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Private Krankenversicherung
Allgemeine Grundlagen Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG Vertrieb Bildung Spezial- und Bankenvertrieb 08 / 2016
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Inhalt 1 2 3 4 5 6 7 Geltungsbereich der KV Wartezeiten Ausschlüsse
Beginn, Laufzeit und Kündigung Arbeitgeberzuschuss Beiträge im Alter Basis- und Standardtarif (Allgemein)
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1 1 2 3 4 5 6 7 Geltungsbereich der KV Wartezeiten Ausschlüsse
Beginn, Laufzeit und Kündigung Arbeitgeberzuschuss Beiträge im Alter Basis- und Standardtarif (Allgemein)
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Geltungsbereich der Krankenversicherung
(ohne AktiMed-Tarife) Versicherungsschutz bei Heilbehandlung in Europa zeitlich unbegrenzt Bei Aufenthalt bis 1 Monat im außereuropäischen Ausland (2 Monate bei der APKV, außer Studenten-Tarife) Leistungserweiterung bei Erkrankung innerhalb dieser Frist: 2 weitere Monate Grundsätzlich gilt: Auslandsaufenthalte zum Zwecke einer Behandlung unbedingt mit dem Versicherer abstimmen Achtung: KT-Tarife leisten im europäischen Ausland nur bei stationärem Aufenthalt! Abweichende gesellschaftsspezifische Regelungen und besondere Vereinbarungen mit dem Versicherer sind möglich
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Geltungsbereich der Krankenversicherung (AktiMed-Tarife)
Versicherungsschutz bei Heilbehandlung in Europa zeitlich unbegrenzt Bei Aufenthalt sechs oder zwölf Monate im außereuropäischen Ausland (Ausdehnung auf 5 Jahre möglich) Leistungserweiterung bei Erkrankung innerhalb dieser Frist: Es besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit antreten kann 6 2 1 Grundsätzlich gilt: Auslandsaufenthalte zum Zwecke einer Behandlung unbedingt mit dem Versicherer abstimmen
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2 1 2 3 4 5 6 7 Wartezeiten Geltungsbereich der KV Ausschlüsse
Beginn, Laufzeit und Kündigung Arbeitgeberzuschuss Beiträge im Alter Basis- und Standardtarif (Allgemein)
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Allgemeine Wartezeiten
B Allgemeine Wartezeiten sind erforderlich, um das subjektive Risiko zu Beginn des Vertrages zu mindern rechnen ab technischem Versicherungsbeginn bei Tarifwechsel für Mehrleistungen entfallen bei Unfall 3 Monate Allgemeine Wartezeiten 3 Monate Für alle Erkrankungen Versicherungsschutz 3 Monate
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Besondere Wartezeiten
gelten nur für bestimmte Behandlungen verhindern den geplanten Missbrauch entfallen nicht nach einem Unfall 8 Monate Besondere Wartezeiten 8 Monate bei Entbindung Psychotherapie Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie 8 Monate Versicherungsschutz
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Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit durch…
2 Wartezeiten Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit durch… Anrechnung, Entfall und Erlass Auf Wartezeiten werden angerechnet: Zeiten, die unmittelbar vorher in der GKV ununterbrochen verbracht wurden, wenn Übergang nahtlos (gilt nur bei Vollversicherung). Die allgemeine Wartezeit entfällt: bei Unfällen bei Nachversicherung Ehegatte innerhalb von 2 Monaten, wenn der andere Ehegatte seit mindestens 3 Monaten gleichartigen Versicherungsschutz hat. Alle Wartezeiten entfallen: bei Nachversicherung von Neugeborenen oder Adoptivkindern innerhalb von 2 Monaten, wenn ein Elternteil vorher mindestens 3 Monate gleich oder höher versichert war. Bei ärztlicher Untersuchung innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Kosten trägt Antragsteller) werden sämtliche Wartezeiten erlassen Bei der APKV sind die Wartezeitenregelungen nur in der Zusatzversicherung und bei Barleistungstarifen für den Kunden von Relevanz (Einzelheiten regeln die AVB).
