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Unterweisungsmodul Gefahrstoffe
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Unterweisungsinhalte - Beispiele
Rechtliche Grundlagen Gefahrstoffe – Definition und Symbole Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung Gefahrstoffe – In der Zahnarztpraxis Gefahrstoffe – Aufnahmewege Gefahrstoffe – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Gefahrstoffe – Sicherheitsdatenblatt Gefahrstoffe – Gefahrstoffverzeichnis Gefahrstoffe – Betriebsanweisung … © LZK BW 04/2018
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PRAXIS-Handbuch der LZK BW
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Gefahrstoffe – Nachschlagewerk!
© LZK BW 04/2018
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Gefahrstoffe – Rechtliche Grundlagen
Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung Gefährlichkeitsmerkmale Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung Sicherheitsdatenblatt Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen … © LZK BW 04/2018
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Gefahrstoffe – Wie erkennt man sie?
Neue Gefahren-Symbole: © LZK BW 04/2018
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Gefahrstoffe – Aufnahmewege?
Quelle: Unfallkasse Sachsen © LZK BW 04/2018
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Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung?
Stoffgemische bis zum © LZK BW 04/2018
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Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung?
Gegenüberstellung © LZK BW 04/2018
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Gefahrstoffe – Was ist zu tun?
© LZK BW 04/2018
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Zugänglich für die Beschäftigten - In Papierform oder digital!
Gefahrstoffe – Sicherheitsdatenblatt? Gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen. Datenblatt mit standardisierten Angaben zur Produktsicherheit und zum ordnungsgemäßen Umgang mit einem Gefahrstoff. Dies erhalten Sie kostenlos vom Hersteller bzw. vom Händler (Depot). Informationen über produkt- spezifische Gefährdungen, Maßnahmen des Personalschutzes, der Ersten Hilfe, im Brand- und Notfall, wichtige Lagerungs- bedingungen und weitere Umgangsvorgaben entnehmen. Zugänglich für die Beschäftigten - In Papierform oder digital! © LZK BW 04/2018
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T O P Gefahrstoffe – Was ist zu tun?
S – T – O – P – Prinzip: Bevor Schutzmaßnahmen ergriffen werden, sollte geprüft werden: Gibt es für diese Tätigkeit einen weniger gefährlichen Stoff (S steht für Substitution)? Technische Schutzmaßnahmen T Organisatorische Schutzmaßnahmen O Persönliche Schutzmaßnahmen P © LZK BW 04/2018
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Gefahrstoffe – Was ist zu tun?
Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung durch die Beschäftigten, solange eine Gefährdung besteht (Tragepflicht)! Sorgfaltsverpflichtung bei Benutzung von PSA: - Sachgerechte Aufbewahrung der PSA. - Prüfung vor Gebrauch und Reinigung nach Gebrauch. - Schadhafte PSA ausbessern bzw. austauschen. © LZK BW 04/2018
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Nicht für Tätigkeiten mit Gefahrstoff-Konzentraten geeignet!
Gefahrstoffe - PSA? Medizinische Einmalhandschuhe (DIN EN 455)??? z.B. in der Patientenbehandlung Nicht für Tätigkeiten mit Gefahrstoff-Konzentraten geeignet! Flüssigkeitsdichte, ausreichend widerstands fähige Handschuhe (DIN EN 374). z.B. bei der (manuellen) Instrumenten- aufbereitung, bei der Beladung des RDG Augen- und ggf. Gesichtsschutz (DIN EN 166). wenn bei der Tätigkeit mit Verspritzen oder Versprühen zu rechnen ist (Information: Herstellerangaben im Sicherheitsdatenblatt) © LZK BW 04/2018
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Gefahrstoffe - PSA? Ggf. Schutzkleidung, wenn bei der Tätigkeit mit Verspritzen oder Versprühen zu rechnen ist (Information: Herstellerangaben im Sicherheitsdatenblatt) z.B. flüssigkeitsdichte Schutzschürze (Transport nass- entsorgter Instrumente und während der manuellen Aufbereitung) Ggf. Mund-Nasen-Schutzmaske. Patienten- und Personalschutz! Information: Herstellerangaben im Sicherheitsdatenblatt © LZK BW 04/2018
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Wo gelagert bzw. eingesetzt? Vorhanden: Ja oder Nein und wo?
Gefahrstoffverzeichnis: Aus Alt mach Neu! Produktname Hazard für R-Sätze Ø verbrauchte Jahresmenge des Produktes = maximale Lagermenge, z.B. 5 Liter Wo gelagert bzw. eingesetzt? Vorhanden: Ja oder Nein und wo? Achtung: Zugänglichkeit für die Beschäftigten (Papier bzw. digital)! © LZK BW 04/2018
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Gefahrstoffe – Betriebsanweisung?
Achtung: Zur Einsichtnahme bereithalten! + Empfehlung: Möglichst in Arbeitsplatznähe aushängen! Unterweisung der Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen. Arbeitsplatzbezogene Unter- weisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in jährlichen Zeitabständen (Jugendliche: halbjährlich). © LZK BW 04/2018
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Gefahrstoffe – Allgemeine Schutz-maßnahmen?
Begrenzungen: Anzahl der Beschäftigten; Dauer und der Höhe der Exposition; auf die für die Tätigkeit erforderliche Menge. Angemessene Hygienemaßnahmen (Reinigung des Arbeitsplatzes). Identifizierbarkeit der Gefahrstoffe! Nicht in Lebensmittelbehältern aufbewahren! Beachtung von Lagerungskriterien: z.B. Mengenreduzierung, Zusammenlagerung, Lagerhöhe). © LZK BW 04/2018
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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Gefahrstoffe“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 04/2018
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