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Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 1 Kauffrau/Kaufmann EFZ Bildungsverordnung 2012 Veränderungen gegenüber Reglement 2003, Implementierung in der.

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1 Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 1 Kauffrau/Kaufmann EFZ Bildungsverordnung 2012 Veränderungen gegenüber Reglement 2003, Implementierung in der Deutschschweiz

2 2 Verbundpartnerschaft Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ,

3 3 OFFT / BBT Fior Michel CSFP / SBBK Bleisch Peter Bläsi Marianne Kovacs Alexandre Jeannet Roland Joray Eric Schönberger Esther Truttmann Hansjörg CSBFC / SKKAB Agustoni Valerio Baumann Martin, Präsident Bugnon Claude-Alain Desgraz Jacques Hauser Priska Hug Marcel Krebser Hans Oertli Martina Rutschmann Edith Scheidegger Ruedi Werren Simon Wirth Matthias, Vizepräsid. Commission de réforme - Reformkommission Décisions par consensus - Konsensentscheide SEC Suisse kv schweiz Claude Meier VLKB Abächerli Guido formationetsyndicats Bildungsgewerkschaften Summermatter Heinrich VSH Hösli Andreas Commission suisse des examens de la formation commerciale de base (CSE) Schweizerische Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK) Hohl Roland, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ

4 4 Groupe de travail plans de formation (GT PF) Arbeitsgruppe Bildungspläne (AG BP) BAVERÖVWPLHPDKD&A BankVersicherungenÖffentliche VerwaltungProduktion Logistik Handel Persönliche Dienstleistungen / Kommunikation Dienstleistung und Administration  Bank  Privatver- sicherungen  Santésuisse  Öffentliche Verwaltung  AUT  CHEM  HAN  IGF  ISP  MEM  NAH  TRA  HGT  SRV  SKH  OEV  WER  KOM  Bundesverwaltung  D&A  Notariate  Post  Treuhand Vertre- tene Bran- chen 12186523 3’6151’8404’8924’4682’77612’21429’805 Stefan Hoffmann Simon WerrenMartina OertliHans KrebserPriska HauserRoland Hohl Nomin. 6 VertreterInnen der Schulen, Ebene Rektorat. Nominierung SKKBS: Christian Beck, Wirtschaftsschule KV Winterthur Danilo Bonacina, Centro professionale commerciale, Chiasso Eric Joray, Ecole professionnelle commerciale Jura, Delémont Marianne Schneider, Handelsschule KV Basel Esther Schönberger, Kaufmännische Berufsfachschule Luzern Hansjörg Truttmann, Kaufmännisches Bildungszentrum Zug weitere Mitglieder der Reformkommission: Martin Baumann (Präsident), Matthias Wirth (Vize-Präsident) Michel Fior (BBT), Marianne Bläsi + Alexandre Kovacs (SBBK/CSFP), Michèle Rosenheck (kv-schweiz), Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ

5 Subgruppen der Arbeitsgruppe Bildungspläne 5 W&G Beck Widmayer Schneider Willemin Flückiger Neidhöfer IKA Widmayer Gratz Jungo Joray Flückiger Amstutz/Gäh- wiler LS Gsteiger/Gsell Kugler Zwicker Müller Gagnebin Tellenbach Merki FS1 Guenat Roth Baumgartner Pfahler Caviezel Welte Henriquez/ Weilenmann BPG 4 BPG 3BPG 2 BPG 1BPG 5BPG 6 FS2 Hohl Häberli Ehrat Delmar Kremer Guignet Gerig Schulische Bildungsziele Lernbereichsspezifische Arbeitsgruppen Betriebliche + üK Bildungsziele Branchengruppen und Branchen Thematische Subgruppen Profil B: Dörig, Fior, Hohl, Hauser, Krebser, Rosenheck, Bläsi, Kovacs, Schönberger, Widmayer, Gsteiger, Hösli Qualifikationsprofil(e) – Berufsentwicklungsprofil: Krebser Dokumentenstudium gem. Eckwert 8: Hauser, Hoffmann, Rosenheck Qualifikationsverfahren: Dörig, ……, ………, ………, …….., ……… Methodik-Didaktik: Dörig, Schneider, Fior, Hoffmann, Hohl, Oertli, Werren, Beck, Rosenheck, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ

6 Bildungsverordnung: Phase 2 Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 6 August 2010 Update per 30. September 2011,

