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Gute Pflege braucht mehr Zeit, mehr Personal und die Wertschätzung aller Dezember 2017.

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Präsentation zum Thema: "Gute Pflege braucht mehr Zeit, mehr Personal und die Wertschätzung aller Dezember 2017."—  Präsentation transkript:

1 Gute Pflege braucht mehr Zeit, mehr Personal und die Wertschätzung aller
Dezember 2017

2 Unser Ziel: Aufwertung der Pflegeberufe
Pflege ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit Aufwertung der Pflegeberufe überfällig wie für alle Berufe liegt der Schlüssel für hohes Ansehen auch bei den pflegerischen Tätigkeiten in einer wirkungsvollen Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen einer höheren, angemessenen Bezahlung der Beschäftigten Der Gesetzgeber muss endlich handeln, um die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bessere pflegerische Versorgung und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Arbeitgeber müssen ihre „Hausaufgaben“ machen und gute Arbeitsbedingungen anbieten.

3 Entlastung und mehr Personal überfällig
Zentrale Probleme in der Pflege – Entlastung und mehr Personal überfällig. Hinweis darauf, dass der Schlüssel für eine Aufwertung der Pflegeberufe in wirkungsvollen Maßnahmen liegt, wie gesetzlichen Vorgaben für mehr Personal, um die Pflegekräfte zu entlasten.

4 Zielsetzung einer Pflegekammer
Pflegekammer – kann sie die Lösung sein? Zentrale Frage bei der Diskussion um Pflegekammern: „Gibt es Defizite bei der beruflichen Regulierung und Aufsicht, die die Versorgungsqualität mindern und die Patienten unzureichend vor schlechter Pflege schützen? Und wenn ja, wie kann diesem Problem begegnet werden?“ (Zitat aus „Pflegereport 2016: Die Pflegenden im Fokus“) Es geht also um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Ausgehend von den zentralen Probleme in der Pflege – Diskussion der Frage, ob eine Pflegekammer diese lösen kann. Quelle des o.g. Textes: Antje Schwinger (2016): Pflegekammer: Eine Interessenvertretung für die Pflegekräfte? In: Klaus Jacobs u.a.: Pflegereport 2016: Die Pflegenden im Fokus, abrufbar unter:

5 Wie ist eine Pflegekammer gestaltet?
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts, die hoheitliche Aufgaben übernimmt (unterliegt Rechtsaufsicht des Ministeriums) Zuständigkeit Gründung würde durch Landesgesetz erfolgen Aufgaben Selbstverwaltungsaufgaben und staatliche Aufgaben; es können nur solche hoheitlichen Aufgaben übertragen werden, die in der Kompetenz des Landesgesetzgebers liegen Anspruch Berufskammer, Vertretung der Gesamtinteressen der Berufsgruppe Pflicht-Mitglieder Mitgliedschaft verpflichtend für: Berufsangehörige mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach Kranken- oder Altenpflegegesetz, die diesen Beruf nicht nur vorübergehend und ausüben. Darüber hinaus freiwillige Mitgliedschaft möglich. Pflichten aus der Mitgliedschaft Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht Berufspflichten aus der Berufsordnung Fortbildungspflichten („Kompetenzerhaltung“) Registrierung; Auskunftspflicht Finanzierung über Beiträge ihrer Mitglieder Anmerkung: ggf. anpassen, falls es im Bundesland bereits konkrete Regelungen gibt (Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)

6 Was bringt eine Pflegekammer?
Pflichtmitgliedschaft? ja Alle Pflegefachkräfte müssen sich registrieren und Mitglied werden. Pflichtbeiträge? Alle Mitglieder müssen Beiträge zahlen. Tun sie das nicht, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Einfluss auf Bezahlung und Arbeitsbedingungen? nein Gewerkschaften und Arbeitgeber regeln Bezahlung, Arbeitszeiten, Urlaub etc. per Tarifvertrag. Für gute Rahmenbedingungen ist der Gesetzgeber in der Verantwortung. Einfluss auf die Politik? ? Die Pflegekammer kann appellieren und Pressemitteilungen verschicken. Ob sie wirklichen Einfluss ausüben kann, ist derzeit nicht belegbar. Überwachung der Pflegefachkräfte? Die Pflegekammer kontrolliert die Einhaltung der Berufspflichten – unabhängig davon, unter welchen Bedingungen Pflegekräfte arbeiten müssen. Zugleich unterliegen Beschäftigte Direktionsrecht des Arbeitgebers. Vertretung aller Pflegekräfte? Die Pflegekammer hat den Anspruch, eine Standesvertretung aller Pflegekräfte zu sein. Tatsächlich aber bleiben Pflegehelfer/innen und andere außen vor. Mehr Geld für Pflegekräfte? Im Gegenteil: Pflegekräfte müssen durch Pflichtbeiträge und Gebühren Aufgaben bezahlen, die bislang vom Staat finanziert wurden. Altersversorgung für Pflegekräfte? Dafür ist die Pflegekammer nicht da.

7 Pflichtmitgliedschaft
Gefahr der Entsolidarisierung Pflichtmitgliedschaft gilt nur für Pflegefachkräfte wachsende Zahl der Pflegehelfer/-innen ohne oder nur mit einer geringen Qualifizierung bleibt unberücksichtigt Solidarität und Kooperation innerhalb der Pflegeberufe und mit anderen Gesundheitsfachberufen gefährdet -> Wenn die Gesamtinteressen des Berufsstandes repräsentiert werden sollen, müssten alle umfasst werden, die unmittelbar in der beruflichen Pflege tätig sind.

