Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Pflege- versicherung Harry Jentson Referent Pflegeversicherung

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Pflege- versicherung Harry Jentson Referent Pflegeversicherung"—  Präsentation transkript:

1 Pflege- versicherung Harry Jentson Referent Pflegeversicherung
APKV Hauptverwaltung

2 Inhalt 1 Gesetzliche Pflegeversicherung 3 Hilfsmittel 1.1 Grundlagen
1.2 Pflegeneuausrichtungsgesetz 1.3 Pflegeleistungen Pflegetagegeld 2.1 Versorgungslücke 2.2 Produktportfolio 3 Hilfsmittel © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013 2

3 Gesetzliche Pflegeversicherung
1.1 Grundlagen Gesetzliche Pflegeversicherung © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013 3

4 Gesetzliche Pflegeversicherung
Grundlage: Pflegeversicherungsgesetzt SGB XI Soziale Pflegepflichtversicherung SPV Private Pflegepflichtversicherung PPV Wird von Pflegekassen durchgeführt, die bei den gesetzlichen Kranken- kassen eingerichtet worden sind Träger der PPV sind die Unternehmen der privaten Krankenversicherungen Die Leistungen der SPV und der PPV sind vergleichbar. In der SPV sind diese im Sozialgesetzbuch (SGB XI), in der PPV in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und durch einen Pflege-Pool des PKV-Verbandes geregelt. Es gibt 2 Bereiche für die PV. Welche sind dies und wer sind die jeweiligen Träger Antwort auf der Folie © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

5 Im Thema Pflege steckt viel Potenzial
Anzahl der Pflegebedürftigen (in Mio.) Quelle: PKV-Infoblatt: Informationen zur geförderten ergänzenden Pflegeversicherung Aktuell sorgen für den Pflegefall nur ca. 2,3 % der Bürger privat vor. 4,5 3,4 2,9 2,4 2010 2020 2030 2050 Die immer weiter steigende Lebenserwartung bringt ein immer höher werdendes Pflegefallrisiko mit sich Die Zahl der Pflegebedürftigen wird daher in den nächsten Jahren rapide zunehmen, damit auch das Bedürfnis nach einer zusätzlichen Absicherung. Das Thema wird in vielen Fällen einfach ignoriert. Quelle: PKV-Zahlenbericht 2011/2012 Sprechen Sie Kunden jetzt aktiv auf eine Pflegevorsorge an © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

6 Die häufigsten Gründe für die Pflegebedürftigkeit
Höhere Lebenserwartung = Körper und Geist werden anfälliger. Krankheiten des Nervensystems, z. B. Multiple Sklerose, Parkinson Krankheiten des Bewegungsapparats, z. B. Arthrose, rheumatische Erkrankung Krankheiten des Kreislaufsystem, z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall 9,4 % 20,0 % 11,3 % 13,1 % Psychische Störungen, z. B. Alzheimer Weitere Ursachen, z. B. Unfälle 18,2 % 13,3 % 14,7 % Tumore und deren Folgen Unspezifische Symptome, z. B. Senilität Quelle: Robert-Koch-Institut, Schwerpunktbericht „Pflege“ der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Stand: 2002 © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

7 Definition Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe benötigen Nach Erläuterung der Folie Gruppenarbeit 1 Teilnehmer sollen anhand des Ausbildungshandbuches folgende Begriffe definieren: Pflegebedürftigkeit Krankheiten oder Behinderungen Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen Hilfebedürftigkeit © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

8 Pflegebedürftigkeit Die Pflegebedürftigkeit muss Ihre Ursache in Krankheit oder Behinderung haben Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

9 Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen
Körperpflege: Ernährung: Mobilität: Hauswirtschaftliche Versorgung: Waschen Duschen Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Aufnahme der Nahrung Selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen An- und Auskleiden Gehen Stehen Treppensteigen Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Einkaufen Kochen Reinigung der Wohnung Spülen Wechseln, Waschen der Wäsche und Kleidung Beheizen Der mögliche Hilfebedarf erstreckt sich auf Unterstützung (teilweise oder vollständige Übernahme), Beaufsichtigung oder Anleitung bei den Verrichtungen © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