7 Arbeitsstand per Ende September 2011 17. Dezember 2010 5. April 2011 bis 4. Juli 2011 17. Februar 2011 CH-f: 27. September 2011 CH-d: 29. September 2011 21. September 2011 26. September 2011 BiVo Inkraftsetzung: 1.1.2012 1. Generation: August 2012, 7 Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ

8 Steuergruppe IAK SKKAB CSBFC SKKAB-Plenarsitzung Réunion plénière de la CSBFC SKKAB-Vorstand Comité de la CSBFC Steuergruppe IAK Groupe de pilotage CIF Die in der Steuergruppe IAK vertretenen Organisationen schaffen die Voraussetzung für die Umsetzung der sie betreffenden Massnahmen. SKKBS CSEPC SBBK CSFP, 8 Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ

9 9 Grundlagen und Vollzugsdokumente, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 21 4+2 2

10 10 Vollzugsdokumente (2), Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ

11 11 Die Neuerungen in 10 Punkten, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 1. Profildifferenzierung (B- und E-Profil) Hintergrund Die Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann EFZ kann in zwei Profilen absolviert werden. B-Profil steht für Basis-Grundbildung, E- Profil für erweiterte Grundbildung. Lehrbetrieb und Lernende/r wählen zu Beginn der Lehre gemeinsam das Profil. Neuerung Die beiden Profile unterscheiden sich nur noch in der schulischen Ausbildung. In der betrieblichen Ausbildung und in den überbetrieblichen Kursen verfolgen beide die gleichen Bildungsziele (gleiches Berufsbild, gleicher Bildungsplan).

12 12, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 1. Profildifferenzierung (2) Beide Profile umfassen 1800 Lektionen (vorher 1700 im B-Profil). Eine Promotionsordnung regelt den Profilwechsel. Die Berufsbezeichnung im eidgenössischen Fähigkeitszeugnis lautet für beide Profile «Kauffrau/Kaufmann EFZ». Das unterschiedliche Profil dokumentiert der Notenausweis.

13 13, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 1. Profildifferenzierung (3) Basis-Grundbildung (B)Erweiterte Grundbildung (E) Standardsprache (regionale Landessprache) identische Anforderungen gemäss vorliegendem Bildungsplan 120 Lekt. mehr in der Basis-Grundbildung Fremdsprache 1identische Anforderungen gemäss vorliegendem Bildungsplan 80 Lekt. mehr in der Basis-Grundbildung Fremdsprache 2-----Anforderungen gemäss vorliegendem Bildungsplan IKAIKA-B: Anteil gemeinsame Ziele mit IKA-E + zusätzliche Ziele Insgesamt 160 Lekt. mehr in der Basis-Grundbildung. Wird nach dem 2. Lehrjahr abgeschlossen. IKA-E: Anteil gemeinsame Ziele mit IKA-B Wird nach dem 2. Lehrjahr abgeschlossen. W&GW&G-B: Anteil gemeinsame Ziele mit W&G-E W&G-E: Anteil gemeinsame Ziele mit W&G-B + zusätzliche Ziele. Insgesamt 120 Lekt. mehr in der erweiterten Grundbildung V&V / SA / UefKidentische Anforderungen gemäss vorliegendem Bildungsplan identisches Zeitbudget

14 14, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 2. Betriebliche Bildung Hintergrund Die Bildung in beruflicher Praxis erfolgt hauptsächlich im Lehrbetrieb. Die unter «Branche und Betrieb» aufgeführten acht Handlungskompetenzen befähigen branchenspezifisch zu kompetentem Handeln im Beruf. - Gestützt auf Tätigkeits- und Szenarienanalysen - SKKAB hat sich systematisch mit den aktuellen Aufgaben und den künftigen Trends im kaufmännischen Umfeld auseinander gesetzt. - Die Ergebnisse wurden bei der inhaltlichen Aktualisierung der Lesitungsziele berücksichtigt.

