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Ionisierende Strahlung

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Präsentation zum Thema: "Ionisierende Strahlung"—  Präsentation transkript:

1 Ionisierende Strahlung

2 Atome Atomkern enthält Protonen (+ geladen) und meist Neutronen (elektrisch neutral). Atomhülle enthält Elektronen (- geladen). Atom ist nach außen elektrisch neutral. Hintergrundinformationen Atome bestehen aus Elementarteilchen: Protonen, Neutronen und Elektronen. Gemäß dem Atommodell von Nils Bohr kreisen die Elektronen auf definierten Bahnen (Energieschalen) um den Atomkern. Anhand der Anzahl der Protonen (Kernladungszahl) lässt sich bestimmen, um welches chemische Element es sich handelt. Atome, die durch die Massenzahl bestimmt sind, nennt man Nuklide. Man fügt zu ihrer Bezeichnung dem Elementnamen oder dem Elementsymbol die Massenzahl zu. Beispiel: Helium-4 (H-4) oder Iod-131 (I-131). Ein Nuklid ist eindeutig durch seine Protonenanzahl (Kernladungszahl), seine Neutronenanzahl und seinen Energiezustand bestimmt. Von jedem chemischen Element gibt es aber eine Reihe verschiedener Nuklide, die sich nur durch die Zahl der Neutronen im Kern unterscheiden. Sie nennt man Isotope. Die durch Spaltung schwerer Kerne (mit ihren im Verhältnis zu den Protonen hohen Neutronenzahlen) entstehenden leichteren Spaltprodukte besitzen in der Regel einen Neutronenüberschuss und sind deswegen instabil. Alle nicht stabilen Atomkerne wandeln sich unter Abgabe energiereicher Strahlung – teilweise in mehreren Stufen – in stabile Kerne um. Einen Atomkern, der nicht stabil ist, nennt man radioaktiv. Radioaktivität ist eine Stoffeigenschaft und nicht gleichzusetzen mit radioaktiver Strahlung. Strahlung kann also nicht radioaktiv sein, sondern vielmehr ionisierend wirken. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

3 Strahlenarten Alphastrahlung: Teilchen oder Korpuskularstrahlung
2-fach positiv geladene Heliumkerne 2 Protonen und 2 Neutronen Betastrahlung: 1-fach negativ geladene Elektronen aus dem Kern (e-) bestehen aus einem Elektron Gammastrahlung: elektromagnetische Wellenstrahlung elektrisch neutrale Energiequanten (Photonen) aus dem Kern bestehen aus Energie Hintergrundinformationen Alphastrahlung Atomkerne sind u. a. instabil, wenn die Masse zu groß ist. Dabei entledigt sich der Atomkern eines Teiles seiner Masse. Dieses Teilchen, bestehend aus zwei Protonen und zwei Neutronen, wird Alphateilchen genannt. Betastrahlung Betastrahlung tritt dann auf, wenn der Atomkern mehr Neutronen enthält als für den stabilen Zustand unbedingt nötig. Dabei wandelt sich ein Neutron in ein Proton und ein Elektron um. Das Proton verbleibt im Kern, während das Elektron vom Kern weg geschleudert wird. Diese negativ geladenen Teilchen werden Betateilchen genannt. Gammastrahlung Bei der Kernumwandlung kann eine energiereiche Wellenstrahlung vorkommen. Sie hat die Natur wie das sichtbare Licht, sie ist nur energiereicher als dieses (kürzere Wellenlänge) und heißt Gammastrahlung. Die Gammastrahlung wird in einzelnen "Portionen" (Quanten, Photonen) abgegeben. Die Gammaquanten bewegen sich mit einer konstanten Geschwindigkeit c0 = ,5 km/s (Vakuumlichtgeschwindigkeit). Gammastrahlen treten häufig bei Alpha- oder Betazerfall auf. Der Atomkern gibt noch vorhandene überschüssige Energie in Form eines oder mehrerer Gammaquanten ab und geht dabei von einem höheren zu einem niedrigeren Energieniveau über. Diese Gammaquanten durchdringen Materie ungehindert oder treten mit ihr in Wechselwirkung. Quelle: Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

4 Elektromagnetisches Spektrum
Ionisierende Strahlung ist Teil des elektromagnetischen Spektrums. Hintergrundinformationen Die Wellenlänge der Strahlung wird in Nanometer [nm] angegeben (1 nm = 1·10-9 m). Die Wellenlänge kann in den Frequenzbereich übertragen werden. So entsprechen z. B. 300 GHz einer Wellenlänge von 1 nm. Während bei den nichtionisierenden Stahlungsarten UV-, IR-, Laser- oder sichtbarer Strahlung eine Unterscheidung nach Wellenlänge vorgenommen wird, ist im Bereich der elektromagnetischen Strahlung die Frequenz die gängige Unterscheidungsgröße. Die sichtbare Strahlung (Licht) ist ein kleiner Teil des elektromagnetischen Spektrums. Die kurzwellige, für den Menschen gerade noch sichtbare Strahlung wird als violettes Licht empfunden. Elektromagnetische Strahlung mit noch kürzerer Wellenlänge ist unsichtbar. Sie wird Ultraviolettstrahlung (UV) genannt und umfasst das Intervall von 100 nm bis 400 nm. Strahlung unterhalb 180 nm Wellenlänge wird in Luft vollständig absorbiert (Vakuum – UV). Der Bereich zwischen 380 nm und 400 nm wird sowohl der UV-Strahlung als auch der sichtbaren Strahlung zugerechnet. Der Bereich elektromagnetischer Strahlung mit Wellenlängen von 780 nm bis 1 mm wird als Infrarotstrahlung bezeichnet. Der Frequenzbereich 0 Hz–30 kHz umfasst die statischen und niederfrequenten Felder (NF). Der Bereich 30 kHz–300 GHz wird als Hochfrequenz (HF) bezeichnet, es ist das Gebiet der Radio- und Mikrowellentechnik. Die Abgrenzung der Bereiche ist international nicht einheitlich definiert. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

5 Nutzung ionisierender Strahlung
Energieerzeugung (Kernspaltung, Fusion) Industrie: Radiographie – Werkstoffprüfung Anlagen zur Sterilisation und Konservierung Anlagen zur Polymerisation von Kunststoffen Anwendungen in der Medizin: nuklearmedizinische Untersuchungen Röntgendiagnostik Anwendungen in der Wissenschaft: Radioisotope Partikel- und Photonenstrahlung Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

6 Wirkungen auf den menschlichen Körper
Zellschädigende Wirkung, Zellmutationen Auswirkungen auf DNA: Strangbrüche, Basenschäden, Zerstörung von Wasserstoff- bindungen Kanzerogenese (Krebserkrankungen) Teratogene Schäden (Bestrahlung in der Schwangerschaft) Hintergrundinformationen Trifft ionisierende Strahlung auf den menschlichen Körper, erfolgt eine Strahlenexposition. Das bedeutet, dass die Strahlung in unterschiedlichem Maße im Gewebe absorbiert wird und dort auf molekularer Ebene mit dem Körpergewebe in Wechselwirkung tritt. Die "Menge" der im Körper absorbierten Strahlung wird als Dosis bezeichnet. Die verschiedenen Strahlungsarten verursachen im Körpergewebe, bezogen auf die gleiche absorbierte Dosis, in ihrer Höhe stark unterschiedliche biologische Wirkungen. Zellverluste oder Veränderungen in den Zellen sind nicht automatisch gleichbedeutend mit der Entstehung eines gesundheitlichen Schadens. Der Organismus besitzt die Fähigkeit, Zellverluste auszugleichen sowie geschädigte Zellen zu erkennen und durch Reparaturmechanismen, Absterben der Zelle sowie Immunabwehr den Normalzustand wiederherzustellen. Die Abwehr- und Reparatursysteme können jedoch versagen oder überfordert sein. Ausschlaggebende Faktoren dafür sind u. a. die Höhe der Dosis und die Strahlenart. Die teratogene Strahlenwirkung kann als eine schwerwiegende Fehlbildung in Form einer geistigen Behinderung oder einer erhöhten Krebserkrankungsrate bei Kindern augenfällig werden. Sie unterscheidet sich von einer genetischen Strahlenwirkung insbesondere dadurch, dass genetische Schäden weiter vererbt werden können – für teratogene Strahlung gilt dies nicht. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

7 Stochastische Strahlenwirkungen
Strahlenwirkungen, die auf Vorgängen zufälliger, d. h. stochastischer Art, beruhen. Stochastische Strahlenwirkungen treten in Abhängigkeit von der Dosis mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auf. Latenzzeit kann Jahre bis Jahrzehnte betragen. Wirkungen: Veränderung der Erbanlagen mit möglichen gesundheitlichen Folgen für nachkommende Generationen, bösartige Neubildungen wie Krebs und Leukämie in der strahlenexponierten Person selbst. Hintergrundinformationen Wurde durch Strahleneinwirkung im Zellkern der Informationsgehalt einer Zelle verändert und anschließend vom Organismus nicht ausreichend repariert und bleibt eine solche veränderte Zelle lebens- und teilungsfähig, so kann die Veränderung an nachfolgende Zellgenerationen weitergegeben werden. Je nachdem, ob es sich um eine Keimzelle oder eine Körperzelle handelt, kann es sich um eine Veränderung der Erbanlagen mit möglichen gesundheitlichen Folgen für nachkommende Generationen handeln oder es können bösartige Neubildungen wie Krebs und Leukämie in der strahlenexponierten Person selbst entstehen. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

8 Deterministische Strahlenwirkungen
Strahlenwirkungen, die bei der Überschreitung einer Mindestdosis, dem Schwellenwert, auftreten. Sie können direkt auf eine bestimmte Strahlenexposition zurückgeführt werden. Sie treten sofort oder innerhalb weniger Wochen nach der Exposition auf, machen sich aber erst bemerkbar, wenn ein bestimmtes Maß zerstörter oder geschädigter Zellen überschritten wird. Hintergrundinformationen Diese Art von Schäden tritt erst oberhalb einer Mindestdosis − dem Schwellenwert − auf. Für verschiedene deterministische Strahlenwirkungen wie Blutarmut, Haarausfall etc. sind die jeweiligen Schwellendosen unterschiedlich. Besonders strahlenempfindlich sind in erster Linie die Blutbildungsorgane, die Schleimhäute des Magen-Darm-Traktes und der Luftwege sowie die Keimdrüsen und embryonales Gewebe. Das Bild zeigt eine schwere Radiodermatitis im Bereich des rechten Unter- und Oberarmes. Die Strahlenexposition (ca. 130 Sv) erfolgte bei der Manipulation im ungeschwächten Nutzstrahlenbündel eines Röntgen-Spektrometers. Bildquelle: Sönke Nils Bax, Otto-von-Guericke Universität, Abteilung für Pneumologie und Intensivmedizin Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

9 Akute Strahlenschäden
Nach einer Ganzkörperbestrahlung bis zu 1 Sv kommt es mit steigender Dosis zu einer raschen Abnahme der Überlebenszeit der bestrahlten Person. Leitorgan Schwellen-dosis in Sv Latenzzeit Anzeichen Pathologie Rotes Knochenmark 1 3 - 6 Wochen Übelkeit, Erbrechen, Kopfweh Blutungen, Lymphozytenabfall, Infektionen Dünndarm 5 3 - 5 Tage Übelkeit, Erbrechen, Durchfall Schleimhaut des Magentrakts geschädigt, Kreislaufkollaps Zentrales Nervensystem > 10 0, Stunden Unruhe, Erbrechen, Apathie, Bewusstseintrübung Folgen des Hirnödems: Atemstillstand Hintergrundinformationen Nach einer Ganzkörperbestrahlung bis zu 1 Sv kommt es mit steigender Dosis zu einer raschen Abnahme der Überlebenszeit der bestrahlten Person. Der Tod tritt nach Dosen weit über 1 Sv in Folge eines Versagens der Blutbildung ein. Nach Ganzköperexpositionen mit Dosen zwischen 1 und 5 Sv muss mit dem sog. gastrointestinalen Strahlensyndrom gerechnet werden. Es ist dadurch gekennzeichnet, dass Übelkeit, Erbrechen, schwere Durchfälle und Störungen des Flüssigkeitshaushaltes, aber auch Infektionen und Blutungen auftreten, die vorwiegend durch die Schädigung der Magen-Darmauskleidung verursacht werden. Irreversible Schädigungen der Blutbildung kommen erschwerend hinzu. Bei noch höheren Bestrahlungsdosen, die über 5 Sv liegen, verkürzt sich die Überlebenszeit von Tagen auf Stunden und Minuten. Als Todesursache ist dann ein Versagen der zentralnervösen Regulationsmechanismen (ZNS-Syndrom) festzustellen, die mit Schockzustand und Herz-Kreislauf-Störungen verbunden sind. Auch wenn es nach einem Unfall nicht zu akuten Strahlenschäden gekommen ist, können viele Jahre nach der Bestrahlung Spätschäden in Form von Leukämie oder Krebs auftreten. Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz Bildquelle: X-rays (causing cancer and dermatitis), Tabelle: Akutes Strahlungssyndrom in Abhängigkeit von der Dosis Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

10 Dosisbegriffe Hintergrundinformationen
Energiedosis: Pro Masseeinheit absorbierte Strahlungsenergie Einheit: Gray (Gy), Gy = J/kg Die mit dem Strahlungs-Wichtungsfaktor multiplizierte, über ein Organ gemittelte Energiedosis wird als Organdosis bezeichnet. Einheit: Sievert (Sv) Effektive Dosis: Summe aller entsprechend den Organempfindlichkeiten gewichteten Teilkörperdosen. Sie repräsentiert das genetische und somatische Gesamtrisiko für Strahlenspätschäden. Einheit: Sv Äquivalentdosis: Auf gleiche biologische Wirkung normierte Dosis. Die Energiedosis wird multipliziert mit einem Bewertungsfaktor q, der die relative biologische Wirksamkeit der verschiedenen Strahlenarten berücksichtigt. Einheit: Sievert (Sv) Dosisleistung: Verteilung einer Dosis über einen gegebenen Zeitraum, Dosis pro Zeiteinheit. Gebräuchliche Einheiten: Gy/h, Sv/h Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

11 Beruflich strahlenexponierte Personen
Dosisgrenzwerte Tabelle der Dosisgrenzwerte (mSv pro Kalenderjahr) Organ*) Beruflich strahlenexponierte Personen Bevölkerung Ganzkörper 20 mSv 1 mSv Augenlinse 150 mSv 15 mSv Haut 500 mSv 50 mSv Keimdrüsen, Gebärmutter, rotes Knochenmark - Schilddrüse, Knochenoberfläche 300 mSv Lunge, Magen, Blase Hintergrundinformationen Für die Festlegung von Dosisgrenzwerten geht man von drei Arten der Exposition aus: Die berufliche Exposition, die aufgrund der Berufstätigkeit zustande kommt, die medizinische Exposition als Folge einer Diagnosestellung (Röntgendiagnostik, nuklearmedizinische Maßnahmen etc.) oder einer Strahlentherapie, die Exposition der Bevölkerung, die alle anderen Strahlenexpositionen (Kerntechnik, natürliche Strahlung etc.) umfasst. Die Dosisgrenzwerte gelten nur für Strahlenanwendungen, wie sie insbesondere in der Kerntechnik oder in der Medizin (Personal, nicht bei den Patienten) vorkommen. Bei Maßnahmen (Interventionen), z. B. infolge eines Unfalls, können i. d. R. Dosisgrenzwerte nicht mehr eingehalten werden. Deshalb gibt es entsprechend der jeweilig vorgefundenen Situation verschiedene Eingreifrichtwerte. Die Einhaltung von Dosisgrenzwerten wird als Teil der Kontrolle der beruflichen Strahlenexposition angesehen. Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz *) Weitere Organe siehe § 55 Strahlenschutzverordnung Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

12 Messung ionisierender Strahlung
Nachweis der von der Strahlung in Materie hervorgerufenen Ionisationen. Ionisationskammer: Luftgefüllter Behälter, in dem sich zwei mit einer Gleichspannungsquelle verbundene Elektroden befinden. Zählrohr: Zylinderförmiges Rohr, mit Zählgas gefüllt (Methan, Butan, Propan, Argon und Xenon), in dem sich ein unter Hochspannung stehender dünner Zähldraht befindet. Szintillationszähler und Halbleiterdetektor. Hintergrundinformationen Der Mensch kann mit seinen Sinnesorganen ionisierende Strahlung nicht wahrnehmen. Er ist deshalb auf Messgeräte zum Nachweis der Strahlung angewiesen. Das Prinzip des Strahlennachweises basiert auf dem Nachweis der von der Strahlung in Materie hervorgerufenen Ionisationen. Die Nachweismedien können dabei Gase, Flüssigkeiten oder feste Stoffe in Kristallform sein. Sowohl die Art des Detektors als auch die Art und Energie der Strahlung sowie die Messgeometrie beeinflussen sehr stark die Nachweiswahrscheinlichkeit. Ein Messergebnis kann deshalb ohne Kenntnis dieser Parameter nicht interpretiert werden. Bild: Schnitt durch ein gasgefülltes Endfensterzählrohr Quelle: Informationskreis KernEnergie Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

13 Schutzprinzip ALARA ALARA = „As Low As Reasonably Achievable“
Optimierung von vier Grundregeln des Strahlenschutzes: Abschirmung der Strahlung durch geeignete Materialien Beschränkung der Aufenthaltsdauer in einem Strahlungsfeld Einhaltung eines sicheren Abstandes zur Strahlenquelle Verwendung einer möglichst geringen Aktivität der Strahlenquelle bei einer bestimmten Anwendung Hintergrundinformationen Der Strahlenschutz geht weltweit nach dem „ALARA-Prinzip“ vor. ALARA steht für „As Low As Reasonably Achievable“. Das bedeutet, dass Maßnahmen, die getroffen werden, um die Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten, auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren vernünftig und sinnvoll sein müssen. In der Praxis wird das durch die Optimierung der vier genannten Grundregeln des Strahlenschutzes erreicht. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

14 Genehmigungen im Strahlenschutz
Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Kernbrennstoffen, einschließlich Ein- und Ausfuhr, Transport und Aufbewahrung. Betrieb von Anlagen, die ionisierende Strahlung erzeugen. Zugabe radioaktiver Stoffe zu Arzneimitteln oder Konsumgütern. Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern. Berufliche Strahlenexposition bei Arbeiten in Fremdfirmen. Hintergrundinformationen Rechtsgrundlagen für die Genehmigungspflicht des Umgangs mit radioaktiven Stoffen bilden das Atomgesetz, die Strahlenschutz- und die Röntgenverordnung. Dort ist grundsätzlich verankert, dass derjenige, der mit radioaktiven Stoffen umgehen will, eine Genehmigung benötigt. Grundsatz für die Genehmigung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen ist, dass der Nutzen größer sein muss als die möglichen Gefahren. Nur ein gerechtfertigter Umgang, der überwiegenden öffentlichen Interessen nicht entgegensteht, ist genehmigungsfähig. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird grundsätzlich durch das jeweilige Landesrecht benannt. Wer allerdings zum Zweck der medizinischen Forschung radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung (einschließlich Röntgenstrahlen) am Menschen anwendet, bedarf der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Bestimmte Tätigkeiten (Freigrenzen, freigegebene Stoffe oder bauartgeprüfte Geräte) sind genehmigungsfrei. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

15 Baulicher/technischer Strahlenschutz
Ziel: Abschirmung der Strahlenquellen gegenüber der Umgebung, um die Strahlung auf ein vertretbares Niveau unterhalb des gesetzlich vorgegebenen Grenzwerts abzusenken. Abschirmung je nach Strahlenart (z. B. durch Material von hoher Dichte und hoher Ordnungszahl bei Gammastrahlung). Technischer Schutz durch Lüftungsanlagen, Filter, Labyrinthe, Zugangsverriegelungen, Strahlenschutzmesseinrichtung. Hintergrundinformationen Bild: Sekuroka®-Beta-Strahlenschutzschirm Quelle: Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

16 Organisatorischer Strahlenschutz
Verringerung der Stärke der Strahlenquelle. Ausreichenden Abstand ermöglichen. Die Dosis verringert sich bei Verdoppelung des Abstands zur Strahlenquelle auf ein Viertel (Abstandsquadratgesetz)! Aufenthaltszeit im Strahlungsfeld auf das notwendige Minimum begrenzen. Die Halbierung der Expositionszeit halbiert die absorbierte Dosis! Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten regeln. Strahlenschutzanweisung, Unterweisungen. Organisation der Überwachung, Prüfung technischer Einrichtungen. Hintergrundinformationen Bildquelle: Informationskreis KernEnergie Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

17 Strahlenschutzverantwortlicher
Verantwortlich für den Schutz von Mensch und Umwelt ist der Strahlenschutzverantwortliche. Strahlenschutzverantwortlich ist, wer im strahlungsrechtlichen Sinn genehmigungspflichtige Arbeiten durchführen bzw. wer die entsprechenden Anlagen betreiben will. Von ihm werden die Strahlenschutzbeauftragten bestellt. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

18 Strahlenschutzbeauftragter
sind fachkundige Personen, beraten Führungskräfte und Mitarbeiter, legen in ihrem Arbeitsbereich die Strahlenschutzbereiche fest, kontrollieren die Strahlenschutzmaßnahmen, werden der zuständigen Aufsichtsbehörde, z. B. im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, benannt. Hintergrundinformationen Zur sicheren Ausführung genehmigungs- und anzeigebedürftiger Tätigkeiten sind Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Die Bestellung erfolgt – auf Vorschlag der betreffenden Führungskraft – durch den Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich unter Festlegung des Aufgaben- und des innerbetrieblichen Entscheidungsbereichs. Die Aufgaben der Strahlenschutzbeauftragten sind in der Strahlenschutz- bzw. der Röntgenverordnung festgelegt. Strahlenschutzbeauftragte haben die Aufgabe, die Mitarbeiter und Führungskräfte in Angelegenheiten des Strahlenschutzes zu beraten. Sie sind innerhalb des ihnen zugewiesenen Entscheidungsbereiches für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften, der von den Aufsichtsbehörden erlassenen Anordnungen und Auflagen sowie dieser Strahlenschutzanweisung verantwortlich. Unabhängig von der dienstrechtlichen Stellung wird ihnen deshalb gegenüber allen Mitarbeitern des Unternehmens Weisungsbefugnis in Sachen Strahlenschutz erteilt. Strahlenschutzbeauftragte haben dem Strahlenschutzverantwortlichen über alle relevanten Vorgänge aus ihrem Bereich zu unterrichten. Strahlenschutzbeauftragte führen ein Betriebsbuch, in dem durchgeführte Kontrollen und besondere Vorkommnisse vermerkt werden. Quelle: Fachverband Strahlenschutz e. V. Der Strahlenschutzbeauftragte ist weisungsberechtigt! Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

19 Sperrbereiche ZUTRITT VERBOTEN STRAHLUNG SPERRBEREICH
Gebiet, in dem die Ortsdosisleistung höher als 3 mSv/h sein kann. Kennzeichnung an allen Zugängen durch Schilder oder Leuchttableaus. ZUTRITT VERBOTEN STRAHLUNG SPERRBEREICH Hintergrundinformationen Die Gültigkeit eines Sperrbereichs kann zeitlich begrenzt sein. Das wird durch Abschalten der Leuchttableaus oder durch Zusatzschilder geregelt (z. B. „Frei an Wartungstagen“). Wenn in einem Sperrbereich Ortsdosisleistungen auftreten können, die sehr viel höher sind als 3 mSv/h, so muss er durch ein Interlocksystem gesichert werden. Das Betreten eines Sperrbereiches ist grundsätzlich verboten, ein Strahlenschutzbeauftragter kann Ausnahmen zulassen. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

20 ZUTRITT FUR UNBEFUGTE VERBOTEN
Kontrollbereiche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv oder höhere Organdosen als 45 mSv für die Augenlinse oder höhere Organdosen als 150 mSv für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel erhalten können. VORSICHT STRAHLUNG ZUTRITT FUR UNBEFUGTE VERBOTEN KONTROLLBEREICH Hintergrundinformationen An den Zugängen ist ein Kontrollbereich durch Schilder mit der Aufschrift und dem Strahlenzeichen zu kennzeichnen. Die Gültigkeit eines Kontrollbereichs kann zeitlich begrenzt sein. Das wird analog zum Sperrbereich geregelt. Kontrollbereiche dürfen nur unter Beachtung folgender Punkte betreten werden: Personen, die Kontrollbereiche betreten, müssen mit den amtlich vorgeschriebenen Dosimetern zur Messung der Personendosis ausgerüstet sein. Kontrollbereiche dürfen nur zur Durchführung der dort vorgesehenen Arbeiten betreten werden. Eine zeitliche Beschränkung der Aufenthaltsdauer kann sich aus der höchstzulässigen Personendosis ergeben. Personen, die Kontrollbereiche betreten, müssen vorher über mögliche Gefahren und Risiken sowie über Sicherheits- und Schutzmaßnahmen belehrt werden. In Kontrollbereichen sind Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet. Kontrollbereiche dürfen nicht von Personen unter 18 Jahren, schwangeren oder stillenden Frauen betreten werden. Angehörige von Fremdfirmen dürfen nur gelegentlich in Kontrollbereichen beschäftigt werden. Wer Kontrollbereiche betritt, muss mit den vorgeschriebenen Dosimetern zur Messung der Personendosis ausgerüstet sein. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

21 Gefahrgutkennzeichnung
Radioaktive Stoffe, die transportiert werden müssen, gelten als Gefahrgut. Einstufung in Gefahrgutklasse 7. Unterteilung in 3 Kategorien. Orange Warntafel: Obere Hälfte: Gefahrnummer, untere Hälfte: UN-Nummer zur Identifizierung des Stoffes. Unfallmerkblatt im Fahrzeug. Hintergrundinformationen Das Gefahrgutrecht (ADR) gibt vor, für jeden im Regelwerk enthaltenen Stoff oder Gegenstand Gefahrzettel anzubringen, die in Form, Größe u. a. Eigenschaften definiert sind. Statt Gefahrzetteln dürfen auch unauslöschbare Gefahrzeichen angebracht werden, die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

22 Strahlenpass Erforderlich für beruflich strahlenexponierte Personen, die in einem Kontrollbereich einer fremden Anlage oder Einrichtung beschäftigt werden oder in einer fremden Betriebsstätte anzeigebedürftige Arbeiten ausüben oder im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung oder eines fremden Störstrahlers in einem Kontrollbereich beschäftigt werden oder Aufgaben selbst wahrnehmen. Hintergrundinformationen Der Strahlenpass muss von der zuständigen Behörde registriert werden. Der Strahlenpass ist persönliches Eigentum des Inhabers. Änderungen der Angaben über den Inhaber eines registrierten Strahlenpasses sind von der zuständigen Behörde im Strahlenpass durch Dienstsiegel und Unterschrift zu bestätigen. Der Strahlenpass besteht aus gebundenen Formblättern (Heft, DIN A6, Ecken abgerundet, haltbares, gegen Wasser, Verschmutzen, Einreißen und Knicken beständiges Material, Farbe hellgelb). Außerhalb Deutschlands ausgestellte Aufzeichnungen über die Strahlenexposition können statt des Strahlenpasses auf Antrag von der zuständigen Behörde anerkannt werden. Ein Antrag kann hierfür gestellt werden durch den Inhaber des Strahlenpasses, durch den Arbeitgeber des Inhabers des Strahlenpasses, durch den Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragten der fremden Anlage oder Einrichtung, durch den Verpflichteten der fremden Betriebsstätte oder durch den Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragten der fremden Röntgeneinrichtung oder des fremden Störstrahlers. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

23 Strahlenschutzanweisung
Inhalt Organisation des Strahlenschutzes Betriebsablauf Art und der Umfang der Ermittlung der Körperdosis Führung des Betriebsbuches Aufzeichnungen über regelmäßige Funktionsprüfungen und Wartungen Aufstellung eines Planes für regelmäßige Alarmübungen sowie für den Einsatz bei Unfällen und Störfällen Schutz gegen Störmaßnahmen, gegen das Abhandenkommen von radioaktiven Stoffen oder gegen unerlaubtes Inbetriebsetzen Hintergrundinformationen Bei Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder bei Umgang mit radioaktiven Stoffen ist die Organisation des Strahlenschutzes in der Strahlenschutzanweisung zu dokumentieren (§ 34 StrlSchV). Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

24 Unterweisung / Einweisung
Für alle beruflich strahlenexponierten Beschäftigten. Vor Beschäftigungsbeginn, danach mindestens jährlich. Fachliche Grundlage u. a.: Strahlenschutzanweisung, mögliche Gefahren, erforderliche Schutzmaßnahmen, Regeln für Verhalten im Gefahrenfall. Mündlich und arbeitsplatzbezogen. Beschäftigte müssen Teilnahme schriftlich bestätigen. Hintergrundinformationen Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, neben einer ausführlichen Erstunterweisung an Wiederholungsunterweisungen, die in jährlichen Abständen durchgeführt werden, teilzunehmen. Für die Unterweisung ist der Strahlenschutzbeauftragte zuständig. Über den Inhalt und den Zeitpunkt der Unterweisungen sind Aufzeichnungen zu führen. Die Unterwiesenen müssen durch ihre eigenhändige Unterschrift beurkunden, dass sie inhaltlich und sprachlich die Unterweisung verstanden haben und Gelegenheit zur Fragestellung hatten. Frauen müssen darauf hingewiesen werden, dass eine Schwangerschaft im Hinblick auf das Strahlenrisiko für das ungeborene Kind so früh wie möglich mitzuteilen ist. Vor Tätigkeiten mit schwerem Atemschutz hat eine praktische und theoretische Ausbildung zu erfolgen. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, an den anlagenspezifischen Einweisungen des Betreibers teilzunehmen. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

25 Verhalten in Strahlenschutzbereichen
Bei strahlenexponierten Arbeiten gilt: Abstand halten. Aufenthaltszeit minimieren. Vorgesehene Abschirmungen nutzen. Verschleppung vermeiden. Nicht essen, trinken, rauchen. Sicherheitseinrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand halten. Erforderliche Schutzkleidung tragen. Hintergrundinformationen Bild: Beispiel für das Abstandhalten Quelle: Informationskreis KernEnergie Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

26 Medizinischer Strahlenschutz
(1) Röntgenröhre (2) Tiefenblende zur Begrenzung des Röntgenstrahlbündels (3) Bleigummi-Abschirmung zum Schutz nicht untersuchter Körperbereiche des Patienten (4) Strahlentransparente Patientenlagerungsplatte (5) Fernsehmonitor (6) Elektronischer Bildverstärker (7) Fernseh-Aufnahmeröhre (8) Bleiglasbrille des Untersuchers mit Seitenschutz (9) Schilddrüsenschutz (10) Strahlenschutzschürze des Untersuchers (Rundum-Schürze) (11) Bleigummi-Lamellen zum Strahlenschutz des Untersuchers Hintergrundinformationen Bei jeder Röntgenuntersuchung sind stets der Nutzen für den einzelnen Patienten und die persönlichen Risikofaktoren, z. B. sein Alter, gegeneinander abzuwägen. Die Dosis für eine Röntgenuntersuchung lässt sich reduzieren, wenn alle Maßnahmen der Qualitätssicherung ergriffen werden, die sowohl die Apparatetechnik als auch die Durchführung der Untersuchungen umfassen. Maßnahmen zur Herabsetzung der Dosis (mit Bezug zur Abbildung): Moderne Generatoren erzeugen statt einer kontinuierlichen eine gepulste Strahlung, die zur Erzeugung des Bildes ausreicht. Ein elektronischer Bildverstärker mit anschließender Fernseheinheit verstärkt das Durchleuchtungsbild, das auf einem Fernsehmonitor im nur schwach abgedunkelten Raum sichtbar ist. Bleigummidecken – hier unter dem Patienten – schützen nicht untersuchte Körperbereiche vor der Strahlung, die in diesem Fall von unten kommt. Der Arzt schützt sich durch eine Bleiglasbrille, einen Schilddrüsenschutz, eine rundum schützende Bleigummischürze sowie zusätzlich durch eine Bleigummidecke, die zwischen ihm und der Röntgenröhre am Untersuchungstisch angebracht ist. Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

27 Persönliche Schutzausrüstung
Zur Persönlichen Schutzausrüstung gehören z. B. im medizinischen Bereich: Bleiglasbrille mit Seitenschutz, Schilddrüsenschutz, Strahlenschutzschürze (Rundum-Schürze). Geeignete Schutzkleidung zum Schutz gegen Kontamination durch radioaktive Stäube, Flüssigkeiten oder Gase: Form A: Kontaminationsschutzanzug Form B: Kontaminationsschutzhaube Form C: CSA (mit Sichtscheibe) Hintergrundinformationen Kontaminationsschutzanzüge bieten Schutz gegen Kontamination durch radioaktive Stäube, Flüssigkeiten oder Gase. Sie bieten jedoch keinen wirksamen Schutz vor ionisierender Strahlung (Gamma- und Röntgenstrahlung). Zur Anwendung kommen unbelüftete Schutzanzüge mit oder ohne Möglichkeit, Atemschutz zu tragen, unbelüftete Schutzanzüge mit belüfteter Sichthaube und fremdbelüftete Schutzanzüge. Die Auswahl der erforderlichen Schutzanzüge hängt von der Art der Einwirkung ab. Den Stand der Technik gibt die DIN EN 1073 „Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination; Anforderungen und Prüfung“ wieder. Bildquelle: BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

28 Personendosimetrie Strahlenschutzüberwachung durch Personendosimeter.
Ausgabe durch amtliche Stellen, Rückgabe zur Auswertung nach vorgeschriebenem Tragezeitraum. Zusätzlich möglich: bei Arbeiten in fremden Anlagen vom Betreiber ausgegebene Dosimeter (z. B. Stab- oder Digitaldosimeter). Bei möglicher Inkorporation: Ganzkörperzähler oder Ausscheidungsmessungen. Hintergrundinformationen Gemäß § 40 StrlSchV bzw. § 35 der RöV unterliegen alle Personen, die mit radioaktiven Stoffen umgehen der physikalischen Strahlenschutzüberwachung. Personendosimeter werden von amtlichen Personendosismessstellen ausgegeben und ausgewertet. Es ist an der Vorderseite des Rumpfes in Brusthöhe zu tragen. Das Dosimeter wird nach dem vorgeschriebenen Tragezeitraum gewechselt und ist unverzüglich nach diesem Zeitraum - auch bei Nichtbenutzung – zurückzugeben. Vom Betreiber ausgegebene Dosimeter (z. B. Stab- oder Digitaldosimeter) sind ebenfalls zu tragen und bei Verlassen des Kontrollbereichs abzugeben. Je nach Tätigkeit können Teilkörperdosimeter (z. B. Fingerringdosimeter) eingesetzt werden. Besteht die Möglichkeit der Inkorporation radioaktiver Stoffe, kann die effektive Dosis durch spezielle Messverfahren wie Ganzkörperzähler oder Ausscheidungsmessungen ermittelt werden. Für diese im Einzelfall, zur Kontrolle der inneren Strahlenexposition erforderlichen, durchzuführenden Inkorporations- und Ausscheidungsmessungen (z. B. Body-Counter-Messung, Urinuntersuchung, Stuhluntersuchung) besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Duldungspflicht. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

29 Meldepflichten Den Eintritt eines Unfalls sowie eines Störfalls unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Auch das Abhandenkommen von radioaktiven Stoffen, deren Aktivität bestimmte Freigrenzen überschreiten, unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen. Hintergrundinformationen Die Zuständigkeiten der Behörden sind in den jeweiligen Bundesländern, insbesondere nach einzelnen Verwaltungsstrukturreformen, sehr unterschiedlich geregelt. Die Aufgaben können z. B. von Umwelt- oder Arbeitsschutzdezernaten wahrgenommen werden, denen Landesämter oder Regierungspräsidien übergeordnet sind. Unfälle sind gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 35 StrlSchV Ereignisabläufe, die für eine oder mehrere Personen eine effektive Dosis von mehr als 50 mSv zur Folge haben können. Ein Störfall ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 28 StrlSchV ein Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann und für den die Anlage auszulegen ist oder für den bei der Tätigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen vorzusehen sind. Das Abhandenkommen von radioaktiven Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 und 3 StrlSchV überschreitet, ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer, ob sie ihre zuständige Behörde kennen. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

30 Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Art Durchführungsfrist Aufbewahrungsfristen Strahlenschutz- anweisung (§ 34 StrlSchV) vor Aufnahme des Betriebes; ständige Aktualisierung Einweisung/ Unterweisung (§ 38 StrlSchV) mindestens einmal jährlich 5 Jahre im Fall von Azubis und Studierenden; 1 Jahr für andere Personen Personendosimetrie (§ 42 StrlSchV) monatlich bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres, auch über den Tod hinaus; mindestens 30 Jahre nach Beendigung der Beschäftigung; Löschung der Daten spätestens 95 Jahre nach der Geburt ärztliche Bescheinigung über arbeitsmedizinische Vorsorge vor Aufnahme der Beschäftigung, danach jährlich für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

31 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Durch ermächtigte Ärzte mit erforderlicher Fachkunde. Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A (> 6 mSv im Kalenderjahr) und auch für das Personal, das in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig ist. Umfang ärztliche Untersuchung ärztliche Beurteilung besondere arbeitsmedizinische Vorsorge Hintergrundinformationen Das Ziel der ärztlichen Untersuchung ist die Feststellung der gesundheitlichen Eignung beruflich strahlenexponierter Personen zur Ausübung und Fortführung ihrer beruflichen Tätigkeit. Die ärztliche Beurteilung ist eine gesundheitliche Eignungsbeurteilung ohne Untersuchung aufgrund vorliegender schriftlicher Unterlagen. Die besondere arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst Vorschläge für Maßnahmen, die bei erhöhter Strahlenexposition zur Vorbeugung und Abwehr von Gesundheitsschäden (§ 64 Abs. 2 StrlSchV, § 41 Abs. 2 RöV) sowie Maßnahmen, die bei einer erhöhten Strahlenexposition nach § 63 Abs. 1 StrlSchV oder § 40 Abs. 1 RöV, erforderlich sind. Art und Umfang der Untersuchungen richten sich nach dem Gesundheitszustand der beruflich strahlenexponierten Personen, den Arbeitsbedingungen und den gesundheitlichen Folgen etwaiger Zwischenfälle. Quelle: Richtlinie „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen“ Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

32 Dekontamination Dekontamination ist die Beseitigung oder Verminderung von oberflächlichen Verunreinigungen mit radioaktiven Stoffen. Dekontamination des menschlichen Körpers durch sorgfältiges Waschen der betroffenen Körperteile mit speziellen Waschlotionen. Bei Kontamination ausschließlich der Kleidung Kleiderwechsel vornehmen. Bei Dekontamination von Objekten Schutzkleidung tragen. Von außen nach innen dekontaminieren. Verschleppung verhindern. Dekontamination regelmäßig messtechnisch überprüfen. Hintergrundinformationen Kontamination ist das Aufbringen eines radioaktiven Stoffes auf eine Person oder ein Objekt. Durch das Tragen von entsprechender Schutzkleidung lassen sich beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen Kontaminationen der Haut am einfachsten vermeiden. Bei einer Kontamination der Haut ist insbesondere schnelles, aber kein panisches Handeln gefragt, weil die Gefahr einer Diffusion der radioaktiven Stoffe in die Haut besteht. Eine Dekontamination ist dann sehr viel aufwändiger, wenn nicht gar unmöglich. Zur Dekontamination der Haut gibt es spezielle Waschlotionen, die den Prozess auf mechanische (Peeling) oder chemische Art unterstützen. Geringe Kontaminationen lassen sich meist im ersten Waschgang mit Wasser (30° C) entfernen. Kontamination nicht auf andere Körperteile verschleppen, spätestens bei beginnender Hautrötung Dekontamination einstellen, Haut nicht durch Dekontamination verletzen! Nach Ende der Dekontamination Hautpflegemittel nutzen! Kontaminierte Kleidungsstücke müssen nach dem Kleiderwechsel solange gelagert werden, bis die Aktivität durch den radioaktiven Zerfall auf ein ungefährliches Maß abgeklungen ist. Da eine Kontamination nicht ohne Weiteres bemerkt und im weiteren Verlauf ohne Weiteres überprüft werden kann, ist eine regelmäßige Messung mit einem Kontaminationsmonitor notwendig. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

33 Dekorporation Dekorporation ist die Entfernung radioaktiver Stoffe, die vom menschlichen Körper aufgenommen wurden. Maßnahmen, um die Ausscheidung aufgenommener Radionuklide zu erhöhen: Magenspülung, Auslösen von Erbrechen, Beschleunigung des natürlichen Stoffwechsels (Abführmittel). Einnahme großer Mengen stabiler Nuklide desselben Elements, um die instabilen, radioaktiven Nuklide im Körper zu verdünnen und zu verdrängen. Überwachung möglicher Inkorporationen durch hochempfindliche Messgeräte oder Messung der Aktivitätskonzentrationen in den Ausscheidungen oder im Blut. Hintergrundinformationen Die Inkorporation ist die Aufnahme radioaktiver Stoffe in den Körper. Sie kann über den Magen (Ingestion), die Lunge (Inhalation) oder über offene Wunden geschehen. Die radioaktiven Stoffe gelangen so in den Stoffwechselkreislauf. In der Medizin ist die Inkorporation und Anreicherung von Radionukliden zu therapeutischen Zwecken erwünscht, wie z. B. bei der Radiojod-Therapie bei Schilddrüsenerkrankungen. Zur Beschleunigung des natürlichen Stoffwechsels ist z. B. die verstärkte Gabe von Flüssigkeit zur Ausschwemmung oder Abführmitteln, sofern sich die Radionuklide noch im Verdauungstrakt befinden, denkbar. Sind die inkorporierten Elemente nicht toxisch, so können auch große Mengen stabiler Nuklide desselben Elements eingenommen werden. Dies führt zu einer Verdünnung und Verdrängung der instabilen, radioaktiven Nuklide im Körper. Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ansprechpartner für Fragen und Anregungen ist: Herr Wanzar Sicherheitsfachkraft Telefon: 0365/ Strahlenschutz Haufe Index: Version: Stand:


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