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VL-Optimierung in 3 Schritten
Betriebliche Altersversorgung anstelle VL
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Der Weg zur optimalen VL-Umwandlung
Schritt 3: VL Premium (VL + Arbeitgeberzuschuss) Schritt 2: VL Kompakt (VL + Eigenbeitrag) Schritt 1: VL Basic (VL in bAV) Bild: © R_B Tommy Weiss / pixelio.de
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Drohende Altersarmut – VL oft ungenutzt
Rentenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Ende 2014 erhielten mehr als 17,8 Millionen Bürger in Deutschland eine Altersrente. Im Durchschnitt betrug die Rentenhöhe je Bezieher 805 Euro monatlich. Frauen hatten im Durchschnitt sogar noch weniger. Vermögenswirksame Leistung – Unterschätzte Geschenke Bis zu 40 Euro pro Monat zusätzlich Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
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Schritt 1: VL Basic VL VL in bAV Bruttogehalt monatlich 2.840 €
- Gehaltsumwandlung - 0 € - 80 € = Gesamtbrutto = € = € - Steuern (inkl. Soli und Kirche) - 447 € - 424 € - SV-Abgaben - 590 € - 573 € = Nettogehalt = € = € - VL - 40 € Nettoauszahlung In Altersversorgung investiert 40 € 80 € Annahmen: Arbeitnehmer/-in, € brutto, 40 € VL, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 1,1%, Steuern inkl. KiSt und Soli, NRW Hinweis: Individuelle Steuerersparnis gemäß Einkommensteuererklärung kann abweichen. Stand: 01/2017, Werte gerundet
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Schritt 1: VL Basic VL VL in bAV 80 EUR 40 EUR Netto 1.763 EUR Netto
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Schritt 2: VL Kompakt (40 € Eigenbeitrag)
VL + Eigenbeitrag Bruttogehalt monatlich 2.840 € - Gehaltsumwandlung - 0 € - 158 € = Gesamtbrutto = € = € - Steuern (inkl. Soli und Kirche) - 447 € - 402 € - SV-Abgaben - 590 € - 557 € = Nettogehalt = € = € - VL - 40 € Nettoauszahlung = € In Altersversorgung investiert 40 € 158 € Annahmen: Arbeitnehmer/-in, € brutto, 40 € VL, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 1,1%, Steuern inkl. KiSt und Soli, NRW Hinweis: Individuelle Steuerersparnis gemäß Einkommensteuererklärung kann abweichen. Stand: 01/2017, Werte gerundet
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Schritt 2: VL Kompakt (40 € Eigenbeitrag)
VL in bAV VL + Eigenbeitrag 158 EUR 80 EUR 40 EUR Netto 1.763 EUR Netto 1.763 EUR Netto 1.723 EUR
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Schritt 3: Noch besser durch Arbeitgeberzuschuss
Betriebs-Rente: Alle für einen, einer für alle „Für Arbeitnehmer, die nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen beziehungsweise privat krankenversichert sind, ist die Betriebsrente eine sehr gute Lösung“, sagt Frank Nobis, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), das für FOCUS-MONEY die Vergleiche berechnet hat. „Zahlt der Arbeitgeber etwas dazu, ist sie unschlagbar.“ Das passiert sogar oft, um die Mitarbeiter enger an die Firmen zu binden. In solchen Fällen würde der errechnete Renditevorsprung der Betriebsrente noch deutlich größer ausfallen. Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
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Schritt 3: VL Premium (20% Arbeitgeberzuschuss)
VL + AG-Zuschuss Bruttogehalt monatlich 2.840 € 2.872 € - Gehaltsumwandlung inkl. AG-Zuschuss - 0 € - 190 € = Gesamtbrutto = € = € - Steuern (inkl. Soli und Kirche) - 447 € - 402 € - SV-Abgaben - 590 € - 557 € = Nettogehalt = € = € - VL - 40 € Nettoauszahlung = € In Altersversorgung investiert 40 € 190 € Annahmen: Arbeitnehmer/-in, € brutto, 40 € VL, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 1,1%, Steuern inkl. KiSt und Soli, NRW Hinweis: Individuelle Steuerersparnis gemäß Einkommensteuerbescheid kann abweichen. Stand: 01/2017, Werte gerundet
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Schritt 3: VL Premium (20% Arbeitgeberzuschuss)
VL in bAV VL + Eigenbeitrag VL + AG-Zuschuss 190 EUR 158 EUR 80 EUR 40 EUR Netto 1.763 EUR Netto 1.763 EUR Netto 1.723 EUR Netto 1.723 EUR
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GobAV! – VL-Rechner Schnelle und einfach Ersparnisberechnung mit DATEV-Ausdruck
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Der Gehaltszettel – VL Basic
Bisher ohne bAV Neu mit bAV
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Der Gehaltszettel – VL Basic
Bisher ohne bAV Neu mit bAV Auszahlungsbetrag Auszahlungsbetrag
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Der Gehaltszettel – VL Premium
Bisher ohne bAV Neu mit bAV
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Der Gehaltszettel – VL Premium
Bisher ohne bAV Neu mit bAV Auszahlungsbetrag Auszahlungsbetrag
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Alles auf einen Blick – Der Stufenplan
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Allgemeine Hinweise zur Präsentation
Diese Präsentation richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter und Vertriebspartner der Helvetia in Deutschland. Die Präsentation wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und ist weder eine Anlage- empfehlung noch ein Angebot zum Kauf von Versicherungen oder sonstigen Vorsorgeinstrumenten. Diese Ausarbeitung ersetzt keine individuelle Beratung. Die enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Alle geäußerten Meinungen sind, sofern keine anderen Quellen genannt werden, die des Verfassers zum Erstellungszeitpunkt der Ausarbeitung. Die dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Entwicklungen zu. Die Darstellungen entsprechen dem aktuellen Stand der Steuer- gesetzgebung und Rechtsprechung. Änderungen der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Die hier gemachten Steuerhinweise werden nach bestem Wissen – jedoch unverbindlich gegeben. Die Präsentation oder Teile von ihr dürfen ohne vorherige Erlaubnis durch die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG weder reproduziert noch veröffentlicht werden.
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