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Veröffentlicht von:Frauke Rassel Geändert vor über 11 Jahren
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Förderung der Anlage von Uferrandstreifen & Vertragsnaturschutz
Bonn, den Autor: Harald Schulte
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Agrarumweltmaßnahmen & Vertragsnaturschutz
Aufteilung der Finanzmittel (Mio. €) auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt & der Landschaft ( ) NRW Ausgleichszulage für umweltspezifische Nachteile (Natura 2000) Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete Forstliche Maßnahmen Agrarumweltmaßnahmen & Vertragsnaturschutz Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) Uferrandstreifen Gefährdete Haustierrassen Vertragsnaturschutz
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Förderung der Anlage von Uferrandstreifen
Ziele Verringerung von diffusen Einträgen aus der Landwirtschaft Verhinderung der Verschmutzung der Gewässer durch Weidetiere Vermeidung von Abschwemmungen und erosivem Bodenabtrag Wer ist antragsberechtigt? Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben
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Förderung der Anlage von Uferrandstreifen
Gegenstand der Förderung: „Anlage von Uferrandstreifen, die für die Dauer von mindestens 5 Jahren (nach bestimmten Grundsätzen) bewirtschaftet werden“
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Förderung der Anlage von Uferrandstreifen
Zuwendungsvoraussetzungen I - Flächen In NRW An Gewässern Vom MUNLV als förderungswürdig anerkannt Vom Antragsteller selbst bewirtschaftet Im Flächenverzeichnis als Acker- oder Grünlandflächen deklariert (nicht stillgelegte oder aus landwirtschaftlicher Erzeugung herausgenommene Flächen)
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Bewirtschaftungs-grenze
Zuwendungsvoraussetzungen II - Bewirtschaftung Grünland Max. 15 m Mind. 3 m Bewirtschaftungs-grenze
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Bewirtschaftungs-grenze
Zuwendungsvoraussetzungen II - Bewirtschaftung Acker Mind. 3 m Max. 30 m Bewirtschaftungs-grenze
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Förderung der Anlage von Uferrandstreifen
Zuwendungsvoraussetzungen II - Bewirtschaftung nach dem 15. Juni mindestens 1x jährlich mulchen oder alle zwei Jahre mähen und das Mähgut abfahren keine Düngung keine Pflanzenschutzmittel keine Meliorationsverfahren keine Beeinträchtigung der Begrünung durch Bearbeitung
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Danke für die Aufmerksamkeit
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Zuwendungsvoraussetzungen II - Bewirtschaftung
Abzäunung des Uferrandstreifens bei Grünlandflächen Begrünung mit mehr- jährigen Grasarten Keine Beweidung
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Förderung der Anlage von Uferrandstreifen
Wie wird gefördert? jährlicher Zuschuss in Höhe von 480,- Euro je ha Uferrandstreifen Bagatellgrenze 75,- Euro pro Jahr (Mindestfläche ca m²) Ab 2009 wird die Prämie für neue Anträge auf 865 € je Hektar angehoben. Lediglich neu hinzugekommene Flächen können auf der Basis der neuen Sätze gefördert werden. Keine Ersetzungen laufender Bewilligungen.
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Förderung der Anlage von Uferrandstreifen
Antragstellung bis über Kreisstelle Grundantrag Antragformular mit Flächenauflistung der Uferrandstreifen Flächenverzeichnis Skizze der Uferrandstreifen Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht Auszahlungsantrag: Einreichung mit dem Sammelantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bis 15. Mai
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