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1 38 Lehrerbesprechung der Kanal- und Kläranlagen-Nachbarschaften in Bayern 10 Februar 2010 München Praxiserfahrungen mit der Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

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1 1 38 Lehrerbesprechung der Kanal- und Kläranlagen-Nachbarschaften in Bayern 10 Februar 2010 München Praxiserfahrungen mit der Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen Mit Auszügen aus dem DWA Leitfaden für die Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen Robert Thoma, Würzburg Gutachtersozietät Dr. Kaufmann, Thoma und Kollegen

2 2 THEMEN Juli 2009 1 Veranlassung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Technische Grundlagen 4 Vollzug und Durchführung der EW-Satzung 5 Instandhaltungsstrategien 6 Eignung von ausführenden Unternehmen 7 Zustandserfassung und –beurteilung 8 Sanierung Leitfaden für die Zustandserfassung-, beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen

3 3 Veranlassung und Anwendungsbereich Erdüberdeckte Leitungen für häusliches und gewerbliches Abwasser bis DN 200 Dichtheitsprüfung bis zum Jahre 2015 gemäß DIN 1986-30

4 4 Bauwerke und Anlagen der Grundstücksentwässerung Schächte und Insp.-öffnungen Abwasser- sammelgruben Druckleitungen Abscheideanlagen Leichtflüssigkeiten Fette * Stärke DIN EN858 & DIN1999-100 DIN 4040-100 häuslich Grundleitungen gewerblich Kleinkläranlagen Anschlusskanal Abwasser- hebeanlagen (DIN EN 12056-4) Entwässerungs- gegenstände DIN 1986-3

5 5 Abwasserleitungen Nachbargrundstück Mischwasser Schmutzwasser Regenwasser Öffentlicher Kanal in der Straße Drainage 1/3

6 6 Technische Grundlagen

7 7 DIN 1986-30 (Häusliches Abwasser, keine Schutzzone) DIN 1986-30:1987: bei Bedarf DIN 1986-30:1995: Erstprüfung bis zum Jahr 2019, Wiederholung 25 Jahre DIN 1986-30:2003: Erstprüfung bis zum Jahr 2015, Wiederholung 20 Jahre Grundstücksentwässerungsanlagen mit häuslichen Abwasser (außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten) sind gemäß DIN 1986-30 bis 2015 auf Dichtheit zu prüfen.

8 8 Wie viele Grundstücke wurden bereits untersucht? Stand der Untersuchungen Hauptgründe für die Untersuchung privater Abwasserleitungen in Süddeutschland? Bis 2015 max. 13- 20% ? Betriebsprobleme wie z.B. Verzögerter Abfluss, Rückstau Folgeschäden wie z.B. Gebäudevernässung, Schimmelbildung Untersuchungsprogramme und Forderungen einzelner Kommunen, i.d.R. bei Fremdwasserproblemen auf der Kläranlage In Trinkwasserschutzgebieten Im Zusammenhang mit lokalen Kanalbaumassnahmen

9 9 Verkehrssicherung Dachziegel nach Sturmschaden Aus Sicht des Eigentümers: Komfort: Funktion sicherstellen Ökonomie: Werterhalt, Substanzverschlechterung aufhalten Folgeschäden an der Bausubstanz vermeiden Allgemeinwohl: Ökologie: Schutz von Boden und Grundwasser Ökonomie: Betrieb der öffentlichen Kanalisation Verkehrssicherungspflicht Gründe für vorsorgliche und regelmäßige Untersuchungen Funktionsverlust Haftung – BGB - Verkehrssicherung

10 10 DIN 1986-30 (Häusliches Abwasser, keine Schutzzone) DIN 1986-30:1987: Prüfung bei Bedarf DIN 1986-30:1995: Erstprüfung bis zum Jahr 2019, Wiederholung 25 Jahre DIN 1986-30:2003: Erstprüfung bis zum Jahr 2015, Wiederholung 20 Jahre Eine Kanalfernsehuntersuchung reicht in der Regel aus. Die Grundleitungen gelten als dicht, wenn keine Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt werden. Ist eine optische Inspektion 1.nicht durchführbar 2.oder wird sie als nicht ausreichend angesehen, ist eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft durchzuführen.

