsvermessungen und die Übernahme der Vermessungsergebnisse in die Liegenschaftsdokumentation - Liegenschaftsvermessungsordnung - Einführung des Fortführungserlass II (Nordrhein-Westfalen) ermessung Brandenburg

20 Grenzfeststellung nach früheren Vorschriften ?
Eine Flurstücksgrenze gilt als festgestellt, wenn ihre Lage nach inzwischen außer Kraft getretenen Vorschriften ermittelt und das Ergebnis von den (damaligen) Beteiligten anerkannt worden ist (Richtigkeitsvermutung). Nur im begründeten Einzelfall ist zu prüfen, ob die früheren Vorschriften beachtet wurden. Sind die früheren Vorschriften nicht beachtet worden, gilt die Grenze auch nicht als festgestellt. ermessung Brandenburg

21 Abmarkung  Anspruch des Grundstückseigentümers aus § 919 BGB
Antragsprinzip Verfahren nach § 19 Verm LiegG Abmarkungspflicht mit Ausnahmeregelungen Kosten nach VermGebKO ermessung Brandenburg

22 Rechtliche Betrachtung
Die Abmarkung ist ein feststellender, beurkundender, dinglicher Verwaltungsakt. entfaltet Wirkung auch gegen den Rechtsnachfolger. ist für den Grenzverlauf nicht konstitutiv. bewirkt keinen Eingriff in das Eigentum. ist nur durch Einigung der Grenznachbarn oder zivilgerichtliches Urteil veränderbar. ermessung Brandenburg

23 Voraussetzungen für die Abmarkung
Festgestellte Grenze Gerichtliche Entscheidung Gerichtlicher Vergleich Rechtliche Festlegung per Verfahren per Gesetz ermessung Brandenburg

24 Abmarkungsverzicht Was steht dagegen ?
Öffentliches Interesse als Begriff, der die Belange der Allgemeinheit gegenüber Individualinteressen kennzeichnet wie Rechtssicherheit Schaffung oder Erhaltung des Grenzfriedens Planungssicherheit Das öffentliche Interesse ist im Einzelfall zu prüfen. ermessung Brandenburg

25 Vermessungsriss - Grenzniederschrift
ermessung Brandenburg

26 Besonderheiten liegen nicht vor.
Grenzniederschrift Entscheidungsrelevante Informationen Örtlicher Grenzverlauf und Katasternachweis stimmen überein. Verlauf der neuen Grenzen sowie vorgefundenes und neue Grenzzeichen gehen aus der Skizze hervor. Besonderheiten liegen nicht vor. ermessung Brandenburg

27 wenn die Grenzzeichen fehlen ?
Vermessungsriss - Grenzniederschrift Was ändert sich, wenn die Grenzzeichen fehlen ? ermessung Brandenburg

28 Besonderheiten liegen nicht vor.
Grenzniederschrift Entscheidungsrelevante Informationen Grenzverlauf und Katasternachweis stimmen überein. Verlauf der neuen Grenzen sowie vorgefundenes und neue Grenzzeichen gehen aus der Skizze hervor. Besonderheiten liegen nicht vor. ermessung Brandenburg

29  Überflüssiges Grenzzeichen ? soll entfernt werden
ermessung Brandenburg

30 Eine Besonderheit liegt vor. Sie ist ergänzend aufzunehmen.
Grenzniederschrift Entscheidungsrelevante Informationen örtlicher Grenzverlauf und Katasternachweis stimmen überein ? Grenzverlauf und Katasternachweis ..? Die Lage der neuen Grenzen wurde so ermittelt, wie..... Verlauf der neuen Grenzen sowie vorgefundene und neue Grenzzeichen gehen sich aus der Skizze hervor. Eine Besonderheit liegt vor. Sie ist ergänzend aufzunehmen. ermessung Brandenburg

31 Grenzniederschrift Nicht mit dem Ansehen des Berufsstandes vereinbar sind Formulierungen wie Vom Katasteramt wurde bemängelt, dass ... Die Situation ist unverändert. Nach Ansicht des Katasteramtes ist aber der Sachverhalt nicht ausreichend dokumentiert. Zu Grunde gelegt wurde die maßgebliche Vermessung vom ... Das Katasteramt übernimmt die Vermessungsschriften aber nur, wenn die Vermessung vom ... angehalten wird. Die Beteiligten geben der Hoffnung Ausdruck, dass einer zügigen Übernahme nunmehr keine bedeutungsvollen Hindernisse entgegenstehen.... ermessung Brandenburg

