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Vortrag zum Oberseminar Datenmanagement
Digitale Signaturen Vortrag zum Oberseminar Datenmanagement
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Übersicht Prinzip Technische Infrastruktur Standards Recht Quellen
Anwendung an der HTWK Michael Weinrich
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Prinzip Verschlüsselung mit öffentlichem Schlüssel 21.09.2018
Michael Weinrich
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Prinzip Unterschreiben mit privatem Schlüssel 21.09.2018
Michael Weinrich
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Prinzip Problem: Wem gehört der öffentliche Schlüssel?
Lösung: Benutzung digitaler Zertifikate! Zertifikat enthält Öffentlichen Schlüssel Namen des Besitzers Zusätzliche Informationen Zertifikat ist von unabhängiger Instanz signiert Schutz vor unbemerkten Änderungen Wer darf Zertifikate signieren? Michael Weinrich
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Technische Infrastruktur
Vertrauensmodelle: Direktes Vertrauen Netz des Vertrauens Hierarchisches Vertrauen Michael Weinrich
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Technische Infrastruktur
Direktes Vetrauen Jeder signiert sein eigenes Zertifikat meistens Verzicht auf digitale Zertifikate Jeder vertraut nur den Schlüsseln, die er persönlich erhalten hat So gut wie keine Infrastruktur nötig, jeder benötigt eine Signatur- und/oder Verschlüsselungslösung Policies nicht durchsetzbar, Schlüsselsperrung nahezu unmöglich Rechtlich nicht beweiskräftig Michael Weinrich
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Technische Infrastruktur
Netz des Vertrauens: Jeder darf Zertifikate für jeden anderen signieren Jeder vertraut nur den Schlüsseln, die jemand signiert hat, dem er vertraut (Beispiel c't-Kryptokampagne oder Policy Certification Authority des DFN) Prinzipiell keine Infrastruktur nötig, meistens Nutzung eines Zertifikatservers (z.B. PGP-Keyserver) Policies schwierig durchsetzbar, Schlüsselsperrung nahezu unmöglich Rechtlich nicht beweiskräftig, Zugehörigkeit des öffentlichen Schlüssels kann abgestritten werden Michael Weinrich
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Technische Infrastruktur
Hierarchisches Vertrauen: Zertifikate werden nur von einer Zertifizierungsinstanz (CA) signiert Vorraussetzung: der öffentliche Schlüssel der CA ist jedem bekannt Zertifikatserver, Zertifizierungs- und Registrierungsinstanz meist zusammen in geschützter Umgebung (Trust Center) Policies leicht durchsetzbar, Schlüsselsperrung zentral Unterschiedliche Trust Level je nach Überprüfung der Person Rechtlich beweiskräftig Kostenintensiv Michael Weinrich
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Technische Infrastruktur
Einfache einstufige Zertifizierungshierarchie Michael Weinrich
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Technische Infrastruktur
Strikt hierarchisches Modell Alle Zertifikate auf Wurzelzertifikat zurückführbar Zweistufige Hierarchie nach deutschem Signaturgesetz Michael Weinrich
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Technische Infrastruktur
Realität Michael Weinrich
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Technische Infrastruktur
Identrus: 1999 von acht der weltweit größten Finanzinstitute gegründet Ziel: globale PKI für den B2B – Bereich dreistufiges Modell, Wurzel-CA ist ein Trust Center von Identrus, mehrere auf militärischem Niveau gesicherte Datenzentren in Kanada und den Niederlanden beteiligte Banken betreiben CAs (Level 1), die digitale Zertifikate für die CAs ihrer Firmenkunden ausstellen (Level 2) Endanwender sind autorisierte Mitarbeiter der Level-2-Unternehmen oder von den Banken direkt zertifizierte Personen z.Z. sind 60 Finanzinstitutionen Mitglied Michael Weinrich
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Technische Infrastruktur
Michael Weinrich
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Technische Infrastruktur
