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GND-Schulung HeBIS Geografika - Gebietskörperschaften

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Präsentation zum Thema: "GND-Schulung HeBIS Geografika - Gebietskörperschaften"—  Präsentation transkript:

1 GND-Schulung HeBIS Geografika - Gebietskörperschaften
HeBIS-Verbundzentrale M.Denker, E.Reith, A.Tröger März 2012

2 Themen Format GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen Altdaten
… noch ein paar Tipps

3 1. Format 670 Quelle$berläuternder Text$uURL Grundschema - Geografikum
005 Satzart: Tg 008 Entitätencode: LINK zur Liste 011 Teilbestandskennzeichen: f 043 Ländercode 151 Geografikum$zGeographische Unterteilung$gZusatz (zur Unterscheidung gleichnamiger Geografika) 451 Geografikum - Abweichender Name$zGeografische Unterteilung$gZusatz$4GND-Code für Beziehungen 510 Beziehung zu Körperschaft: Tb-Satz = PPN-Verknüpfung$4GND-Code für Beziehungen = Art der Beziehung$XAnzeige-Relevanz (nur wenn $g besetzt mit einer Körperschaft)$Zzeitl. Gültigkeit der Beziehung 548 Beginn einer Zeitspanne$bEnde einer Zeitspanne$4GND-Code für Art der Zeitangabe 550 Beziehung zu Sachbegriff: Ts-Satz = PPN-Verknüpfung$4GND-Code für Beziehung = Art der Beziehung$XAnzeige-Relevanz (nur wenn $g besetzt mit einem Sachbegriff)$Zzeitl. Gültigkeit der Beziehung 551 Beziehung zu Geografikum: Tg-Satz = PPN-Verknüpfung$4GND-Code für Beziehung = Art der Beziehung$XAnzeige-Relevanz (nur wenn $g besetzt mit einem Geografikum)$Zzeitl. Gültigkeit der Beziehung 670 Quelle$berläuternder Text$uURL

4 1. Format Beispiel 1 (verkürzt): 005 Tg1 008 gik 011 f 043 XA-IT 151 Mailand 451 Milano 451 Mediolanum 451 Città di Milano Die im Deutschen gebräuchlichste Namensform bildet die bevorzugte Bezeichnung in 151 Von abweichenden Namensformen wird in 451 verwiesen

5 1. Format Beispiel 2 (verkürzt):
005 Tg1 008 gik 011 f 043 XA-DXDE 151 Hessen-Darmstadt 451 Großherzogtum Hessen 451 Landgraftum Hessen 451 Landgrafschaft Hessen$g $b1918$4datb 551 !...!Landgrafschaft Hessen$4vorg 551 !...!Hessen$4nach 679 Umfaßt Landgrafschaft Hessen-Darmstadt ; Großherzogtum Hessen $g = identifizierender Zusatz; hier mit einer Jahresangabe um die abweichende NF von der bevorzugten Bezeichnung des Vorgänger zu unterscheiden

6 1. Format Beispiel 3 (verkürzt):
005 Tg1 008 gik;giv 011 f 043 XC-SL;XA-GB 151 Kolonie Sierra Leone 451 Sierra Leone$gColony 451 Colony and Protectorate of Sierra Leone 451 Colony of Sierra Leone 451 Crown Colony of Sierra Leone 451 Sierra Leone$gCrown Colony $b1961$4datb 551 !...!Sierra Leone$4nach 679 Bis 1808 Niederlassung der Sierra Leone Company; verwaltet seit 1924 auch das zugehörige Protektorat als "Colony and Protectorate of Sierra Leone" Die im Deutschen gebräuchlichste Namensform bildet die bevorzugte Bezeichnung in 151 Von abweichenden Namensformen wird in 451 verwiesen

7 1.Format Übung 1: Übertragen vom alten ins neue Format
005 Tbv1 009 gx 010 a 011 /f 150 Magyarország 151 VNR 250 Ungarn 250 Ungarische Volksrepublik 250 Volksrepublik <Magyarország> 250 Hungary 811 XA-HU

