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Veröffentlicht von:Hannah Weiss Geändert vor über 7 Jahren
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Kindergarten und Schule in Südtirol ________________________________ Ein Überblick
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Übersicht Südtirol allgemein Autonome Provinz – Geschichte der Schule
Schulautonomie und Autonomie der Schule Aufbau des Bildungssystems Kindergarten- und Schullandschaft – Zahlen Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund Evaluation an Schulen Unterstützungssystem und Fortbildung Besonderheiten des Südtiroler Bildungswesens
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Südtirol – allgemein Bezirke
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Sprachgruppen in Südtirol
Südtirol = mehrsprachiges Land mit drei traditionellen Sprachgruppen: deutsche, italienische und ladinische Sprachgruppe Ermittelt wird das Verhältnis bei Volkszählungen (alle 10 Jahre) Zusätzlich zu den drei Sprachgruppen leben Bürger/innen mit nicht italienischer Staatsbürgerschaft in Südtirol (Stand ) Einwohner Südtirols : 2016: (Volkszählung 2011)
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Sprachgruppen in Südtirol
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Geschichte des Bildungswesens in Südtirol (1/3)
Erstes Autonomie-statut – Errichtung deutscher Schulen Übergang der Berufs-bildung und Lehrlings-ausbildung zum Land Einfüh-rung der Mittel-schule Erste Schulordnung – Erzherzog Ferdinand II. Italienisches Schulsystem Allgemeine Schulordnung – Kaiserin Maria Theresia Verbot der deutschen Schulen – Katakomben-schulen Landes-gesetz zur Lehrlings-ausbildung Zweites Autonomie-statut – Landesschul-ämter, Schulfürsorge, Kindergarten- und Berufsschul-wesen, Proporz Erstes Kinder-garten-gesetz
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Geschichte des Bildungswesens in Südtirol (2/3)
Bildung der schulübergreifenden Schulsprengel (1. –8. Jahrgangsstufe) Integration von Schüler/innen mit Beeinträch-tigung Landes-gesetz zur Ordnung der Berufs-bildung Gründung der Freien Universität Bozen Rahmenricht-linien für die Gymnasien und Fachoberschulen Gründung der Pädagogi-schen Institute Rahmen-richtlinien Unterstufe – –2012 Errichtung der Institute für Musik-erziehung Landes-gesetz zur Förderung der Schubiblio-theken »Schule zum Land« Landes-gesetz zur Autonomie der Schulen Landesgesetz Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe Landesgesetz Schulordnung Oberstufe – Schaffung des Deutschen Bildungs-ressorts
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Geschichte des Bildungswesens in Südtirol (3/3)
Einführung der Fünf-Tage-Woche ab Schuljahr 2012/2013 2012 2014 Bildungsgesetz – Erhöhung der didaktischen Kontinuität, Anerkennung außerschulischen Lernens, neues Ranglistensystem für Lehrpersonen
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Südtirols Bildungswesen allgemein
Begriffsklärung Schulautonomie bezeichnet die besonderen Befugnisse des Landes Südtirol im Bereich des Unterrichts (Artikel 8 und 9 des Autonomiestatuts) Autonomie der Schulen bezeichnet den Gestaltungsfreiraum der Schulen innerhalb bestimmter Vorgaben (Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12)
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Schulautonomie Südtirols
Südtirol ist eine autonome Provinz mit Sonderstatut Erstes Autonomiestatut (1948) – Zuerkennung von Grundrechten Volks- und Mittelschulunterricht in der Muttersprache Zweites Autonomiestatut (1972) – weitreichende Gesetzgebungsbefugnisse: primäre und sekundäre Kompetenzen (Ausführliche Informationen dazu im »Neuen Autonomiestatut«, hg. von der Südtiroler Landesregierung, Bozen, 2009)
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Zuständigkeiten Südtirols
Primäre Befugnisse: Das Land kann Sachbereiche durch eigene Gesetze regeln, muss sich aber an Grenzen und Vorgaben des italienischen Staates halten – Verfassung, Grundsätze der Rechtsordnung, Achtung internationaler Verpflichtungen usw. Kindergarten, Berufsbildung, Musikschulen, Schulbauten, Schulfürsorge, Schulbibliotheken Sekundäre (konkurrierende) Befugnisse: Das Land muss sich zusätzlich an die in den Gesetzen des Staates festgelegten Grundsätze halten. Schulordnung der Grund- und Sekundarschule, Lehrlingswesen Bilanz: mehr als 250 Schulen errichtet, flächendeckendes Netz an Bibliotheken, Hochschulen, Theater und Konzertsälen, Ausbau des Stipendienwesens und des Schülertransports , eigene Lehrerausbildung, alle Bildungsstufen umfassend reformiert
