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Veröffentlicht von:Walther Adler Geändert vor über 6 Jahren
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Die freiwillige zusätzliche Altersrente in Frankreich
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Die 4 Stufen der Altersrente
Zur Erinnerung : Die 4 Stufen der Altersrente Individuelle Zusatzaltersrente Freiwillige Rente Kollektive Zusatzaltersrente (Industrie Tarf-ifverträge) Zusatzaltersrente (nationale Tarifverträge) Pflichtrente Altersrente
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Zur Erinnerung : die demographischeEntwicklung in Frankreich
89,2 82,2 3,333 Kinder pro Frau im Jahr 1948 69,2 80.9 74.6 63,4 1,7 Kinder pro Frau im Jahr 1998 1950 1998 2040 ZusammengefassteFruchtbarkeitsziffer Lebenserwartung
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Allgemeines Sicherungssystem
Individuelles Rentensparen Individuelle Zusatzaltersrentensystem PERP Lebensversicherung Freiwilliges Altrerssicherungsystem Im Kapitaldeckungsverfahren Zusatzssicherungsystem im Betrieb art 83 art 39 Zusätlicher Rentensparplan PERCO Rentenlohnsparen AGIRC - ARRCO Pflichtalters= sicherungsystem im Umlageverfahren Pflichtzusatzssicherung system Allgemeines Sicherungssystem Pflichtbasissicherungsystem
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Die « Erträge » der Rentensysteme : Unterschiede je nach den Kategorien der ArbNn
DIE PFLICHTSYSTEME VERSICHERN DEN HÖHEREN ArbNn NICHT MEHR DIE GLEICHEN ENTGELTERSATZLEISTUNGEN Auf Basis einem vollständigen Jahr, für einen 40jährigen ArbNn, kann man seine Rente wie folgend einschätzen : Leitende ArbN 30 % 45 % Höhere ArbN Einfache leitendeArbN 60 % ArbN 70 % des letzten Gehalts
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« flexibles» Produkt « gesetzlich geregeltes » Produkt
Wertpapierkonto Lebensversicherung Sparplan in Aktien Loi MADELIN Sparplan Ungünstiges Steuerwesen Article 83 Zusätlicher Rentensparplan (PERCO) « Sachenrecht » produkt « Renten » produkt Personnalisierter Rentensparpaln (PERP) PREFON (Beamte) « gesetzlich geregeltes » Produkt
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Die bestehendenVorrichtungen
Beitragsbezogene Betriebsrente Betriebsrente mit vourausbestimmter Höhe Artikel 39 CGI (Steuergesetzbuch) Article 82 CGI Article 83 CGI PERP PERCO Madelin Prefon, Corem…
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Rentensparen Betrieb PERCO* Art. 39 Art. 83 Art. 82 CGI ARbN PERP
Kollektives Sparen Betrieb PERCO* Art. 39 Art. 83 Art. 82 CGI Staatsbeamte Freiberufler ARbN « Madelin » verträge Individuelles Sparen PERP CoREm Préfon * Bedingung: Einführung eines Betriebssparplans
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FÜR DEN ArbN FÜR DEN ArbG Eine zusätzliche Rente durch Kapitaldeckungsverfahren Eine Beteiligung des Betriebs an den gezahlten Sozialverischerungbeiträgen Mögliche Steuerabzüge für die Sozialversicherungsbeiträge Ein Mittel die gezahlten Gehälter zu optimieren Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von dem steuerpflichtigen Gewinn und Befreieung von Sozialabgaben (in Maßen) Ein Motivations- und Loyalitätsmittel für die ArbN
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Die vorangehenden Fragen im Personalwesen : Tabelle
Nein Ja Höhe der Rente unabhängig von der Beitragsdauer? Kollektiver Pflichtvertrag? Aufgeteilte Finanzierung Arbeitgeber / Angesteller ? Unterschiedlicher Betriebsbeitrag je nach Kategorie ? Die Rechte der ArbN im Fall eines Betriebsübergangs? Zusammenstellung von sozialen Schulden (Passiva)? Ausschließlich für einen Teil der ArbNn ? Art 39 Austritt mit Kapital? Einseitige Entscheidung möglich? Individuelle Zahlung möglich ? Vom steuerpflichtigen Gehalt abziehbar? Kontrollierte Ausgaben ? PERCO PERE 83 Art 83 Steuervorteil für ArbN bei Austritt
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Die 4 bestehende Systeme