8 1.Format Übung 1: Übertragen vom alten ins neue Format
005 Tg gik;gil 011 f 043 HU 151 Ungarn 451 Magyarország 451 VNR$4abku 451 Ungarische Volksrepublik 451 Volksrepublik$gUngarn 451 Hungary Bevorzugter Name ist der im Deutschen gebräuchliche Name Damit wird auch im identifizierenden Zusatz = $g der im Deutschen gebräuchliche Name genutzt

9 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen Wichtige Änderungen
Zu den Geografika gehören neben den Gebietskörperschaften auch Naturräume, Flüsse, Landschaften, Gebäude etc. Der bevorzugte Name wird nach Möglichkeit deutschsprachig gebildet Prinzipiell Berücksichtigung des Individualnamens für die bevorzugte Namensform, weniger Normierungen Planungsgemeinschaften werden Körperschaften Spitzen- und Informationsorgane von Gebietskörperschaften werden in der FE weiterhin als abweichende Namen bei den Geografika erfasst, aber mit der Kategorie für Körperschaften (410 statt 451)

10 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Als bevorzugter Name für Gebietskörperschaften wird der gebräuchlichste Name gemäß der Nachschlagewerke, bevorzugt deutschsprachig, gewählt Andere Namensformen sowie originalsprachige bzw. -schriftliche Namen werden als abweichende Namen erfasst s. GND-ÜR G1 151 Florenz Kairo 451 Firenze AlQāhira 451 Florentia 451 Comune di Firenze 451 Città di Firenze

11 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Homonyme geografische Namen werden durch identifizierende Zusätze in $g unterschieden Die als identifizierender Zusatz gebrauchte Bezeichnung muss als Entität in der GND vorhanden sein Ist ein Geografikum bzw. eine Gebietskörperschaft sehr viel bekannter als die übrigen, entfällt der identifizierende Zusatz 151 Fulda London 151 Fulda$gFluss London$gOntario 151 Luxemburg Erbach$gRheingau 151 Luxemburg$gStadt Erbach$gOdenwaldkreis

12 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Einleitende Bezeichnungen wie Sankt, Markt bzw. fremdsprachige Äquivalente sind Bestandteil des bevorzugten Namens, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so angeführt Es wird nicht auf eine ausgeschriebene Form normiert s. GND-ÜR G2 151 Sankt Gilgen 151 Markt Schwaben 151 Saint-Tropez 151 St. Moritz 151 Kreis Herzogtum Lauenburg 151 Samtgemeinde Grafschaft Hoya

13 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Bad, Seebad, Luftkurort etc. und fremdsprachige Äquivalente werden entsprechend ihrer Gebräuchlichkeit [Nachschlagewerke] als Namensbestandteil behandelt oder entfallen s. GND-ÜR G3 151 Bad Segeberg 151 Aix-les-Bains 151 Evian-les-Bains

14 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Erläuternde Bestandteile werden als Namensbestandteil in der nachgewiesenen Form übernommen, wobei die gebräuchlichste Namensform [Nachschlagewerke] bevorzugt wird s. GND-ÜR G4 s. AWB „Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen“ 151 Brandenburg an der Havel 151 Frankfurt am Main 151 St. Johann in Tirol

15 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen angefügt s. GND-ÜR G4 s. AWB „Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen“ 151 New York, NY 151 Las Vegas, Nev. Die Städteliste (RAK, Anlage 16) entfällt! Für die Ortsnamen Australiens, Kanadas, Indiens und Japans gelten die allgemeinen Regeln d.h. wenn die Provinz oder ähnliches zum Namen gehört gemäß der zutreffenden Nachschlagewerke, wird sie angeben, wenn nicht, entfällt sie. Liegt Gleichnamigkeit zu anderen Datensätzen vor, müssen sie jeweils mit identifizierenden Merkmalen unterschieden werden s. AWB „Homonymenzusätze bei Geografika“ 151 Winnipeg

