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Veröffentlicht von:Victoria Siegel Geändert vor über 7 Jahren
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Autonomiepaket Willkommen zur Informationsveranstaltung
des Zentralausschusses der Wiener LandeslehrerInnen an APS Autonomiepaket
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Inhaltsangabe
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Ausgangslage Clusterbildung 3. Clusterorganisation (Clusterleitung, Bereichsleitung, ...) 4. Personaleinsatz und Personalauswahl 5. Klassen- und Gruppengrößen 6. Öffnungszeiten, schulautonome Tage, Dauer der Unterrichtseinheiten 7. Sonderpädagogischer Bereich
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1. Ausgangslage
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„Das Autonomiepaket soll den Handlungsspielraum an den einzelnen Schulstandorten durch mehr autonome Befugnisse stärken und die pädagogischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten erweitern. Es stellt das Herzstück der Bildungsreform dar.
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Die Umsetzung soll bereits 2017/18 mit "Leuchtturmschulen" beginnen
Die Umsetzung soll bereits 2017/18 mit "Leuchtturmschulen" beginnen. Ein flächendeckender Ausbau soll innerhalb von rund zehn Jahren erfolgen.“ (siehe: schule.at Das österreichische Schulportal)
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Geplant sind weitgehende Umstrukturierungen.
Die Verwaltung erfolgt durch neu zu schaffende Bildungsdirektionen (statt bisher Landesschulräte /SSR für Wien).
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2. Clusterbildung
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Grundsätzlich: Schulen können eigenständig bleiben
Grundsätzlich: Schulen können eigenständig bleiben. Cluster können unter bestimmten Voraussetzungen gebildet werden.
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- Clustergröße bis zu 2500 SchülerInnen
bzw. bis zu 8 Schulen weniger als 200 oder mehr als 1300 SchülerInnen bzw. mehr als 3 Schulen: nur mit Zustimmung der PV
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2.1. Schulcluster sollen gebildet werden, wenn …
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1. die in Betracht kommenden Schulen nicht mehr als 5 Straßenkilometer voneinander entfernt sind
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2. zumindest eine dieser Schulen weniger als 100 SchülerInnen umfasst und
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3. an zumindest einer dieser Schulen innerhalb der letzten 3 Jahre die Zahl der SchülerInnen tendenziell und merklich abgenommen hat.
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2.2. Schulcluster können auch von Amts wegen oder auf Anregung des Schulerhalters, der Landesregierung oder des Zentralausschusses für APS vorgesehen werden, wenn …
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1. die Schulkonferenzen zustimmen
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2. der Schulerhalter zustimmt
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3. ein Organisationsplan, der die. Clusterbildung pädagogisch
3. ein Organisationsplan, der die Clusterbildung pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig erscheinen lässt, vorliegt.
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2. 3. Schulclusterbildung kann gegen den
2.3. Schulclusterbildung kann gegen den Willen aller Beteiligten erfolgen, wenn …
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- die in Betracht kommenden Schulen im selben baulichen Verbund oder
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- nur einen kurzen Fußweg voneinander entfernt sind und sowohl pädagogische als auch organisatorische Gründe die Schulclusterbildung zweckmäßig erscheinen lassen.
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„Kurzer Fußweg“ – nicht geklärt!
ACHTUNG WIEN! „Kurzer Fußweg“ – nicht geklärt! Da sich etliche Schulstandorte in einem baulichen Verbund befinden und Clusterbildungen zw. 200 und 1300 SchülerInnen nicht durch die PV geschützt sind, wird eine zwangsweise Verclusterung befürchtet.
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3. Clusterorganisation
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Aufgaben der bisherigen Schulleitungen übernimmt Clusterleitung
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3.1. Clusterleitung
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- Aufgabenprofil einer bisherigen Schulleitung, jedoch in bis zu 8 Standorten
- Anspruch auf Leiterzulage ähnlich bisheriger Schulleitung
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- Clusterleitung hat den Sitz in einem Standort des Clusters.