Art. 82 Art 83 Art 39 PERCO Rechtsquellen Verssicherungsgesetzbuch/ Steuergesetzbuch Arbeitsgesetzbuch Berechtigte Kategorie Eine oder mehrere objektive Kategorien Alle ArbN des Betriebs Einseitige Entscheidung des Arbeitgebers ( nur im Fall wo der Arbeitgeber 100% des Beitrags bezahlt) oder Kollektivvereinbarung oder Referendum Umsetzung Kollektivvereinb. oder Referendum Pflichtbetriebssparplan Austritt Leibrente, wendbar oder nicht Rentendienst bei Renteneintritt Rente Oder Kapital (kein Einkommen steurer) Steuerwesen der Renten Leibrente umsonst erworben (Einkommensteurer nach Abzug 10 % und 20 %) gegen Entgelt erworbene Leibrente
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.JEDER ArbN DER DANACH VOM BETRIEB EINGESTELLT WIRD, IST MITGLIED.
"ARTICLE 83"-Vertrag Es ist ein betragsorientiereter Vertrag mit Pflichtmitgliedschaft Bei der Einrichtung des Vertrags, sind die ArbN der verschiedenen objektiven Kategorien (LEITENDE Angestellte– EINFACHE ArbN … oder ALLE ArbN) .JEDER ArbN DER DANACH VOM BETRIEB EINGESTELLT WIRD, IST MITGLIED. Der BETRIEB , durch den Geschäftsführer vertreten, bestimmt die Höhe des Beitrags der auf ein individuelles Konto für jeden betroffenen ArbNn überwiesen werden
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Beitragsorientierte Systeme
"ARTIKEL 83 Verträge" EIN SOZIALES UND STEUERGÜNSTIGES UMFELD STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DES BETRIEBSBEITRAGS STEUERWESEN SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Steuerabziehbar für den Betrieb (Unternehmensbesteuerung Art. 83 CGI). Wird nicht als steuerpflichtige Einnahmen für den ArbN angesehen innerhalb der im Steuergesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel 83-2 Nicht Lohnsteuerpflichtig innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel L und D (Art. 231 und 51 Annex III des Steuergb . Kein Sozialversicherungsbeitrag innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen BeschränkungenArtikel L und D 242-1 95 % des Betriebsbeitrags steuerpflichtig CSG (7,5 %) und CRDS (0,5 %). Fiscal STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DES ArbNNBEITRAGS STEUERWESEN SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG . Steuerabziehbar für den ArbN innerhalb der im Steuergesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel 83-2 Nicht von der Berechnungsgrundlage abziehbar CSG (7,5 %), CRDS (0,5 %).
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BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME
ARTIKEL 83 Verträge" " Abzugsfähigkeit und Nicht-Wiedereinsetzung in die Berechnungsgrundlage unter 6 Bedingungen: System mit Pflichtmitgliedschaft Rente frühstens ab dem normalen Renteneintrittsalter zahlbar Pflichtbetriebsbeitrag Keine Kapitalauszahlung Beiträge auf einen einheitlichen Satz festgesetzt Pflichtkollektivversicherung für alle ArbN oder eine objektive Kategorie. ABER AUCH : rechtliche und permantente Verpflichtung, vollstreckbar gegen den Arbeitgeber endgültiger Verlust der Verfügbarkeit des Eigentums der gezahlten Beiträgen, eine Leistung im Zusammenhang mit den geleisteten Diensten
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STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN
ARTIKEL 83 Verträge" STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN Rente : System der umsonst erworbenen Leibrente (Art des Steuergesetzbuches) Einkommensteurer nach Abzug 10 % und 20 % STEUERRECHT SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Rente : steuerpflichtige CSG (6,2 %) CRDS (0,5 %) und Krankenversicherungbeitrag (1 %)
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BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME
ARTIKEL 82 Verträge" " Vertrag mit freiwilliger Mitgliedschaft der die ArbN betrifft die vom Betrieb bestimmt werden. Der « Artikel 82« -Vertrag wird Extragehaltsvertrag genannt denn der Betrag der vom Arbeitgeber bezahlten Prämie ähnelt einem Gehalt der dem Bruttogehalt des ArbNs hinzugefügt wird. Die vom Arbeitgeber bezahlte Prämie gilt demnach als einen zusätzlichen Gehalt.
