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ABWL – Mitarbeiter im Betrieb

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Präsentation zum Thema: "ABWL – Mitarbeiter im Betrieb"—  Präsentation transkript:

1 ABWL – Mitarbeiter im Betrieb
Mátyás Gritsch Corvinus Universität Budapest, Wildom

2 Das Normalarbeitsverhältnis
Das Normalarbeitsverhältnis ist ein Denkkonstrukt, auf das die arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen als „Standardfall“ der Beschäftigungsverhältnisse zugeschnitten sind. Vollarbeitsverhältnis Unbefristeter Arbeitsvertrag, Existenz sicherndes Einkommen Kontinuitätsprinzip Unterbrechungen der Beschäftigungsverhältnisse zwischen der Ausbildung bis zur Rente sind nur vorübergehend und unfreiwillig. Dauer des Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend für soziale Sicherungsansprüche. Die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse ist rückläufig, die Anzahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse steigt.

3 Beschäftigungsverhältnisse

4 Arbeitsentgelt und Mitarbeiterbeteiligung
Lohngerechtigkeit Sein Entgelt für geleistete Arbeit sollte dem Mitarbeiter das Bewusstsein verleihen, dass er im Vergleich zu anderen gerecht entlohnt wird (relative Lohngerechtigkeit). (Beispiele: Opel, Suzuki) Leistungsgerechtigkeit Relative Leistungsgerechtigkeit: Die Höhe des Entgelts eines Mitarbeiters hängt ausschließlich von seiner Leistung ab. Qualifikation, Anforderungen, Ergebnis Bedarfsgerechtigkeit Relative Bedarfsgerechtigkeit: Die Höhe des Arbeitsentgelts eines Mitarbeiters wird von seinem objektiven Bedarf bestimmt. Meistens staatlich organisiert: Urlaub nach Alter, Kindergeld usw. Marktgerechtigkeit Entlohnung ist das Ergebnis von Angebot und Nachfrage. In der Regel bedeutet Marktgerechtigkeit also: höhere Löhne für knappe Berufe. Tariflöhne: Mindestlöhne

5 Lohngestaltung Die wichtigsten Entlohnungsgrundsätze sind Zeitlohn, Akkordlohn und Prämienlohn. Als eine weitere Art von Arbeitsentgelt wird die Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer angesehen. Zeitlohn Wann? Bei hohen Kosten für die Ermittlung von Leistungsvorgaben und der Leistungserfassung. Leistung ist durch den Arbeitsablauf festgelegt. (Fliessband) Schwer messbare Leistung. Qualität wichtiger als Quantität. Gefährliche Arbeiten. Uneinheitlicher Arbeitsanfall. (Büro, Handel usw.)

6 Lohngestaltung 2. Akkordlohn Prämienlohn Mitarbeiterbeteiligung
Der Akkordlohn bemisst sich allein nach der Leistungsmenge Normalleistung + Akkordzuschlag Geldakkord (Stundenlohn: Stückzahl/Stunde * Stücklohn) Zeitakkord: Normalzeit vorgegeben (SL: Stückzahl/Stunde * Vorgabezeit je Stück (in Min.) * Geldfaktor/Min.) Vorteile: Leistungsgerechtigkeit, Motivation, einfach Prämienlohn Der Prämienlohn ist ein Arbeitsentgelt, das aus einem Zeitlohn und einer zusätzlich gezahlten Prämie für besondere Leistungen besteht. (Bonus usw.) Mitarbeiterbeteiligung z.B. Belegschaftsaktien: MOL, Richter, Herend usw.

7 Mitbestimmung Innerbetriebliche Lösung der Interessenkonflikte zwischen Belegschaft und Betriebsleitung Betriebsverfassungsgesetz (1952) Gilt ab 5 Mitarbeiter – Betriebsrat wird gewählt Mitbestimmung bei sozialen und personellen Angelegenheiten Initiativrecht: Arbeitgeber und Betriebsrat können die Initiative ergreifen, aber nur gemeinsam entscheiden Vetorecht: Zustimmung notwendig, „ohne Gegenvorschlagsrecht”.

8 Zahl der Betriebsräte Betriebsgröße (Mitarbeiter)
Freigestellte Betriebsräte 5-20 1 21-50 3 2 51-100 5 7 4 9 11 6 13 15 8 17 19 10 21 23 12 25 27 29 31 33 35 Für je 3000 (2000) weitere MA gibt es zwei zusätzliche Betriebsräte (eine zusätzliche Freistellung)

9 Mitbestimmung des Betriebsrats - Initiativrecht

10 Mitbestimmung des Betriebsrats - Vetorecht

11 Streik und Entlohnung

12 Mitwirkung des Betriebsrats

13 Mitwirkung des Betriebsrats

14 Europäischer Betriebsrat

15 Sprecherausschuß der leitenden Angestellten
Mitwirkung Richtlinien über die Arbeitsverhältnisse der Leitenden Vermittlung bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Leitenden Informations- und Beratungsrecht bei Einstellung, Versetzung und Kündigung eines Leitenden Unterrichtung über Pläne für Betriebsänderungen und die wirtschaftliche Situation Vetorecht Gegenüber Entscheidungen des Betriebsrats zu Lasten der Leitenden (Ca.500 Firmen haben einen Sprecherausschuß)

16 Mitbestimmung im Aufsichtsrat
Bei Kapitalgesellschaften mit über 500 Arbeitnehmer muss ein Drittel der Posten im Aufsichtsrat von Arbeitnehmervertretern besetzt werden. 746 Unternehmen (Stand: Dez 2004)

17 Montan-Mitbestimmung im Aufsichtsrat
Im Montanbereich tätig, und mindestens 1000 Arbeitnehmer, oder 20 % der Umsätze von Montan-Töchtern. (ca. 40 Betriebe in D)

18 Mitbestimmung in großen Kapitalgesellschaften des Nicht-Montan-Bereichs (>2000 AN)
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (1976) Aufsichtsrat muss paritätisch besetzt werden. (ca. 500 Firmen.)

19 Mitbestimmung in der Diskussion
Rechtfertigung Würde des Menschen, Recht auf freie Entfaltung, Recht auf Arbeit, direkte Wertenscheidung (Sachkunde) Paritätische Mitbestimmung Entschädigungslose Enteignung, Kumulierung von Mitbestimmungsrechten Mitbestimmung Externer Betriebsegoismus, unnötige Konflikte, langfristige Perspektiven Arbeitsdirektor Gewerkschaftliche Orientierung, Gegnerunabhängigkeit Kompetenzen des Aufsichtsrats Zustimmungspflichtige Geschäfte, Pflichtaufgaben, Globalisierung


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