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Veröffentlicht von:Loreley Drescher Geändert vor über 10 Jahren
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Datenschutz im Cyberspace Rechtliche Pflichten für Treuhänder www.weblaw.ch Mathias Kummer Weblaw GmbH Laupenstrasse 1 3008 Bern 031 398 80 98 Mathias Kummer Weblaw GmbH Laupenstrasse 1 3008 Bern 031 398 80 98
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Datenschutz und Internet: Problembereiche Datenbearbeiter Überwachung der Mitarbeiter Verknüpfbarkeit Datensicherheit Fehlende Sensibilisierung Spam
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Datenschutz: Problembereiche
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Datenschutz und Internet: Problembereiche Datenbearbeiter Überwachung der Mitarbeiter Verknüpfbarkeit Datensicherheit Fehlende Sensibilisierung Spam
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Rechtliche Pflichten des Treuhänders - Gesetzliche Pflichten Pflichten aus dem Datenschutzgesetz (DSG) Verschwiegenheitspflicht (nach StGB und DSG) - Vertragliche Pflichten - Verpflichtung durch die Berufsordnung
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DSG und VDSG Zweck : Schutz der Persönlichkeit von Personen, über die Daten bearbeitet werden (DSG 1) Verhinderung der missbräuchlichen Handhabung von personenbezogenen Daten Persönlichkeitsverletzung durch Private (DSG 12) Verstoss gegen allg. Datenschutzgrundsätze (DSG 4 ff.) Bearbeitung gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen Weitergabe besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofilen Rechtfertigung : DSG 13 v.a. Einwilligung des Betroffenen
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Datenschutzgrundsätze - Rechtmässigkeit - Lauterkeit (Treu und Glaube) - Verhältnismässigkeit - Zweckgebundenheit - Richtigkeit der Daten - Datensicherheit - Weitere Pflichten: Melde- und Auskunftspflicht
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Datenschutzgrundsätze Datensicherheit (DSG 7 und VDSG 8 ff.) Personendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden (Art. 7 DSG) Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit angemessene Massnahmen
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Datenschutzgrundsätze Datensicherheit (DSG 7 und VDSG 8 ff.) 1. Massnahme – Standesaufnahme und Sicherheitskonzept 2. Technische und organisatorische Massnahmen Einsatz von Passwörtern, Firewalls, Backups, kryptografischen Verfahren (Verschlüsselung, Hashing, digitale Signatur), Zugang 3. Vertragliche Vorkehrungen 4. Versicherungsmässige Vorkehrungen
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Sanktionierung von Verstössen gegen das Datenschutzgesetz Zivilrechtliche Behelfe (Art. 15 DSG, Art. 28 ff. ZGB) Klage auf Schadenersatz, Genugtuung oder Gewinnherausgabe Klage auf Berichtigung von Daten und Veröffentlichung der Berichtigung/Vermerk Klage auf Sperrung und/oder Vernichtung von Personendaten Klage auf Auskunft über eine Sammlung von Personendaten Klage auf Unterlassung, Beseitigung oder Feststellung der Verletzung Strafrechtliche Sanktionen bei Verletzung: der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichten (Art. 34 DSG) der beruflichen Schweigepflicht (Art. 35 DSG) von Spezialtatbeständen des StGB (Art. 143 ff. StGB, 179novies DSG, Art. 321 StGB) Gravierend: Imageverlust
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Online-Quellen www.edsb.ch europa.eu.int/comm/internal_ market/privacy www.admin.ch/ch/d/sr/c235_1.html www.weblaw.ch
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Fragen? Die Vortragsfolien sind während den nächsten Wochen auf http://www.weblaw.ch/kompetenzzentrum/publikationen.asp wiedergegeben. mathias.kummer@weblaw.ch 031 398 80 98 Cartoon aus Sicher ist sicher, www.datenschutz.ch
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