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3 1 2 3 4 5 6 7 Ausschlüsse Geltungsbereich der KV Wartezeiten
Beginn, Laufzeit und Kündigung Arbeitgeberzuschuss Beiträge im Alter Basis- und Standardtarif (Allgemein)
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Ausschlüsse Einschränkung der Leistungspflicht
(§ 5 MB/KK 2009 bzw. § 4 AVB APKV) Kriegsereignisse, Wehrdienstbeschädigung Vorsatz; Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren Behandlungen, die aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen wurden Kur-, Sanatoriumsbehandlungen, Rehamaßnahmen der gesetzlichen Träger Ambulante Heilbehandlungen in Heilbad oder Kurort Behandlungen durch Ehegatten bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder (nur nachgewiesene Sachkosten) Pflegebedürftigkeit oder durch Verwahrung bedingte Unterbringung
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4 1 2 3 4 5 6 7 Beginn, Laufzeit und Kündigung Geltungsbereich der KV
Wartezeiten Ausschlüsse Beginn, Laufzeit und Kündigung Arbeitgeberzuschuss Beiträge im Alter Basis- und Standardtarif (Allgemein)
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Beginn, Rechte, Fristen (VVG ab 01.01.2008)
4 Beginn, Laufzeit, Kündigung Versicherungsbeginne Beginn, Rechte, Fristen (VVG ab ) Formeller Beginn Vertragsabschluss: Zugang von Police oder Annahmeerklärung. Technischer Beginn ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Beginn. Ab hier wird Prämie und Wartezeit gerechnet. Materieller Beginn Beginn der Leistungspflicht des Versicherers Ab hier trägt der Versicherer die Gefahr (nach Ablauf eventueller Wartezeiten). Rechtzeitige Einlösung des Erstbeitrages ist Grundvoraussetzung Rechtzeitig: 2 Wochen nach Ablauf des Widerrufsrechts bzw. LEV Abweichende Regelung durch AVB möglich: bei APKV sofortige Fälligkeit mit Policenzugang
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Definition: Versicherungsjahr = Kalenderjahr
4 Beginn, Laufzeit, Kündigung Beginn, Laufzeit, Kündigung Definition: Versicherungsjahr = Kalenderjahr Versicherungsdauer erstmals bei Krankheitskosten-Voll- bzw. Teilversicherungen Jahre bei Krankenhaustagegeldversicherungen Jahre bei Krankentagegeldversicherungen Jahr (gilt auch für Kurkosten und Pflegekrankentagegeld) bei der Pflegepflichtversicherung Jahr in Gruppenversicherung neues System Jahre (einzelne Unternehmen machen Ausnahmen)
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Ordentliche Kündigung
4 Beginn, Laufzeit, Kündigung Ordentliche Kündigung Ordentliche Kündigung… …durch den VN: mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer bzw. zum Ende des Versicherungsjahres ...durch das Unternehmen: bei Vollversicherung nicht möglich! bei Zusatzversicherungen und Tagegeldversicherungen, die nicht Teil einer Vollversicherung sind: nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre Viele Versicherungen haben auch hier ganz oder teilweise auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet! Auch die APKV!
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Außerordentliche Kündigung
4 Beginn, Laufzeit, Kündigung Außerordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung durch den VN Bei Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV innerhalb von 2 Monaten rückwirkend für Bestand bis , innerhalb von 3 Monaten rückwirkend für Neugeschäft ab dem Bei Beitragserhöhung oder Leistungsminderung* innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungs- mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Restkündigung des Gesamtvertrages, wenn VR von Teilen des Vertrages zurückgetreten ist oder ihn angefochten hat innerhalb von 2 Wochen zum Ende des Monats Tariflich vorgesehene Beitragssprünge* binnen 2 Monaten nach Änderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens *hinsichtlich der betroffenen Person
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Sonstige Beendigungsgründe I
4 Beginn, Laufzeit, Kündigung Sonstige Beendigungsgründe I Beendigung durch… … den VN bei Wegfall der Versicherungsvoraussetzungen (z.B. KT bei Rente) dauernder Wegzug aus Deutschland außerhalb des europäischen Wirtschaftsraum oder der EU, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird Tod des VN oder der VP ... den VR: nur bei Beitragsrückstand nach den §§ 38 und 39 VVG (alt) für den Bestand bis zum bzw. §§ 37 und 38 VVG (neu) für das Neugeschäft ab Änderungen ab durch WSG: Kündigung bei Nichteinlösung Folgebeitrag (§ 38 VVG) nur bei nicht substitutiver Krankenversicherung. Für HKV: bei Nichteinlösung des Folgebeitrags keine Kündigung mehr möglich (aber eingeschränkter Versicherungsschutz in der Ruhephase).
