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Interdisziplinärer Fachtag „Guter Start ins Kinderleben“

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Präsentation zum Thema: "Interdisziplinärer Fachtag „Guter Start ins Kinderleben“"—  Präsentation transkript:

1 Interdisziplinärer Fachtag „Guter Start ins Kinderleben“
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Frühen Hilfen und Jugendhilfeplanung Interdisziplinärer Fachtag „Guter Start ins Kinderleben“ am in Bremerhaven Reinhold Schone

2 Reinhold Schone

3 Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung
Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

4 Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung
Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

5 Kinderschutz … … ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitäten der Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen (breites Verständnis) … ist andererseits ein spezieller Begriff für die Aufgabe der Abwendung unmittelbarer Gefahren für Kinder und Jugendliche (enges Verständnis) © Prof. Dr. Reinhold Schone 5

6 Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung
Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

7 Kinderschutz durch Frühe Hilfen
Idealtypisch lassen sich drei Ebenen (der Jugendhilfe) beschreiben, auf denen sich präventives staatliches Handeln zur Sicherung bzw. zum Schutz des Kindeswohls zeigt: 1. im Rahmen allgemeiner unterstützender Infrastruktur für Familien (nicht nur in Belastungssituationen (hier Frühe Hilfen) 2. im Rahmen von individuellen Hilfen zur Erziehung (individuelle Rechtsansprüche) 3. im Rahmen staatlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdung (Schutzauftrag) © Prof. Dr. Reinhold Schone 7

8 Kinderschutz durch Frühe Hilfen
Idealtypisch lassen sich drei Ebenen (der Jugendhilfe) beschreiben, auf denen sich präventives staatliches Handeln zur Sicherung bzw. zum Schutz des Kindeswohls zeigt: 1. im Rahmen allgemeiner unterstützender Infrastruktur für Familien (nicht nur in Belastungssituationen (hier Frühe Hilfen) 2. im Rahmen von individuellen Hilfen zur Erziehung (individuelle Rechtsansprüche) 3. im Rahmen staatlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdung (Schutzauftrag) © Prof. Dr. Reinhold Schone 8

9 Die allgemein fördernde und unterstützende Infrastruktur für Familien wird deutlich in Ziel- und Aufgabendefinitionen des SGB VIII. § 1 Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts fähigen Persönlichkeit Schaffung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen § 11 Förderung der Entwicklung junger Menschen an den Interessen der Jugendlichen anknüpfen zur Selbstbestimmung befähigen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und gesellschaft lichem Engagement anregen und hinführen § 16 Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können § 22 Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen  orientierende Werte vermitteln  Hier steht nicht die Verhütung defizitärer Zukunft, sondern die Gestaltung positiver Zukunft im Zentrum! © Prof. Dr. Reinhold Schone 9

10 Frühe Hilfen als interdisziplinärer Ansatz
Gesundheits- wesen SGB V Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Frühe Hilfen Schwanger- schaftsberatung Schwangersachaftskonfliktgesetz SchKG Frühförderung SGB IX Materielle Sicherung SGB II, III, XII

11 Zum Präventionsverständnis von Frühen Hilfen und beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Handlungs-auslöser  Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Eltern (aktiver Zugang bei ersten Signalen elterlicher Überforderung)  „gewichtige Anhaltspunkte“ (§ 8a SGB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung Handlungs-zeitpunkt  Vor oder bei der Entstehung von Problemen  Als Einstieg in Hilfeprozesse  Bei Überschreitung der Gefährdungsschwelle  bei Verweigerung der Annahme von notwendigen und geeigneten Hilfen Fachlicher Ansatzpunkt  Gewährleistung einer niedrigschwelligen Hilfe- Infrastruktur  Angebot von alltagsorientierten Hilfen  Sicherung von geeigneten Interventionsstrukturen (Inobhutnahme, Vormundschaften) im Gefährdungsfall Handlungs-prinzipien  Vertrauen als Handlungsgrundlage  Freiwilligkeit als Grundprinzip  Kontrolle von Eltern zum Schutz des Kindes  Ggf. unfreiwillige Eingriffe und Ausübung von Zwang

12 Zum Präventionsverständnis von Frühen Hilfen und beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Handlungs-auslöser  Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Eltern (aktiver Zugang bei ersten Signalen elterlicher Überforderung)  „gewichtige Anhaltspunkte“ (§ 8a SGB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung Handlungs-zeitpunkt  Vor oder bei der Entstehung von Problemen  Als Einstieg in Hilfeprozesse  Bei Überschreitung der Gefährdungsschwelle  bei Verweigerung der Annahme von notwendigen und geeigneten Hilfen Fachlicher Ansatzpunkt  Gewährleistung einer niedrigschwelligen Hilfe- Infrastruktur  Angebot von alltagsorientierten Hilfen  Sicherung von geeigneten Interventionsstrukturen (Inobhutnahme, Vormundschaften) im Gefährdungsfall Handlungs-prinzipien  Vertrauen als Handlungsgrundlage  Freiwilligkeit als Grundprinzip  Kontrolle von Eltern zum Schutz des Kindes  Ggf. unfreiwillige Eingriffe und Ausübung von Zwang