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SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME ARTIKEL 82 Verträge" " STEUERLICHEUNDSOZIALEBEHANDLUNG DES BETRIEBSBEITRAGS STEUERWESEN SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Kein Sozialversicherungsbeitrag innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen BeschränkungenArtikel L und D 242-1 95 % des Betriebsbeitrags steuerpflichtig CSG (7,5 %) undCRDS (0,5 %). Steuerabziehbar für den Betrieb (Unternehmensbesteuerung Art. 82 CGI). Wird als steuerpflichtige Einnahmen für den ArbNn angesehen Nicht Lohnsteuerpflichtig innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel D (Art. 231 des Steuergesetzbuches) STEUERLICHEUNDSOZIALEBEHANDLUNG DES ArbNNBEITRAGS STEUERWESEN SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Nicht von der Berechnungsgrundlage abziehbar CSG (7,5 %), CRDS (0,5 %).%) Nicht vom steuerpflichtigem Gehalt abziehbar
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System mit freiwilliger oder Pflichtmitgliedschaft
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME ARTIKEL 82 Verträge" Abzugsfähigkeit und Nicht-Wiedereinsetzung in die Berechnungsgrundlage unter 5 Bedingungen: System mit freiwilliger oder Pflichtmitgliedschaft Garantie zusätlzicher Rentenvorteilen Sozialversicherte einer objektiven Kategorie Kollektivversicherung Beitragsorientiertes Betriebsrentensystem oder Betriebsrentensystem mit vorausbestimmter Höhe
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STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME ARTIKEL 82 Verträge" STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN STEUERWESEN SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Kapital wenn die Kapitalisierung mindestens 8 Jahre dauert, werden die Zinsen steuerpflichtig , 7,5% nach Anwendung von einem jährlichen Freibetrag von € für Verheiratete oder 4573 € für eine einzelne Person . Kapital Kapitalprodukte sind steuerpflichtig CSG (7,5 %), und CRDS (0,5 %), Sozialsteuer(2 %), aber kein Krankheitsversicherungsbeitrag . Rente System der gegen Entgelt erworbene Leibrente (Art des Steuergesetzbuches). Nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig (auch für die Hinterbliebenenrente) : Rente steuerpflichtig CSG (6,2 %), CRDS (0,5 %) Krankheitsversicherungsbeitrag(1 %) 70 % waniger als 50 Jahre (Alter des Empfängers der Rente ) 50 % zwischen 50 und 59 ans 40 % zwischen 60 und 69 ans 30 % mehr als 69 ans
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Unterschiedliche auch « Chapeau » genannt
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME "ARTICLE 39" Verträge In den beitragsorientierten Systemen hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern eine Bemühungsverpflichtung auf der Höhe der Leistung. Im Betriebsrentensystem mit vorausbestimmter Höhe hat er eine Resultatverpflichtung . Diese Art von Verträgen beziehen sich auf Artlikel 39 des Steuergesetzbuches. 2 Arten von Verträgen : Zusätzliche Unterschiedliche auch « Chapeau » genannt
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Die zusätzliche Systeme
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME "ARTICLE 39" Verträge Die zusätzliche Systeme Grundsystem ARRCO AGIRC Zusätzlich 10 % des letzten Gehalts oder 1 % des letzten Gehalts pro Betriebszugehörigkeitjahr auf 20 % beschränkt.
