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Veröffentlicht von:Greta Ziegler Geändert vor über 9 Jahren
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11.01.2005 Quelle: s. Hochschulanzeiger 14/2008 Auslandspraktikum/ -studium Grundlage: Erlass BMVg Fü S UniBw vom 28. April 2008 Verfahren zur Genehmigung und Anordnung von Auslands- Studienaufenthalten studierender Offiziere und Offizieranwärter/ -innen der beiden Universitäten der Bundeswehr
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11.01.2005 Zulassungsvoraussetzungen Auslandspraktikum/ -studium muss erforderlich für das Studium sein. Professur übernimmt Betreuung (Schreiben der Professur) Notendurchschnitt besser als 3,0 Gültiger SLP Englisch 3332 Positives BA 90/5 (Auslandsverwendungsfähigkeit) Erfüllung der Forderungen gemäß IGF / KLF (BFT/ DSA / AMilA/ Marsch/ Schießen) Schriftliche Erklärung des studOffz/ OA, dass keine Verzögerung im Studienablauf eintritt. Schriftliche Belehrung des studOffz/ OA, dass innerhalb des Kommandierungs- zeitraumes kein Erholungsurlaub genommen werden kann.
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11.01.2005 Anträge Formloser schriftlicher Antrag des studOffz/ OA an GrpLtr (wann, was, wo?) Befürwortung des Antrages durch den akademischen Bereich Bestätigung Praktikantenamt über mögliche Anerkennung Bestätigung SLP 3332 Englisch Vorlage BA 90/5 „Auslandsverwendungsfähigkeit“ (mindestens 2 Monate vorher)
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11.01.2005 Prüfung Charakterliche Eignung, Leistung und Persönlichkeit des studOffz/ OA (Beurteilung durch den GrpLtr, Disziplinarbuch) Dienstlicher Zweck Erbringen von Studienleistungen/ Leistungsnachweisen, d.h. Nachweis durch ECTS – Leistungspunkte, Noten, die auf das Studium anzurechnen sind. Die Teilnahme an Auslands-Studienaufenthalte ist grundsätzlich nur für überdurchschnittliche geeignete und leistungsstarke studOffz/OA vorgesehen !!!!
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11.01.2005 Kurzes Schreiben an Ltr StudFBerGrp und Koordinator für Auslandspraktika (Prof. Klassen) Nennung des Soldaten und des Grundes sowie Art und Dauer keine Einwände aus akad. oder milit. Sicht Bitte um Genehmigung Schreiben an Akademisches Auslandsamt (durch StudFBerGrp) Nennung Studentenjahrgang, Namen, Ort Antrag auf Kommandierung (durch StudFBer A) an PersABw, jeweiliges Dezernat Ablauf Auslandspraktikum Achtung !! Erst nach Genehmigung Antritt des Praktikums !! Nach Rückkehr: Erstellung eines Erfahrungsberichtes
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