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Veröffentlicht von:Kai Müller Geändert vor über 8 Jahren
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Wer hat Recht auf Familiennachzug? Kriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention Asylberechtigte.... Mit subsidiärem Schutz erst nach zwei Jahren!
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Wer darf nachziehen? -Bei erwachsenen Schutzberechtigten: Ehefrauen/Ehemänner und minderjährige Kinder -Bei minderjährigen Schutzberechtigten: NUR die Eltern, nicht die Geschwister NICHT: Großeltern, Onkel, Tanten oder Kinder über 18 Jahre. Ausnahme: Härtefälle.
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Vereinfachter Familiennachzug 3-Monats-Frist Wird drei Monate nach Anerkennung die Fristwahrende Anzeige gestellt: -dann muss keine Wohnung nachgewiesen werden -sind keine Deutschkenntnisse für Ehegatten erforderlich
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Familiennachzug 1.Anerkennung 2.Fristwahrende Anzeige 3.Terminanfrage bei Botschaft oder Konsulat im Heimatland 4.Terminvergabe 5.Vorbereitung Termin 6.Antragstellung in der Botschaft 7.Visum wird erteilt 8.Einreise nach Deutschland 9.Ausländeramt erteilt Aufenthaltstitel Wie geht das in der Praxis?
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In der Praxis 1.Anerkennung Warum untätig so lange warten? 2.Fristwahrende Anzeige 3.Terminanfrage bei Botschaft oder Konsulat im Heimatland 4.Terminvergabe 5.Vorbereitung Termin 6.Antragstellung 7.Visum wird erteilt 8.Einreise nach Deutschland 9.Ausländeramt erteilt Aufenthaltstitel
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In der Praxis 1.Anerkennung 2.Fristwahrende Anzeige Geht ganz einfach, darf nicht verpasst werden! 3.Terminanfrage bei Botschaft oder Konsulat im Heimatland 4.Terminvergabe 5.Vorbereitung Termin 6.Antragstellung 7.Visum wird erteilt 8.Einreise nach Deutschland 9.Ausländeramt erteilt Aufenthaltstitel
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Fristwahrende Anzeige https://familyreunion-syria.diplo.de Onlineportal des Auswärtigen Amts nur für Menschen aus Syrien!
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Fristwahrende Anzeige https://familyreunion-syria.diplo.de Nur für Menschen aus Syrien! Für alle anderen: Formloses Schreiben unter Berufung auf §29 Abs. 2 Satz 1 AufenthG an die Botschaft oder das zuständige Ausländeramt. Eingang bestätigen lassen!
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In der Praxis 1.Anerkennung 2.Fristwahrende Anzeige 3.Terminanfrage bei Botschaft oder Konsulat im Heimatland Unsere wichtigste Aufgabe! 4.Terminvergabe 5.Vorbereitung Termin 6.Antragstellung 7.Visum wird erteilt 8.Einreise nach Deutschland 9.Ausländeramt erteilt Aufenthaltstitel
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Flüchtlinge aus Syrien/Irak Deutsche Botschaft in Beirut Deutsche Botschaft in Ankara, Konsulate in Izmir und Istanbul Deutsches Konsulat in Erbil (Nordirak) andere Botschaften
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Flüchtlinge aus Syrien/Irak Deutsche Botschaft in Beirut Man braucht: Anerkennungsbescheid, Pässe plus Personenstandsregisterauszug, Wartezeit 18 Monate, einfache Einreise in den Libanon möglich, E- Mail an Botschaft Deutsche Botschaft in Ankara, Konsulate in Izmir und Istanbul Deutsches Konsulat in Erbil (Nordirak) andere Botschaften
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Flüchtlinge aus Syrien/Irak Deutsche Botschaft in Beirut Deutsche Botschaft in Ankara, Konsulate in Izmir und Istanbul Man braucht: keinen Anerkennungsbescheid, nicht zwingend Pässe, 5 Euro Gebühr, Wartezeit ca. 8 Monate, sehr schwierige Einreise in die Türkei, iData Deutsches Konsulat in Erbil (Nordirak) andere Botschaften
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Flüchtlinge aus Syrien/Irak Deutsche Botschaft in Beirut Deutsche Botschaft in Ankara, Konsulate in Izmir und Istanbul Deutsches Konsulat in Erbil (Nordirak) Man braucht: keinen Anerkennungsbescheid, nicht zwingend Pässe, Wartezeit angeblich ein Jahr, einfache Einreise in den Irak möglich, Anruf iData andere Botschaften
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Flüchtlinge aus Syrien/Irak Deutsche Botschaft in Beirut Deutsche Botschaft in Ankara, Konsulate in Izmir und Istanbul Deutsches Konsulat in Erbil (Nordirak) andere Botschaften Man braucht: keinen Anerkennungsbescheid, Pässe, Wartezeiten unterschiedlich, z.T. kaum mögliche Einreise,Termine meist erst nach 6 Monaten Aufenthalt möglich!
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Flüchtlinge aus anderen Ländern Unterschiedliches Procedere für die Terminvergabe Problemfall Eritrea
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Sondertermine medizinische Gründe Minderjährige ohne Eltern Schwangere Beirut: fast unmöglich Türkei: einfach Grundregel bei medizinischen Notfällen: Betroffene müssen sich in Syrien aufhalten, wo die Behandlung erschwert ist. Keine wirtschaftlichen Gründe!
