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Völlig bis weitgehend körperstrafen- freie Erziehung ZüchtigungMisshandlung leichte bzw. seltene schwere bzw. häufige leichte bzw. seltene schwere bzw.

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1 Völlig bis weitgehend körperstrafen- freie Erziehung ZüchtigungMisshandlung leichte bzw. seltene schwere bzw. häufige leichte bzw. seltene schwere bzw. häufige 25% - 35%30% - 40%15% - 20%5% - 10%5%

2 Ernst (2005): Etwa 10 bis 15 % der befragten Frauen sowie etwa 5 % der Männer bejahen, bis zum Alter von 14 oder 16 Jahren „mindestens einen unerwünschten oder durch die ‚moralische’ Übermacht einer deutlich älteren Person oder durch Gewalt erzwungenen sexuellen Körperkontakt“ erlebt zu haben.

3 sehr intensiver sexueller Missbrauch z.B. versuchte oder vollendete vaginale, anale oder orale Vergewaltigung; Opfer musste Täter oral befriedigen oder anal penetrieren 15 % intensiver sexueller Missbrauch z.B. Opfer musste vor Täter masturbieren; Täter masturbierte vor Opfer; Täter fasste Opfer an die Genitalien an; Opfer musste Täter an die Genitalien anfassen 35 % weniger intensiver sexueller Missbrauch z.B. Täter versuchte, die Genitalien des Opfers anzufassen; Täter fasste Brust des Opfers an; sexualisierte Küsse, Zungenküsse 35 % sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt z.B. Exhibitionismus; Opfer musste sich Pornos anschauen 15 %

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7 Häufigkeit von erlittener Misshandlung sexuell aggressiver Kinder und Jugendlicher in England nach Vizard et al. (2007a) AutorInnenKörperliche Misshandlung Sexueller Missbrauch Emotionale Misshandlung Richardson et al. (1995) N = 100 55%41%nicht erfasst Dolan et al. (1996) N = 121 30%25%nicht erfasst James and Neil (1996) N = 34 42%35%61% Manocha & Mezey (1998) N = 51 23%29%14% Taylor (2003) N = 227 21%32%10%

8 Stichprobesexueller Missbrauch körperliche Misshandlung Vernach- lässigung seelische Misshandlung Johnson (1988) 4-12 Jahre 50 % Johnson (1989) 4-12 Jahre 100 % Friedrich u. Luecke (1988) 4-11 Jahre 75 % ♂ 100 % ♀ English u. Ray (1991) 5-12 Jahre 96 %93 %86 %68 % Araji u. a. (1992) 3-11 Jahre 86 % Araji u. a. (1993) bis 12 Jahre 74 % Bonner u. a. (1996) 6-11 Jahre 67 %41 %24 %46 % Pithers u. Gray (1996) 6-12 Jahre 93 % ♂ 100 % ♀ 52 % ♂ 42 % ♀ 12 % ♂ 8 % ♀ 31 % ♂ 38 % ♀ Taylor (2003) < 12 Jahre 44 %24 % 27 %13 % Bonner u. a. (1999) 6-12 Jahre 48%32%16%35% Burton u. a. (1997) < 12 Jahre 72%

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10 Sexueller Missbrauch 71 % Körperliche Misshandlung 66 % Seelische Misshandlung 74 % Körperliche Vernachlässigung 59 % Mangelnde elterliche Beaufsichtigung 49 %

11 Psychische Störung der Mutter Misshandlung/Vernachlässigung der Mutter in der Kindheit Erleiden der Mutter von Gewalt durch den Partner Vorstrafen des Vaters Kinder leben mit leiblichen Eltern zusammen Tod eines Familienmitglieds/bedeutsamer Bezugsperson Inkonsistente elterliche Erziehung Übermäßig strenge elterliche Erziehung Sexualisierendes familiäres Klima Außerhäusliche Unterbringung des Kindes/Jugendlichen Wechselnde Wohnsitze aufgrund Unterbringungen oder Wechsel zwischen Familienmitgliedern, davon 1 bis 5 Wechsel 1 bis 5 Schulwechsel 35 % 44 % 29 % 5 % 30 % 44 % 53 % 44 % 76 % 80 % 45 % 63 %

12 Nisbet et al. (2004): Prospektive Längsschnittstudie adoleszenter Sexualtäter: N ca. 300 Erstuntersuchung aufgrund Sexualdelikt im Alter von 10 bis 18 Jahren, Ersttäter

13 Nisbet et al. (2004): Prospektive Längsschnittstudie adoleszenter Sexualtäter: N ca. 300 Frühere nicht-sexuelle Straftaten 55,1 % Erstuntersuchung aufgrund Sexualdelikt im Alter von 10 bis 18 Jahren, Ersttäter