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Die unterschiedliche Systeme Unterschiedlich
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME "ARTICLE 39" Verträge Die unterschiedliche Systeme Unterschiedlich 60 % oder 70 % des letzten Gehalts AGIRC ARRCO Grundsystem
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STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN STEUERWESEN
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME "ARTICLE 39" Verträge STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN STEUERWESEN SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Kein Sozialversicherungsbeitrag innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel L und D Für den ArbN werden die Betriebsbeiträge nicht in die Berechnungsgrundlage der Beiträge miteinbezogen, innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel L und D % des Betriebsbeitrags steuerpflichtig CSG (7,5 %) und CRDS (0,5 %). Steuerabziehbar für den Betrieb (Unternehmensbesteuerung Art. 39 des Steuergesetzbuches). Beiträge werden nicht in die Berechnungsgrundlage der Lohnsteurer miteinbezogen. Für den ArbN stellt sich die Frage nicht, denn est gibt keinen Arbeitnehmerbeitrag. Es sind zufallsmässige Rechte.
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STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME "ARTICLE 39" Verträge BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN Rente : System der umsonst erworbenen Leibrente (Art des Steuergesetzbuches) Einkommensteurer nach Abzug 10 % und 20 % STEUERWESEN SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Rente : steuerpflichtig CSG (6,2 %) CRDS (0,5 %) und Krankenversicherungbeitrag (1 %)
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Sparpläne – Eigenschaften
Doppelt freiwillige Systeme Wille des Arbeitgebers (zur Belohnung) für die Arbeitnehmer und den Arbeitgeber selbst (Sparfähigkeit ) ein wirsames Mittel anzuwenden 1. Phase Die Umsetzung im Betrieb Mitgliedschaft des ArbNr abhängig vom « Motor » der Sparpläne: die Arbeitgebersparzulage 2. Phase Freiwillige Mitgliedschaft der ArbN, des Geschäftsführers und dessen Kooperationspartner
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Der Mechanismus der Sparpläne
Freiwillige Zahlungen : Maximum 25 % des Bruttojahreseinkommen Gewinnbeteiligung Maximum 3/4 PASS Zahlung Sparer Arbeitnehmer Beteiligung Maxi 1/2 PASS Arbeitgebersparzulage PEE/PEI max. 3 Mal Zahlung & € Arbeitgebersparzulage PERCO/PERCOI max. 3 Mal Zahlung & € Freiwillige Zahlung Arbeitnehmer beteiligung Freiwillige Zahlung Arbeitnehmer beteiligung Gewinn beteiligung PEE / PEI 5 Jahre PERCO/PERCOI Bis zum Renteneintritt
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2 Sparplanarten stehen Arbeitnehmer, Geschäftsführer eines Betriebs das von 1 bis zu 1000 Arbeitnehmer beschäftigt, und ihren Kooperationspartnern zur Verfügung, 5 jähriger Plan PEE PEI Der PEE, ein fünfjähriges, investiertes Sparen Der PEI, ein zwischen mehreren unabhängingen Betrieben aufgeteilter PEE Rentenpläne PERCO PERCOI Der PERCO, ein bis zum Renteneintritt investierte Sparen PERCOI, einzwischen mehreren unabhängingen Betrieben aufgeteilter PERCO
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Der « PERCO » : ein Kollektivsparensystem