13 Frühe Hilfen umfassen Primäre Prävention Sekundäre Prävention
13 Primäre Prävention Sekundäre Prävention Tertiäre Prävention Was? offene, universelle Angebote selektive, spezifische Maßnahmen eingreifende, kontrollierende (Schutz-)Maßnahmen Für wen? alle Schwangeren und Familien mit Säuglingen und Kleinkinder Familien in „Belastungssituationen“ oder mit schwachen Signalen riskanter Entwicklungen Kinder und Jugendliche, deren Schutz vor Gefahren durch die Eltern nicht sichergestellt ist Mit welchem Ziel? Stabilisierung familiärer Lebensbedingungen Früherkennung von Warnsignalen Risiko- und Gefahreneinschätzung Förderung und Stärkung elterlicher Kompetenzen Verhinderung von defizitären Entwicklungsverläufen Gefahrenabwendung durch geeignete Interventionen Aufbau und Pflege einer interdisziplinären Infrastruktur Früher Hilfen Universelle/ primäre Prävention, Selektive/ sekundäre Prävention in Belastungssituationen bzw. bestimmte Zielgruppen: Alleinerziehende, Teenager-Mütter, Migrantenfamilien etc. Überleitung zu weiteren Maßnahmen zum Schutz des Kindes bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ einer KWG (Inobhutnahme/Schutzplan), Aufbau und Pflege von Netzwerken bzw. Unterstützungssysteme 1

14 Allgemeine Jugendhilfeangebote
Allgemeine Soziale Infrastruktur Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe unter dem Aspekt Kinderschutz Allgemeine Jugendhilfeangebote Gesundheitswesen Schule Job Center etc. Hilfe zur Erziehung Eingliederungs- hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige Maßnahmen nach Feststellung einer Gefährdung bei der Risikoabschätzung gemäß § 8a Abs. 1 Anrufung d. Gerichts nach § 8a Abs. 3 Inobhutnahme Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie Beratung und Unterstützung für Eltern Eine dem Wohle d. Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet Das Kindeswohl ist gefährdet Frühe Hilfen Gefährdungsschwelle Gesamtverantwortung des Staates zur Schaffung positiver Lebensbedingungen einschließlich der Bereitstellung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe Reinhold Schone (Nach Jakob 2006)

15 Frühe Hilfen „Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

16 Frühe Hilfen „Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

17 Frühe Hilfen „Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

18 Frühe Hilfen „Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

19 Frühe Hilfen „Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

20 Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung
Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

21 § 79 SGB VIII Gesamtverantwortung, Grundausstattung
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch 1. erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen; (...). 2. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung (...) erfolgt. (3)… Reinhold Schone

22 Jugendhilfeplanung ist …
- ein Instrument - zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten - quantitativen und qualitativen Entwicklung und Gestaltung - der sozialen Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Ziel - positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 KJHG) - ein bedarfsgerechtes Förder-, Unterstützungs-, Hilfe- und Schutzangebot für junge Menschen und Familien rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 KJHG) Reinhold Schone 22

23 Jugendhilfeplanung ist kein technokratisches Instrument,
sondern ein Instrument zur Gestaltung kommunikativer, diskursiver Prozesse der Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung über das, was vor Ort als - erforderlich, - geeignet - rechtzeitig und - ausreichend anzusehen ist. Reinhold Schone 23

24 Willensbildung und Entscheidungsprozesse
finden im Kontext der Jugendhilfeplanung auf verschiedenen Ebenen statt: zu der Frage, welche besonderen Prioritäten ge-setzt werden sollen und welcher Stellenwert den Leistungen der Jugendhilfe im Gesamt der kom-munalen Aufgaben zugemessen werden soll. kommunalpolitische Willensbildung zu der Frage, welche Strukturen und Organisa tionsformen, welche Kooperationen und Abspra-chen zwischen verschiedenen Trägern hierfür förderlich und notwendig sind. fachpolitische Willensbildung zu der Frage, welche Konzepte, Arbeitsformen und Schwerpunktsetzungen dem örtlichen Bedarf angemessen sind und wie die von den Fachkräften täglich zu bewältigenden Aufgaben bedarfsgerechter gestaltet werden können. fachliche Willensbildung Reinhold Schone 24