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Südtirols Bildungssystem in Zahlen Schuljahr 2015/2016
344 Kinder- gärten Kindergarten Kinder (ASTAT 2016)
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Südtirols Bildungssystem in Zahlen Schuljahr 2015/2016
326 Grund- schulen Grundschule Schüler/innen (ASTAT 2016)
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Südtirols Bildungssystem in Zahlen Schuljahr 2015/2016
89 Mittel- schulen Mittelschule Schüler/innen (ASTAT 2016)
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Südtirols Bildungssystem in Zahlen Schuljahr 2015/2016
44 Oberschul- direktionen Schüler/innen Oberschule (ASTAT 2016)
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Südtirols Bildungssystem in Zahlen Schuljahr 2015/2016
3.323 Lehrlinge Berufsbildung Schüler/innen Vollzeit- schüler/innen (ASTAT 2016)
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Schulsystem in Südtirol
Kindergarten Ausbildungspflicht: bis zur Volljährigkeit Schulpflicht: 10 Jahre Grundschule fünf Jahre Mittelschule drei Jahre Gymnasien Fachoberschulen Schulen der Berufsbildung
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Bildungswesen in Südtirol
Gymnasium Fachoberschule Berufsbildung Mittelschule (3 Jahre) Grundschule (5 Jahre) Kindergarten Recht auf einen Kindergartenplatz ab 2 ½ Jahren
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Das Bildungssystem in Südtirol
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Zahlen und Fakten – Südtirols Kindergärten Deutschsprachige Kindergärten – Kindergartenjahr 2016/2017 8 Kindergartensprengel 266 Kindergärten 567 Abteilungen Kinder Pädagogische Fachkräfte
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Zahlen und Fakten – Südtirols Schulen
Deutschsprachige Schulen staatlicher Art – Grund-, Mittel- und Oberschulen – Schuljahr 2016/2017 78 Schuldirektionen Klassen Schüler/innen Lehrerstellen Schüler/innen pro Klasse 8,1 Schüler/innen pro Lehrer/in
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Deutsche Berufsbildung Schuljahr 2016/2017
10 Landesberufsschulen Berufsschüler/innen in Vollzeit Lehrlinge 75 Lehrberufe 869 Lehrerstellen
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Land-, forst und hauswirtschaftliche Berufsbildung Schuljahr 2016/2017
8 Fachschulen für Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Ernährung 942 Schüler/innen in Vollzeit in Vollzeit 66 Lehrlinge 225 Lehrerstellen
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Musikschulen (deutsche und ladinische) Schuljahr 2016/2017
17 Musikschuldirektionen 51 Schulstellen Schüler/innen 319 Lehrerstellen
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Kindergarten Kindergartenjahr 2016/2017
266 Kindergärten 567 Abteilungen Der Kindergarten ist vollwertiger Teil des Bildungssystems Einschreibeberechtigt sind alle Kinder, die bis Ende Februar des laufenden Kindergartenjahres drei Jahre alt werden Jedes Kind hat Recht auf einen Kindergartenplatz Pädagogische Grundlage sind die Rahmenrichtlinien (eingeführt 2008)
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Grundschule Schuljahr 2016/2017
267 Schulstellen 137 davon mit weniger als 5 Klassen Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis 31. August das 6. Lebensjahr vollenden Frei entscheiden können Eltern, deren Kinder bis 30. April des laufenden Schuljahres das 6. Lebensjahr vollenden Dauer: 5 Jahre Teamunterricht Jahresstundenkontingente der einzelnen Fächer von den autonomen Schulen festgelegt (außer Religion und Italienisch) Grundschulreform Anfang der 90iger Jahre gemeinsame Verantwortung der Lehrpersonen In die erste Klasse der Grundschule sind alle Kinder einzuschreiben, die bis 31. August 2016 das sechste Lebensjahr vollenden. Außerdem können auch jene Kinder eingeschrieben werden, die bis zum 30. April 2017 das sechste Lebensjahr vollenden.