15 15, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ Die Ausbildungs- und Prüfungsbranchen können den betrieblichen Teil des Bildungsplans flexibler ausgestalten Wahlpflichtziele können definiert werden. Die Ausbildungsinhalte lassen sich so rasch aktualisieren und die Vorgaben des Bildungsplans besser an die betrieblichen Bedingungen anpassen. Neuerung Der betriebliche «Tronc commun» entfällt. 2. Betriebliche Bildung (2)

16 16, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 3. Überbetriebliche Kurse (üK) Hintergrund Die überbetrieblichen Kurse vermitteln grundlegende praktische Fertigkeiten. Sie ergänzen die betriebliche Bildung und werden von den Ausbildungs- und Prüfungsbranchen organisiert. Neuerung Die Zahl der üK-Tage bisher 8 bis 12 => neu 8 bis 16 Die Leistungsziele sind im Bildungsplan unter «Branche und Betrieb» branchenspezifisch definiert. Die Ausbildungsinhalte der überbetrieblichen Kurse können mit Kompetenznachweisen in die «Erfahrungsnote betrieblicher Teil» einfliessen. Gleiches gilt für Zusatzkurse, die zentrale betriebliche Leistungsziele vermitteln.

17 17, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 4. Schulische Bildung Hintergrund Die beruflichen Handlungskompetenzen werden in der Berufsfachschule durch die Bereiche «Sprachen», «Information Kommunikation Administration» sowie «Wirtschaft und Gesellschaft» gefördert. Neuerung Die Leistungsziele sind standardisiert und werden schweizweit im gleichen Semester erreicht. Dadurch verbessert sich die Kooperation zwischen den drei Lernorten. Die Lehrbetriebe und die überbetrieblichen Kurse können auf das in der Berufsfachschule vermittelte Wissen aufbauen.

18 18, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 4. Schulische Bildung (2) Das ermöglicht einen regelmässigen Unterricht, welcher neu an sämtlichen Berufsfachschulen an - 2 Tagen pro Woche im ersten, - 2 Tagen im zweiten und - 1 Tag im dritten Lehrjahr stattfindet. Die Berufsfachschulen führen im ersten Lehrjahr in die wichtigsten Grundfertigkeiten ein. Der Basiskurs zu Beginn des ersten Lehrjahres entfällt.

19 , 19 Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 4. Schulische Bildung (3) Lektionentafel Unterrichtsbereiche B-Profil (alt) E-Profil (alt) Standardsprache (regionale Landessprache) 360 (350) 240 (240) Fremdsprache 1 320 (300) 240 (225) Fremdsprache 2 --- 240 (225) Information, Kommunikation, Administration IKA 360 (360) 200 (200) Wirtschaft und Gesellschaft W&G 400 (360) 520 (540) Vernetzen und Vertiefen V&V Selbständige Arbeit SA (alt: Fächerübergreifende Projekte) 120 (100) 120 (140) Überfachliche Kompetenzen UefK (alt:Arbeitstechniken) 40 (30) 40 (30) Sport 200 Total (alt) 1800 (1700) 1800 (1800)

20 20, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 5. Qualifikationsverfahren Hintergrund Das Qualifikationsverfahren besteht aus einem betrieblichen und einem schulischen Teil. Beide zählen gleichwertig. Das betriebliche Qualifikationsverfahren umfasst die Erfahrungsnote (50%) sowie die schriftliche (25%) und die mündliche Prüfung (25%). Das schulische Qualifikationsverfahren umfasst schriftliche und mündliche Prüfungen, ergänzt durch Erfahrungsnoten (je Unterrichtsbereich). Neuerung Betrieblicher Teil des Qualifikationsverfahrens: - üK-Kompetenznachweise - Die Erfahrungsnote besteht aus acht gleichwertigen Noten.

21 6 ALS Bisher (je 25%) 3 PE Berufspraktische Situationen und Fälle Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten erfordern Berufspraxis Erfahrungsnote - 6 ALS - 2 PE oder 2 üK Kompetenznachweise Berufspraxis schriftlich Berufspraxis mündlich Neu: ½ - ¼ - ¼ HeuteMorgen Fixe Elemente und standardisierte Verfahren für ALS und PE ALS branchenspezifisch umgesetzt innerhalb eines im Bildungsplan vorgegebenen Rahmens. 5. Qualifikationsverfahren (2), Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 21

22 22, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 5. Qualifikationsverfahren (3) Schulischer Teil des Qualifikationsverfahrens: Die Prüfungen in «Information Kommunikation Administration» werden zentral durchgeführt. Die beiden bisherigen Prüfungen in «Wirtschaft und Gesellschaft» (eine zentral und eine schulspezifisch) werden neu in einer zentralen Prüfung zusammengelegt. Die bisher 3 Ausbildungseinheiten werden durch 3 Module «Vertiefen und Vernetzen» ersetzt. Die selbstständige Arbeit gilt neu für beide Profile (B und E).

