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SCHLICHTUNGSVERFAHREN  Ziel: Ausgleich der Interessensgegensätze  Einigungsgespräch mit allen Beteiligten  Mediation ist anzubieten  Übernahme der.

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2 SCHLICHTUNGSVERFAHREN  Ziel: Ausgleich der Interessensgegensätze  Einigungsgespräch mit allen Beteiligten  Mediation ist anzubieten  Übernahme der Schlichtungskosten durch den Bund  Ende:  Einigung  Bestätigung des BASB, dass keine Einigung erzielt wurde -> Vorlage Gericht/Verwaltungsbehörde

3 SCHLICHTUNGEN - ZAHLEN Monatsstatistik Oktober 2008

4 SCHLICHTUNGEN/ERFAHRUNGEN Fast 400 Anträge; Tendenz steigend (bereits jetzt mehr als 2007) Immer mehr Anträge im Bereich BGstG (2006 etwa 1/3, 2008 bereits fast die Hälfte) Im Arbeitsbereich (BEinstG) etwa 1/3 Einigungen; im BGStG mehr als die Hälfte Einigungen; oft über aktuelle rechtliche Verpflichtung hinaus Geringe Anzahl an Mediationen

5 SCHLICHTUNGSVERFAHREN ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL 1)Barrierefreiheit des Verkehrsmittels an sich -> Übergangsrecht 2)Beförderung an sich verweigert -> Beförderungsbedingungen -> Verhalten von MitarbeiterInnen 3)Qualität der Beförderung -> Nichteinhaltung zugesagter Qualitäten -> unterschiedliche Qualität/Preis- gestaltung bei Angeboten


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