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Informationen für Tierhalter (Stand Dezember 2014) Das neue Arzneimittelgesetz.

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Präsentation zum Thema: "Informationen für Tierhalter (Stand Dezember 2014) Das neue Arzneimittelgesetz."—  Präsentation transkript:

1 Informationen für Tierhalter (Stand Dezember 2014) Das neue Arzneimittelgesetz

2 www.lgl.bayern.de Antibiotikaresistenzen  Antibiotika wirken, indem sie Bakterien abtöten oder schwächen, so dass sie sich nicht mehr vermehren.  Bei Antibiotikaeinsatz sterben empfindliche Bakterien ab, resistente Bakterien können überleben und sich weiter vermehren.  Dadurch sinkt der Anteil der empfindlichen Bakterien, während der Anteil der resistenten Bakterien steigt.  Multiresistente Bakterien sind gegen mehrere Antibiotika resistent.  Resistenzeigenschaften können zwischen Bakterien übertragen werden. Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter2

3 www.lgl.bayern.de Antibiotikaeinsatz bei Masttieren  Jeder Einsatz von Antibiotika trägt dazu bei, dass sich resistente Bakterien vermehren.  Je mehr Bakterien resistent sind, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen mit resistenten Bakterien infizieren.  Infektionen mit resistenten Bakterien können nur sehr schwer behandelt werden, verlaufen daher schwerer und enden häufiger tödlich.  Vermeidung von Resistenzen schützt die Gesundheit aller Menschen! Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter3

4 www.lgl.bayern.de Antibiotikaeinsatz und Resistenzraten in der Tierhaltung Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter4

5 www.lgl.bayern.de Arzneimittelverbrauch in Deutschland und Europa Third ESVAC report 2011 Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter5

6 www.lgl.bayern.de Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Ziele der Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) Begrenzung des Risikos der Ausbreitung von Bakterien mit Resistenzen durch  systematische einzelbetriebliche Erfassung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung,  Verbesserung der Tiergesundheit in Betrieben mit überdurchschnittlich häufigem Antibiotikaeinsatz und  Förderung und Verbesserung des sorgfältigen und verantwortungsvollen Einsatzes von Antibiotika zur Behandlung erkrankter Tiere. 6

7 www.lgl.bayern.de Die 16. AMG-Novelle - Überblick  Betrifft Halter von Masttieren (Rind, Schwein, Hähnchen, Pute)  Verpflichtung zur Meldung: Bestand, Tierbewegungen und Antibiotikaanwendungen  Datenerfassung in amtlicher bundesweiter zentraler Datenbank (HIT)  Therapiehäufigkeit: An wie vielen Tagen im Halbjahr wurde ein Tier im Durchschnitt mit antibiotischen Wirkstoffen behandelt?  Vergleich der Therapiehäufigkeit des Betriebs mit bundesweiten Kennzahlen  Handlungsbedarf, wenn die Therapiehäufigkeit des Betriebs über den Kennzahlen liegt  Beratung durch den Tierarzt  Erstellen eines Maßnahmenplans mit Hilfe des Tierarztes  Befugnis der zuständigen Behörde, konkrete Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes anzuordnen. Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter7

8 www.lgl.bayern.de Bestandsuntergrenzen (TAMMitDurchfV)  Im Plenum des Bundesrates am 13.06.2014 verabschiedet  Betriebe bis zu einer bestimmten Betriebsgröße können von der Meldeverpflichtung ausgenommen werden  Bestände von mehr als  20 Mastkälber  20 Mastrinder  250 Mastferkel  250 Mastschweine  1.000 Mastputen  10.000 Masthähnchen fallen unter das Antibiotikaminimierungs- konzept der 16. AMG-Novelle.  Die Bestandsuntergrenzen beziehen sich auf die Nutzungsart  Grundlage ist die durchschnittliche gehaltene Tierzahl im Halbjahr Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter8

9 www.lgl.bayern.de Durchschnittliche Tierzahl im Halbjahr Rechnungsbeispiel mit Leerstandszeit Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter9

10 www.lgl.bayern.de § 58a: Meldung der Nutzungsart (Bestandsmeldung)  Der zuständigen Behörde muss mitgeteilt werden  Name, Anschrift und Registriernummer  Nutzungsart (s.u.)  berufs- oder gewerbsmäßige Halter von Masttieren  Kälber (bis 8 Monate)  Rinder (über 8 Monate)  Ferkel (bis 30 kg)  Schweine (über 30 kg)  Hähnchen  Puten  Gilt für Tiere ab dem Absetzen vom Muttertier bzw. ab dem Schlupf  Änderungen bei den gehaltenen Tierarten spätestens nach 14 Tagen Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter10