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Sonstige Beendigungsgründe II
4 Beginn, Laufzeit, Kündigung Sonstige Beendigungsgründe II Beendigung durch… Kündigung vom Vertrag oder Anfechtung durch VR: Kündigung nach einfacher oder fahrlässiger Obliegenheitsverletzung durch VN (Frist: 1 Monat nach Kenntnis) Anfechtung nach arglistiger Täuschung durch VN (Frist: 1 Jahr nach Kenntnis)
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Rückkehrrecht in die PKV ab 01.01.2000
4 Beginn, Laufzeit, Kündigung 4 Beginn, Laufzeit, Kündigung Rückkehrrecht Rückkehrrecht in die PKV ab Personen, die ihre PKV kündigen, um in die GKV zu wechseln, erhalten ein zeitlich befristetes Wiedereintrittsrecht (kostenlose AwV) in ihren gekündigten PKV-Vertrag. Inzwischen durchgeführte Beitragsanpassungen muss der VN akzeptieren. Voraussetzungen und Fristen: Mindestens 5jährige, ununterbrochene Vertragsdauer vor Kündigung. Rückkehrfrist von 3 Monaten, falls keine GKV-Mitgliedschaft zustande kommt. Rückkehrfrist von 12 Monaten, falls die GKV-Pflichtmitgliedschaft endet, bevor ein Anspruch auf eine freiwillige Mitgliedschaft entstanden ist. Praxisbeispiel: Keine freiwillige Weiterversicherung möglich (kostenlose AwV) z.B. 6 Monate < 12 Monate
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Pflicht zur Versicherung
4 Beginn, Laufzeit, Kündigung Pflicht zur Versicherung für Alle Ab dem gilt in der PKV Mindestumfang des Versicherungsschutzes zur Erfüllung der Pflicht Ambulante und stationäre Heilbehandlung SB max EUR pro Jahr und Person Personenkreis = Unversicherte Wohnsitz in Deutschland Ohne Versicherung in GKV oder PKV Ohne anderweitige Absicherung (z.B.: Sozialhilfe, Heilfürsorge, Beihilfe) Beispiele: Selbstständige; Personen, die wegen Nichtzahlung des Beitrages Ihren Versicherungsschutz in der PKV verloren haben; Arbeitslosengeld II Empfänger, die Privat versichert sind; Arbeitnehmer, die KV-frei sind Einführung eines Basistarifs in der PKV (Kontrahierungszwang) Mitnahme von Alterungsrückstellungen bei Wechsel des PKV-Unternehmens Bestandskunden begrenzt vom bis Neukunden zeitlich unbegrenzt Jeweils begrenzt auf fiktive Alterungsrückstellungen, als hätte Basistarif seit Beginn bestanden Pflicht zur Versicherung
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5 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitgeberzuschuss Geltungsbereich der KV Wartezeiten
Ausschlüsse Beginn, Laufzeit und Kündigung Arbeitgeberzuschuss Beiträge im Alter Basis- und Standardtarif (Allgemein)
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Arbeitgeberzuschuss I
Anspruchsvoraussetzung, wenn PKV-Leistungen den GKV-Leistungen entsprechen AG–Zuschuss zur Heilkostenvollversicherung: 50 % des GKV-Höchstbeitrages (ohne Sonderbeitrag!), max. 50 % vom tatsächlichen PKV-Beitrag, auch für Familienangehörige, wenn diese in der GKV mitversichert wären. Berechnung des maximalen Arbeitgeberzuschusses (alte u. neue Länder ): Halber allgemeiner Beitragssatz (ohne Sonderbeitrag) x BBG KV Achtung: Der Sonderbeitrag in Höhe von xxx% ist nicht zuschussfähig 7,3 % x 4.237,50 EUR = 309,34 EUR seit
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Arbeitgeberzuschuss II
Anspruchsvoraussetzung, wenn PPV-Leistungen den SPV-Leistungen entsprechen und Qualitätskriterien erfüllt sind AG–Zuschuss zur PPV in der Heilkostenvollversicherung: 50 % des SPV-Höchstbeitrages, max. 50 % vom tatsächlichen PPV-Beitrag, auch für Familienangehörige, wenn diese in der GKV mitversichert wären. Berechnung des maximalen Arbeitgeberzuschusses (alte u. neue Länder): Halber Beitragssatz SPV x BBG KV des aktuellen Jahres Achtung: Der Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,25 % fällt in der PPV nicht an! 1,175 % x 4.237,50 EUR = 49,79 EUR seit