Speicherung der Signaturen dokument-extern: z.B. bei Grafiken, Signaturdatei getrennt gespeichert und verwaltet, Dokument wird komplett signiert, Handhabung aufwendig dokument-intern: z.B. bei PDF-Dateien, Signatur in der Datei enthalten, auch Merhfachsignaturen im Dokument möglich, nur Teile des Dokuments werden signiert, einfach Handhabung Verwendbarkeit im Sinne des Signaturgesetzes ist immer zu prüfen (Adobe Reader unterstützt noch keine qualifizierten elektronischen Signaturen) Michael Weinrich
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Standards - OpenPGP Standardisiert von der IETF
Zertifikate mit mehreren digitalen Signaturen möglich Grad des Vertrauens wählbar OpenPGP auch von CAs für digitale Zertifikate verwendbar tauglich für hierarchisches Modell Möglichkeit zum Festlegen der Tiefe fehlt hat sich bei CAs nicht durchgesetzt Vorherrschender Standard für das Web of Trust Inhalt und Anhänge einer Mail müssen getrennt verschlüsselt werden Kostenlos Michael Weinrich
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Standards – X.509 (S/MIME) Format für digitale Zertifikate
Enthält Name des Besitzers, Name der CA, den öffentlichen Schlüssel, Gültigkeitsdauer u.a. Profile (Einschränkungen) definierbar (z.B. PKIX-Standard vom IETF, SigI vom BSI) Auch eingesetzt bei Webservern für SSL Standardmäßige Unterstützung durch viele Mailprogramme, Outlook, Mozilla bis jetzt keine Unterstützung durch Opera (Stand September 2004) Kostenpflichtig (~ 50 EUR) Michael Weinrich
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Standards – X.509 (S/MIME) Gemäß Version 3 des X.509-Standards muss ein digitales Zertifikat folgende Angaben (Felder) enthalten: Version: Versionsnummer (hier v3) Seriennummer: Diese ist für jedes Zertifikat eines Herausgebers eindeutig, das heißt, ein Zertifikat ist durch diese Nummer und den Herausgeber eindeutig bestimmt. Signatur: Bezeichnung des Algorithmus, mit dem der Herausgeber das Zertifikat signiert. Herausgeber: eindeutiger Name des Herausgebers. Gültigkeit: Gültigkeitszeitraum des Zertifikates. Inhaber: eindeutiger Name des Zertifikatsinhabers. Öffentlicher Schlüssel: öffentlicher Schlüssel des Inhabers und Bezeichnung des Algorithmus, mit dem der Schlüssel verwendet wird. Zudem gibt es noch eine Reihe optionaler Felder (Erweiterungen), beispielsweise folgende: Verwendungszweck: Dieser gibt an, wofür das Schlüsselpaar genutzt werden darf (Signieren, Verschlüsseln, Zertifikate Signieren, ...). Pfadlänge: gibt die maximal erlaubte Tiefe einer Zertifizierungshierarchie an (nur bei CA-Zertifikaten). CRL Distribution Point: gibt an, wo die Sperrliste verfügbar ist. Certificate Policies: eine Adresse (beispielsweise eine URL), unter welcher die Richtlinien für die Generierung und Verwaltung dieser Zertifikate schriftlich festgehalten sind. Alternative Namen für Herausgeber und Inhaber: Dies können zum Beispiel -Adressen sein. Michael Weinrich
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Standards – X.509 (S/MIME) Certificate name
TC TrustCenter for Security in Data Networks GmbH TC TrustCenter Class 0 CA Hamburg Hamburg, DE Address: Issuer Details Certificate version: 3 Serial number: 1 Not valid before: Mar 9 13:54: GMT Not valid after: Dec 31 13:54: GMT Fingerprint: (MD5) E 6E 57 FE BD 97 F1 C A B6 7D Fingerprint: (SHA-1) A7 D6 C CF ED 8A 47 C9 AE 6A F0 1E Michael Weinrich
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Standards – X.509 (S/MIME) Public key algorithm: rsaEncryption
Public-Key (1024 bit): Modulus: 00: A3 CC 7E E4 FA 5F E5 D AA 5B 37 6D ………… 70: 7F 0B 8D E0 D1 0E 4E 6D 2F F0 D5 BF BE E6 7D DF Exponent: Public key algorithm: md5WithRSAEncryption 00: 4D 07 7F 5F AA A A 70: 83 A4 D1 78 CE A7 A9 7E BC DD 2B CA A Extensions: Netscape Revocation Url: Netscape CA Revocation Url: Netscape Renewal Url: Netscape CA Policy Url: Netscape Comment: TC TrustCenter Class 0 CA Netscape Cert Type: SSL CA, S/MIME CA, Object Signing CA Michael Weinrich
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Standards Was setzt sich durch?