25 Aufgaben kommunaler Jugendhilfe-/Sozialplanung
Quelle: Brülle/Hock 2006

26

27 Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung
Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender Aufgabendimensionen:  Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)  Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext der Anforderung flächendeckender Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

28 Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung
Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender Aufgabendimensionen:  Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)  Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext der Anforderung flächendeckender Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

29 Frühe Hilfen als interdisziplinärer Ansatz
Gesundheits- wesen SGB V Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Frühe Hilfen Schwanger- schaftsberatung Schwangersachaftskonfliktgesetz SchKG Frühförderung SGB IX Materielle Sicherung SGB II, III, XII

30 Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung muss im Kontext der Frühen Hilfen ihr Selbstverständnis darlegen, dass sie sich nicht nur als Ressortplanung für das Jugendamt versteht, sondern dass sie ihren Planungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. 3 (positive Lebensbedingungen schaffen und erhalten) als Querschnittsaufgabe einer fördernden Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt wahrnimmt (von der Jugendhilfeplanung zur integrierten Sozialplanung).

31 Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung
Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender Aufgabendimensionen:  Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)  Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext der Anforderung flächendeckender Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

32 Qualitätsentwicklung Früher Hilfen
Nicht nur innerhalb der Jugendhilfe, sondern auch für das örtliche System Früher Hilfen ist es erforderlich, sich Gedanken zur Qualität und den Qualitätserwartungen der Netzwerkarbeit zu machen und in dieser Hinsicht Prozesse der Qualitätsentwicklung zu implementieren. Dies schließt eine kriteriengeleitete Evaluation regelmäßigen Abständen mit ein. Reinhold Schone

33 Beispielhafte Qualitätskriterien für das örtliche System Früher Hilfen könnten sein, wie gut es gelingt… Netzwerke als fruchtbare kontinuierliche Daueraufgabe zu konzipieren und aufrecht zu erhalten; eine offensive Informationspolitik zu den Förder- und Hilfsangeboten der beteiligten Systeme in einer für alle Eltern gut verständlichen Sprache zu unterbreitet; nicht-stigmatisierende Zugänge für Familien zu allen Teilen des Hilfe- und Unterstützungssystems sicherzustellen; die Gestaltung Früher Hilfen von der Grundhaltung ihrer Akteure her systematisch zu entkoppeln von dem impliziten Versuch, „gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung“ (§ 8a SGB VIII) aktiv aufspüren zu wollen (Verzicht auf strukturell eingelagerte Kontrollerwartungen); Reinhold Schone

34 Beispielhafte Qualitätskriterien für das örtliche System Früher Hilfen könnten sein, wie gut es gelingt… die gewonnenen Handlungsstrukturen sukzessive auch auf ältere Kinder auszudehnen; es gelingt, im Rahmen überschaubarer regionaler Räume jährlich eine gemeinsame Fachtagung/Fortbildung für die in dieser Region tätigen Fachkräfte der gesundheitlichen, psychosozialen, sozialpädagogischen und materiellen Versorgung zur Netzwerkstärkung und zur gemeinsamen Qualifizierung zu organisieren; die Entwicklung an die örtliche Jugendhilfeplanung anzukoppeln/in die Planung einzulagern jeweils vor Ort ein System kriteriengeleiteter Evaluation als Instrument kontinuierlicher regionaler bzw. lokaler Qualitätsentwicklung (auch als Teil der Jugendhilfeplanungsevaluation) zu implementieren. Reinhold Schone

35 Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung
Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

36 Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“
 Es geht bei der Planung „Früher Hilfen“ auf kommunaler Ebene um einen ressortübergreifenden Ansatz. Dies wäre kommunal zu verankern und zu kommunizieren. Die Koordination des Netzwerkes der Frühen Hilfen wird als Infrastrukturauftrag verstanden und wäre damit originäre Planungsaufgabe (und damit auch an die Jugendhilfeplanung anzubinden) Für einen definierten und festgelegten Sozialraum (in der Regel der gesamte Jugendamtsbezirk, in Großstädten möglicherweise eher Stadtbezirke; in Kreisen ggf. Regionen) wird die Netzwerkkonferenz von Fachkräften öffentlicher, freier und privater Träger auch als zentrales arbeitsfeldübergreifendes Planungsgremium konzipiert und in entsprechende Willensbildungsprozesse der Kommunen integriert. Reinhold Schone

