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Nutzen und Zulässigkeit kommerzieller und eigener Social Media durch Öffentliche Einrichtungen IRIS 2016 - Salzburg Peter Schilling Professor für Informationsmanagement.

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Präsentation zum Thema: "Nutzen und Zulässigkeit kommerzieller und eigener Social Media durch Öffentliche Einrichtungen IRIS 2016 - Salzburg Peter Schilling Professor für Informationsmanagement."—  Präsentation transkript:

1 Nutzen und Zulässigkeit kommerzieller und eigener Social Media durch Öffentliche Einrichtungen IRIS Salzburg Peter Schilling Professor für Informationsmanagement der öffentlichen Verwaltung i.R. Berner Straße 30, Backnang, DE

2 Agenda Ziele und Grenzen des Beitrags Begriffe
Stakeholder und ihre Ziele Verantwortlichkeiten bei der Verwendung Anwendungsfälle und ihre Bewertung Ausblick

3 Ziele des Beitrags Welche Nutzungsfälle sinnvoll & zulässig?
Welche Nachteile können auftreten? Welche Motivation der Nutzer, an einem Angebot teilzunehmen? Nutzen des Einsatzes sozialer Medien für die öffentliche Einrichtung? Zukünftige Maßnahmen zur Erhöhung des Nutzens sozialer Medien für öffentliche Einrichtungen?

4 Begriffe Social Media Anbieter:
Kommerzielle Social Media mit intranspa-renter Nutzerdaten-Verwendung Anbieter von Social Media (-Methoden) für Zwecke der eigenen Organisation unter eigener Kontrolle/Verantwortung Stakeholder: Interessengruppen/Rollen mit wesentlichem Einfluß/Interesse auf/an ein/em System (nicht zwingend Entscheider)

5 Grenzen des Beitrags Keine statistische Untersuchung
Arbeitshypothesen aufgrund langjähriger Beobachtung; mit Stichproben untermauert Aspekte des aktuellen Standes der Datenschutzdiskussion einbezogen. Facebook pars pro toto Details unberücksichtigt, soweit für die grundsätzliche Problematik ohne Belang Situation in Deutschland wird betrachtet

6 Stakeholder und ihre Ziele (1)
Öffentliche Einrichtung als Anbieter Ziele und Erwartungen Große Personenzahl zeitnah erreichen Technischen Aufwand begrenzen Für (informelle) Partizipation nutzen In Social Media Austausch einklinken „adabei“

7 Stakeholder und ihre Ziele (2)
Angebotsnutzer Nonliner (nicht weiter betrachtet; Digital Divide) Facebook-Skeptiker („Digital Divide 2.0“) Facebook-Nutzer Ziele und Erwartungen gezieltes Interesse an themenorientiertem Informations- oder Partizipationsangebot Einbindung in die „Alltagsumgebung“ Einfaches Auffinden interessanter Themen Anregung zu aktuellen Themen („was läuft?“)

8 Stakeholder und ihre Ziele (3)
Serviceanbieter Kommerzielle soziale Medien Nur technischer Betrieb für 3. Anbieter Betrieb nichtkommerzieller sozialer Medien unter eigener Kontrolle Ziele und Erwartungen Gewinnerzielung Kosteneffizienz Eigenwerbung Eigene/fremde (des AG) Datenschutzpolitik

9 Verantwortlichkeiten (Contentanbieter)
… in § 15 Abs. 3 TMG geregelte Reichweiten-analyse verortet die Verantwortlichkeit für … personenbezogene(n) Daten bei dem Dienste-anbieter, der … im konkreten Fall Facebook, heranzieht.“ Quelle: Datenschutzrechtlichen Bewertung … durch datenschutzzentrum.de Ein deutscher Diensteanbieter kann aber die Datenschutzkonforme Behandlung „seiner“ Facebook-Nutzer nicht gewährleisten!

10 Verantwortlichkeiten (prinzipielle Konsequenzen)
Die Zulässigkeit der Nutzung von Facebook steht m.E. in Frage. Ein (deutscher) Diensteanbieter kann zumin-dest nicht davon ausgehen, dass jeder Nutzer ein solches Angebot auf FB nutzt. Dies ist nicht mehr zumutbar spätestens seit dem EuGH-Urteil (Schrems vs. IRL). Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist zu beachten.

11 Verantwortlichkeiten (praktische Konsequenzen)
Facebook-Nutzer Reicht die Aufklärung? Ist die Zustimmung wirksam? Wie groß ist der Anteil „genötigter“ Nutzer? Facebook-Nichtnutzer Ein adäquates Angebot ist bereitzustellen

12 Anwendungsfälle (1) Medium zur einseitigen generellen Information
FB zulässig, wenn Nicht-FB-Nutzer gleichbehandelt werden. Problematisch ist das Auffinden des Info-Angebots durch FB-Nichtnutzer. Generell sinnvoll wäre ein Verweis aus FB auf das eigene Social Mediaangebot, das für die FB-Nichtnutzer ohnehin vorzuhalten ist (s.1.).

13 Anwendungsfälle (2) Allgemeines Diskussionsforum mit offener Themenwahl durch Nutzer Argumente 1-3 aus (1) gelten auch hier; dazu Nutzung problematischer als (1), da Aufspal-tung der Diskussion auf mehrere kommerzi-elle sowie die Angebote von Interessen-gruppen und das eigene Angebot. Überblick über Gesamtargumentation fehlt. Erhöhtes Risiko der Spaltung in Gruppen mit divergierende Meinungen; eine Konsensfindung ist so unmöglich.

14 Anwendungsfälle (3) Diskussionsforen, die eine formale oder eine für politische Gremien meinungsbildende Partizipation/Diskussion zum Ziel haben Argumente 1-6 aus (1) & (2) gelten Hinzu kommt erschwerend: Ein auf Facebook aufgesetztes Forum ist für diesen Zweck nicht zulässig, da in diesem Fall der Personengruppe der FB-Nichtnutzer von der Partizipation ausgeschlossen wird. Die FB-Anwendung könnte zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen auf dieser Basis führen.

15 Zusammenfassung der Bewertung
Öffentliche Stellen sollten in den Sozialen Medien präsent sein, um deren Reichweite zu nutzen. Auf Facebook und anderen bzgl. Privat-sphäre problematischen Medien soll es keine eigenständigen Angebote sondern Verweise auf ein eigens Angebot geben. Das eigene Angebot, das FB-Nichtnutzer gleich behandelt, ist in jedem Fall vorzu-halten.

16 Ausblick Öffentliche Einrichtungen müssen Angebote schaffen, die von kommerziellen Medien unabhängig sind. Die Sichtbarkeit dieser unabhängigen Ange-bote muss durch Konzepte und Plattformen erreicht werden, die die Sichtbarkeit der Angebote auf allen Verwaltungs- und Politik-ebenen verbessern. Diese Angebote müssen gemeinsam besser gebündelt, strukturiert und semantisch erschlossen werden.

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Alle Quellenhinweise im Tagungsband


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