Wenige PGP-Implementierungen verfügbar verglichen zu X.509 X.509-Infrastruktur ist aufwending Aufbau von Trust Centern dauerte PGP wurde sehr beliebt, Web of Trust bei Privatanwendern sehr beliebt In Unternehmen ist ein Hierarchisches Modell unabdingbar Nutzung von X.509 Vorerst parallele Existenz von OpenPGP und X.509 Michael Weinrich
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Recht - Gesetze Signaturgesetz 1997
EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999, umgesetzt in Deutschland 2001 Regelung in mehreren Rechtsvorschriften: Signaturgesetz (SigG) Signaturverordnung (SigV) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), vor allem §§125 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Michael Weinrich
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Recht - Gesetze Unterscheidung zwischen einer "einfachen" und einer "fortgeschrittenen" (auch "qualifizierten") elektronischen Signatur Einfache elektronische Signatur Einfache Signatur bekannt von PGP Schlüssel kann selbst erzeugt werden Verwendung basierend auf dem Haftungsprinzip Michael Weinrich
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Recht - Gesetze Fortgeschrittene digitale Signatur
Signatur darf ausschließlich dem Unterzeichner zugewiesen sein sie kann den Unterzeichner identifizieren (Zertifikat) sie wird mit Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann sie ist so mit den Daten, auf die sie sich bezieht, verknüpft, das eine nachträgliche Änderung der Daten erkannt werden kann Michael Weinrich
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Recht - Gesetze Zertifizierungsdienste sind genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig Anzeige beinhaltet Angaben zur finanziellen Deckungsvorsorge, Zuverlässigkeit, Fachkunde… unangemeldete Kontrollen zur Durchsetzung der Gesetze auch nicht-gesetzeskonforme Verfahren und Zertifizierungsinstanzen erlaubt Michael Weinrich
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Recht - Beweiskraft Signaturen heute nur 5 Jahre gültig
Nach Ablauf Zertifikate speichern oder Nachsignieren der Dokumente, Signatur bleibt weiterhin gültig!!! Bei wichtigen Dokumenten Nutzung eines Akkreditierten Anbieters Ú Zertifikate müssen 30 Jahre vorgehalten werden Michael Weinrich
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Recht - Beweiskraft Langfristige Aufbewahrung elektronisch signierter Dokumente ist ein bisher ungelöstes Problem! Kryptographieverfahren verlieren an Sicherheit Ú Neuversiegelung nötig Ablauf der Fristen von Wurzel-, Aussteller- und Nutzerzertifikat muss ständig überprüft werden Nachweis nötig, dass ein Dokument immer sicher verschlüsselt war Automatische Verfahren nötig Ú ArchiSig, Projekt des Bundeswirtschaftsministeriums, geeignet für große Archive, Erprobung im Universitätsklinikum Heidelberg (Ende 2003) Michael Weinrich
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Quellen c't – Artikel aus den Jahren 2001 – 2004
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - DFN-PKI Policy Certification Authority – Wikipedia – Signaturbündnis - Michael Weinrich
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Anwendung an der HTWK Wo? Wer? Wie?
(Outlook, Mozilla, Netscape…) PDF (Adobe Acrobat) (Noten-) Aushänge Wer? Nur Angestellte oder auch Studenten? Wie? Wie lange sollen die Zertifikate gültig sein? Welche Vertrauenstufe wird benötigt? Wo werden die Zertifikate gespeichert? (LDAP?) Michael Weinrich
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Anwendung an der HTWK Michael Weinrich
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