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Veröffentlicht von:Holger Fuchs Geändert vor über 9 Jahren
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Luftreinhalteplanung und Umweltzonen in der Region Köln, Bonn, Overath und Hürth Abteilungsdirektor Dr. Joachim Schwab Köln, 5. November 2010
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5. November 20102 Ausgangslage europäische Luftqualitätspolitik Pflicht zur Einhaltung von Grenzwerten für Feinstaub (PM 10) und Stickoxide ab 2015 Grenzwert für Feinstaub PM 2,5 Umsetzung durch 39. BImSchV Fristverlängerungen bei Vorlage eines LRP Vetragsverletzungsverfahren bei Nichteinhaltung Luftreinhalteplanung nach § 47 BImSchG als Mittel Umweltzone nach § 40 BImSchG eine von mehreren Maßnahmen
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5. November 20103 Luftreinhalteplanung im Regierungsbezirk
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5. November 20104 Luftreinhaltepläne im Kammerbezirk Köln: in Kraft seit 01.01.2008 zur Zeit in Überarbeitung Hürth: in Erarbeitung Ziel: Inkrafttreten April 2011 Bonn: in Kraft seit 01.10.2009, Umweltzone seit 01.01.2010 Overath:in Kraft seit 01.03.2009
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5. November 20105 Luftreinhalteplan Köln 2009 erstmals Einhaltung Feinstaub-Grenzwerte am Clevischen Ring NO 2 -Grenzwert (gültig seit 01.01.2010) allerdings flächendeckend erheblich überschritten Projektgruppe tätig, Zeitplan bis April 2011 Umweltsensitive Ampelschaltung Kostenfrage Antrag auf Zulassung d. Berufung bei OVG Münster gegen Urteil des VG Köln vom 9.10.2009 (Klage gegen Umweltzone) noch nicht entschieden
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5. November 20106 Luftreinhalteplan Bonn Trotz Umweltzone (schwächste Form) nach vorläufigen Messwerten LANUV bei NO 2 keine Besserung erkennbar, nicht an Hot Spot, auch nicht im Hintergrund (≈ landesweiter Trend) Auslaufen vieler Ausnahmeregelungen zum 31.12. Projektgruppe trifft sich wieder am 9.12.2010, dann geplant mit aktuellen LANUV-Zahlen Bericht über den Umsetzungsstand der Maßnahmen mit Stadt Bonn zur Vorbereitung vereinbart mögliche Verschärfung der Maßnahme Umweltzone im LRP angekündigt für den Fall, dass (nach Wirkungsanalyse) keine Besserung eintritt
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5. November 20107 Luftreinhalteplan Overath kein Rückgang der zu hohen NO 2 -Werte feststellbar Schwerpunktmaßnahme Kreisel statt Ampel an Doppel-Kreuzung B 55/B 484/Ferrenberg u.a. (verkehrstechnisch machbar / sinnvoll, Finanzierung nicht gesichert) Transit-Verbot mit gelegentlichen LKW-Kontrollen (> 7,5 t) durch die Polizei. Problem: nur 20 € und kein Punkt für Auswärtige! Überprüfung der Maßnahmen ab dem 4.11.2010
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5. November 20108 Luftreinhalteplan Hürth Auftrag durch Erlass MUNLV von 2009 Anlass Überschreitung d. Stickstoffdioxid-Grenzwerte (hohes Verkehrsaufkommen, Industrieanlagen) Erste Projektgruppensitzungen haben stattgefunden Bau einer Umgehungsstraße bis 2015 geplant, entschärft das Verkehrsproblem kurzfristige weitere Maßnahmen erforderlich? Durchfahrverbot analog LRP Overath? Problem: LKW-Sperrung führt zu Schwierigkeiten für die Industrie Richtung „Chemiegürtel“
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5. November 20109 Ausnahmeregelungen in Umweltzonen meist taggenau auf 1 Jahr nach Einrichtung der UZ befristet (BN: 31.12.2010); z.T. bereits ausgelaufen Verlängerung - stellt Verlässlichkeit der Ausnahmeregelungen insgesamt in Frage, - läuft der Wirksamkeit d. Umweltzone zur Verbesserung Luftqualität entgegen, - bewirkt Wettbewerbsnachteil für Unternehmen die bereits Nachrüstungsaufwendungen getätigt haben. befristete Ausnahmegenehmigungen laufen deshalb aus und werden nicht verlängert!
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5. November 201010 Anwendung in NRW Mittlerweile bundesweiter Ausnahmekatalog (BLAK) Land NRW plant durch Erlass Vorgriff auf die bundesweite Einigung von Ausnahmen Darin enthalten Regelung u.a. für wirtschaftliche Härtefälle Umweltminister führt den Dialog
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5. November 201011 Diskussionstand Ausnahmeregelungen 1. Allgemeine Voraussetzungen (immer kumulativ mit mindestens einer besonderen Voraussetzung): Fahrzeug vor 1. Januar 2008 auf Halter zugelassen Fahrzeug ist nicht nachrüstbar kein Alternativfahrzeug vorhanden Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar Privatpersonen: Nachweis durch Einkommensbescheinigung Gewerbetreibende: Nachweis durch Attest Steuerberater (niedrig)
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5. November 201012 Diskussionsstand Ausnahmeregelungen 2. Besondere Voraussetzungen für bestimmte Fahrtzwecke 3. Besondere Voraussetzungen aus sozialen oder kraftfahrzeugbezogenen Gründen u.a. besondere Härtefälle, etwa Existenzgefährdung von Gewerbetreibenden durch ein Verkehrsverbot (Doppelregelung oder Verschärfung? Nachweis durch begründete Stellungnahme Steuerberater (niedrig) 4. Standardisierte Regelungen in Form von Allgemeinverfügungen für die jeweilige Umweltzone
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5. November 201013 Abteilungsdirektor Dr. Joachim Schwab Bezirksregierung Köln 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 3491 Telefax: + 49 (0) 221 - 147 - 4168 eMail:joachim.schwab@brk.nrw.de Internet: www.brk.nrw.de Regional denken. Praktisch entscheiden.
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