10 Die Pflegestufen – welche Stufe bei welchem Hilfebedarf
Grad der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe III Pflegestufe II Pflegestufe I „Pflegestufe 0“ Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz Hilfebedarf bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung; jedoch noch nicht vom Ausmaß der Pflegestufe 1 Bei Demenz, geistige Behinderung oder psychische Erkrankungen Erhebliche Pflegebedürftigkeit Hilfebedarf mindestens 1 x mal täglich bei zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität; zusätzlich mehrfach pro Woche bei hauswirtschaftlicher Versorgung Zeitaufwand: mindestens 90 Min./Tag (Grundpflege 46 min) Schwere Pflegebedürftigkeit Hilfebedarf mindestens 3 x mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität; zusätzlich mehrfach in der Woche bei hauswirtschaftlicher Versorgung Zeitaufwand: mindestens 3 Std./Tag (Grundpflege 120 min) Schwerste Pflegebedürftigkeit Hilfebedarf täglich rund um die Uhr zu verschiedenen Tageszeiten (auch Nachts) bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität; zusätzlich mehrfach pro Woche bei hauswirtschaftlicher Versorgung Zeitaufwand: mindestens 5 Std./Tag (Grundpflege 240 min) © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

11 Pflegestufe 3 – Härtefall
Benötigt wird Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens 360 Minuten täglich  mindestens dreimal in der Nacht Bei einer vollstationären Pflege: Berücksichtigung der auf Dauer bestehenden Behandlungspflege Oder, wenn die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann Die Anerkennung des Härtefalls bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen setzt voraus, dass zusätzliche Kosten gegenüber Pflegestufe III anfallen © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

12 Beantragung von Pflegeleistungen
Leistungen werden nur auf Antrag erbracht. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Antragsberechtigt ist zunächst jede Person, also Pflegebedürftiger, Versicherungsnehmer, Dritte. Leistungsbeginn ist frühestens der 1. des Monats, in welchem die Leistungen beantragt wurden. Maßgeblich ist das Datum des Gesprächs bzw. das Eingangsdatum des Schreibens. Bitte beachten: Wenn ein Bevollmächtigter oder Betreuer den Pflegeantrag stellt, muss für den weiteren Verlauf eine Vollmacht oder Betreuerurkunde vorgelegt werden. Eine Begutachtung ist immer nur dann möglich, wenn ein vollständig ausgefüllter und vom Pflegebedürftigen (vom Bevollmächtigten oder Betreuer) unterschriebener Pflegeantrag vorliegt. Wichtig im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist von fünf Wochen und die damit verbundenen finanziellen Sanktionen bei Fristüberschreitung. Unverzügliche Information an uns per Fax: oder © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

13 Verfügung – im Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit
1 Patientenverfügung (auch Patiententestament): Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung/ Nichtbehandlung oder Behandlungsabgrenzung bei einer aussichtlosen Erkrankung Insbesondere in der letzten Lebensphase 2 Betreuungsverfügung: Person des eigenen Vertrauens benennen Wird im Falle einer notwendigen Betreuung vom Vormundschaftsgericht bestellt 3 Vorsorgevollmacht: Anstelle der Betreuungsverfügung Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte/er Muss nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden Kann im Fall der eigenen Entscheidungsfähigkeit sofort als Vollmachtgeber handeln © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

14 Begutachtung Begutachtung
Untersuchung: Hausbesuch durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes. Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Pflegestufe Empfehlung zu Hilfsmitteln, Wohnumbau-maßnahmen, Durchführung von Reha-Maßnahmen bzw. zur Organisation der Pflege Medizinischer Dienst: MEDICPROOF © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