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6 1 2 3 4 5 6 7 Beiträge im Alter Geltungsbereich der KV Wartezeiten
Ausschlüsse Beginn, Laufzeit und Kündigung Arbeitgeberzuschuss Beiträge im Alter Basis- und Standardtarif (Allgemein) GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Vorsorge für die Zukunft
6 Beiträge im Alter Beiträge im Alter Vorsorge für die Zukunft Das Sicherungs-Modell der Allianz für Beitragsstabilität im Alter. Beitragsstabilität Alterungs- rückstellungen Überschüsse Gesetzlicher Beitragszuschlag Demographischer Faktor Inflationsausgleich Medizinischer Fortschritt GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Sparbeiträge zur Beitragsbegrenzung im Alter
6 Beiträge im Alter Beitragsverlauf Sparbeiträge zur Beitragsbegrenzung im Alter Rücklagen aus Alterungsrückstellungen werden verwandt, um: Kosten Rückstellungen werden zur Beitragsdämpfung verwandt vom Schadensaufkommen her notwendige Beitrags- erhöhungen abzumildern oder ganz aufzufangen Beitrag Bilden von Rückstellungen Lebensalter 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Beitragszuschlag von 10 %
6 Beiträge im Alter Gesetzlicher Beitragszuschlag I Beitragszuschlag von 10 % Neugeschäft Für Neuzugänge (ab abgeschlossene Verträge): ab in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvollversicherung. Bestandsgeschäft für den Bestand (bis abgeschlossene Verträge inkl. AwV*): ab gestaffelt in jährlichen Schritten von 2 %-Punkten bis zur Höhe von 10 %. Einmaliges Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers (innerhalb von 3 Monaten) gegen die Erhebung des gesetzlichen Beitragszuschlages. Der Widerspruch gilt auch für künftige Tarifwechsel, nicht jedoch bei einem Wechsel des privaten Krankenversicherers 10 % BTZ * Während der Dauer der AwV ist der gesetzliche Zuschlag nicht zu entrichten. GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Beitragszuschlag von 10 %
6 Beiträge im Alter Gesetzlicher Beitragszuschlag II Beitragszuschlag von 10 % Der gesetzliche Beitragszuschlag: ist zu erheben spätestens mit Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Versicherten folgt und endet in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr erreicht. 21 60 bei: allen Krankheitskostenvollversicherungen (ambulant, stationär, Zahn) und sonstigen mit der Krankheitskostenvollversicherung kombinierten Zusatzversicherungen (Ausnahme: Ausbildungstarife) Beihilfe- und Beihilfeergänzungstarifen Bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen sind: Risikozuschläge Geltungsbereichszuschläge der Beitragsanteil für die V-Variante der nicht mehr fortzuführende Tarifteil bei Tarifen für Beihilfeberechtigte mit Umwandlung im Alter 65 BTZ GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Beispiel für die mögliche Beitragsentwicklung
6 Beiträge im Alter Beitragsentwicklung Beispiel für die mögliche Beitragsentwicklung Vergleichskurve: Die Vergleichskurve gibt die Entwicklung der Gesundheitskosten wieder mit dem GKV-Höchstbeitrag als Ausgangswert. PKV-Beitrag: Neukunde Eintrittsalter 35 Jahre: Beitrags- stabilität ab 65 Jahre bis ins hohe Alter gesichert. GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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V Tarifergänzung V Beitragsentlastung im Alter