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Gliederung des Curriculums
Verbindliche Grundquote Fächer Fächerübergreifende Lernbereiche Der Schule vorbehaltene Pflichtquote (Wahlpflichtbereich) Vertiefung des curricularen Unterrichts Aufholen von Lernrückständen Begabungs- und Begabtenförderung Wahlmöglichkeiten für Schüler/nnen Wahlbereich Förderung der Interessen, Neigungen und Bedürfnissen der SchülerInnen Verpflichtende Unterrichtszeit für die Schüler/innen Grundschule = erste Klasse 24 Stunden; zweite bis fünfte Klasse 26 Stunden/Woche Mittelschule = 28 Stunden/Woche
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Mittelschule Schuljahr 2016/2017
57 Schulstellen Einheitsmittelschule der 11- bis 14-Jährigen in den größeren Ortschaften angesiedelt Dauer: 3 Jahre Prinzip der Fachlehrer/innen Jahresstundenkontingente der einzelnen Fächer von den autonomen Schulen festgelegt (außer Religion und Italienisch) Grundschulreform Anfang der 90iger Jahre gemeinsame Verantwortung der Lehrpersonen
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Die Fächer in Grund- und Mittelschule
Deutsch Italienisch Englisch (ab 4. Klasse) Mathematik Geschichte Geografie Naturwissenschaften Musik Kunst Technik Bewegung und Sport Katholische Religion Wahlpflichtfächer Wahlfächer
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Die staatliche Abschlussprüfung der Mittelschule
Am Ende der 8. Klasse stellen sich die Schüler/innen einer staatlichen Abschlussprüfung Die Prüfung besteht aus 5 schriftlichen Arbeiten (Deutsch, Italienisch, Englisch, Mathematik, gesamtstaatliche Prüfung) und einem mündlichen fächerübergreifenden Prüfungsgespräch Zur Prüfung zugelassen sind nur jene Kandidaten/innen, die in allen Fächern und den fächerübergreifenden Bereichen eine positive Endbewertung vorweisen können Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch jeder weiterführenden Schule
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Die staatliche Abschlussprüfung der Mittelschule Erfolgsquote 2015/2016
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Wege nach der Mittelschule
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Oberschule Oberschulen in den größeren Zentren und Städten
nicht an jedem Standort vollständiges Angebot Jugendliche von 14 bis 19 Jahren staatliche Abschlussprüfung nach fünf Jahren je nach Schultyp zwischen 34 und 36 Einheiten pro Woche zu 50 Minuten (+ 1 Einheit Wahlbereich)
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Oberschultypen Klassisches Gymnasium
Fachoberschulen Bereich Wirtschaft mit 2 Fachrichtungen - Verwaltung, Finanzen und Marketing - Tourismus Bereich Technologie mit 8 Fachrichtungen - Mechanik, Mechatronik und Energie - Transport und Logistik - Elektronik und Elektrotechnik - Informatik und Telekommunikation - Grafik und Kommunikation - Chemie, Materialien und Biotechnologie - Landwirtschaft, Lebensmittel und Verarbeitung - Bauwesen, Umwelt und Raumplanung Gymnasien Klassisches Gymnasium Sprachengymnasium Realgymnasium - Schwerpunkt Angewandte Naturwissenschaften Sozialwissenschaftliches Gymnasium - Schwerpunkt Volkswirtschaft Kunstgymnasium mit 2 Fachrichtungen - Darstellende Kunst - Grafik
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Oberschule Jahresstundenkontingente*
Fachober-schulen Gymnasien Klasse 992 bzw. 964 Stunden à 60 min. 2. Klasse " 964 " 3. Klasse 1020 992 " 4. Klasse 5. Klasse * Der vorgegebene Fächerkanon kann bis zu einem Maximum von 20 Prozent abgeändert werden, unter Einhaltung bestimmter Kriterien.
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Die staatliche Abschlussprüfung der Oberschule
Schriftliche Prüfung 1. Teil: Deutsch (zentral vorgegeben) 2. Teil: Schulspezifisches Fach (zentral vorgegeben) 3. Teil: a) Zweitsprache b) Fächerbündel (von der Prüfungskommission erstellt) Mündliches Prüfungsgespräch Fächerübergreifend Schulguthaben: max. 25 Punkte Prüfungsergebnis: max. 75 Punkte Prüfungskommission besteht aus 1 externen Präsidenten, 3 internen und 3 externen Prüfern.
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Die staatliche Abschlussprüfung der Oberschule Erfolgsquote 2015/2016
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Berufsbildung 10 Landesberufsschulen Seit 1973 in Landeskompetenz 1998 Reform der Berufsbildung, mehr Vollzeitschulen Lehrlingswesen mit Landesgesetz 2006, 2012 und neu geordnet Staatliche Abschlussprüfung (»Matura«) seit 2014/2015 möglich – einjähriger Lehrgang nach vierjähriger Ausbildung Staatliche Abschlussprüfung (»Matura«) über einen 2-jährigen Lehrvertrag ab 2017/2018
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1. Berufsschuljahr: Berufsgrundstufe oder 1. Klasse Berufsfachschule
Lehrlingsausbildung 1. Berufsschuljahr: Berufsgrundstufe oder 1. Klasse Berufsfachschule 9 12 13 4-jährige Lehrberufe 3-jährige Lehrberufe 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Berufsbefähigungs- zeugnis Berufsbildungs- diplom Matura über die Lehre Maturadiplom 11 10 16 15 14 Aufnahmeverfahren (zusätzlicher 1-jähriger Lehrvertrag) 59 Lehrberufe mit 3-jährg. Ausbildungsdauer z. B. Bäcker, Gärtner, Koch, Servierfachkraft, Tapezierer-Raumausstatter, Verkäufer 49 Lehrberufe mit 4-jährg. Ausbildungsdauer z. B. Elektrotechniker, Friseur, Karosseriebauer, Maurer, Maschinenbau-mechniker, Tischler
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Berufliche Weiterbildung: dritte Säule der Berufsbildung
Jährlich 700 Lehrgänge/Kurse für Personen: Anpassungsfortbildung – Spezialisierung Nachqualifizierung – Umschulung Beruflicher Ersteinstieg – Wiedereinstieg Krisenintervention bei Betriebsschließungen Höherqualifizierung Ausbildungs- und Orientierungspraktika Beiträge für Einzelpersonen, Firmen, Weiterbildungsorganisationen Weiterbildungsberatung Alle Dienstleistungen wenden sich vornehmlich an Beschäftigte, Arbeits-suchende, Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt, Betriebe und Weiterbildungsorganisationen.
