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Informationen zur Abiturprüfung 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Powerpoint-Präsentation zur Abiturprüfung 2017 ergänzt der Philologenverband erneut seine Powerpoint-Präsentation zur gymnasialen Oberstufe als Service für seine Mitglieder, um ihnen ihre Aufgaben zur Information der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrkräfte über die Oberstufe und das Abitur zu erleichtern. Diese Powerpoint-Präsentation ist nach den geltenden Rechtsvorschriften, der Abiturprüfungsverordnung und den Ergänzenden Bestimmungen vom 19. Mai 2005 in der Fassung vom erstellt worden. Allerdings gelten für die Abiturprüfung 2017 fast alle Rechtsbestimmungen der Fassung aus dem Jahr 2014 fort. Die Präsentation ist nicht nur eine grafische Umsetzung in Schaubildern mit Texteinblendungen, sondern sie enthält auf den Notizseiten weitere Informationen sowie einen Link zu dem jeweiligen Wortlaut der Rechtsvorschriften, wie er sich in befindet. Das erleichtert unserer Auffassung nach in ganz besonderem Maße die präzise Information zur Oberstufe und zur Abiturprüfung. Zum Öffnen eines Links auf den Notizseiten muss er mit der rechten Maustaste angeklickt werden; in dem dann erscheinenden Fenster muss mit der linken Maustaste „Hyperlink - öffnen“ angeklickt werden. Dann wird Ihr Browser aktiv und öffnet die entsprechende Passage in den Rechtsvorschriften. Diese Powerpoint-Präsentation ermöglicht es von ihrer Anlage her den einzelnen Schulen auch, nach den eigenen Gegebenheiten die entsprechenden schulspezifischen Änderungen - z.B. andere Fremdsprachen, Streichung nicht vorhandener Fächer oder Schwerpunkte, Herausnahme von Darstellungen etc. - vorzunehmen. Auch von den zahlreichen Folien zum Erwerb des Latinums etc. (Folien 13 bis 23) wird jede Schule nur nach eigenem Bedarf Gebrauch machen. Möglicherweise müssen optische Korrekturen angebracht werden, wenn an einer Schule eine andere Powerpoint-Version vorhanden ist oder eine andere Bildauflösung eingerichtet ist, als sie dieser Präsentation mit einer Bildauflösung von 1024 x 768 zugrunde liegt. Für die Präsentation wird eine Powerpoint-Version ab 2002 benötigt. Diese Präsentation ist sorgfältig erstellt worden. Sollten sich dennoch Fehler eingeschlichen haben oder sollten Unklarheiten bestehen, so informieren Sie mich bitte entsprechend, zumal das unserem Bemühen entgegenkäme, diese Präsentation ggf. fortlaufend zu verbessern und fortzuschreiben. Auch für Anregungen und Rückmeldungen bin ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Helga Olejnik Philologenverband Niedersachsen
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Überprüfung der Anmeldung zum Abitur
Kontrolle der Adressdaten Kontrolle der Schreibweise des Namens (Übereinstimmung mit Personalausweis) Vergleich der Halbjahresergebnisse mit den Halbjahreszeugnissen Thema und Note der Facharbeit kontrollieren Latinum Extrablatt abgeben für: Besondere Zeugnisbemerkungen für Zeugnis Hj. 4 und Abizeugnis: AGS Halbjahr 4 bitte aufschreiben und bei mir abgeben, besondere Ämter wie z.B. Jahrgangssprecher, Schülersprecher oder sonstige relevante Bemerkungen Anmeldungen zum Abitur müssen bis Montag, den bei Rue abgegeben werden.
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Voraussetzung der Anmeldung zum Abitur
Anmeldung wird gültig nach Überprüfung durch die APK am Montagabend, den Information über gültige Anmeldung erfolgt am Dienstag im Jahrgangsstall. Bei Nichtzulassung telefonische Benachrichtigung am Dienstag und schriftliche Benachrichtigung zeitnahe. Telefonnummern (Handynummern) abgeben!