23 23, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 5. Qualifikationsverfahren – Gesamtübersicht B-Profil (4)

24 24, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 5. Qualifikationsverfahren – Notengewichtung B-Profil (5)

25 25, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 5. Qualifikationsverfahren – Gesamtübersicht E-Profil (6)

26 26, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 5. Qualifikationsverfahren – Notengewichtung E-Profil (7)

27 27, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 6. Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) Hintergrund Die von den Ausbildungs- und Prüfungsbranchen erstellte Lern- und Leistungsdokumentation unterstützt die Umsetzung des Bildungsplans. Neuerung Die Lern- und Leistungsdokumentation ersetzt den bisherigen Modelllehrgang. Die Ausbildungs- und Prüfungsbranchen definieren in ihren branchenspezifischen Lern- und Leistungsdokumentationen folgende Elemente: 1) Erläuterungen zur Lern- und Leistungsdokumentation: Zielgruppe definieren; Sinn und Zweck sowie Handhabung der LLD erläutern.

28 28, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 6. Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) (2) 3) Planung und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung: Instrumente erstellen, welche die Selbstreflexion der Lernenden unterstützen. 4) Arbeits- und Lernsituationen: «Erfahrungsnote betrieblicher Teil», Wegleitung und Instrumente bereitstellen. 5) dito für - Prozesseinheiten oder - üK-Kompetenznachweise 6) Betrieblicher Teil des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung: Wegleitung und Instrumente bereitstellen. 2) Bildungsziele: Leistungsziele der betrieblichen Bildung konkretisieren und auf die anderen Lernorte (überbetriebliche Kurse, Berufsfachschule) abstimmen.

29 , Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 29 6. Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) (3) VollzugsdokumenteGrundlageBemerkungenWann Überbetriebliche Kurse Organisationsreglement und Rahmenprogramm Bildungsplan Teil C: Ziffer 1.3 Genehmigung durch SKBQ zH Refoko 31.08.2011; Termin 2012 zuhanden der künftigen SKBQ 3. Termin: 1. Quartal 2012 Kursprogramm (inkl. Ausbildungsinstrumente) Bildungsplan Teil C: Ziffer 1.4 Einlaufende Entwicklung und Umsetzung aufgrund des Rahmenreglements durch APB Ab 2011 bis 2014 Qualifikationsverfahren „Berufspraxis“ Wegleitung für die schriftliche PrüfungBildungsplan Teil D: Ziffer 1.1.1 Konzept und Information in der LLD bis Ende 2011 Ende 2012 Wegleitung für die mündliche Prüfung und Instrumente (Praxisbericht o.ä., Fallbeispiele, Beurteilungskriterien, Prüfungsprotokoll, etc.) Bildungsplan Teil D: Ziffer 1.1.2 Konzept und Information der LLD bis Ende 2011 Ende 2012 Wegleitung und Formular ALSBildungsplan Teil D: Ziffer 1.1.3 a. Zuhanden DBLAP (SDBB) 19. August 2011 Wegleitung und Formular PEBildungsplan Teil D: Ziffer 1.1.3 b. Zuhanden DBLAP (SDBB) 19. August 2011 Wegleitung Kompetenznachweis ÜK und Instrumente Bildungsplan Teil D: Ziffer 1.1.3 c. Ende 2011 Betriebliche Bildung Lern- und Leistungsdokumentation LLD Bildungsverord- nung, Art. 15 IAK, Kap. 5.1.2 (S. 11)Ende 2011

30 30, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 7. Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) Hintergrund Das Berufsbildungsgesetz verlangt, dass alle beruflichen Grundbildungen durch eine Kommission für Berufsentwicklung und Qualität begleitet werden. Neuerung verbundpartnerschaftliches Gremium verantwortlich für die Umsetzung der BiVo und des Bildungsplans Zudem sorgt sie für die Qualitätssicherung und -entwicklung, die Optimierung und Aktualisierung der Vollzugsdokumente sowie die Weiterentwicklung des Berufsprofils. Unter Verantwortung der l’OdA (SKKAB). Ab 1.1.2012 eingesetzt

31 31, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 8. Verkürzte Bildungsgänge Hintergrund Die dreijährige betrieblich organisierte Grundbildung kann aufgrund einer entsprechenden Vorbildung verkürzt werden. Neuerung Die neue Bildungsverordnung regelt explizit die Lehrverkürzungen für: Inhaber/innen eines eidgenössischen Berufsattests «Büroassistentin/Büroassistent EBA». Inhaber/innen einer gymnasialen Maturität.

