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Veröffentlicht von:Thomas Böhler Geändert vor über 9 Jahren
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SCHLICHTUNGSVERFAHREN Ziel: Ausgleich der Interessensgegensätze Einigungsgespräch mit allen Beteiligten Mediation ist anzubieten Übernahme der Schlichtungskosten durch den Bund Ende: Einigung Bestätigung des BASB, dass keine Einigung erzielt wurde -> Vorlage Gericht/Verwaltungsbehörde
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SCHLICHTUNGEN - ZAHLEN Monatsstatistik Oktober 2008
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SCHLICHTUNGEN/ERFAHRUNGEN Fast 400 Anträge; Tendenz steigend (bereits jetzt mehr als 2007) Immer mehr Anträge im Bereich BGstG (2006 etwa 1/3, 2008 bereits fast die Hälfte) Im Arbeitsbereich (BEinstG) etwa 1/3 Einigungen; im BGStG mehr als die Hälfte Einigungen; oft über aktuelle rechtliche Verpflichtung hinaus Geringe Anzahl an Mediationen
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SCHLICHTUNGSVERFAHREN ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL 1)Barrierefreiheit des Verkehrsmittels an sich -> Übergangsrecht 2)Beförderung an sich verweigert -> Beförderungsbedingungen -> Verhalten von MitarbeiterInnen 3)Qualität der Beförderung -> Nichteinhaltung zugesagter Qualitäten -> unterschiedliche Qualität/Preis- gestaltung bei Angeboten
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