6 Beiträge im Alter Tarifergänzung V Beitragsentlastung im Alter Garantierte Beitragsentlastung ab dem 1. des Monats, der dem 65. Lebensjahr folgt Mindesteintrittsalter: vollendetes 21. Lebensjahr Höchsteintrittsalter: vor Vollendung des 59. Lebensjahrs Entlastungsbetrag (in Stufen von jeweils 5,– EUR) mindestens 5,– EUR/Monat höchstens 80 % des monatlichen Gesamtbeitrages Bei Tarifwechsel / Reduzierung Entlastungsbetrag / Kündigung Anrechnung der Alterungsrückstellung auf weitergeführten Krankheitskostentarif wird kein Kostentarif weitergeführt: Übertragung der Rückstellung auf bestehende KHT- oder Pflegezusatzversicherung, soweit deren Betrag nicht unter 5,– EUR bleibt kein derartiger Tarif: Umwandlung der Rückstellung in beitragsfreies KHT Keine Gesundheitsprüfung Arbeitgeberzuschussfähig V GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Rentner in der HKV Beitragsstabilisierung bzw. -entlastung im Alter
6 Beiträge im Alter Rentner in der HKV Beitragsstabilisierung bzw. -entlastung im Alter 90 % des Überzinses und gesamter 10 % Beitragszuschlag werden zur Beitragsstabilisierung verwendet Maßnahmen der PKV zur Beitragsstabilisierung ab dem 65. Lebensjahr Maßnahmen zur Beitragsreduktion ab dem 65. Lebensjahr Vorsorgevariante V Tarifwechsel unter Verwendung der angesammelten Sparanteile Veranlassung des Kunden, den Zuschuss der DRV auf den Zahlbetrag der Rente zu beantragen KT-Tarife fallen weg unter Voraussetzung Wechsel in den Standard- bzw. Basistarif GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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7 1 2 3 4 5 6 7 Basis- und Standardtarif (Allgemein)
Geltungsbereich der KV Wartezeiten Ausschlüsse Beginn, Laufzeit und Kündigung Arbeitgeberzuschuss Beiträge im Alter Basis- und Standardtarif (Allgemein) GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Basis- und Standardtarif (Allgemein)
Der Basistarif (1) Der Basistarif (BT) wird von den PKV-Unternehmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung und in einheitlicher Form angeboten Die Vertragsleistungen sind in Art, Höhe und Leistungen mit der GKV vergleichbar (inkl. KT). Damit ist der BT auch betroffen, wenn Leistungskürzungen bei der GKV vorgenommen werden Der Beitrag für den BT darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten Für Hilfebedürftige (z.B. ALG II) erfolgt eine Beitragsreduzierung auf die halbe Prämie. Dadurch entstehende Mehraufwendungen trägt PKV-weit das Kollektiv der in Normaltarifen Versicherten Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind verboten. Dadurch entstehende Mehraufwendungen werden PKV-weit auf die im BT Versicherten verteilt Es erfolgt dennoch Gesundheitsprüfung, um diese Mehraufwendungen kalkulieren zu können (und für den Fall eines Wechsels in einen Normaltarif) GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Basis- und Standardtarif (Allgemein)
Der Basistarif (2) Für die VU besteht Kontrahierungspflicht. Die Kontrahierung greift nicht, wenn ein Vertrag des Antragstellers beim gleichen VU beendet wurde wegen Anfechtung (arglistiger Täuschung) Rücktritts (vorsätzliche Anzeigepflichtverletzung) Betrugs Der BTZ wird erhoben Es werden Alterungsrückstellungen gebildet SB max ,- € Zusatzversicherungen sind möglich (ruhen aber, wenn nur ermäßigter Beitrag aufgrund Hilfebedürftigkeit erhoben wird) GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Wechselmöglichkeiten in den Basistarif (1)