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Meisterausbildung Zahlen 2015
Kurse in 14 verschiedenen Berufen Kursdauer je nach Beruf zwischen 40 und 650 Stunden 144 Teilnehmer/-innen Teilnehmerstunden 9 Kurse à 280 Stunden 107 Teilnehmer/-innen Teilnehmerstunden 7 Kurse à 36 Stunden 87 Teilnehmer/-innen 7.381 Teilnehmerstunden
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Berufliche Weiterbildung und Meisterausbildung
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Lernfelddidaktik an der Berufsbildung
Sie geht von betrieblichen Handlungsabläufen aus und zielt auf die Ganzheitlichkeit der Lernprozesse ab. Ein Lernfeld ist die Bündelung von Inhalten und Themen aus verschiedenen Fächern und Sachgebieten zu einer sachlogischen Einheit. Der Unterricht wird daher in Lernsituationen organisiert. Neben berufsfachlichen Kompetenzen werden ebenso kommunikative, Sozial- und Methodenkompetenzen gefördert und bewertet.
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Lernfelddidaktik: Schritte der vollständigen Handlung
Was will der Kunde/die Kundin? Sich informieren Planen Entscheiden Ausführen Kontrollieren Bewerten Sich informieren Planen Entscheiden Ausführen Kontrollieren Bewerten Sich informieren Planen Entscheiden Ausführen Kontrollieren Bewerten Sich informieren Planen Entscheiden Ausführen Kontrollieren Bewerten Sich informieren Planen Entscheiden Ausführen Kontrollieren Bewerten Was kann/muss besser werden? Was wird benötigt? Wie vorgehen? Schritte der vollständigen Handlung Welcher Weg? Dokumentation, Präsentation Arbeitsqualität Planung bzw. konkretes Tun
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Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung
Neun Fachschulen, davon: 5 Fachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung 3 Fachschulen für Landwirtschaft 1 Fachschule für Obst-, Wein- und Gartenbau Dreijährig; Spezialisierungsjahr (viertes Jahr, im Gartenbau 5. Jahr) Einjähriger Lehrgang zur staatlichen Abschlussprüfung »Matura« (5. Jahr)
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Musikschulen 17 Musikschuldirektionen 51 Schulstellen
Unterricht an den Musikschulen ist in vier Phasen gegliedert: Elementarstufe Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Jede Stufe umfasst vier Jahre Klassen- oder Gruppenunterricht, Einzelunterricht Lernziele und Lehrinhalte sind in Lehrplanwerk formuliert
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Deutsche und ladinische Musikschulen
Oberer Vinschgau Unterer Vinschgau Sterzing Meran/Passeier Oberes Pustertal Taufers/Ahrntal Bruneck Gadertal Lana/Ulten/Nonsberg Gröden Überetsch/Mittleres Etschtal Ritten/Sarntal Brixen Unterland Bozen Klausen/Seis Leifers/Regglberg
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Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
ca. 10,7 % ausländische Schüler/innen in Südtirol ca. 6 % an den deutschsprachigen und ladinischen Schulen Südtirols ca. 20 % an den italienischsprachigen Schulen Südtirols 50 % aus Nicht-EU-Ländern, 17 % aus Afrika und Asien Sprachlehrer/innen, Interkulturelle Mediator(inn)en Einbezug der Familien Stand:2016
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Bevölkerung mit Migrationshintergrund
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Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
Inklusives Bildungsmodell (DPR 394/99, Art. 45) Recht auf und Pflicht zur (Schul-)Bildung – wie italienische Staatsbürger/innen Einschreibung zu jeder Zeit des Jahres in die Regelklasse Klassenzuweisung nach Alter/Schullaufbahn Recht auf individualisierte Förderung: Sprachförderung und IBP
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Das Kompetenzzentrum und die Sprachenzentren Beschluss der LR 1482/07
Sprachgruppenübergreifend Kompetenzzentrum koordiniert die Sprachenzentren Sprachenzentren sind dezentral an den Pädagogischen Beratungszentren in Schlanders, Meran, Bozen, Unterland, Brixen, Bruneck angesiedelt Beratung der Kindergärten und Schulen Kinder, Jugendliche und Familien mit Migrationshintergrund Führungskräfte und pädagogische Fachkräfte/Lehrpersonen organisatorische Fragen Didaktisch-Methodisches Unterstützung der Kindergärten und Schulen Planung und Organisation von Sprachfördermaßnahmen Planung von Maßnahmen zur Förderung von Interkultureller Kompetenz Vermitteln von Interkulturellen Mediatorinnen/Mediatoren Erstellen von Unterrichtsmaterialien
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Externe Evaluation Externe Evaluation Interne Evaluation
Beobachtung Qualitätsanalyse Rückmeldung – als Grundlage für Weiterentwicklung Interne Evaluation Schulen hinterfragen interne Abläufe … setzen sich mit Unterrichtsqualität auseinander … bestimmen ihr eigenes Qualitätsmanagement Partizipative Evaluation Externe Evaluation berücksichtigt die interne und ergänzt diese durch eine professionelle Außensicht
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Externe Evaluation Wirkungsbereiche
Periodische Evaluation von Schulen und Kindergärten auf der Grundlage des Qualitätsrahmens Organisation, Durchführung und Auswertung von Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten Teilnahme an internationalen Untersuchungen (PISA) Evaluation des Bildungswesens Die Evaluationsstelle erhebt, inwieweit die einzelnen Schulen die in Rahmenrichtlinien und Schulprogrammen festgelegten Ziele erreicht haben, und sorgt für die systematische Sammlung und Analyse von Daten, die für das Bildungssystem relevant sind.
