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„Die Kollektivverträge gemeinsam mobil machen“ Workshop 22. /23. 5

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Präsentation zum Thema: "„Die Kollektivverträge gemeinsam mobil machen“ Workshop 22. /23. 5"—  Präsentation transkript:

1 „Die Kollektivverträge gemeinsam mobil machen“ Workshop 22. /23. 5
„Die Kollektivverträge gemeinsam mobil machen“ Workshop 22./ in Velm

2 „Die Kollektivverträge gemeinsam mobil machen“: Ausgangslage
Mehr als arbeiten in Österreich überwiegend außerhalb des Betriebes Je nach Branche bis zu 50% im Außendienst (Industrie/Gewerbe 12%), Tendenz steigend In den Kollektivverträgen Außen- und Mobildienst unzureichend abgebildet Rechte indirekt über Dienstreiseregelungen verankert GPA-Bundesforum 2006 beschließt, Kollektiverträge systematisch den Anforderungen der Arbeit außerhalb des Betriebes anzupassen ExpertInnenworkshop von erarbeitet Orientierungen für den Kollektivvertrag

3 Orientierungen für den Kollektivvertrag
sind Ideen, wie unsere Kollektivverträge besser an die Erfordernisse von Außen- und Mobildiensten angepasst werden können sind Diskussionsangebote an die Wirtschaftsbereiche und deren Ausschüsse respektieren die Kollektivvertrags-Autonomie der Wirtschaftsbereiche bringen branchenübergreifend Kompetenzen und Engagement in den Prozess um die Weiterentwicklung der Kollektivverträge ein.

4 Workshop-Ergebnisse Kompetenzen und Entschädigungen
Alle zusätzlichen Kompetenzen und spezifischen Aufgaben, welche mit der Arbeit außerhalb des Betriebes verbunden sind, sollen in den KV-Einstufungen und damit im Entgelt berücksichtigt werden. Aller zusätzlicher Aufwand, der sich aus der Arbeit außerhalb des Betriebes ergibt, soll durch Aufwandentschädigungen gedeckt werden.

5 Abbildung der Zusatzkompetenzen und spezifischen Aufgaben
Vorrückungskriterium Einsatzmobilität (zusätzliche administrative, soziale und organisatorische Kompetenzen, höhere Selbständigkeit = rascherer Aufstieg) Nutzung von Beschäftigungs(zwischen)-gruppen (Tätigkeitsbeschreibung plus Außendienst = höhere Gruppe) Tätigkeitsbeispiele/Außendienstberufe (Servicetechniker) Mobilitätszulage als Entgeltbestandteil (Betriebliche Option im mobilen Gesundheitsdienst) Sonderfall eigener Außendienst-KV (Versicherungen): Definition im Zusatzprotokoll, keine Tätigkeitsgruppen

6 Workshop-Ergebnisse Aufwandentschädigungen (1)
„Dienstreise“ stellt stark auf den Dienstort und das Verlassen des Dienstortes ab. „Beruflich veranlasste Wege“ müssen für Außen-/Mobildienste die Basis für Aufwandsentschädigungen sein: ohne Zeit- oder km-Beschränkung Jede „beruflich veranlasste Wegzeit“ ist daher als Arbeitszeit einzustufen. Bei Rufbereitschaften sind Lücken in den Kollektivverträgen zu schließen: Verteuern, aber nicht an Arbeitsstundenbezahlung angleichen

7 Workshop-Ergebnisse Aufwandentschädigungen (2)
Dienstfahrzeug oder kostendeckendes Kilometergeld (Autokostenindex) Erhöhtes Kilometergeld bei KollegInnen-Mitnahme Arbeitgeber-Haftung: Bei Dienstfahrten wird Privatfahrzeug zum Dienstfahrzeug Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates für ein „angemessenes“ Dienstfahrzeug

8 Workshop-Ergebnisse Aufwandentschädigungen (3)
Inlands- und Auslandsdiäten Tag- und Nächtigungsgelder ohne km- oder Ortsgrenzen ohne zeitliche Untergrenzen Aliquotierung nach Stunden ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung bei allen beruflich veranlassten Wegen

9 Workshop-Ergebnisse Aufwandentschädigungen (4)
Betriebsmittel zahlt der Arbeitgeber (unberührt bleiben Mitbestimmungsrechte des BR) Verfallfristen: Einschränkungen gegenüber ABGB aufheben bzw. durch Verlängerung mildern Provisionen: Regelungsebene Dienstvertrag oder betriebliche Vereinbarung, nicht im Kollektivvertrag Ziel/Leistungsvereinbarungen: Mitbestimmungs-rechte des BR Politisches Lobbying zur Anhebung der Steuerfreigrenzen im EstG (26,40 € Taggeld und amtliches km-Geld)

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