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Kapitel 10 USA heute I. Zur Einführung:

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2 Kapitel 10 USA heute I. Zur Einführung:
Rechtsvergleichende Betrachtung eines produkthaftungsrechtlichen Falles deutsches Recht: außervertragliche Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr BGHZ 51, „Hühnerimpfstoff“ Produkthaftungsgesetz

3 englisches Recht: „negligence“ Entwicklung im US-Recht zunächst nur vertragliche Haftung 2) dann Ausdehnung der negligence-Haftung (duty to care) MacPherson v. Buick (1916) 3) dann strict liability: Greenman v. Yuba Power Products (1963) 4) 1965: Einführung d. § 402 A Restatement 2nd (Torts) Fazit: eigenständige Entwicklung des US-Rechts bei ideen- und dog- mengeschichtlichem Zusammenhang mit dem englischen Recht

4 II. Historische Entwicklung
1.   Historie Calvin v. Smith [1608] 7 Rep. 1 englisches Common Law auch in den Kolonien anwendbar jedoch:  andersartige Lebensverhältnisse  Abneigung vieler Siedler gegen das englische Recht  Mangel an ausgebildeten Juristen nur teilweise Übernahme des englischen Rechts

5 Massachusetts 1642 Maryland Kodifikationswelle 1682 Pennsylvania = primitive Gesetzbücher mit biblischem Hintergrund Mitte 18. Jhdt.  Entstehung eines Standes in England ausgebildeter Juristen  Verbreitung englischer juristischer Literatur (Blackstone’s Comm.)  engl. Recht als „Integrationsmittel“ ggü. dem frz. Louisiana und Kanada Wiedervordringen des englischen Rechts 1776 politische Unabhängigkeit Streben auch nach eigener Rechtskultur 1789 geschriebene Bundesverfassung

6 = teilweise Abkehr von der englischen Rechtstradition;
Öffnung ggü. kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen Kodifikationsgedanke - Louisiana - Jeremy Bentham - Field-Code jedoch:  Divergenzen in der Rechtsanwendung und –fortbildung  nur teilweise Rezeption des Field-Code  literarische Aufarbeitung des US-Rechts durch James Kent und Joseph Story keine Kodifikation eines US-Bundesrechts allerdings:  Rechtsvereinheitlichung durch das Stilmittel des „uniform law“  Ausarbeitung durch die „National Conference of Commissioners on Uniform State Laws“, tätig seit Ende 19. Jhdt.;  wichtigstes Ergebnis: Uniform Commercial Code, 1956

7 2. Heutige Situation a) Bundesrecht und Staatenrecht - Grundsatz: Gesetzgebungskompetenz der Einzelstaaten - Bundeskompetenzen in der Verfassung abschließend geregelt jedoch: Ausweitung der Bundeskompetenzen durch die Rechtsprechung des Supreme Court zur Interstate Commerce Clause b) Richterrecht und Gesetzesrecht - keine Regelung des Bund-Länder-Verhältnisses in der Verfassung - Quelle des Common Law: Richterspruch so viele Common Law-Systeme wie Jurisdiktionsbereiche (Einzelstaaten) - kein Bundes-Common Law (Erie Railroad Company v. Tompkins, 304 U.S. 64 (1938)) - Herausarbeitung und systematische Darstellung der Gemeinsamkeiten der verschiedenen Common Law-Systeme in „Restatements“ durch das „American Law Institute“ seit 1923

8 III. Gerichtswesen  Doppelhierarchie der Gerichtsbarkeiten
Gerichtszüge der Einzelstaaten neben dem voll ausgebildeten Gerichtszug des Bundes Zuständigkeiten - Grundsatz: Zuständigkeit der Staatengerichte - Zuständigkeit der Bundesgerichte, wenn  USA Prozeßpartei  Klage auf Bundesrecht gestützt (federal question jurisdiction) Parteien haben Wohnsitz in verschiedenen Staaten und Streitwert höher als $ (diversity of citizenship jurisdiction)

9 Der Instanzenzug der Gliedstaaten- und Bundesgerichte in den USA
Courts of general jurisdiction Courts of Appeals oder Appellate Divisions Gliedstaaten- gerichte State Supreme Court Supreme Court of the United States Court of Claims 11 Courts of Appeals (Circuit Courts) Je 1 pro „Federal Judicial Circuit“ Court of Customs and Patent Appeals Bes. Gerichtsbarkeit des Bundes District Courts (86) Bes. Gerichtsbarkeit des Bundes

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11 nur innerhalb desselben Jurisdiktionsbereichs,
3. Stare decisis Bindungswirkung nur innerhalb desselben Jurisdiktionsbereichs, d.h. Bundesgerichte binden nur nachgeordnete Bundesgerichte, Staatengerichte nur nachgeordnete Gerichte desselben Staates. 4. Die Jury Mitwirkung kraft Verfassung garantiert in  Strafsachen vor Bundes- und Staatengerichten  Zivilsachen des Common Law vor Bundesgerichten, sofern der Streitwert 20 $ (!) übersteigt in vielen Staaten auch für Zivilsachen vorgesehen - Entscheidung nur in Tatfragen

12 IV. Juristische Berufe 1. Anwälte
 „lawyer“ als „Grundlagenberuf“ des Juristen  Ausbildung zum lawyer  High School  College (3-4 Jahre)  Law School (~ 3 Jahre)  Zulassung zu den Gerichten eines Staates (und der Bundesgerichte): bar exam

13 2. Richter  Voraussetzungen:  in der Regel langjährige erfolgreiche Tätigkeit als lawyer  in der Regel Feststellung der Qualifikation durch die American Bar Association a) Bundesrichter - Ernennung durch den Präsidenten mit Zustimmung des Senats - Richteramt auf Lebenszeit

14 b)   Richter der Einzelstaaten
 in einigen Staaten: Ernennung durch den Gouverneur  in den meisten Staaten: Richterwahl  Wahl direkt durch das Volk  kein Richteramt auf Lebenszeit, sondern – je nach Staat – Wahl für 4-8 Jahre  Wiederwahl möglich und üblich  Mitwirken parteipolitischer Einflüsse

15 V. Das National Reporter System
Entscheidungssammlungen der Bundesgerichte Supreme Court  United States Reports (U.S.), amtlich, seit 1875 Lawyer’s Edition of United States Supreme Court Reports (L. Ed.), privat, aber sehr verbreitet, seit 1882 übrige Bundesgerichte Federal Reporter (F.), seit 1924 als Second Series (F. 2d) – Courts of Appeal  Federal Supplement (F. Supp.)  erstinstanzliche Entscheidungen (Auswahl)

16 Das National Reporter System
2. Entscheidungssammlungen der Staatengerichte Das National Reporter System  vgl. Übersichtskarte  alle Serien mittlerweile als Second Series erscheinend Sammlung umfaßt nur höchstinstanzliche Urteile  untergerichtliche Entscheidungen im New York Supplement (N.Y.S.), seit 1938 als N.Y.S. 2d und im California Reporter (Cal. Rptr.)

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