11 11 Umbauten! Anlagen, über die durch An- und Umbauten nur Teilstrecken der Entwässerungsanlage betroffen sind (<50%) Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft im Zuge der Baumaßnahmen Kanalfernsehuntersuchung im Zuge der Baumaßnahmen Bei wesentlichen baulichen Veränderungen und/oder Erweiterungen, wie Sanierung oder Totalumbau eines Gebäudes (>50%)

12 12 Beispiel für Untersuchungsfristen in Abhängigkeit umweltrelevanter Randbedingungen für GEA mit häuslichem Abwasser Gebiet Grundwasser- deckschicht Lage der Abwasser- leitungen zum oberen Grundwasserkörper Zeitraum für die erstmalige Untersuchung 1) 2) WSZ II & nahes Einzugsgebiet von Heil- und Mineralquellen mittlere und ungünstige Verhältnisse - binnen 2 Jahren günstige Verhältnissebinnen 5 Jahren WSZ III--binnen 5 Jahren Außerhalb von WSZ -Im GW binnen 5 Jahren -Wechselzone mittlere und ungünstige Verhältnisse Oberhalb binnen 10 Jahren günstige Verhältnissebinnen 20 Jahren 1)Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme auf dem Grundstück (Gebäude oder Außenanlage) 2) Für Gewerbliches Abwasser sollten die Fristen halbiert werden

13 13 Instandhaltungsstrategien 1.Satzungsmodell 2.Beratungsmodell 3.Kooperationsmodell - Allg. Beratung - Untersuchung - Auswertung - Planung - Abnahmeprüfungen 4.Integrationsmodell 5.Kommunales Dienstleistungsmodell 6.Privates Dienstleistungsmodell

14 14 Untersuchungstechniken Bestandsplan recherchieren, erstellen Bauteilöffnungen Zugänglichkeit schaffen Ortseinsicht und Aufmass, ggf. Vermessung Elektromagnetische Ortung Optische Inspektion mit Kanalkamera Fließversuche mit Farbeinleitung Benebelung Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft Reinigung und Hindernis- beseitigung

15 15 Prüftechniken Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft Zustandserfassung mit TV-Kamera Neubauabnahme Wiederkehrende Prüfung an alten Abwasserleitungen Trinkwasserschutzzone II Gewerbliches Abwasser Häusliches Abwasser

16 16 0,15 L/m² DIN EN 1610 30min benetzte Rohrinnenfläche 0,20 L/m² 15min DIN 1986-30 ATV M143-6 neu alt Dichtheitsprüfung neuer & alter Grundleitungen (häusl. Abwasser) 0,5m über Rohrscheitel 1 – 5m über Rohrscheitel

17 17 Mögliche Fehlinterpretationen bei Dichtheitsprüfungen

18 18 Inspektionstechniken mit abbiegefähigen Kameras

19 19 Erfassung der Lage von GEA Abbiegefähige Kanalfernsehinspektionssysteme RICO GmbH IBAK Helmut Hunger GmbH & Co. KG Kummert Inspektionssysteme e. K. JT-elektronik GmbH ZK Kanalprüftechnik GmbH

20 20 Verordnung zum §61a LWG NRW Inspektion Kamerasystem mit a.Dreh- / Schwenkkopf als b.navigierbares / abbiegefähiges Kamerasystem zur Inspektion kompletter Abwasserleitungen im Einsatzbereich c.DN 80 – 200 d.Die Kamera muss mind. die Anford. nach DWA M 143-2 erfüllen. Einrichtung zur Bildaufzeichnung einschl. Datenarchivierung (z.B. Video, CD-ROM, DVD) Archivierung der Inspektionsergebnisse Hinweis: ATV M143-2 regelt ab DN 200mm (DWA M149-5 noch in Bearbeitung)

21 21

22 22 Gegen die Fließrichtung Zugang erforderlich über: 1)Schacht auf Grundstück o. 2)Öffentl. Kanal & seitl. Zulauf ☺ ☺

23 23 Inspektionsöffnungen im Gebäude ☺ ☺☻♨

24 24 Inspektionsöffnungen im Gebäude ☺ ? ?