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Kann man Termine kaufen? Botschaften sagen: Geht nicht! Praxis zeigt: Kommt manchmal wahrscheinlich vor Oft auch teurer Betrug Flüchtlinge vor Terminhandel warnen! Ethisch bedenklich!
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In der Praxis 1.Anerkennung 2.Fristwahrende Anzeige 3.Terminanfrage bei Botschaft oder Konsulat im Heimatland 4.Terminvergabe Wartezeit auf Antwort aus Beirut bis zu 4 Monate, gesamte Wartezeit 18 Monate, Türkei Nachricht per Mail 6 bis 8 Wochen vorher 5.Vorbereitung Termin 6.Antragstellung 7.Visum wird erteilt 8.Einreise nach Deutschland 9.Ausländeramt erteilt Aufenthaltstitel
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In der Praxis 1.Anerkennung 2.Fristwahrende Anzeige 3.Terminanfrage bei Botschaft oder Konsulat im Heimatland 4.Terminvergabe 5.Vorbereitung Termin Alles sorgfältig prüfen! 6.Antragstellung 7.Visum wird erteilt 8.Einreise nach Deutschland 9.Ausländeramt erteilt Aufenthaltstitel
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Welche Dokumente? In allen Botschaften ähnlich: Geburtsurkunde Heiratsurkunde Personenstandsregisterauszug Anerkennungsbescheid Aufenthaltstitel Polioimpfung -….
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Problemfall Pässe? Befreiung von der Passpflicht extrem schwierig und langwierig theoretisch können Syrer in den syrischen Konsulaten (z. B. Istanbul) einen Pass beantragen Pässe aus den Provinzen Hasaka, Raqqa und Deir-Ezor werden NICHT akzeptiert
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Problemfall Legalisation? Für Syrer: Vorlegalisation der Dokumente in Syrien erforderlich Vertretungen in der Türkei und in Beirut legalisieren selbst Erbil? Alle anderen Vertretungen: Beirut ist zuständig
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Unterstützung durch IOM Büros in Istanbul, Gaziantep und Beirut
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In der Praxis 1.Anerkennung 2.Fristwahrende Anzeige 3.Terminanfrage bei Botschaft oder Konsulat im Heimatland 4.Terminvergabe 5.Vorbereitung Termin 6.Antragstellung Einreise Türkei sehr schwierig! Beirut Tagesvisum! 7.Visum wird erteilt 8.Einreise nach Deutschland 9.Ausländeramt erteilt Aufenthaltstitel
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In der Praxis 1.Anerkennung 2.Fristwahrende Anzeige 3.Terminanfrage bei Botschaft oder Konsulat im Heimatland 4.Terminvergabe 5.Vorbereitung Termin 6.Antragstellung 7.Visum wird erteilt Wartezeit 4 Tage bis 5 Monate! 8.Einreise nach Deutschland 9.Ausländeramt erteilt Aufenthaltstitel
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In der Praxis 1.Anerkennung 2.Fristwahrende Anzeige 3.Terminanfrage bei Botschaft oder Konsulat im Heimatland 4.Terminvergabe 5.Vorbereitung Termin 6.Antragstellung 7.Visum wird erteilt 8.Einreise nach Deutschland Oft Ärger mit türkischen Grenzbehörden! Wer bezahlt den Flug? Problemfall Wohnung! 9.Ausländeramt erteilt Aufenthaltstitel
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In der Praxis 1.Anerkennung 2.Fristwahrende Anzeige 3.Terminanfrage bei Botschaft oder Konsulat im Heimatland 4.Terminvergabe 5.Vorbereitung Termin 6.Antragstellung 7.Visum wird erteilt 8.Einreise nach Deutschland 9.Ausländeramt erteilt Aufenthaltstitel Kein Problem und kostet nichts! Problem Jobcenter – wer hilft bei Anträgen? Wer hilft bei Anmeldung Kindergarten etc. etc. etc.
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Fristen bei Minderjährigen Schutzberechtigter unter 18 Jahren: Nachzug der Eltern muss bis zum 18. Geburtstag erfolgt sein Nachziehende unter 18 Jahren: Es zählt das Alter bei der Fristwahrenden Anzeige
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Nachzug bei Minderjährigen mit Geschwistern „Kaskadennachzug“: 1.zuerst nur ein Elternteil 2.dieser stellt Asylantrag 3.dann regulärer Familiennachzug zweiter Elternteil mit den Geschwistern Kann Jahre dauern!
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Familiennachzug als Aufgabe „Bürojob“ mit hoher Verantwortung „Geht-Nicht-“ und „Nein-Sagen“ oft sehr belastend immer wieder neue Familienkonstellationen und Fragestellungen Gründung der virtuellen Arbeitsgruppe Familiennachzug.net für den Austausch und zur Unterstützung
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Arbeitsgruppe Familiennachzug Mailingliste hilfe@familiennachzug.net mit 100 Abonnenten aus ganz Deutschlandhilfe@familiennachzug.net Internetseite www.familiennachzug.net mit mehreren Autoren – im Aufbauwww.familiennachzug.net Forum statt Mailingliste angedacht Mithelfer und Mitautoren gesucht! Anmeldung unter admin@familiennachzug.net
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Es lohnt sich!
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