15 Begutachtung Liegt Pflegebedürftigkeit im Sinne der PPV vor?
Seit wann? Welche Stufe? Sind Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung, Verhütung einer …Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit erforderlich? Welche? Besteht die Notwendigkeit von Pflegehilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen? Wie viele Personen übernehmen die Pflege? Welcher Zeitaufwand fällt konkret je Pflegeperson an? Ist die Pflege sichergestellt? Ist stationäre Pflege erforderlich? © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

16 1.2 Pflegeneu-ausrichtungs-gesetz (PNG)
Gesetzliche Pflegeversicherung © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013 16

17 Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG)
30. Oktober 2012: Verbesserung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung 01. Januar 2013: weitere Leistungsoptimierungen, insbesondere für Demenzkranke nach 2008: erneute Reform der Pflegeversicherung PNG: Vorläufige Lösung Grundlegende Neufassung des Pflegebedürftigkeits- begriffs notwendig Kernpunkte des aktuellen Pflegeneuausrichtungsgesetzes sind zum einen eine bessere häusliche Versorgung von Demenzkranken, aber auch die Förderung von „Pflege-Wohngruppen“ und mehr Unterstützung für pflegende Angehörige © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

18 Neue Leistungen seit 30.Oktober 2012
Zuschuss für Wohngruppengründungen bis zu EUR pro Pflegebedürftigen Wohngruppenzuschlag von 200 EUR monatlich pro Pflegebedürftigen. Neben Kurzzeitpflege und Verhinderungs- pflege wird das hälftige Pflegegeld gezahlt  Erleichtert Auszeiten für Pflegepersonen. Leistungsentscheidung innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung Säumniszuschlag von 70 EUR pro angefangener Woche bei Fristüberschreitung © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

19 … und weitere Leistungen ab Januar 2013
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf, aber noch keine Pflegestufe haben (Demenzkranke), erhalten erstmals Pflegegeld oder Sachleistungen Darüber hinaus können beansprucht werden: - Leistungen der Verhinderungspflege - Pflegehilfsmittel - Zuschuss für Wohnumbaumaßnahmen erhöhtes Pflegegeld oder erhöhte Sachleistungen: - eingeschränkte Alltagskompetenz - erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf - Pflegestufe 1 – 3 Die soziale Sicherung der Pflegeperson wird verbessert: mehrere Pflegetätigkeiten können zur Rentenversicherungspflicht führen (Beitragszahlung durch die Pflegeversicherung) © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

20 Gesetzliche Pflegeversicherung
1.3 Pflege- leistungen Gesetzliche Pflegeversicherung © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

21 Überblick der verschiedenen Pflegeleistungen
Häusliche Pflegehilfe (Kostenerstattung) Pflegegeld Kombination aus Kostenerstattung und Pflegegeld Verhinderungspflege Pflegehilfsmittel Wohnumbaumaßnahmen Teilstationäre Pflege Kurzzeitpflege Vollstationäre Pflege Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen Soziale Sicherung der Pflegeperson Pflegekurse ambulante und stationäre Betreuungsleistungen Pflegezeit mit AV- und KV-/PV-Beitrag Pflegeberatung/Pflegestützpunkte Gründung ambulant betreuter Wohngruppen Welche Leistungen sieht die PV vor? © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

22 Höhe des gesetzlichen Zuschusses je nach Pflegestufe – ab 01.01.2013
Eingeschränkte Alltagskompetenz Häusliche/ambulante Pflege Vollstatio-näre Pflege durch Angehörige/ ehrenamtliche Pflegepersonen durch ambulanten Pflegedienst bzw. teilstationäre Pflege im Pflegeheim Zusätzl. Betreuungsleistung1 Pflegegeld Pflegesachleistung Grund-betrag Erhöhter Betrag ohne Demenz mit Demenz2 Pflegestufe 0 100 EUR 200 EUR 120 EUR 225 EUR Pflegestufe I 235 EUR 305 EUR 450 EUR 665 EUR 1.023 EUR Pflegestufe II 440 EUR 525 EUR 1.100 EUR 1.250 EUR 1.279 EUR Pflegestufe III 700 EUR 1.550 EUR3 Neu seit 2013 Neu seit 2013 Aber, auch weiterhin nur eine Grundversorgung! 1 Diese Leistung kann zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz beantragt werden. 2 Gilt für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen. 3 In Härtefällen werden EUR in Pflegestufe III angesetzt. © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

