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Informationsveranstaltungen

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Präsentation zum Thema: "Informationsveranstaltungen"—  Präsentation transkript:

1 Nachmeldung des europäischen Vogelschutzgebiets „Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland“
Informationsveranstaltungen im Grünen Zentrum in Saerbeck am 09. April 2008 und im Artenschutzzentrum in Metelen am 10. April 2008

2 Tagesordnung Begrüßung Stand des Verfahrens
Fachinformationen über die Meldung des Vogelschutz-gebietes „Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland“ Rechtliche Folgen der Gebietsmeldung Weiteres Vorgehen im Meldeverfahren

3 Zum Stand des Verfahrens

4 Die Vogelschutzrichtlinie
Ziel (Art. 1): Erhaltung der wildlebenden europäischen Vogelarten. Umsetzung (Art. 2) u.a. durch: - Einrichtung von Schutzgebieten sowie - Erhaltung, Pflege und Schaffung von Lebensräumen. Besonderer Fokus auf Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4): - seltene, stark gefährdete Arten, - besonders empfindliche Arten sowie - Arten seltener, gefährdeter Lebensräume. Handlungsauftrag (Art. 4) u.a.: - Erklärung der für diese Arten zahlen- und flächenmäßig geeignet- sten Gebiete zu Schutzgebieten. Auswahl der Gebiete hat nach rein fachlichen Kriterien zu erfolgen.

5 Stand des Verfahrens Am wurde im MUNLV durch Herrn Staatssekretär Dr. Schink über die Notwendigkeit in NRW Vogelschutzgebiete u.a. in den Kreisen Borken und Steinfurt nachzumelden informiert. Am fand bei der Bezirksregierung Münster eine Informa-tionsveranstaltung für den Regierungsbezirk statt, bei der Herr Dr. Ver-bücheln vom MUNLV das Erfordernis zur Nachmeldung eines aus meh-reren Teilgebieten bestehenden Vogelschutzgebietes „Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland“ erläuterte. Am hat das Kabinett die Nachmeldung von Vogelschutz-gebieten grundsätzlich beschlossen. Am 09. und finden in Saerbeck und Metelen Informations-veranstaltungen für die vor Ort Betroffenen statt.

6 Zur Meldung anstehende Naturschutzgebiete
Im Kreis Borken: NSG Füchte-Kallenbeck Im Kreis Steinfurt: NSG Strönfeld NSG Emsdettener Venn (bereits FFH-Gebiet) NSG Wiesen am Max-Clemens-Kanal (bereits FFH-Gebiet) NSG Haverforths Wiesen und Grützemachers Kanälchen NSG Feuchtgebiet Saerbeck NSG Am Janhaarspool

7 Zur Meldung anstehende Naturschutzgebiete
Alle betroffenen Gebiete sind bereits rechtskräftig als Naturschutz-gebiete ausgewiesen. Das „Emsdettener Venn“ und die „Wiesen am Max-Clemens-Kanal“ sind bereits als FFH-Gebiet gemeldet. Die Flächen in den Schutzgebieten befinden sich überwiegend in öffentlicher Hand. Die Abgrenzungen der Schutzgebiete werden nicht ausgeweitet. Es gibt keine festgelegte „Pufferzone“, die die Schutzgebiete um-schließt.

8 Fachinformationen über die Meldung des Vogelschutzgebietes „Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland“

9 Rechtsfolgen der Vogelschutzgebietsmeldung

10 Rechtsfolgen der Vogelschutzgebietsmeldung
Während der Informationsveranstaltung am in Münster sind mögliche Auswirkungen der Meldung des Vogelschutzgebietes auf die Land-nutzung in den Schutzgebieten und in ihrem direk-ten Umfeld diskutiert worden. Die hierzu im Termin von Dr. Verbücheln gemachten Aus- und Zusagen liegen mittlerweile in Form eines Erlasses vor:

11 Rechtsfolgen der Vogelschutzgebietsmeldung
Zusagen MUNLV für Vertragsnaturschutz und Gelegeschutz: Auf die Rückumwandlung von Grünland in Acker oder die Wiederaufnahme einer intensiveren Bewirtschaftung nach Beendigung der Teilnahme am freiwilligen Vertragsnatur-schutz besteht weiterhin gem. § 3a LG ein Rechtsanspruch. Für Ernteausfälle, die auf Äckern durch die Rücksichtnahme auf Gelege (z.B. durch Aussparung des Gelegebereiches von der Bewirtschaftung) entstehen, zahlt das Land eine Ent-schädigung.

12 Rechtsfolgen der Vogelschutzgebietsmeldung
Verträglichkeitsprüfung (Art. 6 Abs. 3 FFH-RL und § 48 d LG): Projekte (z.B. Bauvorhaben) sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines FFH- oder Vogelschutzgebietes zu überprüfen. Dies gilt nicht nur für Projekte, die direkt im Schutzgebiet zugelassen oder durchgeführt werden sollen, sondern auch für solche, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten von außerhalb die Schutzgüter und Schutzziele eines europäischen Schutzgebietes erheblich beeinträchtigen können.