7 Basis- und Standardtarif Wechselmöglichkeiten Wechselmöglichkeiten in den Basistarif (1) Wechselfenster seit geschlossen In den Basistarif konnten wechseln: Freiwillig GKV-Versicherte innerhalb des ersten Halbjahrs („Wechselfenster“ seither geschlossen) Bestandskunden PKV (HKV vor 2009 abgeschlossen) innerhalb des ersten Halbjahrs 2009 in den BT des eigenen VU oder eines Mitbewerbers („Wechselfenster“ seither geschlossen) GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Wechselmöglichkeiten in den Basistarif (2)
7 Basis- und Standardtarif Wechselmöglichkeiten Wechselmöglichkeiten in den Basistarif (2) In den Basistarif können wechseln: Wechsel- möglichkeit Freiwillig GKV-Versicherte innerhalb des ersten Halbjahrs nach Wegfall der Versicherungspflicht in der GKV Bestandskunden PKV (HKV vor 2009 abgeschlossen) ab 01. Juli in den BT des eigenen VU (ansonsten verfällt Alterungsrückstellung), wenn das 55. Lebensjahr erreicht ist oder wenn Anspruch auf eine Rente aus der GRV besteht oder bei Hilfebedürftigkeit Unversicherte (früher PKV oder nie PKV / GKV) Versicherte, die bereits im Standardtarif versichert sind (in den BT des eigenen VU) Beihilfeberechtigte (in den BT B) Alle PKV-Neukunden, mit Abschluss einer HKV ab GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Leistungsübersicht Basistarif (BTN)
7 Basis- und Standardtarif Leistungsübersicht Basistarif (BTN) Der Basistarif: Einheitlicher Verbandstarif gemäß § 257 Abs. 2a Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung mögliche SB: 300 €, 600 €, 900 € und € (VN ist 3 Jahre an Wahl gehalten) Zuzahlungen gemäß der GKV-Zuzahlungen 100 % für ambulante Behandlungen (GOÄ max. 1,8-fache, bei techn. 1,38-fache) Psychotherapie nach vorheriger Leistungszusage (GOÄ max. 1,8-fache) 100 % für Arznei- und Verbandmittel, sofern auch von der Kasse übernommen Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nur in konkret festgelegten Einzelfällen erstattungsfähig Heilmittel nach festgelegter Preisliste in den AVB. · Hilfsmittel nach vorheriger schriftlicher Zusage 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen bei stationärer Behandlung im Krankenhaus 100 % für zahnärztliche Behandlung 50 % Zahnersatz und 80 v.H. Kieferorthopädie, soweit die Leistungen auch von der GKV übernommen werden (GOZ max. 2,0-facher Satz). Leistungen BTN GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Ergänzungsabsicherung für den Basistarif
7 Basis- und Standardtarif Ergänzungsabsicherung für den Basistarif Mögliche Ergänzung: 100 % für Wahlleistung gesonderte Unterkunft im Zweibettzimmer wahlärztliche und belegärztliche Behandlung, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Ersatz-Krankenhaustagegeld EUR bei Verzicht auf die Wahlleistung Zweibettzimmer EUR bei Verzicht auf wahlärztliche Behandlung Ergänzung BTN GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner.
7 Basis- und Standardtarif Leistungsübersicht Standardtarif Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner. Leistungen Standardtarif für Rentner ** Geltungsbereich gemäß MB/KK Wartezeiten gemäß MB/KK Selbstbeteiligung (SB) Für Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel: 306,- EUR Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung - Leistung 80 % bis 5.112,92 EUR pro Person und Kalenderjahr für Arznei- und Hilfsmittel einschließlich Sehhilfen, darüber hinaus 100 % ** Alterungsrückstellung der Krankheitskostenversicherung, aus der in der in den Standardtarif gewechselt wird, wird angerechnet. Neuer Beitrag darf den halben niedrigsten Erwachsenenbeitrag nicht unterschreiten. GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner.