23 Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Pflegestufe Teilstationäre Pflege Verhinderungspflege Kurzzeitpflege I 450 EUR 1.550 EUR p.A. II 1.100 EUR 1550 EUR p.A. III 1.550 EUR © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

24 1 2 Leistungen für Pflegehilfsmittel und Wohnumbaumaßnahmen
Unabhängig von der Pflegestufe 1 Pflegehilfsmittel: Überlassung ist vorrangig leihweise Bei Kauf: Erstattung des Kaufpreises nur in Höhe der Leihkosten 2 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für Maßnahmen je Pflegebedürftigen: EUR Der Gesamtbetrag ist auf EUR pro Wohnung begrenzt und wird bei mehr als 4 Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsnehmer aufgeteilt © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

25 Ambulant betreute Wohngruppen
Gründung: Mindestens 3 Pflegebedürftige regelmäßig in einer gemeinsamen Wohnung selbstbestimmt leben, pflegerisch Versorgt werden und Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen In der WG eine Pflegekraft vorhanden ist (keine Pflegefachkraft): organisatorisch, verwaltend und pflegerisch Zuschlag ist zweckgebunden zur Organisation und Sicherstellung der Pflege in der WG einzusetzen Leistung Umgestaltung der Wohnung: 2500 EUR pro Person, begrenzt auf EUR pro Wohnung Pauschaler Zuschlag von 200 EUR im Monat pro Person © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

26 Pflegezeit Ziel Beschäftige sollen nahe Angehörige im häuslichen Umfeld pflegen können Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege wird verbessert Freistellung durch den Arbeitgeber in zwei Stufen möglich 1 Unbezahlte Freistellung bis zu 10 Arbeitstage: Akut aufgetretene Pflegesituation Zur Pflege oder Organisation der Pflege Keine leistungsrechtlichen Auswirkungen für die Pflegeversicherung 2 Maximal 6 Monate je pflegebedürftigen nahen Angehörigen: Leistungsrechtliche Auswirkungen für die Pflegeversicherung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

27 Pflegeberatung Seit gesetzlicher Anspruch auf eine kostenlose, unabhängige und freiwillige Pflegeberatung Angebot durch die Pflegeversicherung Aufgaben der Pflegeberatung: Beratung in Pflegesituationen Hilfebedarf erfassen und analysieren individuellen Versorgungsplan erstellen Durchführung der erforderlichen Maßnahmen veranlassen Durchführung überwachen Die PPV bietet diese Beratung über die an Die SPV führt die Beratungen in den Pflegestützpunkten durch © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

28 Pflegeberatung COMPASS
Beratung findet beim Pflegebedürftigen statt: im häuslichen Umfeld, im Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung Über den gesetzlichen Umfang hinaus führt die PPV die Beratungen auch in vollstationären Pflegeeinrichtungen durch. Dezentral organisiert: jedem Versicherten steht unabhängig von Wohnort ein Berater zur Verfügung Über die Telefonhotline werden die Berater vermittelt und die Versicherten erhalten telefonische Auskünfte © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

29 Pflegeberatung durch COMPASS
© Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

30 Pflegestützpunkte Die SPV richtet für die Pflegeberatung Pflegestützpunkte ein. Aufbau/Organisation ist Ländersache Dazu gehören: Krankenkassen Pflegekassen Sozialämter Diese Leistungen können auch die Versicherten der PPV in Anspruch nehmen © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