11 www.lgl.bayern.de § 58a: Meldung der Nutzungsart (Bestandsmeldung) - Umsetzung  Erfassung elektronisch in HIT (Menü „Eingabe Nutzungsart“) Anhaken der entsprechenden Kategorie, z.B. : Ferkel bis einschl. 30 kg, meldepflichtig Mastschweine über 30 kg, meldepflichtig  Name, Anschrift, Registriernummer bei Rinder- und Schweinehaltern bereits vorhanden; bei Geflügel ggf. Anmeldung erforderlich  Erfassung als schriftliche Meldung entsprechend Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter11 Änderungen der Betriebsdaten sind innerhalb von 14 Werktagen zu übermitteln

12 www.lgl.bayern.de Screenshot HIT Datenbank Startseite nach der Anmeldung als Tierhalter Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter12

13 www.lgl.bayern.de Screenshot HIT Datenbank Auswahlmenü Tierarzneimittel Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter13

14 www.lgl.bayern.de Screenshot HIT Datenbank Eingabe Nutzungsart Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter14

15 www.lgl.bayern.de § 58b: Tierbewegungsmeldung Getrennt für jede Registriernummer und jede Nutzungsart spätestens 14 Tage nach Ende des Halbjahres  Tierzahl zu Beginn des Halbjahres (1. Januar oder 1. Juli)  Tierbewegungen  jeder Zugang mit Zahl und Datum (z.B. Zukauf, Geburt)  jeder Abgang mit Zahl und Datum (z.B. Verkauf, Schlachtung, Tod) Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Tierbewegungsmeldung bis 14 Tage nach Ablauf des Halbjahres (jeweils 14. Januar/ Juli) 15

16 www.lgl.bayern.de Screenshot HIT Datenbank Eingabe Tierbestand /Bestandsveränderungen Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter16

17 www.lgl.bayern.de § 58b:Tierbewegungsmeldung Umsetzung  Eingabe Tierbewegungen in HIT (Menü „Eingabe Tierbestand /Bestandsveränderungen Halbjahresbestand“)  Erfassung des Stichtagsbestandes (Bestand zu Beginn des Kalenderhalbjahres 1.Januar oder 1. Juli)  Erfassung der Zahl der Zu- und Abgängen mit dem jeweiligen Datum Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Tierbewegungsmeldung bis 14 Tage nach Ablauf des Halbjahres (jeweils 14. Januar/ Juli) 17

18 www.lgl.bayern.de § 58b:Tierbewegungsmeldung Umsetzung Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Tierbewegungsmeldung bis 14 Tage nach Ablauf des Halbjahres (jeweils 14. Januar/ Juli) 18

19 www.lgl.bayern.de § 58b:Tierbewegungsmeldung Umsetzung – speziell für Rinderhalter Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Tierbewegungsmeldung bis 14 Tage nach Ablauf des Halbjahres (jeweils 14. Januar/ Juli) 19

20 www.lgl.bayern.de § 58b:Tierbewegungsmeldung Umsetzung – speziell für Rinderhalter Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Tierbewegungsmeldung bis 14 Tage nach Ablauf des Halbjahres (jeweils 14. Januar/ Juli) 20

21 www.lgl.bayern.de § 58b: Antibiotikaanwendungsmeldung Tierhalter meldet für jede Behandlung mit Antibiotika und getrennt für jede Registriernummer  Bezeichnung des Arzneimittels  Menge des insgesamt angewandten Arzneimittels  Nutzungsart und Anzahl der behandelten Tiere  Anzahl der Wirkungstage Es ist unerheblich, welche Person (Tierhalter oder Tierarzt) die Behandlung durchgeführt hat. Meldung erfolgt spätestens 14 Tage nach Ende des Halbjahres (jeweils 14. Januar und 14. Juli) Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Antibiotikaanwendungsmeldung bis 14 Tage nach Ablauf des Halbjahres 21

22 www.lgl.bayern.de Screenshot HIT Datenbank Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter22

23 www.lgl.bayern.de § 58b: Antibiotikaanwendungsmeldung Umsetzung  Eingabe in die HIT-Datenbank (Menü „Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen (AMG § 58b (1) 1.-4.)“)  Auswahl des Arzneimittelnamens aus einer Liste  Gesamtanwendungsmenge wird automatisch berechnet.  Zukunft: Bestandsbuch und tierärztliche Dokumentation können in HIT geführt werden, die Daten für die Meldung der Antibiotikaanwendungen werden dann automatisch generiert.  Behörden haben nur Zugriff auf die Daten, die vom Gesetz gefordert werden! Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter23

24 www.lgl.bayern.de Screenshot HIT Datenbank Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter24