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Organisatorische Vorbereitungen vor schriftlichen Prüfungen
Abgabe der GTR Mathekurse 2 Tage vor der Prüfung, nach Absprache mit Fachlehrer (z.B. via ) Abgabe der Formelsammlung 2 Tage vor der Prüfung (nur Mathematik eA-Kurs Her und gA-Kurs Rue) Stifte und Schreibzubehör selber mitbringen Sonstige Hilfsmittel sind vor Ort Atlanten, Wörterbücher, Klausurbögen, etc. Essen und Trinken mitbringen Handys zuhause lassen oder vor Klausuren im Sekretariat abgeben
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Ablauf der Prüfungen Treffen vor dem Eingang Lehrerparkplatz um 7:35 Uhr Belehrung durch Herrn Pavel um 7:45 Uhr Ca. 7:50 Uhr Betreten der Prüfungsräume (Raum 102 – Raum 105) auf ausgewiesene Sitzplätze (Namensschilder) Keine Lernmaterialien oder Ähnliches, das zum Täuschen genutzt werden kann, in Klausurräume mitnehmen Klausurbögen werden verteilt. Anweisung zum Falten der Bögen erfolgt durch Mitglied der erweiterten Schulleitung. 20 min. Einlesezeit in den meisten Fächern (anderer Ablauf in den Fremdsprachen, Deutsch und Mathematik) Toilettengang an Tagen mit Fluraufsicht mit Namensschild Nur Lehrertoilette auf Lehrerzimmergang benutzen!
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Mündliche Prüfungen Termine der mündlichen Prüfungen hängen ab am schwarzen Brett Bitte 30 Minuten vor der Vorbereitungszeit erscheinen und bei Rue oder im Sekretariat anmelden Empfang in der Eingangshalle und Raum 102 (Aufenthaltsraum) Vorbereitung in Raum 103, danach Abholung durch FPL in den Prüfungsraum Wartezeit in der Bibliothek nach einigen Prüfungen!! Zulassen von Zuhörern aus Jahrgang 11 (bei Bedarf mit Namen angeben)
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Mündliche Nachprüfungen in den schriftlichen Fächern
In die Nachprüfung muss, wer noch nicht bestanden hat. Bestanden haben Schüler mit 100 oder mehr Gesamtpunkten in Block II und mit mindestens 3 Prüfungsergebnissen mit 20 Punkten oder mehr (Erreichte Punktzahl der Klausur zählt hier 4-fach). Beispiele auf Extradokument Freiwillige Anmeldung für Nachprüfungen (Fälle erläutern und auf mögliche Verschlechterung hinweisen) Information über Anmeldung erfolgt via bis Pfingstmontag. an Fachlehrer und an mich!!
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Zeitplan für die Abiturprüfung im 4. Halbjahr 2017
* Meldung zum Abitur * Zulassung zum Abitur Ende des 4. Halbjahres Schriftliche Abiturprüfung Mündliche Abiturprüfung (P5) * Nachschreibtermine Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der zusätzlichen mündlichen Prüfungen * Antrag des Schülers auf weitere mündliche Prüfungen AVO-GOBAK § § 13 EB-AVO-GOBAK zu § zu § 13 Abiturtermine 2017 Die nicht gekennzeichneten Termine (in der Grafik rote Farbe) sind im Erlass „Termine für die Abiturprüfungen 2017“ festgelegt. Die mit * gekennzeichneten Termine sind Vorschläge im Rahmen der vom MK festgelegten Zeitangaben. Diese Terminvorschläge können gemäß Planung der einzelnen Schule jeweils in den Pfeilen verändert werden. Zusätzliche mündliche Prüfungen (P1/P2/P3/P4) und Feststellung der Prüfungsergebnisse Aushändigung der Abiturzeugnisse
