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Abt./Bearb. xx. xx. 2010 Präsentationstitel.ppt Seite 1 Thema Dr. med. Stefan Müller-Dechent, Ltd.MedDir. Amtsleiter und Amtsarzt Gesundheitsamt für die.

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Präsentation zum Thema: "Abt./Bearb. xx. xx. 2010 Präsentationstitel.ppt Seite 1 Thema Dr. med. Stefan Müller-Dechent, Ltd.MedDir. Amtsleiter und Amtsarzt Gesundheitsamt für die."—  Präsentation transkript:

1 Abt./Bearb. xx. xx. 2010 Präsentationstitel.ppt Seite 1 Thema Dr. med. Stefan Müller-Dechent, Ltd.MedDir. Amtsleiter und Amtsarzt Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar Paracelsusstr. 1-9 38259 Salzgitter (Bad) Tel.: (05341) 839 2063 Fax: (05341) 839 2060 E-Mail: gesundheit@stadt.salzgitter.de

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3 3 Ein Infektionsrisiko besteht, wenn kleinste legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) aufgenommen werden: Whirlpools, künstliche Wasserfälle, Fontänen, Rutschen, Prallduschen, z.B. in „Erlebnisbädern“, Zierbrunnen, Luftbefeuchter, Klimaanlagen, beim Duschen, d. h. überall, wo Wasser fein „zerstäubt“ wird. 1.) Legionärskrankheit (Legionellose) Beginnt nach 2-10 Tagen und ist eine schwere Lungenentzündung. Unbehandelt kann die Legionärskrankheit tödlich verlaufen. 2.) Pontiac-Fieber Ist eine grippeähnliche Erkrankung, die nach ca. 1-2 Tagen auftritt, mit Kopf-, Glieder- und Brustschmerzen, Husten und Fieber. Erkrankte sind nicht ansteckend, eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher noch nie beobachtet. Besonders krankheitsgefährdet sind: - akut oder chronisch kranke Menschen - ältere Menschen - Raucher, weil ihr Immunsystem geschwächt ist. Jedes Jahr erkranken in D ca. 3,2 Mio. Menschen durch Legionellen (Quelle: Umweltbundesamt).

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5 5 Allgemeine Anforderungen: Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Bundesrecht: Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001

6 Dr.med. Müller-Dechent # 16.09.2014 6 Konsequenzen, wenn Wasser die Anforder- ungen nicht erfüllt/ Grenzwerte überschreitet: „Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage dürfen dieses Wasser nicht als Trinkwasser abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen.“ Ein Straftatbestand ist: Wer als Inhaber einer Installation, im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit, vorsätzlich oder fahrlässig dieses Wasser abgibt oder anderen zur Verfügung stellt.

7 Dr.med. Müller-Dechent # 16.09.2014 7 Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Verordnung durch entsprechende Prüfungen. Wer ist „Betreiber“ einer Wasserversorgungsanlage? Bis zur Wasseruhr der örtliche Wasserversorger. Nach der Wasseruhr bis zur Zapfstelle der Eigentümer oder die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung. Bundesrecht: Trinkwasserverordnung

8 Dr.med. Müller-Dechent # 16.09.2014 8 Diese Einrichtungen muss das Gesundheitsamt überwachen: Schwimmbäder, Kliniken, Sanatorien, Kurheime, Hotels, öffentliche Hallenbäder, öffentliche Freibäder, EU- Badegewässer, zentrale Wasserwerke, dezentrale kleine Wasserwerke, Kleinanlagen zur Eigenversorgung, mobile Versorgungsanlagen, ständige Wasserverteilung in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Jugendherbergen, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten, Sportstätten, Ferienwohnungen, Pensionen, Gaststätten, gewerblichen Gebäuden, Betriebe, Großanlagen (>400 l) zur Trinkwassererwärmung.

9 Dr.med. Müller-Dechent # 16.09.2014 9 Nutzungsverbot und gebührenpflichtiger Bescheid bei Grenzwertüberschreitung

10 Dr.med. Müller-Dechent # 16.09.2014 10 Seit 2002 (IKZ begann erst 2011) ist im LK Goslar die Problematik der unzureichenden Personalausstattung im Trink-Badewasserbereich bekannt. Überlastungsmeldungen der Bediensteten und Personalratsaktivitäten in der IKZ-Zeit lösten strukturierte organisatorische Maßnahmen der Führungskräfte und letztendlich eine Stellenbemessungsuntersuchung durch die Stadt Salzgitter aus. Die Trinkwasserverordnung von 2001 wurde bis heute mehrfach geändert. z.B. 2007, 2012, 2013. Es gab zudem Fortentwicklungen bei den Standards der Trink-und Badewassertechnik (Sanitär- und Heizungstechnik). Der Landkreis Goslar hat seine unzureichende Personalausstattung im Trink-Badewasserbereich nicht angepasst an die Entwicklungen während der letzten 12 Jahre. Das IKZ-Gesundheitsamt begann mit dieser „Erblast“ und der resultierenden Unzufriedenheit der Bediensteten.

11 Dr.med. Müller-Dechent # 16.09.2014 11 Erste Ergebnisse der Stellenbemessungsuntersuchung:

12 Dr.med. Müller-Dechent # 16.09.2014 12 Rechtsamt der Stadt Salzgitter:

13 Dr.med. Müller-Dechent # 16.09.2014 13 Berechnungen in der Stellenbemessungsuntersuchung: Zusammenfassung notwendiger Stellenbedarf: neue Stellenanteile GS: 12 neue Stellenanteile SZ: 3

14 Dr.med. Müller-Dechent # 16.09.2014 14 Auswirkungen auf Stellenplan 2015 und folgender Jahre:


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