14 Nisbet et al. (2004): Prospektive Längsschnittstudie adoleszenter Sexualtäter: N ca. 300 Frühere nicht-sexuelle Straftaten 55,1 % Erstuntersuchung aufgrund Sexualdelikt im Alter von 10 bis 18 Jahren, Ersttäter Weitere Sexualdelikte bis 18 Jahre 24,8 %

15 Nisbet et al. (2004): Prospektive Längsschnittstudie adoleszenter Sexualtäter: N ca. 300 Frühere nicht-sexuelle Straftaten 55,1 % Erstuntersuchung aufgrund Sexualdelikt im Alter von 10 bis 18 Jahren, Ersttäter Weitere Sexualdelikte bis 18 Jahre 24,8 % Nicht-sexuelle Straftaten ab 18 Jahre (mittlerer follow-up-Zeitraum 7.3 Jahre) 61,3 %

16 Nisbet et al. (2004): Prospektive Längsschnittstudie adoleszenter Sexualtäter: N ca. 300 Frühere nicht-sexuelle Straftaten 55,1 % Erstuntersuchung aufgrund Sexualdelikt im Alter von 10 bis 18 Jahren, Ersttäter Weitere Sexualdelikte bis 18 Jahre 24,8 % Nicht-sexuelle Straftaten ab 18 Jahre (mittlerer follow-up-Zeitraum 7.3 Jahre) 61,3 % Sexualdelikte ab 18 Jahre 9 % Tatverdächtige, von denen 56 % verurteilt wurden und 79% auch wegen nicht-sexueller Straftaten verurteilt wurden

17 Vizard et al., 2007b Beginn sexuell missbrauchenden Verhaltens Ausgeprägte Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen ≤ 10 Jahre N = 93 ≥ 11 Jahre N = 120 Ja N = 54 Nein N = 149 Unsichere Bindung 68 %33 % **72 %44 % ** ** p < 0.01

18  Sexuelle Aktivität als Gradmesser von Männlichkeit und „psychosozialer Potenz“  Sexualisierung von Beziehungen, Bedürfnissen und Aggression  Entwertung des weiblichen Geschlechts und dessen Verfügbarkeit als Blitzableiter, Sündenbock- und Sexualobjekte  Gleichsetzung von Männlichkeit mit Macht, Kontrolle und Dominanz  Verdrängung der Gefühlswelt

19 Integrative Behandlung für sexuell grenzverletzende Jugendliche des Kinderschutz-Zentrum Hamburg Machlitt, 2004 Einzel- und Gruppentherapie, Elternarbeit Konfrontation und Sanktion HeilungPersönlichkeits -entfaltung Deliktspezifische Arbeit Sanktionierung Normorientierung Wiedergutmachung Biographiearbeit Beziehungsarbeit Entwicklungsförderung Förderung sozialer Kompetenzen Sexualpädagogik Identitätsförderung Selbstwertförderung Hilfen zur Alltagsbewältigung

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21 1.Ziel: Kinder als Rechtssubjekte zu stärken: d.h. (a)Kinder über ihre Rechte in Kenntnis zu setzen und darin zu bestärken, sich als Subjekte mit eigenen Rechten wahrzunehmen, (b) sie mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass diese Rechte für alle Kinder auf der Welt gelten, für Mädchen wie für Jungen, für Behinderte wie für nicht Behinderte, für deutsche Kinder wie für Kinder aus allen anderen Teilen der Welt und (c) sie durch gelebte Partizipation mit ihrer eigenen Wirkmacht vertraut zu machen.

22 2. Ziel: Kindern gewaltfreie Kommunikation lehren: d.h. (a)Kindern zu vermitteln, dass wechselseitiger Respekt und Achtung die Grundpfeiler gelingender zwischenmenschlicher Beziehungen sind und (b)gewaltfreie Konfliktlösungsmuster vorzuleben und gemeinsam einzuüben.

23 3. Ziel: Kinder konkret auf Verstöße gegen Kinderrechte vorbereiten: d.h. (a)mit Kindern altersgemäß, aber realistisch Gefährdungen und deren Besonderheiten in der Alltagswelt anzusprechen, (b)mit ihnen gemeinsam Gegenstrategien zu entwickeln und (c)sie zu informieren über Hilfsangebote in ihrer unmittelbaren Umgebung.

24 Aufbau sozialer Geborgenheit sowie tragfähiger, vertrauensvoller Beziehungen junger Menschen, das heißt statt „struktureller” Gewalt mit Horst Petri eine „strukturelle Geborgenheit”  oder mit Klaus Neumann eine „soziale Elternschaft aller”  oder mit Andra Lanfranchi eine „strukturelle zweite Heimat“ für die Kinder entstehen zu lassen.


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