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Externe Evaluation – Lernstandserhebungen
3. Klasse Grundschule, 1. Klasse Mittelschule, 3. Klasse Mittelschule Deutsch und Mathematik Grund- und/oder Mittelschule Italienisch, Englisch 2. Klasse Oberschule Mathematik PISA (alle drei Jahre)
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Externe Evaluation – Schulbesuche
Modell 3+3: Nach drei Jahren Sichtung der internen Evaluation, nach sechs Jahren externe Evaluation Ablauf des Schulbesuchs: Erstgespräch Dokumentenanalyse Schriftliche anonyme Befragung (Eltern, Lehrer/innen, Schüler/innen) Schulbesuch mit Unterrichtsbeobachtungen, Interviews (Eltern, Lehrer/innen, Schüler/innen) Besprechung des Rückmeldeberichts mit der Schulführungskraft Rückmeldung zur externen Evaluation im Lehrerkollegium Übermittlung des Rückmeldeberichts an den Schulamtsleiter und Ressortdirektor und die Schulführungskraft
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Besondere Merkmale des Südtiroler Bildungswesens
Bildungsautonomie Autonomie der Schulen Integration und Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigung Gemeinsames Lernen von 6 bis 14 Jahren – Einheitsmittelschule Mehrsprachigkeit Duale Ausbildung in der Berufsbildung Berufliche Weiterbildung
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Besondere Merkmale des Südtiroler Bildungswesens
Bildungsautonomie Autonomie der Schulen Integration und Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigung Gemeinsames Lernen von 6 bis 14 Jahren – Einheitsmittelschule Mehrsprachigkeit Duale Ausbildung in der Berufsbildung Berufliche Weiterbildung
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Integration von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung
grundlegendes Prinzip seit 1977 – gilt für alle Bildungseinrichtungen Integrationslehrer/innen: Lehrkraft mit besonderer Ausbildung (»Spezialisierungskurs«) Zusammenarbeit mit den psychologischen, sozialen und Reha-Diensten individuelle Bildungspläne (Förderpläne)
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Einheitsmittelschule – gemeinsames Lernen von 6 bis 14 Jahren
Bis 1962 nur achtjährige Grundschule Einführung der Mittelschule mit Gesetz vom Anfangs logistische Probleme und keine ausgebildeten Lehrpersonen, fehlende Lehrmittel Ab den 1970er-Jahren viele neue Schulbauten Folge der Einführung: Anheben des Bildungsniveaus Eine Schule für alle: Integration Schülerzentriert: Individualisierung und Personalisierung des Lernens
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Zweitsprache Italienisch
Sprachen lernen Zweitsprache Italienisch Grundschule Mittelschule Oberschule 1. Klasse 1–2 Unterrichtseinheiten/Woche 2.–5. Klasse 4–5 Unterrichtseinheiten/Woche 1.–3. Klasse 5 Unterrichtseinheiten/Woche 1.–3. Klasse 3–4 Unterrichtseinheiten/Woche
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Sprachen lernen Englisch Grundschule Mittelschule Oberschule
4. und 5. Klasse 2 Unterrichtseinheiten/Woche 1.–3. Klasse 2 Unterrichtseinheiten/Woche 1.–5. Klasse 3–4 Unterrichtseinheiten/Woche
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Wahl: eine weitere Fremdsprache Französisch, Russisch, Spanisch
Sprachen lernen II Andere Sprachen Wahl: eine weitere Fremdsprache Französisch, Russisch, Spanisch an Sprachengymnasien an Wirtschaftsfachoberschulen (Tourismus, Weltwirtschaft und Handel) Angepeiltes Niveau: B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
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Sprachen lernen in der Berufsbildung
Unterrichtete Zweit- und Fremdsprachen: Italienisch Englisch Französisch Wochenstunden variieren je nach Ausbildung und Notwendigkeit Angestrebte Sprachniveaus der Zweitsprache bei Abschluss der beruflichen Ausbildung Vollzeitausbildung B2 Lehre B1 Besonderheiten: DaF-Projektklassen, Zweitsprache im Fachunterricht
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Sprachen lernen in der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung
Zweite Landessprache Italienisch Jahr: 3 Unterrichtseinheiten/Woche Spezialisierungsjahr (4. Jahr): 1,5 UE/Woche Maturaführender Lehrgang (5. Jahr): 4 UE/Woche Pflichtfach Englisch Jahr: 2 UE/Woche Spezialisierungsjahr (4. Jahr): 2 UE/Woche Maturaführender Lehrgang (5. Jahr): 2 UE/Woche
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Lehrer/in sein in Südtirol
Wöchentliche Unterrichtsverpflichtung Grundschule: Stunden Mittel- und Oberschule: 20 Stunden Berufsbildung: - Lehrkraft mit Hochschulabschluss 20 Stunden - Lehrkraft mit Maturadiplom 22 Stunden - Praxislehrkraft 26 Stunden - Musikschulen:
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Für den Unterricht erforderliche zusätzliche Arbeitszeit bis zu 220 Jahresstunden
Sitzungen der Kollegialorgane, Zusammenarbeit mit den Eltern, Sprechtage, kollegiale Planung und Koordinierung in Fach- und Arbeitsgruppen, Fortbildung, unterrichtsbegleitende Veranstaltungen …
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Dienstrecht Berufsbildungen
Lehrer/innen mit Studientitel: 680 volle Stunden im Jahr Lehrer/innen mit Berufsqualifikation: 748 h im Jahr Zum Unterricht gehören: Aufsicht, Individuelle Beratung der Schüler/innennnen, Praktikumsbegleitung, geplanter Bereitschaftsdienst Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten: zusätzlich bis zu 12 halbe Tage im Schuljahr Prüfungen: Bis zu 38 Stunden im Jahr Zusätzliche Tätigkeiten: bis zu 180 h im Jahr Teilnahme an Kollegialorganen, an gemeinsamer Planung, Sicherheitsmaßnahmen in Werkstätten usw.
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Fortbildung Fortbildung als Recht und als Pflicht
Landesplan der Fortbildung Eigene Fortbildungsakademie in Schloss Rechtenthal in Tramin Für Lehrpersonen kostenlos, Fahrt- und Verpflegungskosten werden größtenteils rückerstattet wichtiger Faktor für Schulentwicklung Berufsbildung: Landeslehrplan der Lehrerfortbildung und eigenes Fortbildungsangebot Musikschulen ?
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Fortbildung an der Berufsbildung
Die Berufsbildung bietet für die Lehrpersonen unterschiedliche Formate und Zyklen an. Sommerseminare (zentral organisierte Fortbildung) Schulinterne und schulübergreifende Fortbildung Lehrgänge und Zyklen (Tutoren/-innen, Schulberater/-innen, TTT, ….) Lehrfahrten Messe-, Tagungs- und Kursbesuche im In- und Ausland Betriebspraktika um die aktuellen Entwicklung in Betrieben kennenzulernen Kooperationsprogramm mit Österreich: Bundesseminare
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Jede Lehrperson an der Berufsschule muss in einem Dreijahreszeitraum vier inhaltliche Schwerpunkte in einem Ausmaß von mindestens 25 Weiterbildungsstunden pro Jahr abdecken. Schwerpunkte sind: Bildungsreform, Schulentwicklung und Rechtsfragen Lehr- und Lernformen / Pädagogik - Didaktik Persönlichkeitsbildung Beruflich-fachliche Fortbildung Medienbildung Angerechnet werden sowohl schulinterne, schulübergreifende als auch externe Veranstaltungen anderer Anbieter.
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Schulkalender ab dem Schuljahr 2012/2013
Dauer des Schuljahres: 35 Unterrichtswochen Unterrichtsbeginn (in der Regel) am 5. September Ferien Gesamte Woche, in die Allerheiligen fällt Weihnachtsferien (ca. 2 Wochen) Semesterferien (1 Woche) Osterferien (1 Woche) Unterrichtsende 16. Juni Mitte Juni bis Mitte Juli - Abschlussprüfungen 175 Unterrichtstage MONAT XX JAHR
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Unterstützungssystem
Deutsches Bildungsressort – Bereich Innovation und Beratung Schulentwicklung Psychopädagogische Beratung Beratung Fachdidaktik Fortbildung: Fortbildungsakademie Rechtenthal Kompetenzzentrum Migration – Sprachenzentren Pädagogische Fachbibliothek EU – Servicestelle Alle Beratungs- und Unterstützungsangebote können dezentral an den Pädagogischen Beratungszentren Bozen, Brixen, Bruneck, Meran und Schlanders genutzt werden.
