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GND-Schulung HeBIS Geografika - Gebietskörperschaften

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Präsentation zum Thema: "GND-Schulung HeBIS Geografika - Gebietskörperschaften"—  Präsentation transkript:

1 GND-Schulung HeBIS Geografika - Gebietskörperschaften
HeBIS-Verbundzentrale M.Denker, E.Reith, A.Tröger April 2012

2 Themen Format GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen Altdaten
… noch ein paar Tipps

3 1. Format Grundschema - Geografikum 005 Satzart: Tg
008 Entitätencode: LINK zur Liste 011 Teilbestandskennzeichen: f 043 Ländercode 151 Geografikum$zGeographische Unterteilung$gZusatz (zur Unterscheidung gleichnamiger Geografika) Keine Doppelung von 151, NEU: 751 451 Geografikum - Abweichender Name$zGeografische Unterteilung$gZusatz$4GND-Code für Beziehungen 451 $T01$Usrc%% Geografikum - Abweichender Name(OS)$zGeografische Unterteilung$gZusatz$4GND-Code für Beziehungen 510 Beziehung zu Körperschaft: Tb-Satz = PPN-Verknüpfung$4GND-Code für Beziehungen = Art der Beziehung$XAnzeige-Relevanz (nur wenn $g besetzt mit einer Körperschaft)$Zzeitl. Gültigkeit der Beziehung 548 Beginn einer Zeitspanne$bEnde einer Zeitspanne$4GND-Code für Art der Zeitangabe 550 Beziehung zu Sachbegriff: Ts-Satz = PPN-Verknüpfung$4GND-Code für Beziehung = Art der Beziehung$XAnzeige-Relevanz (nur wenn $g besetzt mit einem Sachbegriff)$Zzeitl. Gültigkeit der Beziehung 551 Beziehung zu Geografikum: Tg-Satz = PPN-Verknüpfung$4GND-Code für Beziehung = Art der Beziehung$XAnzeige-Relevanz (nur wenn $g besetzt mit einem Geografikum)$Zzeitl. Gültigkeit der Beziehung 670 Quelle$berläuternder Text$uURL 751 $T01$Usrc%%Geografikum(OS)$zGeographische Unterteilung$gZusatz (zur Unterscheidung gleichnamiger Geografika)

4 1. Format Beispiel 1 (verkürzt): 005 Tg1 008 gik 011 f
035 gnd/ 043 XB-CN 151 Peking 451 Beijing 451 Peiping 451 Pei-ching 451 Pékin 451 Pekino 451 Beiping 451 Zhongguo-Shoudu 451 Pechino 451 Beijing-Shi 751 $T01$UHans%%北京 Die im Deutschen gebräuchlichste Namensform bildet die bevorzugte Bezeichnung in 151 Von abweichenden Namensformen wird in 451 verwiesen

5 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen Wichtige Änderungen
Zu den Geografika gehören neben den Gebietskörperschaften auch Naturräume, Flüsse, Landschaften, Gebäude etc. Der bevorzugte Name wird nach Möglichkeit deutschsprachig gebildet Prinzipiell Berücksichtigung des Individualnamens für die bevorzugte Namensform, weniger Normierungen Planungsgemeinschaften werden Körperschaften Spitzen- und Informationsorgane von Gebietskörperschaften werden in der FE weiterhin als abweichende Namen bei den Geografika erfasst, aber mit der Kategorie für Körperschaften (410 statt 451)

6 1.Format Übung 1: Übertragen vom alten ins neue Format 5 Tbv1 011 /f
009 gx 010 l 150 $T01$ULatn%%Sŏul 150 $T01$UKore%%서울 250 Söul 250 Seoul 250 Hansŏng 250 Hwansŏng 250 Sŏul / Metropolitan Government 250 Metropolitan Government <Sŏul> 250 Souru 250 Seul 450 |b|! !Keijō |b| = zeitw. 811 XB-KR