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Prüfungskommission Für die Durchführung der Prüfung wird eine Prüfungskommission (PK) gebildet Mitglieder sind: ► Vorsitzendes Mitglied (i. d. R. Schulleiter) ► zwei weitere Mitglieder (meist aus der Schulleitung) ► evtl. Vertreter des Schulträgers (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften ► Wahrung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe ► Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung ► Festsetzung zusätzlicher mündlicher Prüfungen ► Feststellung über Bestehen und Nichtbestehen der Abiturprüfung ► Bekanntgabe der Ergebnisse an den Prüfling, ggf. Benachrichtigung der Eltern ► Regelung bei Rücktritt / Nichtteilnahme Täuschungsversuch Erleichterungen Störung Widerspruch AVO-GOBAK § 5 § 8 § § § § § § 23 EB-AVO-GOBAK zu § 5 zu § 8 zu § zu § zu § zu § 21 zu § 23 § 5 Prüfungskommission § 8 Meldung und Zulassung; Rücktritt § 13 Zusätzliche mündliche Prüfung; Abbruch § 14 Feststellung der Ergebnisse; Widerspruch § 20 Nichtteilnahme § 21 Täuschungsversuch § 22 Störung § 23 Erleichterungen für Prüflinge mit Behinderungen
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Fachprüfungsausschüsse
Für jeden Prüfling wird in jedem Prüfungsfach ein Fachprüfungsausschuss (FPA) gebildet Mitglieder sind: für die schriftliche Prüfung (P1, P2, P3, P4) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Referent (Fachlehrer) ► Korreferent für die mündliche Prüfung (P5) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Prüfer (Fachlehrer) ► Protokollführer ► bis zu 5 weitere Lehrkräfte (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Vorbereitung der Prüfung (Prüfer) ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften (FPL) ► Wahrung einheitlicher Prüfungsbedingungen und Bewertungen (FPL) ► Beratung der Prüfungskommission in fachlichen Angelegenheiten AVO-GOBAK § 6 EB-AVO–GOBAK zu § 6
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36 HjE mit mindestens 200 Punkten 1)
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung und zur Feststellung der allgemeinen Hochschulreife Halbjahresergebnisse Abiturprüfung Block I 1. Hj. 3. Hj. 2. Hj. 4. Hj. Block II 36 HjE mit mindestens 200 Punkten 1) 5 Prüfungsfächer mit mindestens 100 Punkten 2) davon 12 HjE in zweifacher Wertung, - darunter mindestens 9 HjE mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung dabei 3 Prüfungsfächer, darunter P1 oder P2 oder P3, mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung davon 24 HjE in einfacher Wertung, - darunter mindestens 20 HjE mit mindestens je 5 Punkten 2-fach P1 P2 4-fach P4 P3 P5 2-fach 1-fach Weitere Fächer 16 HjE in einfacher Wertung AVO-GOBAK § 7 § 8 § 15 in der noch gültigen Fassung von 2014 EB-AVO–GOBAK zu § zu § 8 zu § 15 § 7 Überprüfung der Leistungsentwicklung am Ende des 3. Halbjahres § 8 Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung § 15 Gesamtqualifikation 1) Die Mindest-Punktsummen in Block I und II gehen jeweils von einem Notendurchschnitt von 05 Punkten aus. So ergeben 5 Prüfungsfächer zu je 05 Punkten, vierfach gewertet, die erforderlichen 100 Punkte in Block II. In Block I ergeben sich auf diese Weise für 24 HjE in einfacher Wertung und 12 HjE in doppelter Wertung jedoch insgesamt 48 Wertungen zu je 05 Punkten, also 240 Punkte. Diese hohe Zahl ist durch die Erhöhung der Einbringungsverpflichtung in Block I der Gesamtqualifikation von früher 32 auf 36 Halbjahresergebnisse bedingt. Sie muss nach Verordnung mit Hilfe der Formel 40 x Punktsumme geteilt durch 48 umgerechnet werden, so dass sich dann für Block I die angegebenen 200 Punkte ergeben (siehe zweite Hälfte von Anlage 2 zu § 14 Abs. 2 Satz 1 in der noch gültigen Fassung von 2014). Berechnung: 40 P : 48 statt P4 ggf. besondere Lernleistung
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Schriftliche Abiturprüfung