25 www.lgl.bayern.de § 58b: Antibiotikaanwendungsmeldung Weitere Regelungen  Verwendung der tierärztlichen Dokumentation zur Arzneimittelabgabe („AuA-Beleg“) erlaubt, wenn alle Anweisungen auf dem AuA-Beleg eingehalten werden und  der Tierhalter dem Tierarzt schriftlich versichert, von der Behandlungsanweisung nicht ohne Rücksprache abzuweichen und  der Tierhalter zusätzlich der Behörde schriftlich versichert, dass er nicht von der Behandlungsanweisung abgewichen ist. Bei Antibiotika, die länger als 24 Stunden wirken, teilt der Tierarzt dem Tierhalter mit, wie viele Wirkungstage gemeldet werden müssen  Mitteilung durch Dritte möglich, Vollmacht und Information der zuständigen Behörde Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter25

26 www.lgl.bayern.de § 58b: schriftliche Versicherung an die Behörde Musterformular Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter26  Die Versicherung an die Behörde muss am Ende jeden Halbjahres erfolgen.  Spätestens bis zum 14. Januar / 14. Juli  (Musterformular auf der Homepage www.amgnovelle. www.amgnovelle. bayern.debayern.de)

27 www.lgl.bayern.de § 58b: Antibiotikaanwendungsmeldung Schriftliche Versicherung an den Tierarzt  Schriftliche Versicherung an den Tierarzt muss zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Verschreibung vorliegen und schriftlich erfolgen  Es bieten sich folgende Möglichkeiten an:  Versicherung wird in Betreuungsvertrag zwischen Tierarzt und Tierhalter aufgenommen  gilt dann für die gesamte Dauer des Betreuungsvertrages  Versicherung kann auf der „Durchschrift des AUA-Beleges“ erfolgen, die für die Unterlagen des Tierarztes bestimmt sind.  Entsprechende Formulierung auf dem AUA-Beleg  Papierform wird in tierärztlicher Hausapotheke archiviert.  Die Aufzeichnungspflichten der Tierhalter- Arzneimittelnachweisverordnung (z.B. Bestandsbuch) sind durch die Erfüllung der Mitteilungsplichten nicht aufgehoben und müssen weiter geführt werden. Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter27

28 www.lgl.bayern.de Meldewege Meldung erfolgt  elektronisch über das Internet  schriftlich (Papiermeldung)  Meldung der Nutzungsart (§58a), der Tierbewegungen und der Antibiotikaanwendungen (§58b): Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV), Tel.: 089 544348 - 71, Fax: 089 544348 - 70, E-Mail: vvvo@lkv.bayern.devvvo@lkv.bayern.de  durch Dritte (Anzeige bei der zuständigen Behörde notwendig), z.B.  Tierarzt  QS  Zulieferer  Schlachthof  automatisiert aus EDV-Systemen über elektronische Schnittstellen Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter28

29 www.lgl.bayern.de Screenshot HIT Datenbank/ - Eingabe Tierhalter-Erklärung bezüglich Dritter Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter29

30 www.lgl.bayern.de § 58c: Therapiehäufigkeit Berechnung  Definition: durchschnittliche Anzahl der Tage im Halbjahr, an denen ein Tier mit antibiotischen Wirkstoffen behandelt wurde  je Betrieb (Registriernummer)  je Nutzungsart  je Halbjahr  Berechnung der Therapiehäufigkeit jedes Betriebs durch Behörde  Weitergabe an Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL (anonymisiert) Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Meldungen der Therapiehäufigkeiten an BVL bis 28.02./31.08. des Jahres 30

31 www.lgl.bayern.de § 58c: Therapiehäufigkeit Kennzahlen  BVL ermittelt aus den Therapiehäufigkeiten der Betriebe für jede Nutzungsart  Kennzahl 1: Median (Wert, unter dem 50 Prozent aller Betriebs-Therapiehäufigkeiten liegen) und  Kennzahl 2: drittes Quartil (Wert, unter dem 75 Prozent aller Betriebs-Therapiehäufigkeiten liegen)  Bekanntgabe der aktuellen Kennzahlen im Bundesanzeiger  Mitteilung der Therapiehäufigkeit(en) an den Tierhalter durch HIT oder (auf Antrag) durch die zuständige Behörde Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Übermittlung der Therapiehäufigkeiten an Tierhalter und Bekanntgabe der Kennzahlen bis 31.03./30.09. jeden Jahres 31

32 www.lgl.bayern.de Kennzahlen 1 und 2: Beispiel mit 100 Betrieben Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter32

33 www.lgl.bayern.de Kennzahlen 1 und 2: Beispiel mit 100 Betrieben Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Median = Kennzahl 1 Betrieb 50 3,0 33

34 www.lgl.bayern.de Kennzahlen 1 und 2: Beispiel mit 100 Betrieben Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Median = Kennzahl 1 Betrieb 50 3,0 75%-Quartil = Kennzahl 2 5,0 Betrieb 75 34