25 25 Inspektionsöffnungen im Gebäude ? ? ?

26 26 Inspektionsöffnungen im Gebäude ☻♨☻♨

27 27 Schiebekamerasysteme

28 28 Dokumentation der optischen Inspektion gemäß DIN EN 13508-2 mit DWA-M149-2 „Zustandserfassung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion“ Dokumentation: Videofilm auf DVD (MPEG2) Untersuchungs- Bericht mit Schadensfotos mit Einblendung Lageskizze mit Bezeichnung der untersuchten Leitungen Station 6,8m Videozähler 01:10:27 Untersuchte Leitung : 201025HR01 (von - bis), Schmutzwasser Einragender Dichtgummi ◄ Lageversatz axial, 3cm ► Ort der Untersuchung : Fulda, Hotel Esperanto Datum und Uhrzeit: : 26.01.10 08:45 Uhr Material/Nennweite : PVCU 150mm Inspektionsrichtung : In Fließrichtung

29 29 Pläne sind zwar oft vorhanden, werden aber selten gefunden Manchmal sehr detailreich und trügerisch genau, aber …

30 30 Gebaut wurde oft anders als geplant und genehmigt. Damals wie heute !

31 31 Alte Klärgrube Drainage Ehem. Anschluss vom Nachbarn

32 32 Grundsätze bei der optischen Inspektion 1.Vorgaben des Auftraggebers? 2.Jede untersuchte Leitung muss dem Bestand eindeutig zugeordnet werden können. Hierfür ist eine einfache Lageskizze mit Bezeichnung der Objekte anzufertigen. 3.In Film und Protokoll müssen die Objektbezeichnungen eingeblendet sein. 4.Leitungsuntersuchungen sind stets aufzuzeichnen und auf Datenträger zu speichern. (Auch ggf. vor der Reinigung) 5.Stand der Technik (DIN EN 13508-2 mit DWA M149-2)

33 33 HANDBUCH ZUM SACHKUNDIGENAUSWEIS QUALITÄTSSICHERUNG BEI DER OPTISCHEN ZUSTANDSERFASSUNG UND DICHTHEITSPRÜFUNG VON GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNGSANLAGEN Auszug: Liegen keine verwendbaren Pläne vor, ist mindestens eine Lageskizze mit Handzeichnung anzufertigen. Es sind mindestens folgende Informationen aufzunehmen und einzuzeichnen: Grundstück und Gebäude:  Umriss des untersuchten Grundstücks mit den Grundstücksgrenzen, …  Usw. Grundstücksentwässerungsanlage:  Alle sichtbaren Schächte, Inspektionsöffnungen, Abläufe, Regenfallleitungen und …  Alle sichtbaren und relevanten Inspektionsöffnungen, Fallleitungen, …  …  Markierung der untersuchten Abwasserleitungen Wenn der Auftraggeber keine eigenen Vorgaben macht, müssen die Objekte der Grundstücksent- wässerungsanlage vom Inspekteur mit einem eigenen, eindeutigen Ordnungssystem bezeichnet werden.

34 34 Bezeichnung von Leitungsobjekten SE01 RR02 RR03 RR04 HR05 FL06 NN07 AP09 AP10 Schacht1 Inspektion in Fließrichtung mit Schiebekamera AP08

35 35 Bezeichnung von Leitungsobjekten SE01 RR02 RR0 3 RR04 HR05 FL06 NN07 AP02 AP01 Schacht1 Inspektion gegen Fließrichtung mit abbiegefähiger Kamera AP03 AP02.1

36 36 Nicht fachgerechter, undichter Werkstoff- und Nennweiten- wechsel von Beton auf PVC-U und gelbem Sack als Dichtung Nicht fachgerechter, undichter Werkstoff- und Nennweitenwechsel Besonderheiten in Grundleitungen

37 37

38 38 Bewertung der Untersuchungsergebnisse

39 39 Die häufigsten Schäden LageabweichungHindernisse Dicht?