31 Versicherungspflicht der Pflegeperson in der Rentenversicherung
Min. 1 Pflegebedürftiger mit Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung In häuslicher Umgebung Regelmäßig (min.14h in d. Woche) und auf Dauer Keine Versicherungspflicht: Pflegeperson mehr als 30h in der Woche erwerbstätig Pflege erfolgt erwerbsmäßig © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

32 2.1 Die Ver-sorgungslücke
Spar- buch Vermögen Pflegekosten Pflegetagegeld © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013 32

33 Beispiele für mögliche Versorgungslücken im ambulanten Pflegefall
Pflegestufe I : Pflegekosten für tägl. mind. 1,5 Std. (30x1,5 = 45 Std.) Preis pro Std. / gesamt Leistung aus der Pflegepflichtversicherung Versorgungslücke pro Monat Diese Seite zeigt einen sehr groben Richtwert. Die genannten Kosten sind in der Praxis sehr stark schwankend und insbesondere von den subjektiven Wünschen der Pflegebedürftigen abhängig. 22 EUR / EUR 450 EUR 500 EUR 27 EUR / EUR 450 EUR 765 EUR 32 EUR / EUR 450 EUR 990 EUR Pflegestufe II : Pflegekosten für tägl. mind. 3 Std. (30x3 = 90 Std.) Preis pro Std. / gesamt Leistung aus der Pflegepflichtversicherung Versorgungslücke pro Monat 22 EUR / EUR 1.100 EUR 880 EUR 27 EUR / EUR 1.100 EUR 1.330 EUR 32 EUR / EUR 1.100 EUR 1.780 EUR Pflegestufe III : Pflegekosten für tägl. mind. 5 Std. (30x5 = 150 Std.) Preis pro Std. / gesamt Leistung aus der Pflegepflichtversicherung Versorgungslücke pro Monat 22 EUR / EUR 1.550 EUR 1.750 EUR 27 EUR / EUR 1.550 EUR 2.500EUR 32 EUR / EUR 1.550 EUR 3.250 EUR © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

34 Beispiele für mögliche Versorgungslücken im stationären Pflegefall
Pflegestufe I : Kosten für Pflege und soziale Betreuung Kosten für Unterkunft und Verpflegung Gesamtkosten pro Monat Leistung aus der Pflegepflichtversicherung Versorgungslücke pro Monat 1.500 EUR 650 EUR 2.150 EUR 1.023 EUR 1.127 EUR 1.600 EUR 650 EUR 2.250 EUR 1.023 EUR 1.227 EUR 1.700 EUR 650 EUR 2.350 EUR 1.023 EUR 1.327 EUR Pflegestufe II : Kosten für Pflege und soziale Betreuung Kosten für Unterkunft und Verpflegung Gesamtkosten pro Monat Leistung aus der Pflegepflichtversicherung Versorgungslücke pro Monat 1.900 EUR 650 EUR 2.550 EUR 1.279 EUR 1.271 EUR 2.000 EUR 650 EUR 2.650 EUR 1.279 EUR 1.371 EUR 2.100 EUR 650 EUR 2.750 EUR 1.279 EUR 1.471 EUR Pflegestufe III : Kosten für Pflege und soziale Betreuung Kosten für Unterkunft und Verpflegung Gesamtkosten pro Monat Leistung aus der Pflegepflichtversicherung Versorgungslücke pro Monat 2.300 EUR 650 EUR 2.950 EUR 1.550 EUR 1.400 EUR 2.500 EUR 650 EUR 3.150 EUR 1.550 EUR 1.600 EUR 2.700 EUR 650 EUR 3.350 EUR 1.550 EUR 1.800 EUR © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

35 Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen oftmals nicht aus….
© Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

36 Pflegetagegeld 2.1 Produkt-portfolio
© Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

37 Die Allianz hat für jeden Kundenbedarf die richtige Lösung
Pflege bei der Allianz – mit und ohne staatliche Zulage Neu ab Mai 2013 © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