35 www.lgl.bayern.de § 58d: Antibiotikaminimierung Aufzeichnung Der Tierhalter muss zwei Monate nach Veröffentlichung der Kennzahlen  überprüfen, ob die Therapiehäufigkeit des Betriebs oberhalb der Kennzahl 1 oder der Kennzahl 2 liegt und  das Ergebnis zur Überprüfung in seinen betrieblichen Unterlagen aufzeichnen. Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Feststellung und Aufzeichnung bis 31.05./30.11. des Jahres 35

36 www.lgl.bayern.de § 58d: Antibiotikaminimierung Kennzahl 1 Überschreitung der Kennzahl 1  Beratung durch Tierarzt  Feststellung der Ursachen  Prüfung, wie der Antibiotikaeinsatz verringert werden kann  ggf. Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes  Gewährleistung der notwendigen arzneilichen Versorgung der Tiere! Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter36

37 www.lgl.bayern.de § 58d: Antibiotikaminimierung Kennzahl 2 Überschreitung der Kennzahl 2  Beratung durch Tierarzt  schriftlicher Maßnahmenplan mit dem Ziel der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes  zusätzlich Zeitplan, wenn Umsetzung länger als 6 Monate dauert  unaufgeforderte Übermittlung des schriftlichen Maßnahmenplans an die zuständigen Behörde  Umsetzung der Maßnahmen innerhalb 6 Monate bzw. gemäß Zeitplan  Gewährleistung der notwendigen arzneilichen Versorgung der Tiere! Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Übermittlung Maßnahmenplan an Behörde bis 31.07./31.01. jeden Jahres 37

38 www.lgl.bayern.de § 58d: Antibiotikaminimierung Mögliche Maßnahmen der Behörde Beispiele für Anordnungen durch zuständige Behörde  Maßnahmenplan ändern oder ergänzen  Beachtung von Antibiotikaleitlinien  Impfung von Tieren  Optimierung der Tierhaltung (z.B. Fütterung, Hygiene, Art und Weise der Mast, Mastdauer, Einrichtung der Ställe, Besatzdichte) Betrieb mit Therapiehäufigkeit wiederholt erheblich über Kennzahl 2  Antibiotikaanwendung zeitweise nur durch den Tierarzt Betrieb, der Anordnungen nicht befolgt und daher wiederholt über Kennzahl 2 liegt  Ruhen der Tierhaltung kann für längstens 3 Jahre angeordnet werden Aufhebung, sobald sichergestellt ist, dass die angeordneten Maßnahmen befolgt werden Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter38

39 www.lgl.bayern.de AMG-Novelle Übersicht über die Fristen - Zeitstrahl Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Erfassungshalbjahr Nr. 1 01.07.2014 Betriebsmeldung 14.01.2015 Meldung Tierbewegungen und Antibiotikaeinsatz 31.03.2015 Bekanntgabe Kennzahlen und Therapiehäufigkeit des Betriebs 31.05.2015 Vergleich Therapiehäufigkeit mit Kennzahlen und Aufzeichnung 31.07.2015 Maßnahmenplan an das Veterinäramt (wenn Kennzahl 2 überschritten) 14.07.2015 und 14.01.2016 Erfassungshalbjahr Nr. 2 Erfassungshalbjahr Nr. 3 14.07.2015 und 14.01.2016 Meldung Tierbewegungen und Antibiotikaeinsatz usw… 39

40 www.lgl.bayern.de Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter Projekt zur Umsetzung der AMG-Novelle in Bayern Ziele  optimale Organisation der Meldungen zum Antibiotikaeinsatz in Bayern  fachliche Begleitung und Unterstützung der beteiligten Kreise bei der Umsetzung  Stallprotokoll und Empfehlungen mit Informationen zur Verbesserung der Tiergesundheit  umfassende Information der Landwirte, Tierärzte, Behörden und der Öffentlichkeit (Projekthomepage: www.amgnovelle.bayern.de )www.amgnovelle.bayern.de  am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit  finanziert durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 40

41 www.lgl.bayern.de Informationskonzept Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter41 Phase 1 Erstinformation  Inhalte der 16. AMG-Novelle  Meldepflichten & Meldewege  Häufig gestellte Fragen  Offene Punkte Phase 2 Informationen zur Verbesserung der Tiergesundheit und rechtliche Fortentwicklungen  Stallprotokoll und Empfehlungen zu verschiedenen Themen rund um die Tiergesundheit, z.B.  Tierhygiene  Impfungen  frei verfügbar im Internet  erstellt von Experten aus Praxis und Forschung  ab Anfang 2015 verfügbar

42 www.lgl.bayern.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das neue Arzneimittelgesetz; Informationen für Tierhalter42


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