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Türken in Deutschland Ellariina Kutvonen
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Grund information Im Jahre 1961 wurde das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei unterzeichnet. Die Initiative zur Anwerbung türkischer Arbeitskräfte in Deutschland ging hierbei von der Türkei aus. Dem Abkommen vorausgegangen waren bereits Anwerbevereinbarungen Deutschlands mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960). Die Republik Türkei verband mit diesem Abkommen zur Arbeitsmigration mehrere Ziele. Zum einen wollte sie damit ihr Außenhandelsdefizit (Heimatüberweisungen zur Verbesserung der Zahlungsbilanz) reduzieren, und zum anderen sollten die sozialen und ökonomischen Probleme in der Türkei abgemildert werden. Zunächst war nicht daran gedacht, dass die als „Gastarbeiter“ bezeichneten Arbeitskräfte dauerhaft in Deutschland bleiben sollten. Im Laufe der folgenden Jahre zogen Frauen und Kinder nach. Inzwischen gibt es Urenkel der ersten Migrantengeneration, die türkische Staatsbürger sind, obwohl bereits ihre Eltern in Deutschland geboren wurden.
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… Die meisten Arbeitsmigranten wurden von Istanbul aus in Sonderzügen in die Bundesrepublik gebracht. Heute leben Einwanderer aus der Türkei teils bereits in vierter Generation in Deutschland. Türkeistämmige in Deutschland sind Menschen mit deutscher, türkischer oder beiden Staatsbürgerschaften, die in Deutschland leben und die selbst oder deren Vorfahren früher dauerhaft in der Türkei lebten oder türkische Staatsbürger waren. In offiziellen Statistiken ist der Begriff Türken in Deutschland die Bezeichnung für Staatsbürger der Türkei, die in Deutschland leben.
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