7 1.Format Übung 1: Übertragen vom alten ins neue Format
005 Tg1 008 gik 011 f 043 XB-KR 151 Seoul 451 Sŏul 451 Söul 451 Hansŏng 451 Hwansŏng 410 Sŏul$bMetropolitan Government$4spio 410 Metropolitan Government$gSeoul 451 Souru 451 Seul 551 !...!Keijō$4nazw 751 $T01$UKore%%서울 Bevorzugter Name ist der im Deutschen gebräuchliche Name Damit wird auch im identifizierenden Zusatz = $g der im Deutschen gebräuchliche Name genutzt

8 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Als bevorzugter Name für Gebietskörperschaften wird der gebräuchlichste Name gemäß der Nachschlagewerke, bevorzugt deutschsprachig, gewählt Andere Namensformen sowie originalsprachige bzw. -schriftliche Namen werden als abweichende Namen erfasst s. GND-ÜR G1 151 Florenz Kairo 451 Firenze AlQāhira 451 Florentia 451 Comune di Firenze 451 Città di Firenze

9 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Homonyme geografische Namen werden durch identifizierende Zusätze in $g unterschieden Die als identifizierender Zusatz gebrauchte Bezeichnung muss als Entität in der GND vorhanden sein Ist ein Geografikum bzw. eine Gebietskörperschaft sehr viel bekannter als die übrigen, entfällt der identifizierende Zusatz 151 Fulda London 151 Fulda$gFluss London$gOntario 151 Luxemburg Erbach$gRheingau 151 Luxemburg$gStadt Erbach$gOdenwaldkreis

10 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Einleitende Bezeichnungen wie Sankt, Markt bzw. fremdsprachige Äquivalente sind Bestandteil des bevorzugten Namens, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so angeführt Es wird nicht auf eine ausgeschriebene Form normiert s. GND-ÜR G2 151 Sankt Gilgen 151 Markt Schwaben 151 Saint-Tropez 151 St. Moritz 151 Kreis Herzogtum Lauenburg 151 Samtgemeinde Grafschaft Hoya

11 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Bad, Seebad, Luftkurort etc. und fremdsprachige Äquivalente werden entsprechend ihrer Gebräuchlichkeit [Nachschlagewerke] als Namensbestandteil behandelt oder entfallen s. GND-ÜR G3 151 Bad Segeberg 151 Aix-les-Bains 151 Evian-les-Bains

12 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Erläuternde Bestandteile werden als Namensbestandteil in der nachgewiesenen Form übernommen, wobei die gebräuchlichste Namensform [Nachschlagewerke] bevorzugt wird s. GND-ÜR G4 s. AWB „Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen“ 151 Brandenburg an der Havel 151 Frankfurt am Main 151 St. Johann in Tirol

13 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen angefügt s. GND-ÜR G4 s. AWB „Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen“ 151 New York, NY 151 Las Vegas, Nev. Die Städteliste (RAK, Anlage 16) entfällt! Für die Ortsnamen Australiens, Kanadas, Indiens und Japans gelten die allgemeinen Regeln d.h. wenn die Provinz oder ähnliches zum Namen gehört gemäß der zutreffenden Nachschlagewerke, wird sie angeben, wenn nicht, entfällt sie. Liegt Gleichnamigkeit zu anderen Datensätzen vor, müssen sie jeweils mit identifizierenden Merkmalen unterschieden werden s. AWB „Homonymenzusätze bei Geografika“ 151 Winnipeg

14 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Für fremdsprachige Verwaltungseinheiten wird zunächst das zugrundeliegende Geografikum ermittelt Diesem wird der Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit in der im Deutschen gebräuchlichen Form vor- oder nachgestellt (entsprechend dem Sprachgebrauch) Der unveränderte Name wird als abweichender Name erfasst s. GND-ÜR G6 + G7 s. AWB „Verwaltungseinheiten“ 151 Provinz Mailand 451 Provincia di Milano$4nauv

15 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Ändert sich der bevorzugte (d.h. offizielle) Name einer Gebietskörperschaft, so wird eine neue Entität angenommen und ein neuer Datensatz gebildet Die verschiedenen Entitäten werden zueinander in Beziehung gesetzt [Vorgänger – Nachfolger – Beziehung] s. GND-ÜR G8 151 Südkorea Nordkorea 551 !...!Korea$4vorg !...!Korea$4vorg 151 Korea 551 !...!Südkorea$4nach 551 !...!Nordkorea$4nach