Der zusätzliche kollektive Rentensparplan (PERCO) ist ein Mechanismus der spziell auf die Rente oder das Erwerben eines Hauptwohnsitzes gerichtet ist. Freiwillige Zahlung Arbeitnehmerbeteiligung Gewinnbeteiligung Übertragung eines PEE Arbeitgebersparzulage (Maximum € / pro Stand 2007) PERCO Leibrente oder Kapital
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DEFINITION DES « PERCO »
Sparsystem das speziell auf die Rente oder das Erwerben eines Hauptwohnsitzes gerichtet ist. ArbN. Arbeitnehmerbeteiligung Gewinnbeteiligung CET Tage (10 maxi) Freiwillige Zahlung (max 25% des Gehalts) PERCO SICAV / FCPE ArbG. Arbeitgebersparzulage möglich (max 16% PASS = 5 539€ innerhalb 3x die Zahlung des ArbN) KAPITAL Nicht Einkommensteuerpflichtig Les finanzielle Prodkute sind steuerpflichtig CSG/CRDS RENTE gegen Entgelt erworbene Leibrente (spezifischer Steuerablass je nach Renteneintrittsalter) Sozialversicherungsbeitragpflichtig
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PEI / PERCOI : günstiges Steuerwesen
■Sozialleistungsvorteile und Steuervorteile für den Betrieb ■Sozialleistungsvorteile und Steuervorteile für den Arbeitnehmer Befreiung von Betriebs abgaben Abziehbar vom steuer-pflichtigen Gewinn und Befreiung von Lohnsteuer Arbeitnehmer- beteiligung JA Gewinn- Arbeitgeber- sparzulage Zusätzlicher, von Lohn- und Mehrwertssteuer freier Gehalt Arbeitnehmer- beteiligung JA Gewinn- JA, wenn im Rahmen eines Sparplans gezahlt wird Arbeitgeber- sparzulage
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Arbeitgebersparzulage Investierter Nettojahres-
Optimierung der freiwilligen Zahlung und Arbeitgebersparzulage freiwillige Zahlung 767 € PEE/ PEI 3 067 €* Arbeitgebersparzulage 2 300 €* Investierter Nettojahres- strom 9 201 €* freiwillige Zahlung 1 534 € PERCO/ PERCOI 6 134 €* Arbeitgebersparzulage 4 600€* * Hors CSG/CRDS
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Arbeitgebersparzulage Investierter Nettojahres- Arbeitgebersparzulage
Optimierung der freiwilligen Zahlung und Arbeitgebersparzulage (Neuheit« Breton »-gesetz) freiwillige Zahlung 767 € PEE/ PEI 3 067 €* 1 534 € = 1 533 € Arbeitgebersparzulage 2 300 €* Investierter Nettojahres- strom 7 667 €* (767 € € + 4 600 €) Übergang des Verfügbaren vom PEE oder zum PEI 1 534 € PERCO/ PERCOI 6 134 €* Arbeitgebersparzulage 4 600€* * Hors CSG / CRDS
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Die Eigenschaften der Produkte Individuelle Portabilität
PERE Art 83 Art 39 PERCO Beiträge ArbeitG. (pflicht) ArbeitN. (freiwillig) ArbeitG. allein Arbeitgeber- sparzulage (bei Individuellen Zahlungen) Individuelle Zahlungen Ja (freiwillig) Nein Ja (freiwillig) Steuerwesen Beiträge IS Sozialabgaben abziehbar Sozialabgaben abziehbar Arbeitgeber- Sparzulage abziehbar (max €) IR Auf 8 % des Bruttogehalts beschränkt Nicht anwendbar Steuerpflichtig außerhalb von ArN.- Beteiligung u. Gewinnbeteiligung Steuerwesen Indiv. Zahlungen Auf 10 % des N-1 Gehalts beschränkt nach Abzug von Pflichtbeiträgen und Arbeitgebersparzulage PERCO Nicht betroffen Nicht abziehbare freiwillige Zahlungen Individuelle Portabilität Ja Nicht anwendbar Ja
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in eine Rente umgewandelter Sparvertrag
« EET » Steuerwesen Verträge mit Leistungszusage Beitragsorientierte Verträge in eine Rente umgewandelter Sparvertrag Sparvertrag mit verschobener Leibrente Punkte-Vertrag Steuerabzug Beim Eintritt Befreiung der Produkte während der Sparphase Besteuerung von Leibrenten als Renten verpflichtung
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