7 Basis- und Standardtarif Leistungsübersicht Standardtarif Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner. Leistungen Standardtarif für Rentner ** GOÄ-Begrenzung max. 1,8/1,3/1,1fach GOÄ – (1) Heilpraktiker - Schwangerschaft u. Entbindung - Entbindungspauschale - Arzneimittel 80 %/100 % – (3) (4) bestimmte Vorsorgeuntersuchungen 100 % bestimmte Schutzimpfungen 100 % Heilmittel 80 %/100 % – (3) (1) – für pers. Leistungen 1,8fach, für med.-techn. Leistungen 1,3fach und für Laborleistungen 1,1fach GOÄ (2) – 80 % bis 5.112,92 EUR pro Person und Kalenderjahr für Arznei- und Hilfsmittel einschließlich Sehhilfen, darüber hinaus 100 % (3) – Liegen die Gebühren im Rahmen der Regelhöchstsätze, aber über den tariflichen Sätzen (1,7/1,3/1,1-fach GOÄ): 80 % bis zum erreichten Selbstbehalt für ambulante Heilbehandlung und Zahnbehandlung, darüber hinaus 100 % (4) - nicht erstattungsfähig sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (die Vorschriften der GKV gelten analog) GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner.
7 Basis- und Standardtarif Leistungsübersicht Standardtarif Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner. Leistungen Standardtarif für Rentner Hilfsmittel 80 %/100 % – (1) Höchstsätze für (ohne Sehhilfen) bestimmte Hilfsmittel – (2) Sehhilfen Gläser – analoge Regelung GKV Psychotherapie 75 %, max. 20 Sitzungen pro Jahr pro Versicherungsjahr bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz Kur - (1) – 80 % bis zum erreichten Selbstbehalt für ambulante Heilbehandlung und Zahnbehandlung, darüber hinaus 100 % (2) – 512,00 EUR für Hörgeräte innerhalb von 3 Jahren, 767,00 EUR für Krankenfahrstühle GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner.
7 Basis- und Standardtarif Leistungsübersicht Standardtarif Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner. Leistungsübersicht Standardtarif GOÄ-Begrenzung allgemeine KH-Leistung Behandlung in gem. Anstalten nach Zusage 100 % entsprechend Leistungskatalog - Allgemeine Krankenhausleistungen 100 %– (1) Belegärztliche Behandlung 100 % Wahlleistungen: privatärztliche Behandlungen - 2-Bett-Zimmer - 1- oder 2-Bett-Zimmer - Ersatz-KHT - (1) – Selbstbeteiligung von 10,- EUR pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner.
7 Basis- und Standardtarif Leistungsübersicht Standardtarif Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner. Leistungen Standardtarif GOZ-/GOÄ-Begrenzung 2,0/1,3/1,1fach GOZ - (2) Zahnbehandlung 100 % Inlays 65 % - (3) Zahnersatz 65 % - (4) (5) Funktionsanalyse und -therapie 65 % Kieferorthopädie 80 % (6) Material und Laborkosten 65 % gemäß Leistungsverzeichnis Heil- und Kostenplan ab 2.557,00 EUR je Versicherungsfall Höchstsummen während - der ersten 3 Versicherungsjahre (2) – für persönliche Leistungen 2,0 fach, für medizinisch-technische Leistungen 1,3fach und für Laborleistungen 1,1fach GOZ/GOÄ (3) – keine Leistungen für Keramik-/Glaskeramik-Inlays, Verblendungen (4) – Kronen und Brücken in metallischer Ausführung mit Verblendung bis zum Zahn 5 – Implantologische Leistungen begrenzt auf das Einbringen von 2 Implantaten im zahnlosen Unterkiefer und den darauf zu befestigenden Zahnersatz 86) - nur, wenn die Zahnfehlstellung das Kauen, Beissen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt (analog GKV) GRUNDLAGEN DER PKV © Allianz | V6 | VBSB
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