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Veröffentlicht von:Nadine Fischer Geändert vor über 8 Jahren
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1 HzV-Thema Heilmittelverordnung und -sonderziffern
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2 Die Elemente AOK Bosch BKK BKK VAG BKK Verbund IKK classic Ersatz kassen LKK Knapp schaft AU Fallmanagementxxx Verordnung häuslicher Krankenpflegexxx Schnellinformation xx HeilmittelmanagementQ4/2009Q3/2011 Hilfsmittelmanagementxxx Arribaxxx Arzneimittelmodulxxx nur einzelne Kassen x nur TK Geplant Q1/13 x Anbindung von Facharztverträgenxx Versorgungssteuerung - Überblick
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3 Heilmittel
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4 4 Jeder Arzt erhält für die Verordnung von Heilmitteln ein Budget. Heilmittel-Richtgrößenwerte für Hausärzte im Jahr 2012: je Mitglied/Familienversicherter 7,47 € pro Quartal je Rentner21,78 € pro Quartal Budget pro Quartal = jeweilige Fallzahl im Quartal x Richtgrößenwert Bei Überschreitung des Budgets droht ein Regress bis 10 %= auffällig über 10 %= Regress möglich Heilmittelbudget
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5 GKV-HIS: Bericht KV Baden-Württemberg - Stand: 03.05.2012 Statistik - Heilmittel Zeitraum: Januar bis Dezember 2011
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6 Vorgaben der G-BA-Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln werden unbefriedigend umgesetzt Folge: Gefahr der Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots durch unwirtschaftliche Verordnungen Regressgefahr Unvollständige oder nicht plausibel ausgefüllte Verordnungen Arbeitsintensive, den Praxisablauf störende Rückfragen der Therapeuten Zwei Hilfen, die dies vermeiden sollen (1)HzV-IT Hilfe (2)Heilmittelsonderziffern Probleme
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7 7 Für die Hausarztpraxis: Unterstützung des Praxisteams durch die Vertragssoftware bei der richtlinienkonformen Verordnung von Heilmitteln Patientenbezogene und praxisbezogene Übersicht über die Heilmittelausgaben Verminderung der Heilmittel-Regressgefahr Entlastung der Praxis durch Reduzierung von Therapeutenrückfragen Für die Krankenkasse: Wirtschaftliche Verordnungsweise Vorteil für alle: Vermeidung unnötiger Kosten Refinanzierung der HzV-Verträge Ziele in der HzV
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8 IT-Hilfe bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen Ausstellen der Heilmittelverordnung über die Vertragssoftware Heilmittelrichtlinien und Heilmittelpreise sind hinterlegt Die Vertragssoftware enthält eine patienten- und praxisbezogene Auflistung aller bisher ausgestellten Heilmittelverordnungen für das laufende Kalenderjahr. Die Software gibt die Reihenfolge zum korrekten Ausstellen der Heilmittelverordnung automatisch vor Verordnung von Heilmitteln über die HzV-Vertragssoftware
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9 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 1. Aufruf Heilmittelverordnung aus Menü In der HZV Verordnungen immer gemäß Heilmittel-Richtlinien... nicht über die Rp-Vordrucke direkt
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10 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 2. Übersicht aller bisherigen Heilmittelverordnungen zum Patient
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11 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 3. Auswahl eines Heilmittels aus der Verordnungshistorie des Patienten Bisherige Kosten des ausgewählten Heilmittels im laufenden Jahr
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12 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 4. Auswahl eines Heilmittels aus dem Heilmittelkatalog Eingabe des Indikationsschlüssels
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13 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 5. Auswahl eines Heilmittels aus dem Heilmittelkatalog Nach Eingabe des Indikationsschlüssels werden alle für diesen Indikationsschlüssel zugelassenen Heilmittel zur Auswahl angeboten Heilmittel auf Verordnung übernehmen
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14 Quelle: g-ba Anwendungsbeispiel (Turbomed) 5. Auswahl eines Heilmittels aus dem Heilmittelkatalog Wie oft darf diese Verordnung ausgestellt werden? Das müssen Sie nicht wissen – HzV-Software
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15 Bisherige Heilmittel- Gesamtkosten im laufenden Jahr Anwendungsbeispiel (Turbomed) 6. Ausfüllen der Verordnungsmaske
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16 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 7. Übernahme der Daten auf die Verordnung
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17 Heilmittelsonderziffern
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18 Heilmittelsonderziffern… … was ist das?
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19 Seit dem 01.01.2010 in der Regelversorgung eingeführt, mittlerweile analog auch innerhalb der HzV-Verträge implementiert Möglichkeit, schwer Kranke und darum besonders zu behandelnde Fälle bereits im Vorfeld, d.h. mit der Quartalsabrechnung zu kennzeichnen Können bei Bedarf über die Vertragssoftware dokumentiert werden Pseudoabrechnungsziffern 99110 – 99145 (KV und HzV identisch) An Diagnosen (ICD 10-Codes) gekoppelt Tipp: Karteikarte der betreffende Patienten mit Heilmittelsonderziffer kennzeichnen Betrifft Verordnungen aus den folgenden Bereichen: 1. Maßnahmen der Physikalischen Therapie 2. Maßnahmen der Podologischen Therapie 3. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 4. Maßnahmen der Ergotherapie Heilmittelsonderziffern - Einführung
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20 Beispiele für die Anwendung der Heilmittelsonderziffern http://www.kvbw-admin.de/data/dateiverwaltung/heilmittelpraxisbesonderheiten2012-sort-filter.pdf Pat. mit ED mit „99126“ markieren
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21 NEU „ Hotline von MFAs für MFAs“ Montag 16:00 Uhr – 19:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Tel.: 0711-693306-80 Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage www.hausarzt-bw.de/HotlineMFA
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22 Ärztehotline Stuttgart Montag – Freitag 09:00 Uhr – 17:00 Uhr Tel.: 0711-693306-60 Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.hausarzt-bw.de
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