16 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
151 Sankt Peterburg 548 $b1914$4datb $4datb 551 !...!Leningrad$4nazw 551 !...!Petrograd$4nazw 751 $T01$UCyrl%%Санкт Петербург 151 Leningrad $b $4datb 551 !...!Petrograd$4vorg 551 !...!Sankt Peterburg$4nach 151 Petrograd $b $4datb 551 !...!Leningrad$4nach 551 !...!Sankt Peterburg$4vorg

17 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des Namens führen nicht zur Bildung einer neuen Entität; das gilt auch für Hinzufügung oder Wegfall von Bezeichnungen wie Bad oder Umbenennungen von Kreis auf Landkreis o.ä. 151 Bayern 451 Freistaat Bayern 451 Herzogtum Bayern 451 Königreich Bayern 151 Enzklösterle 451 Luftkurort Enzklösterle

18 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Für die Verwendung der Entitäten in der Sacherschließung gelten Sonderregeln; i.d. R. wird die neueste Namensform bzw. der jüngste Status verwendet Die früheren Namensformen werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet (Übereinkunft der EG SE; Kennzeichnung mit $4naaf) 151 Sankt Petersburg Leningrad 451 Sankt-Peterburg 451 Leningrad$4naaf 451 Petrograd$4naaf 551 !...!Leningrad$4nazw !...!Petrograd$4vorg 551 !...!Petrograd$4nazw !...!Sankt Petersburg$4nach

19 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen Wichtige Änderungen
Zu den Geografika gehören neben den Gebietskörperschaften auch Naturräume, Flüsse, Landschaften, Gebäude etc. Der bevorzugte Name wird nach Möglichkeit deutschsprachig gebildet Prinzipiell Berücksichtigung des Individualnamens für die bevorzugte Namensform, weniger Normierungen Planungsgemeinschaften werden Körperschaften Spitzen- und Informationsorgane von Gebietskörperschaften werden in der FE weiterhin als abweichende Namen bei den Geografika erfasst, aber mit der Kategorie für Körperschaften (410 statt 451)

20 3. Altdaten Konzept zur Behandlung der Altdaten nach der GND-Migration - Korrekturbeschränkung bei Sätzen mit Level 1: - bevorzugter Name bzw. alle Felder 1XX - vorhandene Relationen mit Codes für früher/später/ zeitweise und übergeordnet bzw. Felder 5XX Alle anderen Felder dürfen mit Level 3 korrigiert und ergänzt werden In der Diskussion: Einführung eines Kürzel in 667, das überprüfte Datensätze als GND-gerecht kennzeichnet Suche in Iltis mit: f rdb …

21 3. Altdaten Bei Anlass: GND-gerecht korrigieren; z.B.
Überprüfung: ist der im Deutschen gebräuchliche Name der bevorzugte Name in 151? Nur Bereinigung von Tippfehlern oder Ergänzungen von weiteren abweichenden Namensformen gelten nicht als GND-gerechte Überprüfung Teilw. Hinweise zu Altdaten in den Anwendungsbestimmungen Im Zweifelsfall Mailbox an Zentralredaktion in Berlin (weiterhin zuständig für HeBIS)

22 3. Altdaten Nach GND-Migration (Ausschnitt):
005 Tg1 008 gik 011 f 043 XB-JP 151 Tōkyō 451 Tokio 451 Tōkyō-shi Korrigierte Umsetzung (Ausschnitt): 005 Tg1 008 gik 011 f 043 XB-JP 151 Tokio 451 Tōkyō 451 Tōkyō-shi

23 5. … noch ein paar Tipps … Umfangreiche GND-Beispielsammlung in Tabellenform: GND – GKD – SWD Alle Beispiele werden zügig nach der Migration in echt in die GND übertragen und sind suchbar Sammelsuche: f rdb gndbeispiel Suchschlüssel kor und ksk/kos funktionieren in GND und HeBIS wie gewohnt Unsicher bei Korrekturen? – Lieber eine Mailbox schreiben und um Rückantwort bitten oder korrigierten Satz anschauen – das gibt Sicherheit Neue GND-Mailingliste bei Fragen nutzen – alle profitieren davon **Keine Dubletten an ZR melden vor Juli 2012**


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