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Schule und Elternhaus
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Lernerfolg Eltern Erziehungsstil Lernanregungen Elternerwartungen
Schulerfolg Kind Lp 30% Eltern 70% Eltern Erziehungsstil Lernanregungen Elternerwartungen Hausaufgabensituation Markus Neuenschwander, FHNW, 2010
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Zusammenarbeit Eltern Schule Erziehung Bildung
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Gesetzlich Grundlage Zusammenarbeit Schule und Eltern
Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art. 31 VSG) Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG)
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Gesetzlich Grundlage Eltern Recht und Pflicht zu: Fürsorge Erziehung
Unterhalt Ausbildung (Art. 301/302 ZGB) Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken ( Art. 32 VSG) In Bezug auf Schule/KG: Zusammenarbeit mit Schule/KG (Art.302 ZGB) Verantwortung für Kind auf Schulweg (Art. 6 KGV) Schwergewichtig in den Bereichen: Religion Politik Ethik Moral Werthaltung (Art. 4 VSG) Elternrat Zusammenarbeit: Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art.31 VSG) Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG) Themen: Hausaufgaben Schulweg Gesundheit Mobbing Medien Regeln Betreuung Berufswahl Schule / Kindergarten Vermittlung von schulischen Kenntnissen und Fertigkeiten (Art. 2 VSG) KG: Kind in Entwicklung fördern, in erweiterte Gemeinschaft einführen, Eintritt in Primarschule erleichtern (Art. 2 KGG) Berufsauftrag: Unterrichten, Erziehen, Beraten und Begleiten ( Art.17. LAG) In Bezug auf die Eltern: Unterstützung der Familie bei der Erziehung der Kinder (Art. 2 VSG) Information der Eltern über Geschehnisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb (Art. 31 VSG) Gestaltung des Unterrichts, dass die Lernziele erreicht und Lernprozesse ermöglicht werden. (Art. 53 LAV) Beurteilung der SchülerInnen (Art. 53 LAV)
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gemeinsame Themen Hausaufgaben Schulweg Gesundheit Mobbing Medien
Regeln Betreuung Berufswahl
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Schulformen Schulfestungen: Eltern wird der Zugang weitgehend verwehrt
bei Bedarf offene Schule: Eltern sind nur willkommen, wenn sie eingeladen sind offene Schule: Eltern sind jederzeit willkommen und haben Einblick in die Schule Partnerschule: Eltern werden als gleichwertige Partner ernst genommen, die Schule kooperiert aktiv mit den Eltern Werner Sacher; Elternarbeit als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft, 2014
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Ziele der Elternmitwirkung
gewinnbringende, partnerschaftliche Zusammenarbeit Kontakte, tragfähiges Vertrauensverhältnis und Transparenz zwischen Eltern und Schule wertschätzende Gesprächskultur lernförderndes Schulklima gemeinsame Verantwortung gegenseitige Unterstützung Kanalisierung der Elternanliegen Das Wohl der Kinder steht im Zentrum
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Mitwirkung - Mitverantwortung
Projekte Kinderflohmarkt Elternbildungsanlässe Velocheck Zusammenarbeit Pausenplatz Aufgabenhilfe Projektwoche Berufswahltag Mitverantwortung Jahresprogramm Schulklima Leitbild der Schule Ressourcen einbringen
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Grenzen der Elternmitwirkung
Interessen welche einzelne Kinder betreffen Didaktik, Methodik, Lerninhalte des Unterrichtes disziplinarische Massnahmen schulorganisatorische Massnahmen Personalwesen Aufsichts- und Kontrollpflicht Qualifikationen akute Konfliktlösungen
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Elternverein Vorteile Klare Strukturen, erfahrenes Team
Vorteile Klare Strukturen, erfahrenes Team einfachere Rekrutierung engagierte Eltern Nachteile einseitige Interessen der Eltern Erhöhte Schwelle für Eltern zum Mitmachen das Thema Schule ist nur eines unter vielen wenig Zusammenarbeit mit der Schule
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Elternforum Vorteile viele Eltern können erreicht werden
Vorteile viele Eltern können erreicht werden Mütter und Väter sind sehr motiviert schnelle Umsetzung von kurzen Projekten Nachteile keine festen Strukturen fehlende Verbindlichkeit einseitige Interessen der Eltern wenig Kontinuität
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Elternrat Vorteile Klare Strukturen und Regeln, grosse Kontinuität
Vertretung aller Alterstufen der Kinder gute Durchmischung der Eltern Verbindlichkeit und Akzeptanz gegenüber Schule und Behörden Nachteile grosser Aufwand für Sitzungen und Administration schwierigere Rekrutierung von Eltern, die sich für die ganze Schule engagieren
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Organisation Schulpflege Elternrat Klassen- vertretung Klassen-
Klasseneltern Klasseneltern Klasseneltern
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Ebenen der Zusammenarbeit
Schule Eltern Kanton Erziehungsdirektion S&E Gemeinde Schulpflege Gesamtelternrat Schulleitung Elternrat Klasse Klassenlehrperson Klassenvertretung Kind Lehrperson
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Voraussetzung gegenseitige wertschätzende Haltung von Schulen, Behörden und Eltern die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Eltern(räte), der Schule und der Behörden wird gewünscht und akzeptiert gemeinsame Ausarbeitung der Aufgaben und Kompetenzbereiche für eine win – win – win Situation
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Gemeinsam sind wir stark und bauen an unserer Zukunft!
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Eltern mit Wirkung GUTE SCHULEN ZUFRIEDENE ELTERN GLÜCKLICHE KINDER
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