Funktionsdauer: Bestellung auf vorläufig 5 Jahre (Weiterbestellung möglich)
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3.2. Einheitliches und standardisiertes Auswahlverfahren zur Bestellung von SchulleiterInnen bzw. ClusterleiterInnen
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mindestens 5-jährige LehrerInnenpraxis
- erfolgreiche Absolvierung von Hochschullehrgängen im Ausmaß von insgesamt 60 ECTS
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3.3. BereichsleiterIn an den anderen Standorten des Clusters
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Aufgaben der Bereichsleiterin / des Bereichsleiters:
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- Ansprechpartner für alle Schulpartner am Standort im akuten Krisenmanagement
- akute Diensteinteilung (Supplierplan)
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- Mitarbeit im SQA Team des Clusters
- Einführung neuer Lehrpersonen in die verschiedenen Arbeitsbereiche
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Geringere Freistellung und Zulage als jetzige Schulleitung (z. B
Geringere Freistellung und Zulage als jetzige Schulleitung (z.B. für Cluster bis 700 SchülerInnen 1 – 4 Stunden, Zulage zwischen 224,70€ und 356,30€ (siehe Dienstzulagengruppe VI der Tabelle in §106 LDG)
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Alle Freistellungsstunden der am Cluster beteiligten Schulen werden zusammen verwendet für:
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- Freistellungsstunden der Clusterleitung
- Freistellungsstunden der Bereichsleitung
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- Administratives Personal
- Pool für pädagogisch-didaktische Projekte
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ACHTUNG WIEN! Bereichsleitung kann nicht als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Viel zu geringe Ressourcen! Bewährte LeiterInnen können, ohne sich dagegen wehren zu können, zu BereichsleiterInnen (mit viel geringerer Kompetenz, nahezu keiner Freistellung und deutlich geringerer Zulage) werden!
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4. Personaleinsatz und Personalauswahl
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4.1. Personalauswahl
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- Die Schulleitung muss von einer geplanten Versetzung oder Dienstzuteilung einer Lehrperson in Kenntnis gesetzt werden.
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- Die Leitung muss innerhalb einer Frist Auswahl der neuen LehrerInnen treffen.
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ACHTUNG WIEN: Personalmangel und wenig attraktive Standorte lassen oft keine Auswahl zu!
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4.2. Personaleinsatz
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- 50-Minuten-Einheit wird geöffnet – dient nur mehr als Berechnungsgröße
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- Gesamtunterrichtszeit ändert sich nicht
- Die Jahresnorm wird nicht erhöht, jedoch ist eine Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtseinheiten nicht ausgeschlossen!
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4.3. Supplier- und Vertretungsstunden:
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- an allen Standorten des Clusters möglich
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5. Klassen- und Gruppengrößen
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Eröffnungs- und Teilungszahlen werden nicht mehr zentral vorgegeben
Eröffnungs- und Teilungszahlen werden nicht mehr zentral vorgegeben. (Lehrerressourcen sollen am Standort gleich bleiben).
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ACHTUNG WIEN: Um z.B. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Schwerpunkte anbieten zu können, kann die Klassenschülerhöchstzahl im Cluster erhöht werden.
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ACHTUNG WIEN: Stets steigende SchülerInnenzahlen, LehrerInnenmangel, zu wenig Schulraum: 1 Kind mehr pro Klasse bringt Wien eine Ersparnis von mind. 200 neuen Klassenräumen!
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6. Öffnungszeiten, Schulautonome Tage, Dauer der Unterrichtseinheiten
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- Schulen können autonom entscheiden, wie Unterrichtseinheiten zeitlich zusammengefasst werden
- Öffnungszeiten können freier festgelegt werden - Schulautonome Tage werden gemeinsam beschlossen
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7. Sonderpädagogischer Bereich
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Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden bis dato hervorragend von den ZIS-Standorten betreut.
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Geplant: totale Neuorganisation des sonderpädagogischen Bereichs
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Die Arbeit der regionalen und überregionalen ZIS-Leitungen soll die künftige Bildungsdirektion übernehmen.
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Erzeugt pädagogisches Vakuum!
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ACHTUNG WIEN: Forderung des Erhalts §27a SchOG Nur so kann die regionale Verantwortung für alle inklusiven und sonderpädagogischen Maßnahmen gewährleistet bleiben.
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ACHTUNG WIEN: Gefahr der Abschaffung
ACHTUNG WIEN: Gefahr der Abschaffung! Alle Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) und alle pädagogischen ambulanten Supportsysteme müssen erhalten bleiben.
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