16 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Der bevorzugte Name für Ortsteile wird i.d.R. mit Bindestrich (Hauptort-Ortsteil) gebildet Für Ortsteile in der Schweiz und im außerdeutschsprachigen Raum wird die im Deutschen gebräuchlichste Namensform (i.d.R. eine selbstständige Form) gewählt s. GND-ÜR G5 s. AWB „Ortsteile“ 151 Hofheim-Lorsbach 151 Riedbach$gBern

17 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Verwaltungseinheiten erhalten als bevorzugten Namen den selbst geführten gebräuchlichen Namen ohne Weglassungen oder Umstellungen s. GND-ÜR G6 + G7 s. AWB „Verwaltungseinheiten“ 151 Landkreis Starnberg 550 !...!Landkreis$4obin 151 Landkreis Hof 451 Hof (Saale)$gKreis

18 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Für fremdsprachige Verwaltungseinheiten wird zunächst das zugrundeliegende Geografikum ermittelt Diesem wird der Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit in der im Deutschen gebräuchlichen Form vor- oder nachgestellt (entsprechend dem Sprachgebrauch) Der unveränderte Name wird als abweichender Name erfasst s. GND-ÜR G6 + G7 s. AWB „Verwaltungseinheiten“ 151 Provinz Mailand 451 Provincia di Milano$4nauv

19 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften werden analog behandelt s. GND-ÜR G9 s. AWB „Verwaltungseinheiten“ 151 Diözese Mainz 151 Diözese Chioggia 151 Erzdiözese Gnesen 151 Kirchenkreis Lauenburg 151 Dekanat Cochem an der Mosel

20 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Ändert sich der bevorzugte (d.h. offizielle) Name einer Gebietskörperschaft, so wird eine neue Entität angenommen und ein neuer Datensatz gebildet Die verschiedenen Entitäten werden zueinander in Beziehung gesetzt [Vorgänger – Nachfolger – Beziehung] s. GND-ÜR G8 151 Tschechoslowakei 551 !...!Tschechische Republik$4nach 551 !...!Slowakei$4nach 151 Tschechische Republik 151 Slowakei 551 !...!Tschechoslowakei$4vorg !...!Tschechoslowakei$4vorg

21 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
151 Demokratische Republik Kongo 551 !...!Zaïre$4nazw 551 !...!Belgisch-Kongo$4vorg 551 !...!Kongo-Freistaat$4nazw 151 Chemnitz 551 !...!Karl-Marx-Stadt$4nazw

22 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des Namens führen nicht zur Bildung einer neuen Entität; das gilt auch für Hinzufügung oder Wegfall von Bezeichnungen wie Bad oder Umbenennungen von Kreis auf Landkreis o.ä. 151 Bayern 451 Freistaat Bayern 451 Herzogtum Bayern 451 Königreich Bayern 151 Enzklösterle 451 Luftkurort Enzklösterle

23 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Für die Verwendung der Entitäten in der Sacherschließung gelten Sonderregeln; i.d. R. wird die neueste Namensform bzw. der jüngste Status verwendet Die früheren Namensformen werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet (Übereinkunft der EG SE; Kennzeichnung mit $4naaf) 151 Sankt Petersburg Leningrad 451 Sankt-Peterburg 451 Leningrad$4naaf 451 Petrograd$4naaf 551 !...!Leningrad$4nazw !...!Petrograd$4vorg 551 !...!Petrograd$4nazw !...!Sankt Petersburg$4nach

24 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Ausnahme: Datensätze für früher selbstständige Orte, die heute Ortsteile bilden, werden bei Bedarf verwendet Beispiel: 151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920] 151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum ] 151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersorf [benutzt für die Zeit ab 2001]