37 Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“
Im Planungsgremium der Netzwerkkonferenz bündeln sich bestimmte Erwartungen und Befugnisse bezüglich der Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur: Diskussion und Abstimmung fachliche (Qualitätsentwicklungs-)Standards Entwicklung von gemeinsamen Zielvorstellungen; Diskussion und Bewertung der von der Jugendhilfeplanung vorgelegten empirischen Bestandsdaten (Bestandsanalyse); Abgabe von Bedarfseinschätzungen; Formulierung von Handlungsbedarfen für Politik und Verwaltung; Entgegennahme von Berichten zum Planungsstand und von Umsetzungsergebnissen; Ggf. Initiierung von speziellen Arbeitsgruppen zu spezifischen Themenbereichen (thematische Planungsgruppen). Reinhold Schone

38 Jugendhilfeplanung und Frühe Hilfen – ein Modell
Stadtrat/ Kreistag Jugendhilfeausschuss Weitere Ausschüsse: Sozialausschuss, Gesundheits-ausschuss, Schulausschuss Jugendhilfe-planung Ggf. spezielle Arbeitsgruppen Ggf. spezielle Arbeitsgruppen Netzwerk- konferenz Frühe Hilfen Gesundheitsamt Sozialamt Schulen Angehörige der Heilberufe Gemeinsame Servicestellen Agenturen für Arbeit Polizei- und Ordnungsbehörden Familiengerichte Krankenhäuser Sozialpädiatrische Zentren interdisziplinäre Frühförderstellen Schwangerschaftsberatungsstellen Beratungsstellen für soziale Problemlagen Familienbildungsstätten Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz vor familialer Gewalt u.a.

39 Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“
Die Mitarbeit in der Netzwerkkonferenz erfordert von Seiten der TeilnehmerInnen einen bewussten Willen zur gemeinsamen Gestaltung der lokalen Infrastruktur Früher Hilfen. Diese Mitarbeit ist nicht voraussetzungslos, sondern stets im Kontext ihrer strukturellen Grenzen und der Besonderheiten sowie spezifischen Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Handlungssysteme zu betrachten. Die Ergebnisse der Netzwerkkonferenz werden von der Jugendhilfeplanung gebündelt und in die Ausschüsse (allen voran den Jugendhilfeausschuss) eingespeist. Nach Befassung der Ausschüsse wird dem Rat jährlich ein Bericht zum Stand der Planung im Kinderschutz vorgelegt; Reinhold Schone

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41 JHP Kreistag Ausschuss für Gesundheit und Soziales
IJHP Schulausschuss Jugendhilfe-ausschuss Ausschuss für Gesundheit und Soziales JHP Schulen Handlungs-felder Gesundheit und Soziales Handlungsfelder Jugendhilfe Netzwerk-konferenz FH Region 1 Region 2 Region 3 Region 4 © Fimpler/Hannen 2013 41

42 Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung
Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

43 Zusammenfassung Diese Eckpunkte werden als Arbeitsauftrag vom Rat/Kreistag verabschiedet, womit seitens der kommunalen Politik die Netzwerkkonferenz mit einem offiziellen Planungsauftrag (bzw. Auftrag zur Beteiligung an der Planung im Kontext Kinderschutz) ausgestattet wird. Hierdurch wird sichergestellt, dass die kommunale Politik diese Form der Politikberatung durch die lokal tätigen Fachkräfte der beteiligten öffentlichen, der freien Träger und der privaten Träger (hier z.B. niedergelassene ÄrztInnen) wünscht und einfordert. Der Rat/Kreistag schafft damit auch für Bereiche außerhalb der Jugendhilfe die Verbindlichkeit, sich an den Planungen zu Frühen Hilfen und Netzwerken zum Kinderschutz aktiv zu beteiligen. Reinhold Schone

44 Perspektive In 10 Jahren sind Frühe Hilfen als Grundhaltung in der gesamten Jugendhilfe und in angrenzenden Handlungssystemen verankert. Frühe Hilfen sind dann ein Synonym dafür, dass für alle Eltern ein attraktives (und wenn Probleme sich abzeichnen frühzeitiges) Unterstützungs- und Hilfsangebot unbürokratisch bereit steht und dies von Familien gerne in Anspruch genommen wird. Die gesamte Infrastruktur von Jugendhilfe, Gesundheitswesen, materieller Sicherung  ist auf diese Grundhaltung ausgerichtet. Sie bezieht sich dann nicht nur auf kleine Kinder sondern auch auf Jugendliche bei sich anbahnenden Krisen. © Prof. Dr. Reinhold Schone

45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Gliederung Vorbemerkung – Aufgaben der Jugendhilfe Kinderschutz und Frühwarnsysteme Kinderschutz nach § 8a SGB VIII Was ist Kindeswohlgefährdung? Die Rolle des Jugendamtes (BSD) Anforderungen an Kooperation und Vernetzung Fazit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Reinhold Schone


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