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Unterstützungssystem (2/5)
Deutsches Bildungsressort – Bereich Innovation und Beratung Fortbildung Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten und der Lehrpersonen durch Fortbildung Landesfortbildung Fortbildung auf Bezirksebene – in Zusammenarbeit mit den Schulverbünden Fortbildungsakademie Schloss Rechtenthal in Tramin steht als Fortbildungsstätte seit 1998 der Schul- und Kindergartenwelt zur Verfügung
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Unterstützungssystem (3/5)
Deutsches Bildungsressort – Bereich Innovation und Beratung Schulentwicklung Organisationsentwicklung an den Schulen Unterrichtsentwicklung Gesundheitsförderung Supervision und Coaching Psychopädagogische Beratung Schulberatung Integrationsberatung
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Unterstützungssystem (4/5)
Deutsches Bildungsressort – Bereich Innovation und Beratung Fachdidaktik / Beratung und Unterstützung Erstsprache Deutsch Italienisch – Zweite Sprache Englisch/Mehrsprachigkeit Naturwissenschaften Mathematik Kommunikations- und Informationstechnologische Bildung Geschichte und Politische Bildung
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Unterstützungssystem (5/5)
Deutsches Bildungsressort – Bereich Innovation und Beratung Kompetenzzentrum Migration und Sprachenzentren Diese arbeiten für alle drei Sprachgruppen, für alle Bildungsstufen und Schularten. Sie bieten Sprachförderung für die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an und beraten die Sprachlehrpersonen der Schulen. Die Sprachenzentren sind bei den Pädagogischen Beratungszentren angesiedelt
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Unterstützungssystem an der Berufsbildung
Koordinationsstelle für Bildungsplanung und -entwicklung und Stabstellen Diese bieten Unterstützung in folgenden spezifischen Bereichen an: Unterrichts- und Schulentwicklung Qualifizierung des Personals (Ausbildung, Fortbildung, Spezialisierung) Beratung, Coaching und Supervision Inklusive und pädagogische Schülerprojekte Umsetzung der Lernfelddidaktik Schulsozialarbeit Umsetzung der Arbeitssicherheitskurse der gesamten Oberstufe Neue Medien
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Unterstützungssystem Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung
Beratung und Begleitung der Fachschulen bei schulübergreifenden Maßnahmen Ressourcenorientierte Personalentwicklung Kooperation mit externen Partnern Unterstützung bei der Ausarbeitung von Konzepten
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Lehrerausbildung an der Berufsbildung
Die Ausbildung des Lehrpersonals der Berufsbildung erfolgt durch die Berufsbildung selbst. Das didaktische Konzept lehnt sich an das EPIK-Modell an. Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und gliedert sich in 3 Phasen: Berufseingangsphase mit Tutoring (Neulehrerseminar) Grundsätzliche Eignung Eignung Mit dem erfolgreichen Abschluss der Eignung ist der Erwerb der Lehrbefähigung verbunden. Bausteine der Ausbildung sind: Theoretischer Teil mit Präsenzseminaren, Module des Selbststudiums, gesteuerter praktischer Teil an den Schulen, Praxiserkundungsprojekte und Portfolioarbeit, Unterrichtspraxis.
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Neulehrerseminar 30 Stunden Grundsätzliche Eignung
Lehrpersonen mit Hochschulabschluss 2 Jahre Stunden Neulehrerseminar 30 Stunden Grundsätzliche Eignung Eignung 300 Stunden 470 Stunden Lehrbefähigung Berufseingangsphase
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Fachlehrpersonen 3 Jahre - 1200 Stunden 300 Stunden 500 Stunden
Grundsätzliche Eignung 3. Jahr Feststellung der Eignung 2. Jahr 300 Stunden 500 Stunden 370 Stunden Lehrbefähigung Neulehrerseminar 30 Stunden Berufseingangsphase
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Inklusive Schule Gesetzliche Grundlagen
Verfassung, Staatsgesetz Nr. 517/1977, Nr. 104/1992 und Nr. 170/2010, Landesgesetz Nr. 7/2015, Nr. 3/1998, Nr. 12/2000, Programmabkommen zwischen Kindergärten Schulen und territorialen Diensten Berufsbilder in der Schule Regellehrperson, Integrationslehrperson, Mitarbeiter/in für Integration, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin Diagnostische und pädagogische Dokumente Klinischer Befund, Funktionsdiagnose, Individueller Bildungsplan, personenbezogener Bildungsplan, Funktionelles Entwicklungsprofil Bewertung zielgleiche und zieldifferente Bildungswege
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Wichtige gesetzliche Maßnahmen zur Integration/Inklusion
Rahmengesetz über die Betreuung, die soziale Integration und die Rechte der Menschen mit Behinderung Rahmengesetz über die Betreuung, die soziale Integration und die Rechte der Menschen mit Behinderung Landesgesetz Nr. 20: Maßnahmen zugunsten der Behinderten 1962 Einheitsmittelschule für die Klassen 6 bis 8 Einheitsmittelschule für die Klassen 6 bis 8 1992 1987 1983 1977 1962 Integration von Schülerinnen/Schülern mit Behinderung auch in der Oberschule Integration von Schülerinnen/ Schülern mit Behinderung auch in der Oberschule Alle Sonderklassen werden abgeschafft, in der Pflichtschule gibt es nur mehr integrierende Klassen Alle Sonderklassen werden abgeschafft, in der Pflichtschule gibt es nur mehr integrierende Klassen
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Weitere gesetzliche Maßnahmen zur Inklusion
Maßnahmen für Schüler/innen mit besonderen Bildungsbedürfnissen und Umsetzung der schulischen Inklusion Ratifizierung der UN-Konvention – Rechte von Menschen mit Behinderung Ratifizierung der UN-Konvention – Rechte von Menschen mit Behinderung 2015 2012 2010 2009 Landesgesetz Nr. 7: Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Landesgesetz Nr. 7: Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Neue Bestimmungen im Bereich der spezifischen Lernstörungen Neue Bestimmungen im Bereich der spezifischen Lernstörungen
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Merkmale der Inklusion
Wir haben keine Sonderschulen. Alle Kinder lernen gemeinsam. Alle Kindergärten und Schulen in Südtirol müssen inklusiv sein. Alle Kinder und Jugendlichen dürfen den Kindergarten und die Schule frei auswählen. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollen in der Schule überall dabei sein und mitmachen. Jedes Kind, jede Schülerin und jeder Schüler lernt anders. Kindergärten und Schulen müssen darauf achten, dass alle gut lernen können.