38 Das Produktportfolio der Allianz Private Krankenversicherung ab Mai 2013
PflegeBahr PflegeBahrPlus PflegetagegeldBest Leistung (in % je Pflegestufe) ambulant stationär 0 = 10 I = 30, II = 60, III = 100 0 = 10 I = 30, II = 60, III = 100 0 = 30 I = 30, II = 60, III = 100 I = 100, II = 100, III = 100 Dynamik 5 % alle 36 Monate, max. Inflationsrate 5 % alle 36 Monate 10 % alle 36 Monate Einmalauszahlung Nein Nein 50-facher Tagessatz bei erstmaligem Eintritt in die Pflegestufe III Serviceleistungen Nein Pflege-Hotline, Hausnotruf Pflege-Hotline Beitragsfreiheit Nein Nein Bei Pflegestufe III Wartezeit 5 Jahre, entfällt bei Unfall Keine Keine Gesundheitsprüfung Nein Ja Ja Höchstaufnahmealter Nein Bis vollendetes 70. Lebensjahr Bis vollendetes 70. Lebensjahr Maximaler Tagessatz 20 EUR (bzw. unter 42 Jahren EUR, um staatliche Förderung zu erhalten) 60 EUR (bzw. unter 42 Jahren EUR, um staatliche Förderung zu erhalten) 150 EUR © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

39 Der besondere Service: die individuelle Pflegebegleitung
Die individuelle Pflegebegleitung ist eine telefonische Serviceleistung für den Versicherten, nahe Angehörige und Pflegende – eine wichtige Ergänzung zur Pflegeberatung der privaten/sozialen Pflegepflichtversicherung! Die Serviceleistungen – ein kurzer Überblick: Während der gesamten Vertragsdauer Beratung über die Möglichkeiten der verschiedenen Pflegeleistungen der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung und der Sozialhilfe Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen Nach Eintritt des Versicherungsfalls Beratung zu/ Vermittlung von Pflegeleistungen, z. B. ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), Einrichtungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege Pflegeschulungen für Pflegepersonen des Versicherten weiteren Assistance-Leistungen, wie z. B. die Erledigung von Einkäufen und Besorgungen, Wäscheservice, Wohnungsreinigung, Unterbringung von Haustieren, Gartenpflege und Schneeräumdienst Wohnumfeldberatungen behindertengerechter Umgestaltung von Fahrzeugen Pflege-Hotline für Fragen: 0800 – Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr (gebührenfrei) © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

40 3.Hilfsmittel-versorgung
© Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013 40

41 Hilfsmittelversorgung
Die Versorgung mit Hilfsmitteln nimmt stetig zu Um im Vorfeld Irritationen hinsichtlich Versicherbarkeit und Erstattungshöhe zu vermeiden, bitten wir vor Bezug des Hilfsmittels um Zusendung eines Kostenvoranschlages Versorgungsmöglichkeit über unsere Kooperationspartner als Servicebaustein nutzen Kostenvoranschläge einfach an… 0800 – © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

42 Steuerung der Hilfsmittelversorgung
Pflegehilfsmittel werden bevorzugt leihweise zur Verfügung gestellt Auch bei Hilfsmitteln: Prinzip der Kostenerstattung  Dennoch: Steuerung der Hilfsmittelversorgung unserer Kunden Kooperationspartner stellen eine  qualitativ hervorragende und  wirtschaftliche Versorgung unserer Kunden mit Hilfsmitteln bundesweit sicher Kunden müssen sich nicht selbst kümmern: sparen Zeit, Mühe und vielfach Kosten bzw. Eigenbeteiligungen Die Kunden sollen sich deshalb vor dem Kauf eines Hilfsmittels an uns wenden, auch, um rechtzeitig Klarheit über den Leistungsumfang zu erhalten © Copyright APKV K-L-SPH Oktober 2013

43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Herunterladen ppt "Pflege- versicherung Harry Jentson Referent Pflegeversicherung"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen