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Veröffentlicht von:Adeltrudis Schleef Geändert vor über 11 Jahren
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Teil 1: Schule im Rechtlichen Rahmen Sarah El Masarweh
Rechtliche Grundlagen bei Konflikten und Gewalt in der Schule und im Unterricht Teil 1: Schule im Rechtlichen Rahmen Sarah El Masarweh
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Hierarchie der Rechts- Verwaltungsvorschriften
Grundgesetz Gesetze der Länder Rechtsverordnungen Verwaltungsvorschriften
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Das Grundgesetz Das Grundgesetz spricht den Bereich Schule den Ländern zu. (§30) Das Grundgesetz ist die rechtliche Grundnorm. Das GG hat immer Vorrang, denn es müssen mit dem Grundgesetz alle dt. Gesetze vereinbar sein. Auch bei Konflikten und Gewaltakten gilt: Grundrechte der Schüler und Eltern müssen immer gewahrt bleiben.
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Gesetze der Länder Schulrecht ist Ländersache
Eigenständige Kompetenz der Länder zur Gestaltung des Schulwesens. Jedes Land besitzt ein eigenes Schulgesetz.
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Schulgesetz des Landes NRW Grundregeln
Muss- Regelung -> Starke rechtl. Bindung Soll- Regelung -> Ermessensspielraum, d.h. es gibt mehrere denkbare Möglichkeiten; Ausnahmen sind möglich
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Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen sind Regelwerke, in denen einzelne Gesetze konkretisiert wurden. Bsp.: Allgemeine Schulordnung Rechtsverordnungen dürfen nur auf Grund ausdrücklicher schulgesetzlicher Ermächtigung erlassen werden. Sie werden in der Regel von den Kultusministern erlassen.
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Kultusministerkonferenz
Jedes Land hat seinen eigenen Kultusminister oder Kultusministerin. Jeder Kultusminister ist der Leiter des für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Ministeriums. Wenn ein Kultusminister für die Angelegenheit der Schule zuständig ist, ist er in der Regel auch oberste Schulbehörde Kultusministerkonferenz Koordinierungsfunktion
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Verwaltungsvorschriften
Gesetze und Rechtsverordnungen werden näher ausgeführt durch die Verwaltungsvorschriften. Verwaltungsvorschriften: Erlasse und Verfügungen Die Verwaltungsvorschriften werden durch Kultusminister (Senatoren), Schulbehörden, Schulträger und sonstiger Behörden erlassen. Sie richten sich an Lehrer also nicht direkt an die Schüler und Eltern Sie haben vor Gericht keinen Bestand
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Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen
Allgemein Am Beispiel Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers Ausübung psychischer Gewalt Klärung des Sachverhaltes Anhörung von Betroffenen und Zeugen Entscheidung: Erzieherische Einwirkung oder Ordnungsmaßnahme Schwerwiegendes oder wiederholendes Fehlverhalten, dann Ordnungsmaßnahme Erzieherische Einwirkung Ordnungsmaßnahme Erzieherisches Gespräch, Ermahnung Beantragung einer Ordnungsmaßnahme: Überweisung in eine Parallelklasse Teilkonferenz Beschluss Möglichkeit des Widerspruch
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