32 Grenzniederschrift  Zu lfd. Nr. Unter- schrift
Ich erkenne das Ergebnis der Grenzermittlung an. Ich stimme der Abmarkung der Flurstücksgrenzen zu. Ich beantrage, von der Abmarkung abzusehen. 1 Meier Ja X nein ja Nein Ist das eine Öffentliche Urkunde im Sinne § 415 ZPO ? Hat das die Qualität einer notariellen Urkunde ? Ist das fälschungssicher ? Unterschreibt der Beteiligte seine Erklärung ? ermessung Brandenburg

33 Gebäude  Einmessungspflicht nach VermLiegG als Staatsaufgabe ?
als öffentliche Aufgabe, die Behörden zugewiesen ist ? Begriffsdefinition als Ableitung aus dem Zweck des Liegenschaftskatasters aus dem Landesbaurecht ermessung Brandenburg

34 Gebäudeeinmessung  Staatsaufgabe
Eingriff in das Eigentumsrecht sachgerechte Darstellung in der Liegenschaftskarte Aufgabe, die staatlichen Stellen zugewiesen ist Abweichung vom Untersuchungsgrundsatz der Flurstücksgrenzen kein öffentlicher Glaube, der sich nur auf die Grenzen erstreckt enges Verhältnis zur Gebäudeabsteckung und zum Grundrissnachweis Was spricht wofür ? ermessung Brandenburg

35 Der einmessungspflichtige Gebäudeanbau
Weder der Altbau noch der Gebäudeanbau sind im Kataster nachgewiesen. Ist der Altbau mit zu erfassen ? ermessung Brandenburg

36 Der einmessungspflichtige Gebäudeanbau
rechtmäßige, zweckmäßige und kundenorientierte Auftragserledigung unter Beachtung der vorausgesetzten und der festgelegten Erfordernisse zur Zufriedenheit des Kunden zur Fortführbarkeit des Katasters Der Altbau ist ohne Auftrag nicht einzumessen. Dies steht den Pflichten eines ÖbVI gegenüber dem amtlichen Vermessungswesen nicht entgegen (§ 11 ÖbVIBO). ermessung Brandenburg

37 Nachweis der Punktidentität
Nachzuweisen sind alle herangezogenen Punkte Soll-Koordinaten sind die amtlichen (festgesetzten) Koordinaten Ist- Koordinaten sind die aus der Messung errechneten Koordinaten. Unterschieden wird in der VR-Liste nach geprüfter Punktidentität (Lagezuverlässigkeit 2) und nach nicht geprüfter Punktidentität (Lagezuverlässigkeit 1). ermessung Brandenburg

38 Vorlage von Vermessungsergebnissen
Antrag des ÖbVI im Namen eines Beteiligten gemäß § 17 Abs. 1 VermLiegG Vermessungsantrag und Erklärungen der Beteiligten sind auf die Fortführung des Liegenschaftskatasters gerichtet. Vorlagepflicht nach § 11 Abs. 1 ÖbVIBO Antrag des ÖbVI im eigenen Namen gemäß § 17 Abs. 2 VermLiegG Vermessungsantrag ist nicht auf die Fortführung des Liegenschaftskatasters gerichtet. Vorlagepflicht nach § 2 Abs. 1 VermLiegG und § 11 Abs. 2 ÖbVIBO ermessung Brandenburg

39 Vermessungskoordinate Vermessungskoordinate
Von der Koordinate zur ALK Vermessungskoordinate Neue Vermessungskoordinate Punktdatei Neue Punktdatei Grundrissdatei Neue Grundrissdatei ermessung Brandenburg

40 Vermessungskoordinate
Von der Koordinate zur ALK Neue Vermessungskoordinate Neue Punktdatei Unterdrückung des Automatismus Einpassung der Vermessungskoordinaten in die bestehende Grundrissdatei ermessung Brandenburg

41 Noch Fragen ?  Die Objektbildung in der ALK seitens der ÖbVI
im Zuge der Erstellung der Vermessungsschriften entfällt bis auf weiteres. Noch Fragen ? ermessung Brandenburg


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