32 32, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 9. Schulisch organisierte Grundbildung (SOG) Hintergrund In der schulisch organisierten Grundbildung hat der theoretische Unterricht einen grösseren Stellenwert. Der Bildung in beruflicher Praxis wird deshalb mit betriebsnahem Kontext besondere Bedeutung beigemessen. Neuerung Die schulisch organisierte Bildung wird in der Bildungsverordnung geregelt. - privatrechtliche Anbieter (Übergangsbildungsplan gültig bis Ende 2014) - Handelsmittelschulen (ab 2015) Es besteht ein spezifischer Bildungsplan.

33 33, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 9. Schulisch organisierte Grundbildung (SOG) (2) Die Bildung in beruflicher Praxis besteht aus vier Elementen: - Integrierte Praxisteile (IPT): Sie vermitteln einen Teil der beruflichen Handlungskompetenzen. - Problemorientierter Unterricht (POU): Der Unterricht orientiert sich weitgehend an Problemstellungen aus der betrieblichen Praxis. - Betriebspraktikum: Im Betriebspraktikum erfahren die Lernenden die reale Arbeitswelt. - Überbetriebliche Kurse: Sie finden während des Praktikums statt.

34 34, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 10. Qualifikationsverfahren für Erwachsene Hintergrund Für Erwachsene ist der Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses nicht an den Besuch eines bestimmten Bildungsgangs gebunden. Der Kompetenzerwerb kann individuell erfolgen. Neuerung Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung für Erwachsene ist in der Bildungsverordnung geregelt. Die Möglichkeit, Erfahrungsnoten zu generieren, entfällt. Die Nachholbildung ist in der Bildungsverordnung nicht geregelt. Die Validierung von Bildungsleistungen ist ausserhalb der Bildungsverordnung geregelt.

35 35 Zusammenfassend, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ Büroassistent/in EBA: Die Bildungsverordnung für Kaufleute EFZ wurde auf jene für Büroassistent/innen EBA abgestimmt. Lehrbetriebe: Die Leistungsziele der betrieblichen Bildung wurden aktualisiert und anwenderfreundlicher formuliert. Die einzelnen Branchen erhalten mehr Flexibilität und Entwicklungsfreiheit. Überbetriebliche Kurse: Die überbetrieblichen Kurse wurden stärker auf die Bedürfnisse der Betriebe und Branchen abgestimmt. Berufsfachschulen: Die Leistungsziele der Berufsfachschulen wurden standardisiert. Dadurch können die Ausbildungsinhalte besser unter den drei Lernorten abgestimmt werden. Handelsmittelschulen und private Anbieter: Die Bildungsgänge der Handelsmittelschulen und der privaten Anbieter wurden in die Bildungsverordnung integriert.

36 36 Herausforderungen der Umsetzung, Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ In den Berufsfachschulen wird die grosse Herausforderung sein, die semesterweise angelegten Leistungsziele für W&G und IKA entsprechend umzusetzen. => Bestehende Ressourcen-Personen nutzen; 1 Projektleitung je Schule bestimmen. => Das EHB bietet in diesem Bereich Unterstützung an: - Erarbeitung eines Manuals zur Erstellung und Weiterentwicklung des Schullehrplans; - Austauschtagungen für Projektleiter und Fachverantwortliche. Koordination üK / Schulorganisation: vermeiden, dass ÜK und Schulunterricht zur gleichen Zeit stattfinden - Zusatzprojekt zum Reformprozess - Ausführungsbestimmung bis Ende 2011 formuliert - Wird der SKBQ im ersten Quartal 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt

37 37 Herausforderungen der Umsetzung (2), Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ Harmonisierung des Rahmenlehrplans Berufsmaturität RLP-BM insbesondere mit den Semesterzielen im Unterrichtsbereich W&G Handelsmittelschulen und privatrechtliche Handelsschulen: Definitive Umsetzung der Bestimmungen für die schulisch organisierte Grundbildung erfolgt für alle Anbieter auf 2015.


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