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Demokratiedefizit in Europa

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Präsentation zum Thema: "Demokratiedefizit in Europa"—  Präsentation transkript:

1 Demokratiedefizit in Europa

2 Demokratiedefizit: Was ist das?
Einleitung Demokratiedefizit: Was ist das?

3 Allumfassendheit der Demokratie
Wo hört „Demokratie“ auf? Grundrechte Wirtschaftliche Gleichheit Soziale Gleichheit Fazit: Gesellschaftliche Einheit?

4 Es gibt kein „Unionsvolk“
Sprachenvielfalt Keine europäischen Massenmedien Nur lose Parteienbunde Kaum Interessensvertretungen

5 Europäische Entscheidungsfindung
Historische Entwicklung: „Europa“ entstand aus Zusammenarbeit Exekutivenbündnis wird ausgeweitet zu einem multinationalen Staat Stand der Entwicklung: Probleme in der Legislative (EP, Rat) Und in der „Exekutive“ (Kommission)

6 Demokratie durch ein multinationales Exekutivenbündnis?
Der Rat Demokratie durch ein multinationales Exekutivenbündnis?

7 Exekutive spielt Gesetzgebung
Zusammensetzung: Regierungen bzw. deren Vertreter Position: Gesetzgebung Früher: Einheitsentscheidung; Heute: Mehrheit, qual. Mehrheit und Einheit Mehrheitsentscheidungen sollen (und müssen) ausgeweitet werden

8 Stimmengewichtung Wie im Bundesrat: Mehr Leute = mehr Stimmen
Keine Veränderung der Stimmengewichtung seit 1973 (EG der 9), jedoch sechs neue, kleine Mitgliedländer Folge: 71% der Ratsstimmen können 50% der EU-Bürger repräsentieren, benachteiligt sind große Staaten Nizza (gültig ab ): Alle bekommen mehr Stimmen, jedoch manche mehr als andere Beschlüsse benötigen mindestens 2/3-Mehrheit Jede Mehrheit muss mindestens 62% der EU-Bürger repräsentieren

9 Stimmengewichtung Deutschland 29 Vereinigtes Königreich 29
Frankreich 29 Italien 29 Spanien 27 Polen 27 Rumänien 14 Niederlande 13 Griechenland 12 Tschechische Republik 12 Belgien 12 Ungarn 12 Portugal 12 Schweden 10 Bulgarien 10 Österreich 10 Slowakei 7 Dänemark 7 Finnland 7 Irland 7 Litauen 7 Lettland 4 Slowenien 4 Estland 4 Zypern 4 Luxemburg 4 Malta 3 Insgesamt Quelle: Schlussakte Nizza 2001 Stand: Gültig ab: 01. Januar 2005

10 Das europäische Parlament
Eine Instanz zwischen zunehmender Macht und sinkender Wahlbeteiligung

11 Die Wahlen Legislaturperiode: 5 Jahre
www3.europarl.eu.int Die Wahlen Belgien 91,0 % Luxemburg 85,8 % Griechenland 75,3 % Italien 70,8 % Spanien 64,4 % Irland 50,7 % Dänemark 50,4 % Österreich 49,0 % Frankreich 46,8 % Deutschland 45,2 % Portugal 40,4 % Schweden 38,8 % Finnland 30,1 % Niederlande 29,9 % Verein. Königreich 24,0 % Legislaturperiode: 5 Jahre Die letzten Wahlen waren im Juni 1999 Kein einheitliches Wahlverfahren; erst seit 1999 „gemeinsame Grundsätze“ Wahlbeteiligung: 50% Wahlpflicht in einigen Mitgliedsländern Quelle: www3.europarl.eu.int

12 Aufbau des Parlaments Das EP „besteht aus Vertretern der Völker…“ (Gegensatz zum Bundestag) Mitgliedsländer entsenden Abgeordnete Fraktionenbildung: je eine konservative, sozialdemokratische, liberale und grüne Fraktion „Große Koalition“: Einfluss durch Einigkeit Keine proportionale Repräsentation; kleine Länder überrepräsentiert

13 Mandatsverteilung Deutschland 99 Vereinigtes Königreich 72
Frankreich 72 Italien 72 Spanien 50 Polen 50 Rumänien 33 Niederlande 25 Griechenland 22 Tschechische Republik 20 Belgien 22 Ungarn 20 Portugal 22 Schweden 18 Bulgarien 17 Österreich 17 Slowakei 13 Dänemark 13 Finnland 13 Irland 12 Litauen 12 Lettland 8 Slowenien 7 Estland 6 Zypern 6 Luxemburg 6 Malta 5 Insgesamt 732 Quelle: Schlussakte Nizza 2001 Stand: Gültig ab: Legislaturperiode

14 Aufgaben des Parlaments
Mitwirkungsmöglichkeiten des EP: Kein Initiativrecht Konsultation Zusammenarbeit Mitentscheidung (bald ca. 70% aller Entscheidungen) Abstimmung und Kontrolle über die Kommission

15 Supranationale Exekutive oder nur eine Verwaltung?
Die Kommission Supranationale Exekutive oder nur eine Verwaltung?

16 Europäische Regierung?
Gemeinschaftliche Interessen vor mitgliedsstaatlichen Interessen Altes Verfahren: kleine Mitglieder stellen einen Kommissar; große zwei Neues Verfahren: Der Rat stellt einen Präsidenten vor, das EP stimmt zu, der Präsident bildet seine Kommission, Rat und EP genehmigen Fazit: Keine „Regierungsbildung“ aus dem Parlament


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