Zu bearbeitende Prüfungsaufgaben: In Deutsch werden drei, in den übrigen Prüfungsfächern zwei Prüfungsaufgaben zur Auswahl vorgelegt Die Auswahlzeit in Deutsch und Mathematik darf 30 Minuten, in den übrigen Fächern 20 Minuten nicht überschreiten Bearbeitungszeit: P1, P2 und P3: 300 Minuten P4: 220 Minuten Sport P1: 240 Minuten Schriftliche Abiturprüfung (darf sich nicht nur auf ein Schulhalbjahr beziehen) Korrektur und Bewertung: Kennzeichnung der Vorzüge und der Mängel Festsetzung der Bewertung Abzug von 1 bis 2 Punkten bei schwerwiegenden Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form Gutachten mit Bewertung AVO-GOBAK § 9 EB-AVO-GOBAK zu § 9
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Mündliche Abiturprüfung (über mindestens 2 Schulhalbjahre )
Mündliche Prüfung Durchführung: keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre Dauer 20 bis 30 Minuten Fragen auch durch VPK möglich Gliederung in zwei Teile (Vortrag / Prüfungsgespräch) Einzelprüfung Vorbereitungszeit: in der Regel 20 Minuten Aufzeichnungen machen erlaubt bei Zuspätkommen keine Verschiebung des Prüfungsbeginns Mündliche Abiturprüfung (über mindestens 2 Schulhalbjahre ) Anwesende: Mitglieder der PK bis zu 2 weitere Personen (bei dienstlichem Interesse) ein Mitglied des Schülerrates ein Mitglied des Schulelternrates die drei (bis acht) Mitglieder des FPA mit Zustimmung des Prüflings: bis zu 2 Schüler aus Q1 Bewertung: Vorschlag des Prüfers Festsetzung durch FPA bei Einspruch VPK oder stimmberechtigtes Mitglied FPA: ∙ Entscheidung durch PK AVO-GOBAK § § 12 EB-AVO-GOBAK zu § zu § 12 § 10 Mündliche Prüfung (Achtung: Präsentationsprüfung derzeit noch nicht möglich) § 12 Zuhörerinnen und Zuhörer
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Berechnung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsfach
bei mehreren Prüfungsteilen – alle Fächer 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 + - Note Punkte Schriftliche Prüfung/Dokumentation, praktische Prüfung bei Sport P5 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 + - Note Punkte Mündliche Prüfung/Kolloquium 60 57 55 52 49 47 44 41 39 36 33 31 28 25 23 20 59 56 53 51 48 45 43 40 37 35 32 29 27 24 21 19 17 16 15 13 12 11 9 8 7 5 4 3 1 Berechnungsformel: (8s+4m):3 bzw. bei Sport P5 (8p+4m):3 (siehe Folie 10) AVO-GOBAK § 4 Abs. 2 Satz 1 Formel Anlage 1
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Umrechnung der Gesamtpunktzahl
in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Note 300 4,0 301 bis 318 3,9 319 bis 336 3,8 337 bis 354 3,7 355 bis 372 3,6 373 bis 390 3,5 391 bis 408 3,4 409 bis 426 3,3 427 bis 444 3,2 445 bis 462 3,1 Punkte Note 463 bis 480 3,0 481 bis 498 2,9 499 bis 516 2,8 517 bis 534 2,7 535 bis 552 2,6 553 bis 570 2,5 571 bis 588 2,4 589 bis 606 2,3 607 bis 624 2,2 625 bis 642 2,1 Punkte Note 643 bis 660 2,0 661 bis 678 1,9 679 bis 696 1,8 697 bis 714 1,7 715 bis 732 1,6 733 bis 750 1,5 751 bis 768 1,4 769 bis 786 1,3 787 bis 804 1,2 805 bis 822 1,1 823 bis 900 1,0 AVO-GOBAK § § Anlage 2 Durchschnittsnote
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Erwerb eines Latinums (Abitur nach 12 Jahren) 1)
Profil 1 Latein ab Jg. 5 bzw. 6 Kleines Latinum Bei Versetzung in die Einführungsphase die Note „ausreichend“ Latinum am Ende der Einführungsphase die Note "ausreichend" Großes Latinum Unterricht in vier Halbjahren der Qualifikationsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Halbjahr 5 Punkte oder Latein als Prüfungsfach in Block II mit mindestens 20 Punkten Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums sowie der nach Schulzweigen gegliederten KGS bei durchgängig erteiltem Unterricht AVO-GOBAK § § 27 § 16 Bescheinigung auf Zeugnis § 27 Ergänzungsprüfung EB-AVO-GOBAK zu § 27 Anlage 3a Abschlüsse in den alten Sprachen in der noch geltenden Fassung von 2014 Achtung: Die Anlage 3a gilt für Schüler, die das Abitur nach 12 Jahren ablegen. Für Schüler, die das Abitur nach 13 Jahren ablegen, gilt Anlage 3b. s. auch RRL Latein
