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Veröffentlicht von:Eleonora Linden Geändert vor über 9 Jahren
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Werden Sie nicht nass! Legionellenprüfung Präsentation Haus & Grund 28.01.2013 Thomas Preiser
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228.01.2013 Thomas Preiser Agenda 1. Rund um die Trinkwasserverordnung 2. Zweite Verordnung - Änderungen 3. Probeentnahme bei Minol 4. Basispaket / Premiumpaket
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328.01.2013 Thomas Preiser Gesundheitliche Gefahren von Legionellen wurden immer heftiger in der Öffentlichkeit diskutiert (Januar 2010 in Ulm, 5 Todesfälle). Druck auf den Gesetzgeber, der unzureichenden Gesetzeslage endlich Rechnung zu tragen. Die Folge: Geänderte Trinkwasserverordnung mit neuen Regelungen für den Legionellen. Die Änderungen sind zum 1.11.2011 in Kraft getreten. 1. Rund um die Trinkwasserverordnung Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (Trinkwasserverordnung 2011 – TrinkwV 2011) vom 3. Mai 2011, BGBl, Teil I, Nr. 21 vom 11.05.2011, S.748 – 774).
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428.01.2013 Thomas Preiser Legionella (auch: Legionellen) sind aerobe, bewegliche, stäbchenförmige Bakterien. Sie kommen natürlich im Grundwasser vor. Ihr optimales Wachstum liegt zwischen 25 und 45 Grad. Das Legionellen-Absterben beginnt bei 55 – 60° Grad. Legionellen sind in einem Drittel aller Warmwasser-Installationen nachweisbar. Was sind Legionellen?
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528.01.2013 Thomas Preiser In den meisten Fällen entstehen Legionellen bei fehlender Wasserzirkulation (in stehendem Wasser, besonders in Totleitungen, zu geringe Wasserabnahmen). Tritt besonders in großen Speichern und langen Rohrleitungen auf. Bei Dauerzirkulationen entstehen dagegen kaum Zonen mit Temperaturen, die ein Legionellen-Wachstum fördern. Ursachen für Legionellenbefall
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628.01.2013 Thomas Preiser Geschichte: 1976, 181 Opfer, Philadelphia. Legionellen sind nur gefährlich, wenn sie eingeatmet werden. Mögliche Infektion über inhalative Aufnahme (Aerosole): Legionella-Pneumonie (Lungenentzündung, Legionärskrankheit). Pontiac Fieber (grippeähnlich). Legionellose-Fälle in Deutschland: ca. 400 pro Jahr registriert, ca. 10.000 geschätzt. Gesundheitsgefahren durch Legionellen
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728.01.2013 Thomas Preiser Wer fällt unter die Prüfpflicht? Betreiber einer Großanlage, der im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgibt. Prinzipiell sind nur Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern betroffen. Prüfpflicht bei Warmwasserbereitern mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als 3 Liter Wasserinhalt in den Rohrleitungen (vom Austritt des Warmwasserbereiters bis zur entferntesten Entnahmestelle) Zur Orientierung: Ein 15 m langes ½“-Rohr hat bereits über 3 Liter Wasserinhalt Mindestens drei Proben pro Liegenschaft sind zu entnehmen.
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828.01.2013 Thomas Preiser Wo sind die Proben zu entnehmen? In der Regel je eine Probe: Am Ausgang des Warmwasserbereiters Vor Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher An der am weitesten entfernten Entnahmestelle je Steigstrang
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928.01.2013 Thomas Preiser Voraussetzungen für die Probenahme schaffen Bei Bedarf: Schaffen der zusätzlich erforderlichen Probeentnahmestellen: Die Lage der Probeentnahmestellen sollte dokumentiert sein (Begehung durch Minol). Stagnierende Rohrleitungen (Totleitungen) sind ggfs. durchzuspülen und von der Warmwasser- und der Zirkulationsleitung abzutrennen (z.B. bei längerem Leerstand).
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1028.01.2013 Thomas Preiser Aktuelle gesetzliche Anforderungen Untersuchungen und Proben werden nur von akkreditierten Labors und in das Qualitätsmanagement des Labors eingebundene Probenehmern anerkannt (Hinweis: Listung auf Landesliste). Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsvorschriften der Länder für die Novellierung der Trinkwasserverordnung liegen bisher noch nicht vor.