40 40 Thoma R., Goetz D., (2008): Zustand von Grundstücksentwässerungsanlagen, KA – Abwasser, Abfall 2/2008 (55), S. 116 - 130

41 41 Thoma R., Goetz D., (2008): Zustand von Grundstücksentwässerungsanlagen, KA – Abwasser, Abfall 2/2008 (55), S. 116 - 130 Steinzeugrohrverbindungen mit Lageversatz sind 2,7 mal häufiger undicht als ohne. Anteil (un)dichter Rohrverbindungen

42 42 Vom richtigen Zeitpunkt Grundsätzlich müssen Abwasserleitungen dicht sein. Erkannte Schäden und undichte Rohrverbindungen müssen „in angemessener Frist“ saniert werden. Für verhältnismäßige Lösungen muss der  richtige Zeitpunkt  mit einer angemessenen Sanierungsstrategie gefunden werden.

43 43 Schaden gemäß DWA M149-2 MaßeinheitKriterium 1) Frist bis zur Schadensbehebung anhand der Zustandsklasse DSB Sofort ZK 0 Kurz-Mittel ZK 1 + 2 Lang ZK 3 + 4 BAA: Verformung biegesteifer Rohre % DNX≥ 7 % < 7% ≥ 3 % < 3 % BAA: Verformung biegeweicher Rohre % DNX≥ 15 % < 15% ≥ 6 % < 6 % BAB: Rissbildung 2) mm XX≥ 3 mm< 3mm ≥ 1 mm 2) < 1 mm 2) XX BAB (B)C C-Scherben BAB (B)C D-Spiralrisse BAC: Rohrbruch und Einsturz 2) mmXX BAC C - Einsturz BAC B - Loch BAC A - Rohrsegmente verschoben BAG: Einragender Anschluss 2) % DNX≥ 30% 2) < 30% ≥ 10% 2) < 10% 2) BAH: Schadhafter Anschluss -XXBAH E – verstopft 2) BAH (B, C, D) BAI: Einragendes Dichtmaterial 2) % FlächeXX≥ 30% bei BAI Z 2) (< 30% ≥ 10% ) BAI Z 2) ) BAI A < 10% 2) bei BAI Z BAJ: Verschobene Rohrverbindung 2) mmX BAJ A (längs) ≥ 70 mm BAJ A (längs) < 70mm ≥ 30 mm BAJ A (längs) < 30 mm mmX BAJ B (radial) ≥ 20mm 2) BAJ B (radial) < 20 ≥ 10mm 2) BAJ B (radial) < 10mm 2) ° GradX BAJ C (winklig) ≥ 12 ° BAJ C (winklig) < 12 ≥ 7 ° BAJ C (winklig) < 7 ° BAO: Boden sichtbar-XXalle BBA: Wurzeln 2) % FlächeXX≥ 10 % 2) < 10 % 2) BBB: Anhaftende Stoffe % FlächeX≥ 30 % < 30% ≥ 10 % < 10 % BBC: Ablagerungen, verfestigtes 2) und lockeres Material % DNX BBC (C, Z) (verfestigt) ≥ 30 % 2) BBC (C, Z) (verfestigt) < 30% ≥ 10 % 2) BBC (C, Z)(verf.) < 10 % 2) -XBBC (A, B) (lose) BBE: Andere Hindernisse 2) % FlächeXX BBE (D, G) ≥ 30 % 2) BBE (D, G) Einragender Gegenstand / querende Fremdleitung < 30 % 2) % FlächeX≥ 30 % 2) < 30% ≥ 10 % 2) < 10 % 2) BBF: sichtbare Infiltration 2) -XXXBBF (D) 2) BBF (A, B, C) BDE: Fehlanschluss, Zufluss aus einem Anschluss sichtbar -Xalle Auszug aus DWA LEITFADEN, Tabelle „Klassifizierung von Kanalschäden in Grundleitungen mit häuslichem Abwasser bis DN 200“

44 44 Radiale Lageverschiebung y

45 45 Abwinklung α α X1 X2Y1 SteinzeugGrenzwerte in Anlehnung an Normen und Praxis Abwinklungen von Rohrverbindungen für verschiedene Werkstoffe NennweiteAufzuzeichnen ab (keine Vorgaben vorh.) Gemäß DIN EN 295-3 (für die Werksprüfung auf Dichtheit) Gemäß Einbauanleitung für PVC-U Rohre (KRV) 100mmImmer dann, wenn erkennbar 80mm / 1m =4,6° Grad 5cm / 5m =0,6° Grad 150mm

