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Veröffentlicht von:Frida Langenberg Geändert vor über 8 Jahren
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Arbeitslosenversicherung ● Geschichte ● Wer ist Versichert? ● Welche Leistungen gibt es? ● Finanzierung
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Geschichte ● Mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927, wurde diese zur eine Säule des Sozialstaates ● Mit der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde die freie Berufswahl abgeschafft und somit auch die Versicherung ● 1952 wurde die Arbeitslosenversicherung wieder bundesgesetzlich geregelt ● 1969 wurde die in das Arbeitsförderungsgesetz integriert ● 1998 wurde die Arbeitslosenförderung SGB III
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Wer ist Versichert? ● Alle Personen die mehr als nur eine geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgeld ausüben ● Beamte und Rentner sind davon ausgeschlossen
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Welche Leistungen gibt es? ● Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten; Vermittlungsgutschein), ● Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten, ● Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe; Reisekostenbeihilfe; Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe) ● * Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ● * Förderung der Berufsausbildung, ● * Förderung der beruflichen Weiterbildung, ● * Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation), ● (Übergangsgeld; Ausbildungsgeld; weitere Leistungen), ●
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● * Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt), ● (Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld; Übergangsgeld; Insolvenzgeld), ● * Förderung der ganzjährigen Beschäftigung ● (Saison-Kurzarbeitergeld, Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands- Wintergeld) ● * Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer ● * Kurzarbeitergeld ● * Transferleistungen
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