13 Rechtsfolgen der Vogelschutzgebietsmeldung
Zusagen MUNLV zur landwirtschaftlichen Nutzung: Nutzungen, die auf der Grundlage der guten fachlichen Praxis erfolgen und die auch bisher schon mit den Schutzzielen der bestehenden Naturschutzgebiete vereinbar waren, sind auch weiterhin - innerhalb wie außerhalb der Schutzgebiete -möglich. Diese Nutzungen bedürfen keiner zusätzlichen Prüfung, da erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes durch die-se Nutzungen nicht zu erwarten sind. Es erfolgen keine Nut-zungseinschränkungen, die über die Inhalte der bestehenden Verordnungen hinausgehen.

14 Rechtsfolgen der Vogelschutzgebietsmeldung
Aussagen MUNLV zur Erweiterung landwirtschaftl. Betriebe: Die Meldung des Vogelschutzgebietes führt aus naturschutzfach-licher Sicht zu keinerlei neuen Beschränkungen bei geplanten Erweiterungen bestehender Betriebe außerhalb der bestehenden Naturschutzgebiete. Für Betriebserweiterungen sind jedoch die auch heute schon geltenden rechtlichen Bestimmungen wie z.B. die Eingriffsrege-lung, das Artenschutzrecht, das Immissionsschutz- und Wasser-recht sowie das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz weiterhin zu beachten und anzuwenden.

15 Rechtsfolgen der Vogelschutzgebietsmeldung
Aussagen MUNLV zu Nutzungen im Umfeld der Gebiete: Als ggf. problematische Nutzungen, die auch bisher schon, aufgrund der bestehenden Naturschutzgebiete, einer Einzel-fallprüfung im Hinblick auf ihre Schutzzielkonformität bedür-fen, sind Projekte wie - die Errichtung von Windenergieanlagen, - emissionsintensive Mastbetriebe oder - Eingriffe in das Grundwasserregime anzusehen.

16 Ablauf des weiteren Verfahrens

17 Verfahrensübersicht / Ablaufplan
Monat: März April Woche: 11 12 13 14 15 16 17 18 Infotermin Staatssekretär / MUNLV bei BR 14.3. 20.3. Vorlage der Gebietsinformation durch das LANUV Vorbereitung der öffentlichen Auslegung Infotermine Regierungsbezirk Münster 09.4. 10.4. Öffentliche Auslegung (3 Wochen) Daten im Internet abrufbar Auswertung / Abwägung der Anregungen und Bedenken Abschließende Zusammenstellung der Anhörungs-ergebnisse / Stellungnahme der BR Münster (Bericht an MUNLV) ab 02.5.

18 Vorgesehene Beteiligungsfrist
In der Zeit vom 10. April bis 02. Mai 2008: Auslegung der Meldedokumente bei den betroffenen Kreisen und in Heek, Metelen, Saerbeck und Emsdetten zur Einsicht-nahme und unter Anregungen und Bedenken können in dieser Zeit bei - der Bezirksregierung Münster, - dem Kreis Borken und - dem Kreis Steinfurt schriftlich oder zur Niederschrift vortragen werden.

19 Inhalte der Stellungnahmen
Die Beteiligung bezieht sich auf rein fachliche Kriterien wie: die fachliche Begründung der Gebietsauswahl, die Abgrenzung der Gebiete und die Formulierung des Schutzzwecks sowie der Schutz- und Erhaltungsziele. Anregungen und Bedenken sollten näher begründet sein !

20 Inhalte der Stellungnahmen
Weitere wichtige Angaben: Benennung des betroffenen Gebietes, klare Benennung des betroffenen Belangs, klare Benennung der Art der Beeinträchtigung und Name sowie vollständige Anschrift des Einwenders. Stellungnahmen ohne diesen Mindestgehalt können nicht berücksichtigt werden !

21 Nach Abschluss der Auslegungszeit:
Auswertung der bis zum 05. Mai 2008 eingegangenen Anregungen und Bedenken durch die Bezirksregierung, Fertigung eines Berichtes über das Ergebnis der Anhörung mit eigener Stellungnahme und einem Vorschlag zur Berücksichtigung der Eingaben für das MUNLV, Prüfung des Berichtes durch das MUNLV, Durchführung einer Ressortabstimmung und Vorlage an die Landesregierung, die abschließend entscheidet und das Gebiet an die EU meldet.

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Bezirksregierung Münster, Dezernat 51: Norbert Blumenroth (Dezernatsleitung) Tel.: 0251 / ; Fax: Für den Bereich Steinfurt: Maya Poguntke Tel.: 0251 / ; Fax: Für den Bereich Borken: Britta Kraus Tel.: 0251 / ; Fax:


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