25 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen Wichtige Änderungen
Zu den Geografika gehören neben den Gebietskörperschaften auch Naturräume, Flüsse, Landschaften, Gebäude etc. Der bevorzugte Name wird nach Möglichkeit deutschsprachig gebildet Prinzipiell Berücksichtigung des Individualnamens für die bevorzugte Namensform, weniger Normierungen Planungsgemeinschaften werden Körperschaften Spitzen- und Informationsorgane von Gebietskörperschaften werden in der FE weiterhin als abweichende Namen bei den Geografika erfasst, aber mit der Kategorie für Körperschaften (410 statt 451)

26 3. Altdaten Allgemeines Konzept zur Behandlung der Altdaten nach der GND-Migration: März/April 2012 Korrekturbeschränkung bei Sätzen mit Level 1: - bevorzugter Name bzw. alle Felder 1XX - vorhandene Relationen mit Codes für früher/später/ zeitweise und übergeordnet bzw. Felder 5XX Alle anderen Felder dürfen mit Level 3 korrigiert und ergänzt werden In der Diskussion: Einführung eines Kürzel in 667, das überprüfte Datensätze als GND-gerecht kennzeichnet Suche in Iltis mit: f rdb …

27 3. Altdaten Bei Anlass: GND-gerecht korrigieren; z.B.
Überprüfung: ist der im Deutschen gebräuchliche Name der bevorzugte Name in 151? Sind die Spitzen- und Informationsorgane der GK von 451 auf 410 geändert und haben sie $4spio? Nur Bereinigung von Tippfehlern oder Ergänzungen von weiteren abweichenden Namensformen gelten nicht als GND-gerechte Überprüfung Teilw. Hinweise zu Altdaten in den Anwendungsbestimmungen Im Zweifelsfall Mailbox an Zentralredaktion in Berlin (weiterhin zuständig für HeBIS)

28 3. Altdaten Nach GND-Migration (Ausschnitt):
005 Tg1 008 gik 011 f 043 XA-RO 151 Bucureşti 451 Bukarest 451 Bucuresci Korrigierte Umsetzung (Ausschnitt): 005 Tg1 008 gik 011 f 043 XA-RO 151 Bukarest 451 Bucureşti 451 Bucuresci

29 3. Altdaten Nach GND-Migration (Ausschnitt):
005 Tg1 008 gik;gil 011 f 043 XA-IT 151 Italia 451 Italien 451 Repubblica Italiana 451 Italienische Republik Korrigierte Umsetzung (Ausschnitt): 005 Tg1 008 gik 011 f 043 XA-IT 151 Italien 451 Italia 451 Repubblica Italiana

30 3. Altdaten Nach GND-Migration (Ausschnitt):
005 Tg1 151 Köln 451 Köln$xStadtverwaltung$4spio 451 Köln$xPresse- und Informationsamt$4spio Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane sowie Vertretungskörperschaften von Gebietskörperschaften stehen nach der Migration noch im Feld 451, statt im korrekten Feld 410 Korrigierte Umsetzung (Ausschnitt) 005 Tg1 151 Köln 410 Köln$bStadtverwaltung$4spio 410 Köln$bPresse- und Informationsamt$4spio Kategorien für Spitzenorgane in 410 Spitzenorgan in $b

31 5. … noch ein paar Tipps … Umfangreiche GND-Beispielsammlung LINK als pdf-Dokument in Tabellenform: GND – GKD – SWD Alle Beispiele werden zügig nach der Migration in echt in die GND übertragen und sind suchbar Sammelsuche: f rdb gndbeispiel Suchschlüssel kor und ksk/kos funktionieren in GND und HeBIS wie gewohnt Unsicher bei Korrekturen? – Lieber eine Mailbox schreiben und um Rückantwort bitten oder korrigierten Satz anschauen – das gibt Sicherheit Neue GND-Mailingliste bei Fragen nutzen – alle profitieren davon **Keine Dubletten an ZR melden vor Juli 2012**


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