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Von einer standardisierten zu einer inklusiven Didaktik
Umgang mit Heterogenität darf nicht an spezialisierte Lehrkräfte delegiert werden Inklusion fängt beim alltäglichen Unterricht an, der das Lernen am gleichen Gegenstand auf verschiedenen Niveaus ermöglicht und fördert
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Spezielle Berufsbilder zur Unterstützung
Mitarbeiter/in für Integration Integrationslehrperson Der Klasse zugewiesen Expertin/Experte, um Inklusionskapazität der Klasse zu erhöhen Fachlehrperson mit Spezialisierung (60 ECTS) Stellen für GS-MS-OS: ca. 450 Dem Schüler, der Schülerin zugewiesen Rehabilitative und unter- stützende Maßnahmen bei fehlender Autonomie Spezialisierung nach der Matura Stellen für GS-MS-OS: ca. 160
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Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen
Gesetz 104/1992 Schüler/in mit Behinderung Funktionsdiagnose (FD) IBP – zielgleich oder zieldifferent Diplom oder Bescheinigung Gesetz 170/2010 Schüler/in mit einer Lernstörung Klinischer Befund (KB) IBP – zielgleich mit Kompensations- und Befreiungsmaß-nahmen Diplom (Bescheinigung) Ministerialrichtlinien vom Ministerialrundschreiben vom März 2013 Schüler/in mit spezifi- schen Entwicklungs- störungen Klinischer Befund (KB) IBP – zielgleich mit Kompensations- und Befreiungsmaß-nahmen Diplom Schüler/in mit Benachteiligungen (sozial, kulturell, sprachlich …) Keine Diagnose, Beschluss KR IBP oder anderes Dokument mit Kompensations- und Befreiungsmaß-nahmen Diplom
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Integration und Inklusion Ein inklusiver Kindergarten und eine inklusive Schule …
… sehen sich als Bildungseinrichtungen, die auf eine »inklusionsbejahende« Haltung der Beteiligten und auf eine individuumsorientierte Arbeit der Pädagoginnen und Pädagogen bauen … erkennen in der Verschiedenheit der Menschen eine Stärke und eine Chance und stellen die Personen und die Beziehungen der Personen zueinander in den Mittelpunkt … stellen sich gegen jede Form der Stigmatisierung (gut, schlecht, minderbegabt, hochbegabt …) und gegen jede Form der Segregation
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Individualisierung und Personalisierung des Lernens
Die Individualisierung berücksichtigt durch Methodenvielfalt, unterschiedliche Lernwege, Lernrhythmen, Lernstrategien und Techniken der Schüler und Schülerinnen und hat das Erreichen der vorgegebenen Kompetenzen laut Rahmenrichtlinien des Landes zum Ziel. Die Personalisierung verfolgt ausgehend von den Fähigkeiten, Neigungen, Interessen und Kenntnissen der einzelnen Schüler und Schülerinnen durch inhaltliche Differenzierung den Erwerb der personenbezogenen Kompetenzen. Das Zusammenspiel von Individualisierung und Personalisierung ermöglicht allen den Bildungserfolg und bietet gerechte Bildungschancen für alle.
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Klicks Deutsches Schulamt: www.provinz.bz.it/schulamt
Bereich Innovation und Beratung: Bereich deutsche Berufsbildung: Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung: Bereich Musikschulen: Evaluationsstelle für die deutsche Sprachgruppe: »INFO« – Informationsschrift des Deutschen Bildungsressorts:
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© Deutsches Bildungsressort – April 2017
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