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Veröffentlicht von:Leonore Raifsnider Geändert vor über 11 Jahren
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In welchem Umfang begrenzen tarifvertragliche Regelungen die Möglichkeit der Betriebsparteien, Betriebsvereinbarungen abzuschließen?
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In welchem Umfang begrenzen tarifvertragliche Regelungen die Möglichkeit der Betriebsparteien, Betriebsvereinbarungen abzuschließen? 1Einleitung: - Vom Tarifvertrag zur Betriebsvereinbarung - TVG, BetrVG, MBG, EBG - Aktualität der Abgrenzung, Durchsetzbarkeit? 2 Der Tarifvertrag im deutschen Arbeitsrecht, Auslegung von Tarifverträgen 3 Betriebs- und Personalvereinbarungen
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4 Tarifvertrag und betriebliche Rechtsetzung 4.1 Der Vorrang tariflicher Regelungen - Gründe und Entwicklung 4.2 Günstigkeitsprinzip In welchem Umfang begrenzen tarifvertragliche Regelungen die Möglichkeit der Betriebsparteien, Betriebsvereinbarungen abzuschließen? 4.3 Sperrwirkung des Tarifvertrags 4.3.1 Sperrwirkung: § 77 Abs. 3 BetrVG 4.3.2 Sperrwirkung: § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 4.4. Tarifvertragliche Öffnungsklauseln 4.5 Rechtsbehelf der Gewerkschaft gegen tarifwidrige BV / AV
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In welchem Umfang begrenzen tarifvertragliche Regelungen die Möglichkeit der Betriebsparteien, Betriebsvereinbarungen abzuschließen? 5Neue Entwicklungen 5.1 Neuartige Vereinbarungen zur Standortsicherung: "Betriebliches Bündnis für Arbeit" 5.2 Arbeitszeitverlängerung: Vereinbarung oder faktische Handhabung? Unterschiedliche Praktiken in Ost und West 6 Rechtspolitische Vorstellungen - Dezentralisierung? - Neues Tarifrecht? - Europäische Tarifverträge - Europäische Betriebsräte?
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