8 Pflegekammer als weiterer Akteur?
Gefahr, dass Politik sich aus der Verantwortung zieht Hoher Arbeitsdruck, Überstunden, Einspringen an freien Tagen, zu wenig Zeit für Patient/-innen: Für gute Arbeitsbedingungen und eine gute Versorgung braucht es vor allem mehr Personal. Gesetzliche Personalbemessung und eine entsprechende Finanzierung des erforderlichen Personals notwendig. Dafür bedarf es politischer Lösungen. Pflegekammer verfügt über keine anderen Instrumente als heute schon Berufsverbände und Gewerkschaften, um auf die Politik einzuwirken. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Politik unter Verweis auf die Kammern sich der Verantwortung entzieht und echte Problemlösungen weiterhin verweigert.

9 Pflichtbeiträge Aufwand und Nutzen gerechtfertigt?
Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Kammern kommt einer Privatisierung bislang öffentlich wahrgenommener Aufgaben gleich. Die Kosten müssten künftig von den Pflegefachkräften durch Pflichtbeiträge und Gebühren getragen werden. Bisher wurde das vom Staat finanziert. Rechtfertigt der Nutzen der Pflegekammer den Pflichtbeitrag? An den Rahmenbedingungen (u.a. Finanzierung und Personalausstattung) ändert sich nichts. Die Arbeitgeber werden dagegen nicht in die Pflicht genommen. Denn die Pflegekammer wirkt nur auf die Kammermitglieder, also die Pflegekräfte.

10 Berufsordnung Rahmenbedingungen müssen verändert werden
Berufsordnungen regeln die Berufsaufgaben ausschließlich der Pflegefachkräfte. Zentrale Inhalte: Kompetenzerhaltung und Qualitätssicherung. Qualitätssicherung ist allerdings auf die Maßregelung der Berufsangehörigen begrenzt. Gibt es bereits in Bremen, Hamburg, Sachsen und im Saarland. Lassen an Verbindlichkeit nichts zu wünschen übrig. Fraglich, ob sie einen Beitrag zur Qualitätssicherung leisten können, wenn Rahmenbedingungen nicht verändert werden. Regelung mag für Selbständige und Freiberufler sinnvoll sein, da sie ihre Arbeitsgestaltung in höherem Maße selbst regeln. Pflegekräfte sind jedoch überwiegend im Angestelltenverhältnis tätig, damit unterliegen sie Rahmenbedingungen, die ihre Arbeitgeber vorgeben.

11 Berufsordnung Mehr Pflichten, aber nicht mehr Rechte
Pflegekräfte sind zu über 90 Prozent abhängig Beschäftigte. Sie unterliegen damit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Mit einer Pflegekammer kommen die Berufspflichten (Berufsordnung) hinzu. Diese können nur allzu leicht mit den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis in Konflikt geraten. Dieser muss von den Beschäftigten gelöst werden. Nicht eingehaltene oder nicht einhaltbare Pflichten aus beiden Rechtsverhältnissen können sanktioniert werden. Wir brauchen Entlastung für Pflegekräfte und keine weiteren Pflichten, Überwachung und Disziplinierung. -> Hauptursache der Probleme in der Pflege sind die Verhältnisse, unter denen Pflegekräfte arbeiten müssen. Diese müssen geändert werden.

12 Fazit Pflegekammern lösen die Probleme nicht
Hoffnungen nach höherer Anerkennung nur allzu berechtigt Pflege verdient mehr Anerkennung und Respekt Doch ist die Pflegekammer der richtige Weg dorthin? Wir meinen: Pflegekammern lösen die Probleme nicht Respekt verschaffen wir uns mit einer starken, selbstbewussten Bewegung für eine starke Pflege wirklich notwendig: klare Ausgestaltung pflegerischen Handelns, gesetzliche Vorgaben für mehr Personal und Entlastung entscheidet sich der Gesetzgeber für eine Pflegekammer, gehen wir selbstverständlich mit in Verantwortung und setzen uns auch in der Kammer für die Interessen der Beschäftigten ein Gu­te Ar­beit und gu­te Pfle­ge brau­chen wir­kungs­vol­le Maß­nah­men, kei­ne Pfle­ge­kam­mern. ver­.­di hat sich auf der Bun­des­fach­be­reichs­kon­fe­renz 2011 ge­gen die Er­rich­tung von Pfle­ge­kam­mern aus­ge­spro­chen. Der ver­.­di-Bun­des­kon­gress hat den Be­schluss 2015 be­stä­tig­t. Dor­t, wo Pfle­ge­kam­mern po­li­tisch ge­wollt und ge­schaf­fen wer­den, ge­hen wir selbst­ver­ständ­lich mit in Ver­ant­wor­tung und brin­gen un­se­re Fach­kom­pe­tenz zum Nut­zen der Pfle­ge­be­ru­fe ein. Weiterführende Infos: Unsere Position in aller Kürze: Zur Beteiligung an der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz siehe auch das Interview mit Karola Fuchs (Oktober 2015): sowie 2017:

13

14 Bündnisarbeit Politik gemeinsam zum Handeln bewegen
23 große, bundesweit aktive Organisationen: Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Berufsverbände, kirchliche Träger und Selbsthilfe. Bündnis für GUTE PFLEGE – Forderungen: maßgeschneiderte Leistungen für pflegebedürftige Menschen Unterstützung und Anerkennung für Angehörige Bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen Gerechte Finanzierung

15 Informationen und Materialien
ver.di -Themenseite Pflegekammer


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