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Veröffentlicht von:Sebastian Weiss Geändert vor über 7 Jahren
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Der Elternrat Halden Eine Erfolgsgeschichte ...
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… Wird es in 50 Jahren heissen.
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DOCH BEVOR ES SOWEIT IST STELLEN WIR UNS VOR …
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Der Elternrat-Vorstand der Sekundarschule Seuzach
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Zürcher Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005
Grundlagen Zürcher Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 Reglement für den Elternrat der Sekundarschule Seuzach vom §55 VSG Mitwirkung im Allgemeinen Das Reglement des Elternrates gewährleistet und regelt die Mitwirkung der Eltern. Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen Entscheidungen ist die Mitwirkung ausgeschlossen.
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Gremium Der Vorstand besteht aus mind. 6 Personen Die Ernennung der Jahrgangsvertreter erfolgt durch den Vorstand mittels Aufruf (Schülerbrief) an die Eltern Die Amtsdauer erlischt automatisch beim Austritt seines Kindes aus der Sekundarschule Halden Seuzach
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Aufgaben Der Vorstand steht als Ansprechperson für Eltern, Klassenlehrpersonen und Schülern zur Verfügung (offenes Ohr) Der Vorstand unterstütz und fördert die Mitwirkung der Eltern in der Schule (Sprachrohr) Der Vorstand organisiert bei Bedarf Helfende aus der Elternschaft zwecks Unterstützung und Mitwirkung bei schulischen Anlässen (helfende Hand)
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Stellung des Elternrats
Vorstand Bindeglied Schule - Eltern Koordination von Projekten, Helfern usw. Schülerball Weltkulturabend Mitarbeit Projektwoche Vorträge Pausenkaffee Besuchs-morgen …
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Keine AufgabeN Keine Aufsichtsfunktion Keine Ueberwachung des Schulunterrichts Keine Bewältigung individueller Schulprobleme
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Sitzungen/Infrastruktur
Das Vorstand hält je nach Bedarf Sitzungen ab Beschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten und das Protokoll der Schulverwaltung zugestellt Die Sekundarschule stellt dem Elternrat geeignete Räume für Sitzungen zur Verfügung Die Schulverwaltung kann für administrative Unterstützung angefragt werden
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Die Ernennung der freiwilligen Jahrgangsvertreter
Ziele (Kurzfristig) Die Ernennung der freiwilligen Jahrgangsvertreter Neugestaltung der Homepage Umsetzung neuer Strukturen (Abläufe, Kommunikation, Information) Freiwillige
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Ziele (Langfristig) Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schülern, Eltern, Lehrpersonen und Schulpflege ist selbstverständlich Alle Bedürfnisse der Eltern zum Wohle der Kinder und der Sekundarschule sind umgesetzt und werden rollend angepasst
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Finanzen Der Elternrat führt keine Kasse Aufwände des Elternrats werden über die Rechnung der Schule verbucht Der Vorstand des Elternrats wird mit Sitzungspauschalen entschädigt
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Schweigepflicht Der Elternrat untersteht der Schweigepflicht. Er ist für die Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes sowie des Amtsgeheimnisses besorgt.
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IHR AUFTRAG Kommunizieren Sie mit uns Teilen Sie uns Ihre Sorgen mit Helfen Sie uns bei Anlässen Bringen Sie Ideen ein Informieren Sie uns über alles, was alle Eltern interessieren könnte
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…. Damit in 50 Jahren in den Lehrstelleninseraten unter Anforderungen steht: Absolvent der Sekundarschule Seuzach oder überdurchschnittlich guter Abschluss der Sekundarschule
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Eine gute Schule braucht auch Sie!
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Besten Dank! Elternrat Halden
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