46 46 PrioritätLageabweichung AxialRadialIm Winkel LLLV, LHLB (ATV M143-2) BAJ ABAJ BBAJ C (DWA M149-2) A≥ 70mm≥ 20mm≥12 °Grad (y1 = 213mm/1m) (x1-x2) = 21mm bei DN100, 32mm bei DN150 B≥30 <70mm ≥10 <20mm≥ 7 °Grad bis 12° Grad C< 30mm< 10mm< 7 °Grad (y1= 123mm/1m) (x1-x2) = 12mm bei DN100, 18mm bei DN150

47 47 Beispiel für Sanierungsfristen GebietGrundwasser- deckschicht Lage der Abwasserleit ungen zum oberen Grundwas- serkörper Abwasserart/ Entwässerungs system Kriteri um Sanierungsfristen in Abhängigkeit des Kanalzustandes und den Prioritäten aus der Schadensbeurteilung Sofort ZK 0 Kurz- bis Mittelfristig ZK 1 + 2 Langfristig 1) ZK 3 + 4 WSZ II & nahes Einzugsgebi et von Heil- & Mineral- quellen mittlere und ungünstige V. Oberhalb Häusliches Schmutz- und Mischwasser. Behandlungsbed ürftiges Niederschlagswa sser und Regenwasserleit ungen an MW- Systemen die unterhalb der Rückstauebene des MW-Kanals liegen. D Binnen 3 Monaten Günstige Verhältnisse Binnen 6 Monaten WSZ III--D Binnen 6 Monaten Binnen 1 Jahr Binnen 5 Jahren Außerhalb von WSZ -im GW DSBDSB Binnen 6 Monaten 3) Binnen 1 Jahr Binnen 5 Jahren - Wechsel- zone mittlere und ungünstige V. Oberhalb Binnen 2 Jahren Binnen 10 Jahren Günstige Verhältnisse Binnen 2 bis 5 Jahren Binnen 20 Jahren 2) 1) Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme auf dem Grundstück (Gebäude oder Außenanlage) 2) Hinweis: Diese Fristen für langfristigen Sanierungsfristen orientieren sich an den Fristen für die Wiederholungsuntersuchungen gemäß DIN 1986-30 3) Bei Schäden mit den maßgebenden Kriterien S, B (ohne D) kann die sofortige Frist auf kurz- bzw. mittelfristig verlängert werden, wenn die Kriterien S, B im Einzelfall von der zuständigen Stelle günstiger beurteilt werden.

48 48 Die Sanierungsfristen gelten nur, wenn keine Folgeschäden wie z.B. Verstopfung mit Rückstau, Durchnässungen usw. vorliegen. Die Sanierungsfristen sind für „funktionierende und unauffällige“ Abwasserleitungen vorgesehen, die vorsorglich im Rahmen der DIN 1986-30 bzw. des §61a LWG NRW untersucht werden.

49 49 Mit angemessenen Sanierungsfristen können unwirtschaftliche und unvollständige Reparaturen zurückgestellt werden und die Schadstellen mit allen anderen Undichtheiten bei späteren Gesamtkonzepten z.B. bei Umbauarbeiten komplett behoben werden (incl. Dichtheitsnachweis gemäß DIN EN 1610).

50 50 Rückstausicherung Ein Großteil der Untergeschosse ist nicht rückstausicher. Rückstauebene Alte Leitung sanieren ?

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52 52 Sanierungsstrategie Erst- bzw. Wiederholungsprüfung DIN1986 Baumaßnahmen am Gebäude Sanierung öffentlicher Kanal Straßenbaumaßnahmen Kein Fremdwasser Keine Betriebsprobleme Kein Trinkwasserschutzgebiet  Optische Inspektion  Sanierungsfristen und ggf.  „Reparatur“ vordringlicher Probleme (wenn wirtschaftlich) Ziel: Komplettsanierung mit Dichtheitsnachweis Mindestens Vorplanung und ggf. Vorbereitung der Sanierung  Struktur, System prüfen  Kontrollschächte  Rückstausicherung


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