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Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums sowie der nach Schulzweigen gegliederten KGS bei durchgängig erteiltem Unterricht (Abitur nach 12 Jahren) Kleines Latinum Latinum Großes Latinum 1 ab 5. oder 6. Klasse bei Versetzung in die Ein- führungsphase die Note "ausreichend" am Ende der Einführungsphase die Note in vier Halbjahren der Quali- fikationsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10 Punkte, im letzten Halb- jahr 5 Punkte, oder Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten 2 ab 7. Klasse als 3. Pflichtsprache, Wahlpflichtsprache oder Wahlfremdsprache Am Ende der Ein- führungsphase die Note "ausreichend" in zwei Halbjahren der Qualifikationsphase zusammen 10 Punkte, dabei im letzten Halb- jahr 5 Punkte Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten 3 ab Einführungs- phase in 4 Halbjahren der Qualifika- tionsphase, dabei in den 10 Punkte, im letzten Halbjahr 5 Punkte, oder Latein als fünftes Prü- fungsfach in Block II mit 20 Punkten Latein als viertes Prü- fungsfach in Block II mit 20 Punkten AVO-GOBAK § § 27 § 16 Bescheinigung auf Zeugnis § 27 Ergänzungsprüfung EB-AVO-GOBAK zu § 27 Anlage 3a Abschlüsse in den alten Sprachen in der noch geltenden Fassung von 2014 s. auch RRL Latein
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Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife Voraussetzungen:
► je 2 Ergebnisse in P1 und P2 in zweifacher Wertung zusammen mindestens 40 Punkte Ergebnisse mit mindestens je 10 Punkten ►11 Ergebnisse in einfacher Wertung, darunter 2 Ergebnisse P zusammen mindestens 55 Punkte mindestens 5 Ergebnisse vierstündiger und höchstens 4 Ergebnisse zweistündiger Fächer Ergebnisse mit mindestens je 5 Punkten Einbringungsverpflichtungen: - Deutsch (2) - eine Fremdsprache (2) 1) - Geschichte; oder anderes B-Fach, wenn es Prüfungsfach ist (2) - Mathematik (2) - eine Naturwissenschaft (2) 1) Weitere Bedingungen: ► sämtliche Ergebnisse aus zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Halbjahren ► in einem Fach nicht mehr als 2 Ergebnisse ► kein Ergebnis mit 00 Punkten ► keine themengleichen Ergebnisse ► falls Sport mit 2 Ergebnissen: 2 verschiedene Sportarten, darunter 1 Individualsportart 1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. AVO-GOBAK § § 17 in der noch geltenden Fassung von Anlage 7 Tabelle EB-AVO-GOBAK zu § und 17.3 zu § 17 Erwerb des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife - erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder - einjährig: geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder - einjährig: soziales/ökologisches Jahr, Wehr-/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst
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Umrechnung der Gesamtpunktzahl für den schulischen Teil der Fachhoch-
schulreife in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Note 95 4,0 96 bis 100 3,9 101 bis 106 3,8 107 bis 112 3,7 113 bis 117 3,6 118 bis 123 3,5 124 bis 129 3,4 130 bis 134 3,3 135 bis 140 3,2 141 bis 146 3,1 Punkte Note 147 bis 152 3,0 153 bis 157 2,9 158 bis 163 2,8 164 bis 169 2,7 170 bis 174 2,6 175 bis 180 2,5 181 bis 186 2,4 187 bis 191 2,3 192 bis 197 2,2 198 bis 203 2,1 Punkte Note 204 bis 209 2,0 210 bis 214 1,9 215 bis 220 1,8 221 bis 226 1,7 227 bis 231 1,6 232 bis 237 1,5 238 bis 243 1,4 244 bis 248 1,3 249 bis 254 1,2 255 bis 260 1,1 261 bis 285 1,0 AVO-GOBAK § 1 Anlage 9 Tabelle EB-AVO-GOBAK zu § 1
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