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1128.01.2013 Thomas Preiser Leistungsbeschreibung Minol Hauptleistung: Orientierende Untersuchung des Trinkwassers gemäß den Anforderungen der novellierten Trinkwasserverordnung vom 1. November 2011: Probeentnahme durch akkreditiertes Personal gemäß DIN EN ISO 19458. Versand der Proben ins Labor. Laboruntersuchung auf Legionellen. Weiterleitung des Untersuchungsergebnisses an den Auftraggeber. Archivierung der Ergebnisse für zehn Jahre.
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1228.01.2013 Thomas Preiser Leistungsbeschreibung Minol Optionale Zusatzleistungen: Objektbegehung vor der Probeentnahme zur Erfassung der Entnahmestellen. Setzen der Entnahmestellen auf vorhandene Absperrventile. Direkte Weiterleitung des Untersuchungsergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt. Beratung und Ursachenforschung (z.B. Erstellen einer Gefährdungsanalyse) bei Legionellenbefall (durch Laborpartner).
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1328.01.2013 Thomas Preiser Kosten der Legionellenprüfung Die Kosten der Legionellen-Prüfung sind voraussichtlich als Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV (sonstige Betriebskosten) auf die Mieter umlagefähig. Empfehlung: Bei Neuabschluss von Mietverträgen entsprechende Anpassung vornehmen. Rechtssicherheit besteht nach Vorliegen der ersten Urteile
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1428.01.2013 Thomas Preiser Mehr Informationen www.minol-legionellenpruefung.de Sie finden dort: Flyer Legionellenprüfung Checkliste Vorbereitungen Schema für Entnahmestellen Muster-Meldeformular an Gesundheitsämter DVGW Arbeitsblatt W 551 Volltext der Trinkwasserverordnung Arbeitshilfe des GdW
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1528.01.2013 Thomas Preiser Juristische Folgen bei Nichtbeachtung Beim Verstoß gegen die Trinkwasser-Verordnung können Anlagenbetreiber mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro belangt werden. Sollten Menschen zu Schaden kommen, ist zudem mit Haftungsansprüchen zu rechnen. Anschreiben Verbände an die Gesundheitsämter wegen Übergangsfristen (VdIV Baden-Württemberg). § 24 TrinkwV: Wer vorsätzlich Krankheitserreger lt. §7 Infektionsschutzgesetz verbreitet, ist nach § 74 InfSchG strafbar. § 25 TrinkwV: Ordnungswidrigkeit bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen-, Untersuchungs-, Handlungs- oder Informationspflichten.
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1628.01.2013 Thomas Preiser 2. Zweite Verordnung – Änderungen Neue Definition von Großanlagen im Verordnungstext zentrale und dezentrale Wasserversorgung gewerbliche Tätigkeit (z.B. Vermieter von Wohnungen) Wegfall der Meldepflicht von prüfpflichtigen Liegenschaften Verlängerung Prüfintervall Erstprüfpflicht bis 31. Dezember 2013 danach alle 3 Jahre Meldung der Ergebnisse nur bei Überschreiten der zulässigen Grenzwerte
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1728.01.2013 Thomas Preiser 3. Probeentnahme bei Minol Terminierung per Postkarte ca. 120 Probenehmer bundesweit (Montageleiter und Kundendiensttechniker) Arbeitsanweisung für Probenehmer Ausstattung mit Kühlschrank: Kühlkette wird nie unterbrochen wenn möglich immer Abflammen alternativ Desinfektion Minol beprobt alle Steigstränge
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1828.01.2013 Thomas Preiser 4. Basispaket € 226,10 (bei 3 Entnahmestellen) Entnahme der Wasserprobe durch akkreditiertes Personal Weiterleitung der Probe an das zertifizirerte Labor Laboruntersuchung Meldung der Untersuchungsergebnisse an den Auftraggeber Archivierung
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1928.01.2013 Thomas Preiser Premiumpaket € 345,10 (bei 3 Entnahmestellen) Entnahme der Wasserprobe durch akkreditiertes Personal Weiterleitung der Probe an das zertifizirerte Labor Laboruntersuchung Meldung der Untersuchungsergebnisse an den Auftraggeber Archivierung Liegenschaftsbegehung ob die Entnahmestellen vorhanden sind und deren Dokumentation nach Vorschrift Bei Überschreitung der Grenzwerte Meldung an das zuständige Gesundheitsamt Bei Überschreitung Beratung zu weiteren Schritten und Vermittlung eines Sachverständigen
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